Besuchsrecht - Wenn es hart auf hart kommt - wie oft dürfte er dann das Kind sehen?

27. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Karo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - Wenn es hart auf hart kommt - wie oft dürfte er dann das Kind sehen?

Hi!!

Also mein Problem ist folgendermaßen. Der Papa meines Kindes hat ja nun ein Umgangsrecht/Besuchsrecht, wie auch immer. Finde ich auch ganz toll und ok.
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Von mir aus kann er das Kind jederzeit so oft er möchte sehen. Nur wenn ich etwas vorhabe und ihm sage diesmal geht es nicht, bekomme ich zu hören, ich würde ihm das Kind entfremden.

Meine Frage ist nun: Wenn es hart auf hart kommen würde und wir uns dermaßen verkrachen, wie oft dürfte er dann das Kind sehen?

Alle 14 Tage? Und für wie lange? 2 Std, 4 Std??

Und ab wann bin ich dazu verpflichtet ihm das Kind über Nacht zu geben? Denn ich stille es noch! Wie alt müßte es dann sein?

Und ab wann ein ganzes WE? Also von Fr - So?

Und wann für den Urlaub?

Es wäre nett wenn ich Antwort bekäme, damit ich ihm vielleicht auch mal klarmachen könnte, daß er mit unserer bisherigen Regelung eigentlich zufrieden sein könnte. Habe nämlich das Gefühl er meint ich gönne ihm seine Zeit mit dem Kind nicht.

Reden will er auch nicht mit mir, dies geschieht alles über seine Mutter und ich finde das alles so kindisch und unpersönlich.
Nur wenn ich da was sagen will, will ich etwas im Rücken haben, worauf ich mich berufen kann.
Ich werde oft dargestellt, als hätte ich keine Ahnung.

Danke

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31 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich richtet sich das Umgangsrecht ausschließlich nach dem Wohl des Kindes, ist es doch ein ein Recht des Kindes.
Von daher sind keine Verallgemeinerungen möglich, da immer auf den Einzelfall, Entwicklungszustand etc. abgestellt werden muß. Ferner unterscheiden sich die Praktiken der einzelnen OLG-Bezirke von einander.

Als Faustregel gilt im Bereich des OLG-Celle:
- bis vier Jahre max. 4h alle 14 Tage
- danach 14-tägig am Wochenende mit einer Übernachtung
- ab Schulreife 14-tägig komplettes Wochenende
- ab 3.-4. Grundschulklasse 3 Wochen in den Sommerferien und
Oster- und Herbstferien im Wechsel

ich hoffe das genügt als Anhaltspunkt.

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#2
 Von 
Karo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke es war auch nur, damit ich etwas in der Hand habe.
Damit ich ihm sagen kann, das unsere jetzige Regelung doch ganz ok ist und er auch froh sein kann, daß er sein Kind jedes Wochenende sehen kann.

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#3
 Von 
Starbuck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wo steht die "Faustregel" des OLG Celle ? Gibt es da ein Musterurteil ??? Für mich ist auch Celle zuständig; deshalb brauche ich Fakten. Hat da jemand für die o.g. "Faustregel" einen Link parat, auf den ich mich berufen könnte ???

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#4
 Von 
feuerwanze
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!!
Ich habe ein Problem mit dem Vater meiner Zwillinge(9 Jahre).Wir leben seitdem die Kinder 2Jahre alt sind getrennt und waren nicht verheiratet.Ich habe das alleinige Sorgerecht.Trotzdem habe ich es ihm immer ermöglicht seine Kinder zu sehen und wünschte mir die Kinder mit ihm gemeinsam zu erziehen.Er holt sie nun alle 14 Tage über ein We. ab.Nun gehe ich seit einem Jahr wieder vollzeit arbeiten und würde gern die Ferienzeit der Kinder aufteilen.Also möchte ihm jeweils die Hälfte aller Ferien seine Kinder bringen.Er weigert sich aber!!!!! Kann sie nur eine Woche im Sommer nehmen und ich soll sehen wie sie die restliche Zeit betreut werden.Er braucht schließlich mal Zeit für sich!!Und da ich ja das Sorgerecht habe ist es mein Problem,meint er.Ich bin mit der Situation im Moment sehr überfordert und habe auch schon einen Erziehungshelfer,der sich schon einige Zeit um uns kümmert.Ich habe noch einen älteren Sohn(13),der ziemliche Probleme macht.Auch von seinem Vater bekomme ich nicht die Unterstützung,die erforderlich wäre.Also,zusammenfassend:Ich lebe mit drei Kindern allein,bin berufstätig und wünsche mir einfach mehr Unterstützung von seiten der Väter.Gerade für die zwei Jungs halte ich das für sehr wichtig!!! Ich habe den Kontakt der Väter zu den Kindern immer unterstützt und gefordert.Ich sollte noch hinzufügen das wir in sehr ländlichem Raum leben und es kaum eine Entfernung vom Vater zu den Kindern gibt.Mein Nervenkostüm ist sehr strapaziert und ich habe das Gefühl zusammen zu brechen.Meinen Beruf,die Ausbildung habe ich auch mit drei Kindern geschafft!!,möchte ich nur ungern wieder aufgeben.Es kann doch für die Väter nicht nur eine Pflicht geben sich finanziell zu beteiligen?? Aber nun mal zu meiner Frage,wie kann ich es erreichen,das die Ferien sowie Feiertage auch geteilt werden??
Ich habe schon viele Väter gesprochen,die ihre Kinder nur sehr wenig sehen dürfen und habe erlebt wie Kinder und Väter darunter leiden.Aber bei mir ist es irgendwie gerade umgekehrt,versuche alles damit die Kindern keinen Schaden nehmen durch eine Trennung und habe das Gefühl der Vater interessiert sich nicht für seine Kinder.Wäre sehr dankbar für einen Beitrag!!

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#5
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

leider ist es sehr sehr schwer wenn nicht unmöglich, die Umgangspflicht auch durchzusetzen. Du hast Recht, leider müssen viele Väter kämpfen, um ihre Kinder überhaupt sehen zu dürfen. Aber was ist, wenn das Gegenteil der Fall ist? Klar besteht auch eine Umgangspflicht-aber wenn der Vater partout nicht will und man es gerichtlich dennoch durchsetzen würde-haben die Kinder letztendlich auch nicht wirklich etwas davon, denn Kinder spüren, ob sie erwünscht sind oder nicht. Ob der Vater sie bei sich hat, weil er es möchte oder weil er muß. Und das ist nunmal auch nicht zum Wohl der Kinder.

Mein Ex tut selbst mit dem 14-tägigen Besuchs-WE seine Pflicht, mehr nicht, das sagt er auch ganz offen. Meine Kleine spürt das sehr genau.Schön ist das nicht für sie und mittlerweile erfind ich auch keine Ausreden mehr für ihn, sondern sag gar nichts dazu und lenk sie ab, indem ich doppelt für sie da bin.Ich würd ihm dennoch niemals den Umgang nehmen-sie wird älter und soll selber entscheiden später mal. Und ich geb die Hoffnung nicht auf, daß er doch mal mehr )Interesse zeigt, leider renn ich da gegen ne Mauer. Auch das JA hat nichts erreicht, wobei die hier sehr sozial und neutral sind. Denen sagte er nur, daß er kein Interesse hat an Dingen, die sein Kind betreffen-daß fand ich einfach nur traurig.Die Hoffnung gebe ich wohl nie auf, aber ich bräuchte ihm gar nicht kommen mit mehr Tagen oder Ferien.Er interessiert sich ja nicht mal dafür, wenn sie operiert wird oder in welche Schule sie kommen wird. Schade. Aber ich geb die Hoffnung nicht auf.

Ich bin auch berufstätig, halbe Tage, mach nebenbei noch von zu Hause Schreibarbeit und Überstunden , unternehme viel mit meiner Kleinen.....aber ich sehe beim "normalen" Umgang schon, wie sie wieder enttäuscht nahc Hause kommt, da tu ich ihr und mir den Kampf nicht an, vor Gericht mehr Umgang durchzusetzen, nur damit sie dann noch enttäuschter nach Hause kommt?? Nein, da zerreiß ich mich lieber.

Hast Du nicht eine gute Freundin oder Oma/Opa, die Dich mal entlasten können? Meine Freundin hat dasselbe Problem, nur ist ihre Tochter auch noch behindert. Ich nehm die Kleine, wann immer ich kann. So sehr Dein Wunsch nach Entlastung auch nachvollziehbar ist bzw. Dein problem mit den ferien----Deine Kidner haben nichts davon, wenn der Vater nicht will.

Warum eigentlich? Ist kein Gespräch möglich?

-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#6
 Von 
feuerwanze
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das du so schnell antwortest.
Meine Kinder sind sehr gern bei ihrem Vater und das ist für sie schon jetzt schwierig,da sie ja merken das er nicht sehr oft nachfragt wie es ihnen geht.Trotzdem halten sie mich für ungerecht,hauptsächlich mein Sohn.Er glaubt,ich erlaube nicht mehr Umgang.Und der Vater klärt das auch nicht auf.Ich bin es echt so satt,immer nur zu kämpfen und da zu sein.Und dann noch immer die Vorwürfe der Kinder zu ertragen.Klar,ich mache alles und werde auch meine Kinder nie im Stich lassen,aber es zermürbt mich alles.
Ich werde aber durchhalten müssen und meine Rachegedanken weiter für mich behalten.Ich weiß das dies meinen Kindern nur schaden würde.

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#7
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

wie alt sind denn Deine kleineren Kinder? Ich würde offen mit ihnen sprechen, kindgerecht natürlich und ohne Bösartigkeiten gegen ihren Vater. Lass Deinen Sohn ihn selber anrufen, wenn er glaubt, Du verhinderst Umgang und bist dran schuld, daß der Vater nicht nach den Kindern fragt. Gebe ihm die Möglichkeit, sich von sich aus mit seinem Vater in Verbindung zu setzen......wenn dieser tatsächlich kein Interesse zeigt, so ist zwar die Enttäuschung groß und die Frage nach dem Warum das so ist, lang nicht beantwortet...es ist dann an Dir, ihn aufzufangen und ihm Halt zu geben.

Verschwende Deine Energie nicht mit Rachegedanken, daß zermürbt nur noch mehr.....konzentrier Dich auf Dich und Deine Kinder , such Lösungen ohne ihn -wenn er sich denn anders besinnt, gut, aber so weißt Du, es geht auch ohne seine Unterstützung und Deinen Kindern ist eher geholfen, als wenn sie zu spüren bekommen, daß der Papa sie vielleicht gar nicht jetzt bei sich haben will.

Hat er das denn begründet? Du schreibst, das er sagt, Du hast das ASR und mußt selber kucken----aber betrifft das für ihn tatsächlich auch den reinen Umgang oder vielleicht nur anderweitige Angelegenheiten wie Schule etc.?
Ich mein- ich kenn diesen Ausspruch, mein Ex gibt ähnliches von sich, setzt aber oben drauf, daß er das nicht ohne Grund mir übertragen hat, damit er sich um nichts kümmern muß und mit nichts was zu tun hat.
Wie schaut das bei Dir aus? Ist ein Gespräch möglich?

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#8
 Von 
feuerwanze
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!!
Die beiden sind 9 Jahre alt.Er spielt ein falsches Spiel,er würde den Kindern niemals sagen,dass er sie nicht will.Er beschränkt sich auf seine 2 We's im Monat und eine Woche in den Sommerferien.Das wars.In die Schule geht er gern mit und zu Fußballspielen und so.Dort kann doch die Außenwelt sehen wie toll er sich um seine Kids kümmert!! Ich habe das Gefühl er wartet nur auf den Tag an dem ich ihm einfach die Kinder nicht mehr geben will,um dies nicht selbst zu entscheiden(was würden die Leute von ihm denken??)Aber das will ich gar nicht.Auch denke ich glaubt er mir einen Gefallen damit zu tun die Kinder zu nehmen,so ne Art Babysitter.Und in den Ferien nimmt er sie halt nicht,ich will das ja so,sagt er.Lebe ja von ihm getrennt und kann so nichts erwarten.
Aber du hast recht,ich werde für die Kinder da sein und es auch ohne ihn schaffen und die Kinder werden wohl irgendwann merken wer immer für sie da war und sein wahres Gesicht erkennen.Ich werde für ihn keine Entschuldigungen mehr erfinden und wenn er nicht da ist für sie ist das dann so und die Zeit die sie ihren Hass gegen mich richten wird hoffentlich vergehen.
Und wenn er meint ich habe mich mit meiner berufstätigkeit übernommen,dann werde ich dort kürzer treten und eine Gehaltsprüfung von ihm beim Ja erwirken.Er macht seit Jahren berufliche Karriere und zahlt nur einen Mindestunterhalt.Kann sich Urlaube,teure Hobbys leisten usw.Er hält es nicht mal für seine Pflicht ein Geld für ein Geschenk auszugeben,wenn die Kinder mal eingeladen werden und sie sind an diesem Tag bei ihm.Es ist ihm sogar zuviel die Kinder abzuholen(5 km)und wieder zu bringen,eine Strecke kann ich ja fahren,denn ich will ja das er sie nimmt!!
Und wenn ich darauf zu sprechen komme sagt er nur ich kann mein Leben nicht mit seinem vergleichen,schliesslich lebe ich ja getrennt von ihm!Er ist einfach nur ne arme Wurst,zu egoistisch um Kinder zu haben,aber auch das werden sie wohl irgendwann mal wissen.
Vernünftige Gespräche sind keine möglich,auch nicht zusammen mit dem Ja.Er macht dort Eingeständnisse,gibt sich einverstanden mit Vorschlägen,setzt aber dann nichts davon um.Ist zu feige dort zu sagen,dass ihm nichts daran liegt,bei mir kommen dann Aussagen wie,ich hoffe du findest einen Mann der dich unterstützt!!Denn damit könnte er sich der ganzen Verantwortung noch mehr entziehen.
So,und jetzt werde ich wieder nach vorn schauen,und an meinem "kenderfreien" We viel Kraft tanken.
Wünsche dir auch ein schönes We und die Kraft alles durch zu stehen,was auch immer kommen mag!!!

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#9
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Als Faustregel gilt im Bereich des OLG-Celle:
- bis vier Jahre max. 4h alle 14 Tage
- danach 14-tägig am Wochenende mit einer Übernachtung
- ab Schulreife 14-tägig komplettes Wochenende
- ab 3.-4. Grundschulklasse 3 Wochen in den Sommerferien und
Oster- und Herbstferien im Wechsel


Ist es nicht toll, dass in Deutschland alles seine Ordnung hat und geregelt ist!? Sogar um die Vater-Kind-Liebe brauchen wir uns keinen Kopp zu machen. Mein Vorschlag: Beim Papi an der Haustür ne Stechuhr anbringen und das Kind bringt ne Stempelkarte mit. Bei Überziehung von ner Minute wird beim nächsten Umgangstermin um ne viertel Stunde gekürzt. Ich glaube so ist die gängige Regelung für Arbeiter in ner Firma. Sollte doch auch bei der Vater-Kind-Liebe funktionuckeln, oder nich?

Karo, es lässt tief blicken, dass du mit keinem Wort die Perspektive deines Kindes darlegst, sondern nur vom Papi schreibst, der sein Kind sehen will und wie toll und generös du dich angeblich verhältst, dass du ihm dein Kind gibst, so als ginge es um einen Gegenstand.

Wenn ihr euch verkracht möchtest du dein Kind so wenig wie möglich dem Vater geben. Das verstehe ich jedenfalls aus deiner Anfrage. Was hat das Verkrachen damit zu tun, dass dein Kind ein Recht hat seinen Vater zu sehen? Was hat eure Beziehung generell damit zu tun?

Meine Ex ist zum Glück nicht so drauf wie du. Sie hat sogar immer gedrängt, dass ich sie öfter nehme, obwohl ich sie immer 2-3 Tage die Woche hatte. Auch als sie noch sehr klein (ca. 1,5-2 Jahre) war. Die Kleine hat immer am Telefon geweint, weil sie zu mir wollte. Meine Meinung von meiner Ex ist – wie man sich denken kann – nicht die beste, aber ich bin echt froh, dass wir ohne Gerichte und JA und ähnlichen überflüssigen Quatsch unser gemeinsames Sorgerecht ausgeübt haben.

Gibt es was Schrecklicheres als so etwas Natürliches und sensibles wie die Eltern-Kind-Beziehung bürokratisch zu regeln?

Na, dann wünsch ich dir mal viel Glück, dass dein Kind seinen Papi nur so oft zu sehen braucht wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Und immer dran denken: Nichts gefallen lassen und keine Umgangsminute zuviel verschenken!


-- Editiert von Michael29 am 30.10.2005 02:05:11

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#10
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

x

-- Editiert von Michael29 am 30.10.2005 02:08:17

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#11
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

.wer lesen kann, ist klar im Vorteil..........;-)

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#12
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Wer schreiben kann, auch


quote:
Der Papa meines Kindes hat ja nun ein Umgangsrecht/Besuchsrecht, wie auch immer. Finde ich auch ganz toll und ok.



Karo, das obige Zitat von dir hört sich recht abfällig und geringschätzig an. Wenn man zwischen den Zeilen deiner Anfrage hier liest, kann man schon erkennen, dass du nicht viel auf den Vater-Kind-Kontakt gibst. Wie oben schon von mir beschrieben, hört sich das an wie ein notwendiges Übel, wie ein Gegenstand, den du deinem Ex für eine bestimmte Zeit und mit einer bestimmten Frequenz ausleihen müsstest. Kein Wort aus der Perspektive deines Kindes. Dein Kind tut mir echt leid, dass es eine Mutter hat, die es nicht sonderlich interessiert, dass es einen Vater hat.


-- Editiert von Michael29 am 30.10.2005 02:11:16

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#13
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na hoffentlich ließt Karo das noch,nach fast 4 Jahren,endlich die richtige Antwort...:)

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#14
 Von 
feuerwanze
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!!
Ich glaube ich habe hier für einige Mißverständnisse gesorgt,dies lag aber nicht in meiner Absicht!!!
Habe einfach mal was zu meinen Problemen mit dem Besuchsrecht geschrieben und dazu mich bei "Karo" angeschlossen.
@Nickyta
deine Antworten haben mich alles wieder etwas gelassener sehen lassen,dafür nochmal "Danke"
@Michael29
wahrscheinlich hast du meinen Text gar nicht gelesen und diese Faustregeln für das Umgangsrecht finde ich klasse!!Leider der Vater meiner Kinder nicht.Ihm ist das nämlich etwas viel Zeit,die er mit seinen Kindern verbringen soll.Er legt mir ständig Steine in den Weg,nimmt seine Kinder 14-tägig von Fr.-Mo.Ich würde mich sehr freuen wenn er sie desweiteren auch in den Ferien oder an sonstigen Feiertagen mal abholen würde.Aber das ist zuviel verlangt.Ich habe ihm in den vergangenen 7Jahren ermöglicht seine Kinder jederzeit zu sehen(wir wohnen 5km voneinander entfernt),aber er will das nicht!!! Hält sich aus allem schön raus und bei Problemen kann er gute Vorwürfe machen!! z.B.:Kinder sind nicht erzogen,ich bin nicht fähig dazu und er hat es auch schon fertig gebracht meinen Sohn vorzeitig nach hause zu bringen weil er abends nicht duschen wollte und sie sich gestritten haben.Ich hoffe du verstehst die Situation nun etwas besser!!Ich halte eine gemeinsame Erziehung der Kinder für sehr wichtig.Leider sieht er das nicht so,denn wenn er sie nur alle 2 Wochen mal sieht,kann er nicht erziehen(auch das ein Zitat von ihm).Du siehst,es gibt tatsächlich Männer die so sind und Frauen die genau darunter leiden,weil die Kinder leiden!!!
Ich wünsche noch einen schönen Abend!!

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#15
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...bei der Umgangsthematik geht es mir hier(sorry...:)) gelegentlich mal über die Hutschnur....und ich will mal ganz artig was dazu sagen.
Ich finde toll, dass Du Besuchsrecht und Umgang zwischen Kind und EheMaligem toll findest....aber, wofür willst Du den Minimal-Wert in Stunden für das Humane wissen?
Meiner Auffassung gibt es den nicht.
Sei doch froh....und sei sicher, wenn DU toll findest, findet auch das Kind toll
(nämlich den Umgang) und dann ist auch der Kontakt toll....
Fährst Du den EheMaligen allerdings runter
(wie WindowsXP z.B.), so wird die väterliche
Seite Deines Kindes stets etwas verkrüppelt,
unterentwickelt und sich nach dem "eingestellten Wert" entwickeln.
Willst Du das?
Ich kann mir vorstellen, dass es höchst unerwachsene Zickereien von beiden Seiten
gibt....was den Termin, die Dauer, etc. betrifft...und es unter den Nägeln brennt, eine "lesson" in Minimierung zu erteilen.
In jedem steckt ja bekanntlich ein kleiner
Nero, der nur darauf wartet, mal Rom, ein Kind...oder wenigstens eine CD abrennen zu dürfen
Seid Erwachsene, Ihr braucht nie wieder zu heiraten, nur erspart dem Kind irgendwie den FRUST der Trennung.
Für das Kind wär´s ne unschätzbare Erleichterung....










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#16
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...ich hatte es immer ein wenig befürchtet und geahnt, doch der Vater (was immer das für eine geschiedene Person sein mag)....muss
UNTER DEN STATUS gefahren werden, seinem
Sohn die Dusche nahezulegen...oh Gott... ist es denn wahr, es hier bestätigt zu lesen...
Ich selbst habe eine SuperSohn von mittlerweile 15....Streit, der länger und regelmäßig und länger als 2min ums Duschen ging, den veranstaltet noch heute *fgggg*
eine andere.....und NIEMAND WEISS, wieso sie das so lange hinzieht und wo der REIZ dabei liegt....
ich sag nur nochmal, armes, alleinerziehende Deutschland....
aber jeder (ich eingeschlossen, bevor sich jemand angegriffen fühlt)....bekommt, was er verdient....
ich grinse einfach mal nur über die Details, die ich so lese




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#17
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...sorry nochmal an feuerwanze, dass ich Dir als Kritiker dazwischen kam...*gg*, Du schockierst teilweise negativ durch sehr bekannte Dusch-Wahrheit...und überzeugst durch Deine Ehrlichkeit....das Leben eben, :) ....wer ist schon verantwortlich, sich ausgerechnet im 21sten herumschlagen zu müssen.
Das Leben am letzten Tag, ist seliger als das am Tage der Geburt -sagte schon die Bibel-



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#18
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...um noch mal auf die Wendungen innerhalb der Ausgangsfrage zurückzukommen: Wenn es hart auf hart kommt, bist Du im Rahmen heutiger Gesetztgebung sozusagen der Schaffner.
Dies ist eine Aufgabe, ein Werkzeug, das Dir der Staat, die heutige Gesetzgebung in die Hand gegeben hat, welches sekundär und sehr direkt (ich vermute mal maßregelnd und extrem demütigend auf den Vater wirken kann)
aber primär....nur etwas später und nicht
mehr reversibel im Kind widerspiegelt.
Es wäre gut, derartige Dinge rechtzeitig zu
sehen und nicht zu unterschätzen.
Das Kind -wie Du und der EheMalige und jeder sonst hier- ist nicht nur das genetische, sondern auch psychisch-soziologische Ergebnis der Partner. Die Scheidung ist nun ein juristisches, aber niemals ein weltgeschichtlich relevantes oder gar medizinisches Werkzeug, diese Wurzeln einfach "weg"-zu-operieren oder ungeschehen zu machen.
Jeder Versuch, hier etwas ungeschehen zu machen....oder zu entfernen....entfernt Teile
aus der normal gesunden Psyche des Kindes.
Kurz, auch bei Scheidung, braucht das Kind die Anwesenheit, den Streit, die Auseinandersetzung.....was auch immer...nicht mit dem Ersatz des heute leicht zu wählenden neuen, besseren(?) Partners...., sondern mit den tatsächlichen
Elternteilen.
Dies klarzumachen, sich danach zu richten...
evtl. trotzdem einen Wandel und Neuerung anzustreben....erfordert ein schon echt komplexes Gebilde an Überlegung, Intuition, Wissen und selbstverständlich VORSICHT...
(ich möchte bitte verhindern, dass hier jemand meint, er hole sich die Tricks aus GZSZ...oder stelle kurz seine Meinung vor...und halte dann dezent seine Klappe...und bewundere einzig und allein DIE LEUTE, die es fast reibungslos auf die Reihe bringen, sich die geistige Verantwortung gegenseitig für ein...."ihr" Kind abzunehmen...

hört sich das kompliziert an?
Fein, dann hättich ja schon einiges erreicht

















0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tazmania
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,hätte da mal die Frage ob jemand weiß ob Großeltern auch ein Besuchsrecht bei ihren Enkeln haben.Bei mir ist die Sachlage wie folgt(nur kurz umrissen)meine Tochter ist mit einem Mann verheiratet von dem selbst Münchhausen noch lernen könnte!!Wir haben ihn mehrfach darauf hingewiesen,daß es diese Lügerei bei uns nicht gibt.Ihm wurde dann beim dritten mal ertappen schon mal für kurze Zeit sein unerwünschtsein in unserem haushalt mitgeteilt.nach gut drei Monaten fand dann ein Gespräch statt und er durfte wieder zu uns kommen.Im Spätsommer vergangenem Jahres fing er wieder zu lügen und indirekt sogar zu betrügen an!!Meine Tochter wurde schwanger,alles war soweit noch ok(bis auf diese Lügerei vom Schwiegersohn)Am 17.03.05 würde mein enkelsohn geboren,kurze Zeit danach brachte der Schwiegersohn das fass mal wieder zum Überlaufen mit einer sehr dreckigen Lüge.Ich habe darauf meine Tochter angerufen und es ihr gesagt und anhand von beispielen und erklärungen versucht ihr klar zu machen,daß er selbst sie belügt und für seine Belange gegen uns einsetzt.Ich sagte ihr in diesem Gespräch,daß wir es satt hätten und bis auf weiteres den Kontakt zum schwiegersohn unterbrechen würden.das habe allerdings nichts mit ihr und dem Kleinen zu tun!!Sie jedoch fing an zu keifen und legte mir den Hörer auf.Seither habe ich leider durch dieses verlogene Subjekt von Schwiegersohn keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter und dem Kleinen!!Habe auch nur durch Zufall den Tauftermin erfahren und bin hingefahren.Habe keinerlei Beachtung gefunden und habe wie eine Fremde in der letzten Reihe gesessen!!Ich hab nun die Nase voll,denn ich bin nicht Oma geworden um nicht mitzubekommen wie der Kleine aufwächst!!Habe deshalb erwogen falls möglich per Recht dafür zu sorgen den Kleinen mal zu sehen zu bekommen(letztes Sehen Ende April)
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und mir was zur Rechtslage des Besuchsrecht für Großeltern mitteilen.

MfG Tazmania :(

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

Zustimmung, herzlichen Glückwunsch und allerbesten Fortgang an Michael!
Das ist eine Erfolgsmeldung, die noch dran
glauben läßt, dass es Menschen um ihr Kind
selbst regeln können und wollen
und es nicht soweit kommen lassen, sich und
ihr Kind von außen regeln zu lassen...

sehr schön zu lesen :)


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@studi12

<I>...um noch mal auf die Wendungen innerhalb der Ausgangsfrage zurückzukommen:...</I>

Nur das die Ausgangsfrage fast 5!!!!! Jahre alt ist....

PS: Ich mag Menschen, die ihre Gedanken durch Mehrfachposten hintereinander in Echtzeit ausdrücken...

N8

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

ja reike, iss klaa, mach das
"ich Dich übrigens nicht"...

falls Du noch Fragen hast, wende Dich an MICHAEL...(und labere kein kokolores, yes?)
...das einzige, wofür ich mich schäme,
ihn im Sumpf fast überlesen zu haben und
weiter reinzusacken.
Der Mann ist gut, der MANN ist perfekt

IHR WOLLTET NEUE MÄNNER...da ISSER



0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...ich versteh´s jetzt nicht, reike, außer dass Dich der Maschinen-Fehler amüsiert.
Erklär´s doch mal....wo der Unterschied zwischen einer 2-4-9-26 jährigen Ausgangsfrage.....und einem Kind ist, das nicht HART-Auf-Hart geregelt werden sollte

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

bedenke mal einen Satz, Tazmania:
"...wer gegen diese Ehe etwas einzuwenden hat, der möge vortreten oder für immer schweigen."
Das Paar, besonders das Kind, stehen unter besonderem staatlichen Schutz und der Satz zeigt, wie auch enge Angehörige, Freunde, Verwandte aufgefordert sind, sich zurückhaltenden...und schützend, nicht zersetzend einzuwirken.
Es gab also schon viele Ehen, die durch einprasselnde, nagende Kritik zerbrochen sind.
Das hälte keine Ehe aus (deshalb der Satz!!)
Deine Kritik ist zu spät.
Du kanntest das Subjekt doch eine ganze Weile vor der Ehe Deiner Tochter.
Da wäre Zeit gewesen.
Nun MUSST Du die Ehe in Ruhe lassen.
Der Ehe und des Kindes wegen.
Deine Tochter nimmt ihren Mann -und damit das Kind und die Ehe- in Schutz,
und das ist gut so!!!
Nein, ich kann mir absolut nicht vorstellen,
dass Du Besuchsrecht Deines Enkels irgendwie
innerhalb geschlossener Ehe einfordern kannst.
Obwohl die Großeltern in nächster Linie für Kinder ganz besonders wichtig sind.
Das wird aber zunächst vom Ehepaar selbst
geregelt und Du solltest Dich um eine gute
Beziehung bemühen.
Schließt Du ein Subjekt aus, so schließt Du die zum Subjekt gehörige Gemeinschaft, also auch die Tochter und das Kind aus.
In einer Art Wechselwirkung muss diese Gemeinschaft also antworten, mit Ausschluss.
Eine andere "Antwort", eine GANZ SCHLECHTE allerdings für das Kind, wäre Scheidung...
Ein wenig willst Du das, aber LASS DIR AABRATEN!!!
So gut könnte Deine Zuwendung für das Kind nun niemals sein.
Und Du müsstest die volle tragische Verantwortung für die Trennung übernehmen.
Das KANNST DU NICHT, da bin ich mir SICHER...
und Du hättest ein Kind auf dem Gewissen

Jeder -und ich auch- kann Dich aber sehr gut verstehen. Zur Lüge kann ich Dir nichts raten, vielleicht hilft es, die Ohren zuzumachen....(Ausschluss=ich will mich NICHT auseinandersetzen, und Besuchsrecht= Ich WILL mich auseinandersetzen, ist gegensätzlich und eher zersetzend)

tschö
(und nun bitte die blöden Kommentare der anderen...*fg*)






0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

...immer diese Selbstgespräche...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

<I>IHR WOLLTET NEUE MÄNNER...da ISSER</I>

Ich nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

ich weiß, Reike&Dalia (tolles Team)
EUER EndzeitPartner in Echtzeit ist der KinderPsyochologe
Das ist doch schon was
(mehr dumme Sprüche bitte)


-- Editiert von studi12 am 09.11.2005 14:43:30

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???????????

Wat iss???

Hömma, mit wem kommunizierst Du hier eigentlich??? Du antwortest Dir ja schon selbst...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Na gern doch:

Mein Partner! ist kein Kinderpsychologe (Hier sollte ein Link zum Duden steht, nur für dich ganz allein ;) ).

Studi12, mal ganz ehrlich: Deine vielen hochgestochenen Postings hier hast du doch irgendwo geklaut, sei ehrlich. :) Den Inhalt selbst hast du aber erfaßt? *zweifelndguck*

Anhand deines letzten Beitrages glaube ich nämlich nicht, dass die anderen von dir sind. Nun denn...

Ab sofort gilt für dich jetzt aber die <B>TROLLSPERRE</B>.

--------->ignore studi12

Leg dich wieder hin.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

unfassbar, wie unsre neuen Gesetzgeber aussehen..."die Trollsperre"...ahja
Ich bitte darum, wenn ich Euer Jargon lese

-- Editiert von studi12 am 09.11.2005 14:58:50

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