Besuchsrecht - darf er so ohne Weiteres so weit wegziehen? trotz 14 tägigem Besuchsrecht?

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - darf er so ohne Weiteres so weit wegziehen? trotz 14 tägigem Besuchsrecht?

Guten Morgen erstmal!
Es geht darum das ich seit Nov 07 geschieden bin und wir das gemeinsame sorgerecht haben.Mein Exmann holt alle 14 tage (FR-SO) unsere kinder (10&6) ab.Das war bisher auch kein Problem selbst als ich 35Km weiter wegzog.
Jetzt habe ich mitbekommen das er 400km weiterwegzieht und er dann nicht mehr die Kinder holen will,weil er meint er brauche sie dann nur noch in den ferien sehen.
Ich habe mit meinen beiden Kindern gesprochen und die sind sehr traurig darüber das sie ihren Vater dann nicht mehr sehen..beide sind eh in psychologischer Behandlung weil sie die Scheidung nicht richtig verpackt haben was auch normal ist bei Kindern.
Meine frage ist nun darf er so ohne weiteres so weit wegziehen ,und die Kinder nicht mehr sieht ,denn bei Gericht im nov 07 wurde das 14 tägige besuchsrecht festgelegt.

vielen Dank schonmal im vorraus für Eure Hilfe

LG Klikla

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Klikla,

...darf er.
Dürftest du auch, wobei aber, wenn du eure Kinder mitnehmen wolltest, dazu seine Zustimmung benötigen würdest.

Guck dir mal die Gerichsakte an:
Was steht da?

Umgangsrecht , nicht Umgangspflicht.
Kein Zwang.

Was ich moralisch davon halte, das hast du nicht gefragt...:(

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ok was hälst du moralisch davon? ;)

.Die Kinder möchten ja zu ihm und er möchte sie auch sehen aber wiederspricht sich dann wieder er kann sie dann ja nicht mehr alle 14 tage sehen weil er zu weit weg wohnt.

Aber ich kann meine Kinder nicht 6std alleine mit dem zug dorthinfahren lassen ,dafür sind sie zu klein.
Ich möchte doch nur das meine Kinder nicht noch mehr seelischen schaden davon tragen,aber er versteht es einfach nicht :bang:

Lg Klikla

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Nunja, Klikla,

moralisch find ich das nicht so toll...:(

Gibts denn eine plausible Erklärung für diesen Umzug?

400km sind natürlich schon weit, um eine 14-tägige Umgangsregelung zu praktizieren.
Wie ich sehe, liegt dir durchaus an einem vernünftigen Umgang zwischen Vater und Kindern.
Vielleicht müsste die Ferienregelung ausgedehnt werden, lange Wochenenden genutzt...

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen besonderen grund um dorthin zu ziehen.
Er hat hier seine feste Arbeit,seine familie ...
Seit 4 Monaten hat er eine freundin die dort wohnt und deshalb möchte er alles in seiner heimat aufgeben.

Aber ich weiss jetzt schon das es in den ferien nicht klappen wird:(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Sehe ich auch so. Das Leben des Vaters geht auch weiter. Genauso gut hätte es notwendig werden können, wg. der Arbeit umziehen zu müssen.

Dass er die Kinder in den Ferien zu sich holt ist doch dann die einzige Lösung. Wir haben in D doch Schulferien von ungefährt 4 Monaten/Jahr Alle 14-Tage 800 KM fahren, um die Kinder abzuholen, kann man nicht verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Bei aller Liebe, sollen die Kinder die ganzen Ferien beim Vater verbringen? Das wäre jetzt auch keine gute Lösung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure Antworten ..

Das mit der Webcam haben wir auch schon vorher versucht zu machen ..
Aber leider hat der KV darauf keine Lust.wie er sagt.
Nunja ich werde ihn morgen sehen weil er die Kinder wieder holt und da werde ich dann mal fragen wie er sich das in Zukunft vorstellt.

LG Klikla

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bins nochmal,
stand der Dinge ist im Moment das er die Kinder doch nicht in den Ferien nimmt..so wie ich es schon vorhergesagt habe....:(
ausserdem bekomme ich im Mai und juni keinen unterhalt weil er da kein einkommen hat... er bekommt auch kein arbeitslosengeld da er selbst gekündigt hat und die vom jugendamt haben angeblich zu ihm gesagt das ich auch mal 1 oder 2 monate ohne den KU leben könnte...hallo...wie soll das denn gehen? ich gehe zwar auf 400 euro arbeiten aber ohne den KU klappt es nicht...nu meine Frage was muss ich unternehmen ?

danke schonmal für eure hilfe
LG Klikla



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, KliKla!

Es drängt sich mir die Frage auf, was wohl zwischen euch Beiden so im Argen liegt, dass dein Ex sich derart angefressen gibt?

Es gehört schon so Einiges dazu, alle Brücken hinter sich zu sprengen.

Lieben Gruß!

-- Editiert von ARTiger am 04.04.2008 20:11:10

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie am Anfang schon geschrieben...geht es mir um das Kindeswohl denn die Kinder sind sehr traurig das sie ihren Vater nicht mehr sehen....
zum Unterhalt:er sagt er hat nix also kann er nicht zahlen ich soll zusehen wie ich es schaffe die Kinder zu ernähren in dieser Zeit... :bang:
zum Besuchsrecht.Es wurde bei der Scheidung festgelegt das er alle 14 Tage von Fr 18 uhr -So 18 uhr die Kinder hat.
@Art: Es war eigentlich alles in Ordnung und haben uns im Guten getrennt...er hat Probleme mit seine Familie und er ist ein Typ wenn es Probleme gibt haue ich ab..egal was sein Umfeld dazu sagt..

LG Klikla

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Klikla!

Wenn es sich verhält, wie du es beschreibst wäre sein Verhalten nicht zu rechtfertigen.

Immerhin hat er dich schon vorher wissen lassen, dass es im Mai und Juni keinen KU geben wird.

Passt aber nicht so recht in das von dir gezeichnete Bild!?

Dass angeblich das JA der Meinung ist, die Kids könnten sich mal zwei Monate selber versorgen, kann ich nicht nachvollziehen.
Dort würde ich nochmals freundlich, mit einer dir vertrauten Person anfragen, mir den Gesprächsverlauf notieren und den Besuch bestätigen lassen.

Ansonsten gelten die von @K2laus benannten Möglichkeiten.

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wäre trotzdem interessant zu wissen ,ob der KU Tituliert ist .
Der KV hat dir gesagt ,das JA behauptet du könntest auch 2 Mon. ohne KU leben ?
Das ist ganz einfach gelogen ,sowas glaubst du ihm doch nicht allen ernstes ?Ruf an und erkundige dich selbst .

Wenn du einen KU-Titel hast sind das Schulden ,die bei ihm auflaufen .
Je mehr Monate er aussetzt ,desto mehr muss er dir zurück zahlen .Mit einem Titel könnte man dann ,wenn es hart auf hart kommt ,auch sein Konto pfänden lassen und all solch lustiges Zeug .Also mach dir dann keine Sogen ,so einfach kommt er aus der Nummer nicht raus .

Wenn du keinen hast ,geh schleunigst zum JA und lass einen erwirken ,damit du nächstes mal was in der Hand hast ,gegen ihn .
Denn ohne könnte er wirklich den KU einfach einstellen :(

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12310.01.2009 13:38:35
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!
Also ich war gestern bei meinem Rechtsanwalt .
Hatte ihn wegen dem Unterhalt und dem Besuchsrecht gefragt.
1.Unterhalt: Der ist tituliert und mein exmann kann nix dran rütteln er muss zahlen ob er will oder nicht.Falls nicht ist es unwahrscheinlich das ich unterhaltvorschuss bekomme,da ich mit meinem neuen Partner zusammenwohne.Ich habe daraufhin meinen Exmann angerufen(sollte ich vom Ra) und habe ihm gesagt das er unterhalt zahlen muss..aber wie immer kamen nur blöde antworten raus.naja irgendwie klappt das ..hoffe ich...
2:Besuchsrecht:Mein Ra hat jetzt alle Fakten aufgenommen und schreibt meinen EXmann an das er zumindest alle 4 Wochen + Teil der Ferien die Kinder nimmt..
Natürlich ist das auch eine kostenfrage und damit ich (falls es vor gericht geht) auch chancen habe, habe ich zugestimmt mich an die Kosten ..(zumindest die für die Kinder)zu beteiligen..
Es kam auch die Frage ob ich meine Kinder alleine in den Zug setzten könnte..aber wer setzt schon 2 Kinder im Alter von 10 und 6 (die kleine hat ADHS)alleine in den Zug ca 350km fahren.
Falls er nicht drauf eingeht hat mir mein Ra geraten das alleinige sorgerecht zu beantragen ..Nur das soll sehr schwer sein..Ich muss dazu sagen da mein Exmann sich an nichts beteiligt ..ZB Schulwechsel..Op..die meine Tochter hatte..ich konnte alles ohne seine Einverständnis machen..habe ihn zwar informiert aber es kam nur .."Du machst das schon" Wenn es Probleme gibt mit den Kindern ist er auch kein Ansprechpartner..Traurig...
Aber das alleinige Sorgerecht möchte ich nicht ..weil ich fragen habe..zb:was ist mit den Kindern wenn mir was passieren sollte etc..und ausserdem haben die Kinder Mutter und Vater und beide sollten für sie verantwortlich sein ob man noch ein Paar ist oder nicht.
Hoffe war verständlich geschrieben :)
Lg Klikla

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen