Besuchsrecht der Großeltern - kann man irgendwie das Umgangsrecht einklagen oder sonstiges?

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
suri55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht der Großeltern - kann man irgendwie das Umgangsrecht einklagen oder sonstiges?

Hallo,
Ich habe folgendes Problem, unzwar: Ich bin vor 6 Wochen Vater einer Tochter geworden, als meine Freundin Schwanger war, hatte Sie sich mit meiner Mutter (großmutter des kindes) gestritten und dieser streit dauert bis heute an.
Ich selber war bei diesem Streit nicht dabei und kann deswegen nicht sagen wer recht und wer unrecht hat.
Nun verwährt meine Freundin meiner Mutter das Umgamgsrecht mit meiner Tochter.
Ich selber möchte das meine Mutter die kleine sieht denn diese hat meiner meinung nach nichts mit dem streit zu tun.
Nun meine Frage:
Ist es Rechtens was meine Freundin da macht? kann man irgendwie das Umgangsrecht einklagen oder sonstiges?
Meine mutter hat die Kleine bis jetzt NUR auf bildern gesehen.
Ich gehe langsam vor die hunde wenn dies so weiter geht denn meine Mutter würde die kleine wirklich gerne sehen.
Bitte um zahlreiche Antworten.

Danke

Doc.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo...
rechtliche Paragrafen oder ähnliches kann ich dir leider nicht geben....

Aber kann man den nicht mit deiner Freundin reden?Ich meine war der Streit so heftig das man nicht über seinen eigenen Schatten springen kann???
Evtl. solltest du ihr auf höffliche weise klarmachen,dass man evtl auch mal auf die mithilfe der Großeltern angewiesen sein könnte....

Oder sie später vielleicht auch ein wenig traurig sein wird,wenn zwischen Oma & Enkelin kaum bzw garkein Verhältnis ist....denn mal ehrlich wie soll das denn auf familienfeiern oder ähnlichem werden...gehst du allein weil OMA die kleine nicht sehen oder gar anfassen darf????

Versteh das nicht falsch,aber ich finde das etwas alber....

LG It´s me....:D

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"---->jippy<----
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#2
 Von 
suri55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich finde auch albern.
Nein ich habe leider schon zich mal mit meiner Freundin geredet aba es bringt nichts sie ist stur und hört nur auf IHRE mutter leider.....
Sie meint der streit wäre zu heftig gewesen um verzeihen zu können bzw die kleine dahin zu geben.
Meine mutter hat sich auch schon bei ihr entschuldigt jedoch nimmt sie nichts an und stellt sich stur ist halt ein MAma kind ^^ xD
Kann mir jemadn sagen ob man das einklagen kann mit oder ohne erfolg?


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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50175 Beiträge, 17570x hilfreich)

Ein paar Urteile zu diesem Thema findest Du hier .

Wie sieht es denn übrigens mit Deiner Rechtsposition aus? Habt Ihr ein gemeinsames Sorgerecht?

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Doc.
hallo,
wie ist die denn drauf?

ok, streit ist im raum, ok, dann muss sie mit dem kind ja nicht zur oma hin, dass könntest du doch machen.

auch mal zu ihren eltern, verwandten usw.
ein kind muss doch gezeigt werden, dass machen eltern doch ansich gerne.

kannst doch deine freundin nicht verklagen lassen, hallo.
sowas muss man in der partnerschaft schon regeln.
nicht drängen, reden und vorschläge anbringen.

was sagt der opa dazu?

alles ist neu und jeder hat seine gefühle und manchmal tickt einer aus, aber das kann man doch bitte wieder in den griff bekommen.

deine mutter ist ok?
versuche auf deine freundin einzugehen, mal bilder machen vom zwerg, oma zukommen lassen, sie muss das kind nicht unbedingt sehen, mit ALLER gewalt.
tut euch das nicht an.
irgendwas ist vorgefallen, deine freundin hat wohl keine besonderes rückrat, dass sie das kind damit reinzieht und dieses als machtobjekt vorführt, aber, wenn sie nicht anders kann.
hilf ihr, dass die aus dieser verzweiflung wieder raus kommt.

kann die oma mal zu kaffee kommen?

langsam antasten usw.

zuerst mal geht es IMMER um die bedürfnisse des kindes, nicht um die der großeltern.
schau mal nach, was so abgeht und behalte die ruhe, kümmere dich um deine kleine familie und genießt die besondere zeit mit dem kind, zusammen.

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo suri55,

du stehst vor der Wahl, Mutter des Kindes oder deine Mutter - prima, nicht?

Da die Mutter des Kindes ihr Kind bereits jetzt als universelles Druckmittel einsetzt, wird sie dies auch in Zukunft tun.

Glaub´ es oder lass´ es, so ist es.
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann du direkt mit dem Problem konfrontiert wirst.

Den Papiertiger § 1685 BGB kann die böse Schwiegeroma hierbei zwar hinzu ziehen, aber Großeltern sind nur dann wichtig für das Kind, wenn eine Mutter dies für richtig befindet.

Das hier angeführte Argument, der Entfernungen sollte man mit Bedacht einsetzen, weil dies ja theoretisch auch gegen eine leibliche Mutter einsetzbar wäre.
Dann nämlich, wenn das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht oder adoptiert wird.
Per se, wäre es demnach nämlich komplett egal, wer die anonymisierte Brut aufzieht.

Nach meiner komplett antiquierten Meinung, haben unsere Kinder immer dann die besten Chancen, wenn sie auf ein möglichst großes Repertoir an Ursprungsfamilie zurückgreifen können, um eine ordentliche Sozialisation zu erfahren.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#7
 Von 
suri55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jaa Ich stehe wirklich von beiden seiten unter druck.
und der druck wird auch noch vom verwandten kreis verstärkt indem die einen sagen halt zu deiner mama und die anderen halt zu deiner freundin.
Nun bin ich schon verunsichert und habe angst wenn es zu trennung kommt das meine freundin sagt ich darf die kleine nicht mehr sehen usw.
Naja vielleicht schreibt ja noch jemand was.
Danke schonmal für die zahlreichen aussagen und meinungen

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Suri55,

was erwartest du jetzt zu erfahren?
Dass alles wieder gut wird?
Das haben vor dir schon viele gehofft und mir ist keiner bekannt, der nicht wenigstens sich selbst hat komplett aufgeben müssen, nur um sein Kind noch weiter erfahren zu können.
Eine Entscheidung hierzu kann dir niemand abnehmen; die musst du ganz alleine treffen und vertreten.

Deine Ängste sind mehr als nur berechtigt.

Bitte sie um die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, beim Jugendamt und nimm ihre Reaktion zur Kenntnis.
Stellt sie nur verbal Forderungen, dann bejahe und siehe zu, dass das SR in trockene Tücher kommt und versuche das Kind auch zu betreuen.
Willigt sie nicht ein, hast du Klarheit, über ihre Grundhaltung und was noch von ihrer Seite zu erwarten ist.

Bei einem "Njet" umgehend eine möglichst umfangreiche Umgangsregelung formulieren und diese umgehend aus dem Hut zaubern, wenn sie euch das erste Mal den Umgang verweigert. In dem Fall sollte sich die böse Schwiegeroma gleich mit einklinken.

Lieben Gruß




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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Also ich muss jetzt mal die Lanze für die Mutter brechen, auch wenn ich normal ja nie nur pro Mutter bin. Ich finde, da wir alle nicht wissen um was dieser Streit ging kann man ihr auch keine Vorwürfe machen. Es gibt meiner Meinung nach Dinge die gesagt werden könnten, welche ich auch nicht mehr entschuldigen würde und dementsprechend dann auch mein Kind fernhalten würde. Bsp: "Das Kind ist nicht von meinem Sohn" wäre bei mir durch nichts zu entschuldigen und da würde ich auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen um mein Kind von dieser Person fernzuhalten.
Ich geb @tiger recht, schau das du das mit dem Sorgerecht unter Dach und Fach bekommst und ansonsten würde ich den Wunsch der Kindsmutter respektieren.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo Suri,

euer Kind ist 6 Wochen alt, eine Bindung zur Oma (Deiner Mutter) ist noch nicht entstanden, deshalb hat Deine Mutter rechtlich gesehen keine Chance ein Besuchsrecht durchzusetzen.

Soweit zum Rechtlichen - zum zwischenmenschlichen gibt es ja schon diverse Meinungen.
Von mir dazu nur:die Zeit heilt manche Wunden.

SG Berry

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#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@Sir Berry,

die betroffene Oma hat ein nachrangiges Recht auf Umgang, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Die Bindungsfrage betrifft sonstige Personen ( § 1685 BGB Abs.2 ), wie z.B. Stiefelternteile.
Ein sechs Wochen altes Kind hat bisher zu niemandem eine gefestigte Bindung, nicht einmal zur Mutter und insofern wurde im Abs.1 auf eine entsprechende Formulierung verzichtet.
Soweit zum Rechtlichen.

Über Meinungen kann man ja trefflich streiten, aber ich teile deine Meinung ( Wenn´s mit der Familie nicht geklappt hat, Pech gehabt ), ganz und garnicht;
sie ertönt aber häufig aus der Fraktion der UmgangsverweigerungsbefürworterInnen.
Die Zeit heilt hier überzählig nur die Oberfläche; es bleiben entsprechend häufig sichtbare, hässliche und schmerzende Narben.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 03.09.2009 16:53

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