Besuchsrecht der Grossmutter.....

28. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ich12345
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Besuchsrecht der Grossmutter.....

Folgendes....

Enkelchen wurde im 6/2012 in Obhut genommen.
Im moment befindet es sich bei der Berreitschaftspflege.
Gerichtstermine und Gutachten laufen,ob das Kind wieder zur Mutter darf.

Enkelchen ist sehr Omabezogen,weint nachts und ruft nach Oms.
Die Berreitschaftspflege hat bei Jugendamt angerufen und gesagt das dieses Kind sehr an Oma hängt,mehr als an Mama.
Folgen:
Oma durfte am anfang zwei mal in der Woche für 90 minuten mit der Mutter zum Enkel.
Am Oktober nur noch zwei mal im Monat für 90 minuten.

Enkel weint oft und fragt nach Oma.

Im Januar war neuner Gerichtstermin,Gutachterin meinte,das Kind ist zu sehr Oma bezogen.
Nun darf Oma das Enkelkind nur noch alle drei Wochen für 90 minuten sehen.

Kann mir jemand sagen,ob es einen Rechtsanspruch gibt,wie lange Oma das Enkelchen sehen kann?






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9 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das Recht auf Umgang zwischen Großeltern und Enkelkind ergibt sich aus § 1685 BGB .

Wie lange diese Umgangszeiten gestaltet sind, liegt im Ermessen des Familiengerichtes.

Wie beründet das Familiengericht denn die Reduzierung der Umgangszeiten?

LG nero

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#2
 Von 
ich12345
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Grund ist....das Kind hängt so sehr an Oma.
Es soll aber mehr Kontakt und Nähe zu seiner Mutter finden.

Nur das ist der Grund.

Weil er Oma liebt und Oma ihn liebt,darf er sie nicht so oft sehen...


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, das Jugendamt ist ja nicht unbedingt ein Hort des Vertrauens. Sind doch genug Kinder unter der Obhut des Jugendamtes umgekommen, oder fast umgekommen, wie jetzt gerade in Duisburg oder aber in Bremen (Fall Kevin).

Nochmals die erste Frage: wie alt ist das Kind? Könnte das Kind bei der Oma leben, oder zumindest regelmässig da sein?

Weiterer Fakt, der immer übersehen wird: Kind ist ein Wirtschaftsfaktor. Wieso das massive Interesse des Jugendamtes gerade an dieser Familie?

Ich finds schon erstaunlich: bei Elternteilen wird auch von den Jugendämtern auf "Deibel komm raus" die Ansicht vertreten, der Vater müsse eben wegen der Bindungserhaltung das Kind so häufig wie möglich sehen. Kindeswohl? In der Regel null Berücksichtigung. Und hier, wo offensichtlich eine Bindung vorhanden ist, soll die zerstört werden? Warum? Wäre doch nur eine Frage der Ausgestaltung des Umgangsrechtes. Im Interesse des Kindes.

wirdwerden

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#5
 Von 
ich12345
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Kind ist nun 2 einhalb Jahre alt.
Es war bin zu Obhutnahme jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag bei Oma.
Hatte ein starke bindung aufgebaut,die das Jugendamt zerstört.
Das Kind ist in einer Berreitschaftsfamilie,heisst,dort wird es nicht bleiben,soll in eine Pflegefanilie oder ins Heim,weil es zu wenig Pflegefamilien gibt.

Oma mischt sich nicht ein.......sie liebt ihr Enkelkind unf Enkelkind liebt Oma.
Dies wurde von der Berreitschafzsfamile bestätigt.

Der Vater darf sein Kind alle14 Tage sehen,die Eltern sind getrennt.

Zum Wohle des Kindes.......das Jugendamt ist das letzte Amt das man um Hilfe bitten sollte.

Warum darf das Kind nicht bei Oma leben?
Ganz einfach....sie ist erziehungsunfähig.
Sie hat Kinder erzogen,2 sind verheiratet,die Mutter des Kindes lebt in ihrer eigenen Wohnung.
Das jüngste ist 13 und lebt noch daheim.
Mit 15 hat die Mutter des Kindes ihre 0 Bock Phase...geht nicht in die Schule usw.
Oma geht zum Jugendamt und erhofft sich Hilfe,die in form einer Familienhilfe stattfinden soll.
Die geht schief,weil besagte 15 jährige Tochter (Mutter des Kindes)nicht will und sich nicht drauf einlässt.

All das war war vor 5 Jahren.
Die Mutter vom Kind ist jetzt 20Jahre.

Aber...das Jugendamt wirft der Oma genau das vor.....die hatte damals keine Erziehungsgewalt und das könnte ja nun wieder passieren.
Ausserdem ist Oma alleinerziehend.
Oma hat einen halbtagsjob,bekommt ergänzend Allg. 2.....all das wird mit bewertet.

Da hat man gegen die Bereitschaftsfamilien die en Haus und anscheinend Geld haben,keine Chance.

Die Liebe,die das Kind für Oma verspürt,interessiert das Jugendamt nicht....




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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wer sagt denn, dass die Oma erziehungsunfähig ist?

wirdwerden

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#7
 Von 
ich12345
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Jugendamt....eben mit dieser begründung...was vor 5 Jahren war...

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das ist doch überhaupt kein Grund. Wieso nicht mal anwaltlich beraten lassen, schauen, ob man das Kind zu sich bekommt? Schiene mir sinnvoll, im Interesse des Kindes.

wirdwerden

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#9
 Von 
ich12345
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Oma war schon beim Anwalt.

Anwalt hat mit Jugendamt telefoniert.
Dort wurde ihm oben genanntes gesagt und auch das die Mutter des Kindes vorrang hat und eben weil das Kind so an oma hängt,soll die Mutter in den Vordergrund gesetzt werden.

Anwalt sagt,erst mal abwarten was die letzte Verhandlung gebracht hat......Beschluss ist noch nicht da.

Dannach kann man weiter entscheiden wie man vorgeht.


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