Besuchsrecht der Kinder während der Coronakriese

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mynock1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht der Kinder während der Coronakriese

Guten Tag,
Ich wohne mit meiner Freundin und Ihren Kindern zusammen. Am nächsten Wochenende steht wieder das "Papa-Wochenende" an, an dem die Kleinen bei Ihrem Vater sind.
Meine Freundin hat nun bedingt durch das Coronavirus Bedenken, die Kinder ihrem Vater zu übergeben. Die neue Partnerin des Ex-Mannes arbeitet im Gesundheitswesen und hat potentiell Kontakt zu Coronapatienten. Außerdem wohnen in dem Haushalt es Ex-Mannes noch die Kinder der neuen Partnerin, somit wären an dem Wochenende 6 Personen auf engstem Raum.
Gibt es eine rechtliche Handhabe, das Besuchsrecht während der Coronakriese auszusetzten? Oder hat der Vater in jedem Fall das Recht, seine Kinder abzuholen?
Danke für Ihre Antwort.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

schau mal: https://www.frag-einen-anwalt.de/Familienrecht-__r6.html

Es gibt diesbezüglich sehr viele Anfragen. Die einfache Befürchtung einer Infektion oder ein "schlechtes Gefühl" reicht nicht aus. Es müsste eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegen. Risikopatient oder unverantwortliches Verhalten des anderen Elternteils etc...

Gruß

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn sie solche Ängste hat, dann kann sie ihm doch auch anbieten, dass er das Wochenende mit den Kinder bei euch verbringt.

Corona hin oder her. Die Kinder haben nunmal das Recht Zeit mit ihrem Vater zu verbringen.
Anstecken kann man sich leider ja überall.
Oder anderes gefragt, wenn du oder deine LG sich anstecken würden, wäre es denn für sie dann auch so selbstverständlich, dass die Kinder dann zu deren Schutz zum Papa gehen?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Mynock1980):
Gibt es eine rechtliche Handhabe, das Besuchsrecht während der Coronakriese auszusetzten?
Deiner bisherigen Schilderung nach: Nein

Zitat (von Mynock1980):
Oder hat der Vater in jedem Fall das Recht, seine Kinder abzuholen?
Jepp.

Signatur:

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@Mynock:
Die Bedenken sind verständlich, aber wie wäre es, wenn deine Freundin dies einfach mal mit dem Vater besprichs, bevor sie sich um die rechtliche Möglichkeit einer Verweigerung Gedanken machst? U. U. macht der sich diese Gedanken auch, hat aber ein schlechtes Gewissen, wenn er seine Kinder deswegen nicht holt, also ihnen absagt.

Beispiel aus eigenem Umfeld:

Freunde von uns wohnen im Haus der Eltern, beide um die 80. Er hat eine 13-jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Die Angst, dass der Teeny an seinem Besuchswochenende die Großeltern infizieren könnte, war da, aber er hat sich auf seine Tochter gefreut und wollte sie sehen. Als Alternative hat er sich dann mit seiner Tochter außerhalb des Hauses zu einem langen Spaziergang getroffen. Oder man setzt einfach mal ein WE aus, falls der Vater einverstanden ist und dann sieht man weiter.


-- Editiert von HeHe am 25.03.2020 11:05

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Freunde von uns wohnen im Haus der Eltern, beide um die 80. Er hat eine 13-jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Die Angst, dass der Teeny an seinem Besuchswochenende die Großeltern infizieren könnte, war da, aber er hat sich auf seine Tochter gefreut und wollte sie sehen. Als Alternative hat er sich dann mit seiner Tochter außerhalb des Hauses zu einem langen Spaziergang getroffen.


Wenigstens hat man erkannt, dass die Risikogruppen der Pandemie neben Vorerkrankten ältere Menschen sind (womit ich nicht sagen möchte, dass kein Jüngerer hieran schwer erkranken kann). Allerdings setzt man bei der Vorgehensweise aus dem oben zitierten Beispiel eben diese älteren Menschen noch einer mittelbaren Gefährdung aus.

Aber von Bürgern dieser Republik, die dieser Tage Toilettenpapier hortet, wird mit solcher Überlegung vielleicht intellektuell ein Stück weit zu viel zugemutet.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
nbieten, dass er das Wochenende mit den Kinder bei euch verbringt.


Was im Sinne des Infektionsschutz überhaupt kein Unterschied ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Da die Erreger auf diversen Oberflächen bis zu 9 Tage überleben (Türklinken, Aufzugknöpfe usw usf) ist die Befürchtung

Zitat (von Mynock1980):
potentiell Kontakt zu Coronapatienten
real.

Aber nicht, weil man in der Pflege arbeitet (gerade DORT wird sich geschützt!), sondern im ganz normalen Leben eben.

Also kein Grund, das Umgangsrecht zu verweigern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
lottchen23
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss mal kurz so in die Runde fragen:
Wie sieht es aus, wenn der Vater gerade von einem Urlaub zurück geholt wurde?
Kann mann das verlangen, dass er erst mal 2 Wochen in Quarantäne bleibt?
Es besteht ja grade auch durch den Flug ein hohes Risiko.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hat der Arbeitgeber ihn aus dem Urlaub zurückgeholt? Wäre dem so, ist wohl davon auszugehen, dass er nicht in einem Risikogebiet seinen Urlaub verbracht hat.

Dann würde nach der Urlaubsrück des Vaters für die Kinder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes weiterhin kein konkretes Gesundheitsrisiko bestehen, so dass meines Erachtens der Sachverhalt nicht anders zu beurteilen wäre.

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