Besuchsrecht des Vaters bei geteiltem Sorgerecht

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bristaal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Besuchsrecht des Vaters bei geteiltem Sorgerecht

Hallo an alle.
Ich habe leider das Problem das meine Lebensgefährtin sich von mir trennt und natürlich das Kind mit zu sich nimmt.Zu Beginn schien alles relativ Human und Erwachsen Zwichen uns ab zu laufen.Mittlerweile hat sich das leider geändert.Und da ich so wie es mir vor kommt trotz geteiltem Sorgerecht und vielen Neuerungen im Familienrecht immer noch deutlich im Nachteil stehe was meine Tochter betrifft muss ich mich an euch/sie wenden.
Meine Ex, gestattet mir unser 3 Monate altes Baby nur zu ihren Bedingungen zu sehen und das auch nur in ihrem Beisein. Doch gerade weill meine Tochter noch so jung ist halte ich es für sehr wichtig das sie auch einen gewissen Bezug zu mir aufbauen kann. Das halte ich nur sehr schwer für möglich wenn meine ehemalige Lebensgefährtin ständig anwesend ist und noch dazu ich von der halben bis 3/4 Stunde die ich da sein darf das Kind weniger auf dem arm habe als sie.da ständig etwas zurecht gerückt oder anders gemacht werden muss.oder das Kind das lachend in meinem arm liegt in ihren Augen zu unruhig ist .

Ich bin langsam am zweifeln das nicht nur die ohnehin enorme finanzielle Belastung (durch das komplett gelehrte heim mitsamt aller Möbel und natürlich Unterstützung der Mutter, kindesunterhalt was natürlich kein Problem ist und unterhält für die kindsmutter ) sondern auch in Sachen Fürsorge für mein Kind ich nach wie vor immer im Nachteil bin und eigentlich auf nichts einwirken kann.

Meine Frage ist also hauptsächlich muss sie immer anwesend sein ?

Ich habe einfach Angst das mein Kind mich nicht mal als Vater kennt sondern nur als der Onkel der ab und zu mal Hallo sagt.
Ich entschuldige mich schonmal für Rechtschreibung, Satzbau und das evtl. Chaos in meiner Schilderung.

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-- Editiert Bristaal am 16.06.2014 17:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bristaal,

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Wende dich deshalb an das zuständige Jugendamt.

Sollte da JA nicht mitwirken, übergibst du den Fall

einem Fachanwalt für Familienrecht.

lg
edy



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durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Bristaal,

wie edy schon schreibt, hat in erster Linie das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. § 1684 BGB .

Die Mutter kann natürlich nicht bestimmen, wie der Umgang zu gestalten ist.

Auch edy Hinweis auf das Jugendamt ist richtig. Hier solltest Du um Vermittlungsgespräche bitten, um eine vernünftige Umgangsregelung zu finden.

Sollte sich die Mutter da sträuben, und nach dem 2. Gespräch noch keine Einigung gefunden sein, nimmst Du Dir den dritten Hinweis von edy zur Hilfe, wendest Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht und lässt den Umgang gerichtlich regeln.

Bei den Umgängen muss die Mutter definitiv nicht anwesend sein.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bristaal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke sehr für die zügige und Gebündelte Antwort von euch. Ich finde es zwar sehr hart das ich nun so einen weg vor mir habe zumal ich weiss das trotz aller Regelungen und Gesetze meine Tochter früher oder später einen schaden oder wenigstens eine befangene Kindheit vor sich haben kann wenn es zum schlimmsten Fall kommen sollte. Ich werde gleich morgen einen Termin beim JA machen und vielleicht telefonisch schon mal vorab ein wenig klären.wollen wir hoffen das es von ihrer Seite her mehr aus Wut und Zorn ist als hinterher wirklich passiert. Ich bedanke mich vielmals ihr habt mir vielleicht eine ruhige Nacht beschert.

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich ist der Umgang mit einem 3 Monate alten Säugling anders als bei einem älteren Kind. Sollte das Kind gestillt werden, entfällt in der Regel ein Wochenendbesuch oder ähnliches. Allerdings sind die Umgangsregeln, welche die Mutter hier aufstellen möchte nicht annehmbar. Das JA als Vermittler einzuschalten halte ich für eine geeignete Maßnahme.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

In der Regel wird es so gehandhabt, dass der Umgang mit so einem kleinen Kind in der Tat in seinem gewohnten Umfeld statt findet. Allerdings sollte sich die Mutter dann nicht die ganze Zeit im selben Raum aufhalten. Außerdem sollte der Umgang relativ kurz sein, dafür aber mehrfach die Woche. Bis zum 1. Geburtstag dann die Zeiten langsam ausdehnen, etwa auf halbe Tage und die sind dann auch außerhalb der Wohnung der Mutter zu verbringen, bis das Kind schließlich so weit ist, dass es auch beim Vater übernachten kann.

Das ist so ein bewährter Einstieg in die Materie. Und wieso ein Kind eine "befangene" Kindheit vor sich haben sollte, nur weil die Eltern getrennt leben, das erschließt sich mir so ganz und gar nicht. Die Kindheit wäre viel "befangener", wenn die Eltern nur wegen des Kindes zusammen blieben und sich ständig zoffen würden.

Es gibt inzwischen wirklich genug Kinder, die getrennt lebende Eltern haben und prima damit zurecht kommen.

wirdwerdeb


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#6
 Von 
Bristaal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Befangen meinte ich nur im Falle wir nicht zu einer Einigung kommen.da es durchaus einen Unterschied macht ob die Eltern sich einig sind oder nicht . Aber danke für deine Antwort du hast natürlich in erster Linie recht

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