Besuchsrecht unverheiratete Vater

2. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Belialsama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht unverheiratete Vater

Mein Freund hat mit seiner Ex eine Tochter. Diese hat er bislang regelmässig und oft besucht und betreut, beide haben eine enge Bindung zueinander. Die Kleine ist zweieinhalb Jahre alt. Das Besuchsrecht war bislang unter den Expartnern locker gehandhabt, es gab keine wirklich festen Tage, mein Freund arbeitet an der Uni, seine Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich, sodass er selten (bis aufs Wochenende) feste Zusagen machen kann.Er hat die Vaterschaft anerkannt, hat es bedauerlicherweise nach der Geburt versäumt das gemeinsame Sorgerecht mit seiner Ex auszuhandeln.
Diese hat inzwischen einen neuen Partner. Je nach Laune wirft sie meinem Freund vor, sich nicht für sein Kind zu interessieren oder sich nicht ausreichend zu kümmern, obwohl er mind. viermal die Woche hinfährt, oder es zu sich holt und so ziemlich jeden Tag dort anruft.
Inzwischen ist das Verhältnis der beiden sehr angespannt. Sie will sein Besuchsrecht auf die angeblichen zwei Stunden alle zwei Wochen einschränken, da die ungeregelte Situation dem Kind schade. Da ich mit der Frau auch befreundet bin, versuchte ich zu vermitteln, doch auf die Frage, ob es bei der engen Bindung zwischen Vate und Tochter dem Kind nicht schade, wenn es den Vater nur noch so selten sehe, meinte sie lediglich, da es ja jetzt jemand Anderes gebe, der es auffangen und die Vaterrolle übernehmen könne.
Mein Freund liebt dieses Kind sehr, er versucht es seiner Ex recht zu machen, was aber immer schlechter gelingt.
Was kann er tun, um diese Katastrophe zu verhindern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Belialsama,

um ganz offen zu sein:

die von der KM aktuell vorgeschlagene Regelung liest sich für mich wie ein Versuch, den jetzt *lästig und überflüssig* gewordenen Ex-Partner als Vater des Kindes auf kleine Raten zu deinstallieren.

Der günstigste Weg, solche Fragen zu regeln, ist natürlich immer das direkte Gespräch der Eltern untereinander.

Ob dieser bis zur Grenze des Machbaren ausgeschöpft ist, das könnt ihr, insbesondere der KV, natürlich am ehesten selbst beurteilen.

Sollte sich also klar abzeichnen, dass mit der KM keine gütliche Einigung möglich ist, gilt es SCHNELL zu handeln, ehe die *neue Umgangsregelung*, wie die KM sie plant, sich als Praxis *etabliert* hat.

Dann sind die Aussichten, eine der bisherigen Umgangsregelung möglichst nahe kommende Ausgestaltung zur Not auch gerichtlich festlegen zu lassen, am günstigsten.

Der erste Weg des KV sollte zum Jugendamt führen (denn bei einem eventuell notwendigen Gang zum Familiengericht würde das ohnehin gehört werden) und dort um Vermittlung und Unterstützung bei der Einrichtung einer den aktuellen Umgangsgepflogenheiten möglichst nahe kommenden festen Regelung ersuchen.

Sich zeitgleich nach einem möglichst fähigen Fachanwalt für Familienrecht umzuschauen, kann kein Schaden sein.

<a href="http://www.trennungsfaq.de/umgang.html">Hier</a> noch ein vielleicht hilfreicher Link mit weiteren Informationen.

Deine eigene Rolle in diesem Konflikt scheint mir besonders heikel.

Als Freundin, die zeitgleich Freundin der beteiligten KM ist, könnte deine offene aktive Mitwirkung an dem Versuch der Klärung dieses Konfliktes sehr schnell zu dessen Verschärfung beitragen.

Aber das ist dir sicher selbst gegenwärtig. ;)

Wünsche dir ein glückliches Händchen dabei, zu differenzieren, wo und wie weit deine Unterstützung sinnvoll und hilfreich ist. :)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Belialsama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Das Problem ist wohl, dass mein Freund sich auch so gar nicht mit der Rechtslage auskennt und er völlig verunsichert ist. Seine Ex nutzt das wohl aus. Heute morgen scheint sich die Lage wieder etwas entspannt zu haben, er darf das Kind sehen. Wir werden alles dran setzen, den Kontakt zum Kind stabil zu halten...was natürlich auch bedeutet, dass ich weiterhin nicht dazwischengehe. Die Idee mit dem Anwalt ist gut, werde ich ihm auch raten.
Danke nochmal!!!!!!!!!!!!!1

0x Hilfreiche Antwort

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