Hallo zusammen.
Kurze Info über meine Situation: Vater, 1 Tochter (3 Jahre), 1 Sohn (1 1/2 Jahre).
Die Kinder leben bei der Mutter. Wir waren nicht verheiratet und es wurden bis jetzt keine Besuchszeiten vom Jugendamt festgelegt, weil es meines Erachtens nicht nötig war.
Ich darf meine Kinder alle 2 Wochen (Samstags) von 13.00 - 18.00 Uhr zu mir holen. Diese Regelung habe ich mit meiner Ex nach unserer Trennung getroffen.
Nun bat ich sie um eine Verlängerung der Besuchszeit von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr. Dies leht sie wehemend ab.
Die Kinder hätten ihre Schlafplätze bei mir (Tochter bei mir im Bett, Sohn im Reisebettchen). Sie meint ich wäre unfähig die Kinder über Nacht zu bekommen, was absoluter Blödsinn ist. Meinen Unterhalt zahle ich auch pünktlichst am 1. des Monats ohne Probleme.
Meine Frage ist nun: Was steht mir als Vater rechtlich für eine Besuchszeit zu?
Ich habe keine große Lust über einen Anwalt oder das Jugendamt die Angelegenheit klären zu müssen. Falls die Besuchszeit so "gerecht" wäre lt. Gesetz, müsste ich das dann wohl auch akzeptieren.
Über informationsreiche Antworten bedanke ich mich im voraus.
Grüße,
blackash
-- Editiert von blackash am 21.11.2008 16:44
Was steht mir als Vater rechtlich für eine Besuchszeit zu?
21. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2008 | 16:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Was steht mir als Vater rechtlich für eine Besuchszeit zu?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. November 2008 | 18:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Zeilen.
Gut, so ähnlich dachte ich mir das schon.
Ist es jetzt auch schon verboten mit meinem eigenen Fleisch und Blut in einem Bett zu schlafen? Ich glaub´s ja nicht...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. November 2008 | 18:15
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 21x hilfreich)
Ja, das ist wirklich traurig. Es sind schon komische Zeiten angebrochen.
LG
Sunflower
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