Besuchszeiten zw Vater und Sohn

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Besuchszeiten zw Vater und Sohn

Guten Tag,

meine Frau und ich leben getrennt und in Scheidung. Wir haben gemeinsam ein 6 Monate jungen Sohn. Das Sorgerecht haben wir beide.
Meine Frau wohnt in der zwischenzeit mit Ihrem Arbeitskollegen zusammen.
Da wir nicht viel zu teilen haben, haben wir gemeinsam eine Anwältin um die Anwaltskosten zu sparen.

Der Scheidungstermin soll in den nächsten 2-3 Monate erfolgen.
Wir haben unter uns vereinbart per Email, dass ich meinen Sohn 3 mal in der Woche besuchen bzw mit ihm spazieren gehen darf.
Nun gab es zwischen mir und Ihr eine kleine Auseinandersetzung wegen Sachen die sie erfindet und falsche Behauptungen mir vorwirft und droht mir ständig zum Jugendamt zu gehen. Ich befürchte sie will auch nicht mehr das ich mein Sohn sehen darf. Aber zahlen ja.
Was kann ich machen um mit ihm weiterhin den Kontakt aufrecht zu erhalten? Wie oft darf ich per Gesetz meinen Sohn sehen? Ich behandle meinen Sohn sehr gut und spiele auch gerne mit ihm.
Jetzt muss ich ständig befürchten, dass sie mir Vorwürfe machen wird und drohungen nur um mir das Sorgerecht wegzunehmen.
Wer entscheidet wie oft ich mein Sohn sehen darf das Gericht bei der Scheidung oder die Anwältin?

Danke für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

geh du aktiv auf das jungendamt zu. es ist seine aufgabe im sinne des kindes zu unterstützen, also vermeide den droh eindruck.

das gesetz nennt keine tage oder stunden zum umgang. es verpflichtet beide elternteile zum umgang und zur unterstützung des umgangs mit dem anderen elternteil.

in der weitesten auslegung wäre das täglich, auch mit übernachtungen.
das ist illusorisch und in diesem alter wahrscheinlich gar nicht möglich (stillen)

aber kämpfe sofort um jede stunde, denn offensichtlich entwickelt sich hier wieder eine mama geschichte. neuer partner und schwups wird der vater ausgetauscht und auf ein minimum reduziert.

du hast nur jetzt die chance diese enge beziehung, die du offensichtlich noch hast, aufrecht zu erhalten. mit jedem tag den du deinen kleinen nicht siehst, wird der entzugshebel der mutter stärker.

auch wenn du einen termin beim amt hast, verzichte bloss nicht bis zu diesem termin auf umgang.
er steht dem kind zu und ist völlig unabhängig von einem späteren termin.

formuliere deine wünsche schriftlich. gib gleich eine kopie an das jugendamt. sollte dir der umgang verweigert werden, zögere auch nicht das familiengericht per eilantrag ein zu schalten.

wichtig ist deinen sohn zu sehen.

wenn es also klappen sollte und du mit der mutter noch vernünftig sprechen kannst, dann ist das gericht nicht nötig. nur das ja würde ich sofort und aktiv einbinden. es soll helfen und ist neutral (theoretisch).

paß aber auf, dass die nicht mit dem üblichen 14 tage vorschlag kommen. dazu gibt es aus dem was du schreibst keine veranlassung, denn es wäre eine umgangsverschlechterung für das kind.

es ist üblich und bequem, deshalb läuft es im streitfall oft darauf hinaus, obwohl jeder weiß dass es unrecht gegenüber dem kind ist und nur die machtposition des besitzenden elternteil etwas reduziert.

viel glück
uwe

-- Editiert von uwe2undpapa am 24.09.2008 08:07:33

0x Hilfreiche Antwort

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