Betreuter Umgang begleitet vom Kinderschutzbund! Vater tut aber nichts!

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
Betreuter Umgang begleitet vom Kinderschutzbund! Vater tut aber nichts!

Hallo!Ich hab eine frage und ich hoffe das mir jemand helfen kann!
Ich bin seit 5 jahren mit meiner freundin zusammen,die ein kind aus ihrer vorherigen beziehung hat!Als ich die beiden kennenlernte war die kleine 3 monate alt!Anfangs kümmerte sich ihr leiblicher vater ein bischen,dann wurde es immer weníger und dann 2 jahre garnicht!In dieser zeit sind wir als familie zusammengewachsen!Die kleine sieht mich als ihren papa an und ich sie als meine tochter!Jetzt kam urplötzlich von der anwältin des leiblichen vaters ein brief,indem er den Umgang mit seinem kind einfordert!Daraufhin haben wir ein 14tägiges besuchsrecht vereinbart,zudem er 1(!!!!!) mal erschien!Die kleine hat wie am spiess geschrien,weil sie ihn nicht mehr kannte und angst hatte!Er sagte dann,so hätte das keinen zweck und er käme nicht mehr!ein paar wochen später hatten wir einen termin beim amtsgericht,indem er ein betreutes umgangsrecht einforderte!er bekam es und zwar alle 2 wochen für 2 stunden begleitet vom kinderschutzbund!Die verhandlung war vor knapp 9 wochen!Der richter sagte,das der leibliche vater kontakt mit dem kinderschutzbund aufnehmen sollte,was er bis heute(20.5.07) nicht tat!Er war schon immer unzuverlässig,in jeder beziehung!meine frage:müssen wir uns das alles gefallen lassen?Wir sind eine richtige familie!für die kleine bin ich der vater,andersrum auch!meine freundin will auch nicht mehr das er sich hier reinmischt!ich weiss das es hart klingt,aber der typ hat kein interesse an seiner tochter!der will uns als familie kaputtmachen,weil er immer noch meiner freundin hinterherhängt!
Hat jemand einen rat?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja danke erstmal!Ich hoffe das die 9 vergangenen wochen,wo er sich nicht gemeldet hat auch ausreichen für eine wiederaufnahme zwecks zurückweisung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
missklamotte
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

ich möchte ja nicht deine ganzen hoffnungen zunichte machten, aber er hat das recht sein kind zu sehen. er hat das recht, aber nicht die pflicht. bei mir war es damals so, das der kv pausen von bis zu 8 monaten beim besuchsrecht gemacht hat und wenn er den zwerg mitgenommen hat, hat er ihn verprügelt. mein sohn hat gesagt, ich hasse meinen vater ich will da nicht mehr hin. die lady vom jugendamt hat mir dann gesagt, ich müsse positiv auf ihn einwirken, damit er sich auf seinen vater freut. unverständlich? klar, aber so sind wohl die gesetze. ich hab da auch so meine probleme mit. also mach dir nicht allzuviel hoffnungen, dass du ihn loswirst! :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

daddycool
du sagtest:
Wir sind eine richtige familie!für die kleine bin ich der vater,andersrum auch!meine freundin will auch nicht mehr das er sich hier reinmischt!ich

Zahlst du auch für "deine" Tochter oder ist dafür der KV zuständig?

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
erylska1984
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 125x hilfreich)

quote:
_______________________
Zahlst du auch für deine Tochter oder ist dafür der KV zuständig?
_______________________

in diesem Fall ist es doch wohl so, dass sich der Kindsvater recht wenig um sein Kind schert, im gegensatz zum nicht leibl. Vater, der für das Kind mehr Vater zu sein scheint, als irgendwer anders und sich wie jeder Vater sorgt, kümmert und aufkommt für das tägliche Wohl...

Also diese spitzfindige Bemerkung hat hier überhaupt keinen Platz!!

-- Editiert von sixfeedunder am 21.05.2007 18:53:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@sixfeedunder

das war keine spitze Bemerkund sondern eine Frage: erkennbar am ?:-).

Wir hören hier nur die 1 seite, und wenn man eine Familie ist (was ja schön ist) dann sollte man auch Verantwortung übernehmen, vor allem wenn es heißt ich bin der bessere Papa und die kleine ist meine Tochter

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja!berechtigte frage!Ich bin in allen belangen der vater!Nur meine freundin will nicht auf den unterhaltsvorschuss verzichten!ich habe versucht sie zu überreden!Ich hab übrigens nie behauptet der bessere papa zu sein!Vielmehr bin ich der einzigste papa der sich um sie kümmert!Und das mach ich mit ganzem herzen und gerne!Nur diese ewige rennerei zum gericht und zum anwalt nervt!Und dann kommt vom leiblichen nix mehr!Ich würde auch nicht im wege stehen,wenn er sich intensiver kümmern will!er will nur nicht,ausser uns zu ärgern!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@daddycool,

Weißt du meine Frage stellte ich deshalb, weil ich aus eigener Erfahrung die Gegenseite kenne. Wenn man die KM meines Mannes fragen würde warum kein Kontakt zum KV besteht, würde diese sagen, er hat kein Interesse, seit er seine 2 Frau hat interessiert ihn sein kind nicht mehr, er liebt sein kind nicht, hat den Kontakt abgebrochen etc. pp.

Wenn man uns fragen würde lauten die Antworten: die Kleine wurde entfremdet, die Kleine wurde vor allem gegen die neue aufgehetzt, die Kleine wurde unter druck gesetzt. Die KM hatte seit ihrer neuen heirat großes interesse daran das kein Umgang stattfindet.

So jetzt rate mal, die KM möchte gern das Sorgerecht, die KM sagt der neue sei der Ersatzpapa und die KLeine sagt sie möchte so heißen wie der neue, aber adoptieren möchte der neue das kind nicht, denn dann hätte er auch die vollen Vaterverpflichtungen heißt auch zahlen, aber das soll doch bitte der leibl. Vater.

Ich hoffe, das war nicht zu lange, ich möchte einfach damit sagen, dasss es immer 2 seiten gibt.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich möchte die kleine ja adoptieren!Soviel wie ich weiss,müsste der kv aber zustimmen!Da brauch ich garnicht zu fragen.....!Ich würde gerne!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@daddycool,

was meinst du, warum euch der kv ärgern will? ich meine, er hat doch nix davon!

Vielleicht hat er ja wirklich den wunsch sein Kind zu sehen und bekommt es nur aus welchen gründen auch immer nicht gebacken.

Ist er denn erreichbar? möchte die KM ihn überhaupt erreichen? Mein Vorschlag wäre auch, entweder Kinderschutzbund oder aber doch noch der Versuch den KV zu erreichen und mit ihm ein Gespräch zu führen, allerdings solle das nur KM und KV führen.

Auch wenn der KV nicht präsent war, so ist er doch der Vate und die Kleine hat auch seine Gene und das recht darauf ihn kennen zu lernen.

Wenn sich gar nix mehr tut, dann habt ihr auch nix zu befürchten. Denn wenn der KV dann nochmal klagen will, kommt er in Erklärungsnot.

Ist alles nur meine Meinung.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja,der kv hatte ja mal normales 14 tägiges besuchsrecht!Da ist er in 7(!!!!) monaten genau 2 mal gekommen!Einmal zum absagen und einmal,als er nach 5 minuten merkte das die kleine nicht mit will um uns zu beschimpfen!Danach hat die km einige male mit ihm gesprochen und auch ich habe versucht ihm klarzumachen,das es eigentlich sein kind ist!Hat ihn nicht gekratzt!Irgendwann haben wir ihn garnicht mehr erreicht!er kam dann auch 5 monate nicht mehr!Und dann aufeinmal der gerichtstermin indem er den betreuten umgang forderte,bekam und sich seitdem auch beim kinderschutzbund nicht mehr gemeldet hat!Ich glaub der hat irgendwelche andere probleme!laut meiner freundin trinkt er viel und weiss dann auch nicht mehr so ganz genau was er tut!Das soll mir egal sein,aber wirklich jeder hier hat zu uns gesagt,wir sollen das mit dem lassen!und mich nervt das alles auch langsam,weil kein vernünftiger lebenswandel mehr möglich ist mit den dauernden terminen,die im endeffekt zu nichts führen!weisst du!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

ja, daddycool ich vestehe dich. Aber irgendetwas liegt ihm an seiner tochter, sonst würde er nicht so einen aufstand machen.

Und eines kannst du mir glauben, auch das umfeld unserer km sagt, das es besser ist wenn mein mann die kleine nicht mehr sieht:-( da wurde aber für die entfremdung gesorgt.

Es ist halt wirklich schwierig, vielleicht schafft ihr es nochmal über euren schatten zu springen und mit dem kv ganz genau termine zu planen, am anfang natürlich nur ein paar stunden. Gibt es eigentlich noch jemdanden aus dem umfeld der km die sich sowohl mit km und kv verstanden haben, vielleicht könnte ja der/ die Bekannte beim betreuten umgang dabei sein.

Viel glück, und vor allen dingen viel glück für die richtige entscheidung im sinne des kindes.

lg
hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke!Wir werden nochmal versuchen mit dem kv zu reden!wünsch dir auch alles gute!und danke fürs zuhören!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen