Auf meine Bitte an das Jugendamt ist es freiwillig zum betreuten Umgang gekommen. Grund war eine Anzeige meinerseits wegen Kindesmisshandlung. Er hatte die Kleine sehr stark gebissen und das war nicht im Rahmen eines Spieles.
Es besteht schon eine vorherige Umgangsvereinbarung vom Familiengericht.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich den betreuten Umgang selbst jederzeit so beenden kann, wie ich das auch angefangen habe, da er freiwillig stattfand.
Kann ich darauf bestehen, dass die Umgangsvereinbarung von ihm eingehalten wird, wie vor dem Familiengericht vereinbart? Diese sagt, dass der Vater das Kind, jetzt ein Jahr alt, einmal wöchentlich zu Hause bei der Mutter besuchen kann. Bis die Elternzeit vorbei ist. Danach hatte ich schon daran gedacht, dass er sie auch mitnehmen kann.
Aber er will jetzt den betreuten Umgang weiter führen, weil er da alleine mit dem Kind ist. Auch später will er mit dem Kind alleine sein, das sieht aber unsere Vereinbarung nicht vor.
Einerseits will ich mein Kind schützen, andrerseits habe ich Angst, dass das Jugendamt mir unterstellt, dass ich ihm den Umgang verweigern will.
Ich möchte ab jetzt gern die Umgangsregelung weiter führen, die wir schriftlich vereinbart hatten. Er nicht.
Muss er das nicht?
-- Editiert von Lucia68 am 20.04.2008 11:01:13
Betreuter Umgang wie vor dem Familiengericht vereinbart?
--- editiert vom Admin
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---Warum möchtest Du die Umgangsvereinabrungen nicht ändern?
Vielleicht hat er sich geändert und will zu seiner Verantwortung zum Wohle des Kindes stehen.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit ihm, egal was der Vater tut oder läßt.
Warum also diese abwehrende Haltung gegenüber dem KV?---
Ich habe gegen ihn keine abwehrende Haltung. Es ist also egal, ob er das Kind beißt oder nicht???
Das finde ich jetzt schon erschreckend, dass du so etwas schreibst.
Natürlich hat er ein Recht auf Umgang, will ich ihm doch nicht nehmen. Aber es gibt eine Vereinbarung vor dem Familiengericht. Er brauchte die schriftlich, um Umgang nachweisen zu können für eine Aufenthaltsgenehmigung und damit verbunden mit einer Arbeitserlaubnis. Er ist Iraker. Nur deshalb kam es zu der Vereinbarung, denn er konnte jederzeit kommen.
Ich möchte jetzt nur, dass es nach dem betreuten Umgang so weiter geht wie vereinbart. Ich möchte den betreuten Umgang abbrechen, weil ich glaube, dass er sie nicht mehr beißen wird.
Wo ist das Problem? Versteh ich jetzt nicht ganz.
---Ich habe immer Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass Umgang nur im Beisein des anderen Elternteils statt finden soll. So kann keine natürliche Elternteil/Kind-Entwicklung stattfinden. Als Übergangsphase bei Kleinstkindern okay, aber ansonnsten? Spätestens wenn das Kind 1 Jahr ist, es den Umgangselternteil kennt und erkennt, sollte auch anders möglich sein.---
Es gibt eine Vereinbarung vom Familiengericht. An diese haben sich doch beide Elternteile zu halten. Oder nicht?
---Was hier vorgegangen ist, das wissen wir nicht. Ist offensichtlich auch nie geklärt worden. Warum hat es die Mutter nicht geklärt?---
Was soll ich da erklären. Ich lasse ihn mit der Tochter in meiner Wohnung alleine und störe nicht dabei. Ich ziehe mich an den PC zurück, wenn er da ist. Das heißt, dass ich ihn nicht beobachte, das wäre ja auch seltsam. Es gab keinen Streit vorher. Ich vermute aber einen unterschwelligen Hass, weil er kein SR hat. Er dachte, er braucht dies, um in Deutschland bleiben zu können. Inzwischen hat sich das aber geklärt. Er braucht es nicht, das Umgangsrecht reicht aus. Deshalb denke ich ja, dass es keinen Konfliktstoff mehr gibt und betreuter Umgang nicht mehr nötig ist. Dieser wurde vom Jugendamt empfohlen, ist aber freiwillig.
---Was ist aus der Strafanzeige geworden?---
Weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass das aus Mangels an Beweisen eingestellt wird.
--- editiert vom Admin
Hallo Camper
Genau, ich möchte die alte Umgangsvereinbarung ganz normal weiter führen.
lg Lucia
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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Nach der gerichtlichen Vereinbarung darf er das Kind bei der Mutter sehen. In Gegenwart der Mutter. In dieser Zeit muss es zu der Bissverletzung gekommen sein.
Richtig!
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Darauf hin der Antrag der TE auf betreuten Umgang beim Jugendamt. Dort sieht der Vater das Kind seit geraumer Zeit alleine. Mit Wissen und Billigung der Mutter. Eigentlich hat der betreute Umgang ja ein ein anderes Ziel: Nämlich, dass das Kind nicht allein gesehen wird. Aber die Wunde kam ja zustande, als das Kind nicht allein gesehen wurde, nach Aussage der Mutter. Nämlich bei ihr.
Falsch, der betreute Umgang hat eben ein ganz anderes Ziel. Dass das Kind später ohne Mutter gesehen wird. Der Vater will das Kind mitnehmen, obwohl das so nicht vereinbart ist. Ich will den betreuten Umgang abbrechen, weil das Ziel ein anderes ist, als in meiner Vereinbarung steht. Es gilt das vom Familiengericht, nicht das, was das Jugendamt vorschlägt.
So paradox es ist. Ich hätte gar nicht betreuten Umgang anleiern dürfen (trotz Anzeige), weil das Ziel des betreuten Umganges immer unbetreuter Umgang ist, in Abwesenheit der Mutter und genau so lautet die Vereinbarung vor Gericht eben nicht. Da er Moslem ist und mit Entführung drohte, habe ich eben davor Angst.
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Ach ja, auch das Desinteresse am Strafverfahren. Eine Einstellung des Verfahrens ist der TE mit Sicherheit mitgeteilt worden.
Nein, ist mir nicht mitgeteilt worden. Aber die Mitarbeiter vom Ausländeramt erleben das täglich. Ohne Beweise keine Verurteilung.
Mir ist bisher gar nichts mitgeteilt wurden.
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War sie mit der Bisswunde beim Arzt?
Nein, die Polizei hat Fotos gemacht. Diese sind aber nichts geworden. Ergo kein Beweis.
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Wie ist die zustande gekommen, wenn sie beim Umgang doch dabei war?
Weil ich den Vater auch beim Umgang nicht auf Schritt und Tritt in meiner Wohnung verfolge. Würde dir das denn gefallen? Hätte ich ihn jede Sekunde beobachten sollen?
Kann das jetzt echt nicht verstehen. Ich gebe dem Vater die Möglichkeit trotz meiner Gegenwart seine Ruhe mit dem Kind zu haben und wenn etwass passiert, bin ich noch schuld. Jetzt ist mir klar, warum so viele Frauen den Umgang verweigern.
-- Editiert von lucia68 am 21.04.2008 16:33:38
Hallo camper,
ich hoffe, du verstehst das jetzt.
Ich werde wohl keine andere Wahl haben und ich habe es auch langsam satt, dass jeder denkt, ich bin die Böse und ich habe es satt, dass ich ständig bezahlen muss.
Ich gebe ihm das Kind jetzt wöchentlich mit und wenn etwas passiert, kann ich auch nichts machen. Irgendwann muss ich es ihm ohnehin alleine mitgeben, ich werde dazu gezwungen. Kann ich es auch gleich tun. Wozu betreuter Umgang, da verhält sich doch jeder so, wie es erwartet wird. Ich weiß wirklich keinen anderen Rat mehr und kann nur hoffen, dass meine Befürchtungen unbegründet sind. Ich will einfach nur in Ruhe leben und das Kind soll seinen Vater sehen, wie jedes andere Kind auch. Vielleicht ist es besser, wenn wir zwei uns nicht sehen und er nur das Kind sieht.
-- Editiert von lucia68 am 21.04.2008 16:43:43
Wie wäre der Umgang mit einer neutralen Person?
Es gibt da sicher nette Menschen.
War es nur die eine Bissverletzung?
Fotos bei der Polizei unbrauchbar? Wie war es mit der Beweiskraft der Beamten?
Es ist immer für die Eltern hart, wenn man sich trennt. Aber die Kinder können doch nichts dafür!!!!!!!!!
Leider münzen die Kinder die Schuld aber auf sich, den sie lieben ja beide Eltern!!!!
Fakt ist!
Denkt bei allem, was ihr tut an eure Kleinen. Sie sind die ABSOLUT Unschuldigen!!!
Ich würde jedem raten, sich einen unbeteiligten Mediator zu suchen. Da gibt es sicher Hilfe, die auch nichts kostet. Zumindest nicht mehr, als was ein Kinderlachen wert ist!!!
Nicht böse sein, aber meine oberste Regel war immer, nie im Beisein des Kindes ein böses Wort über den anderen Elternteil. Wenn sie alt genug sind, sollen sie selbst entscheiden.
Schönen Tag noch
-----------------
"Einen friedlichen Tag noch"
Hallo Ignaz
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War es nur die eine Bissverletzung?
Fotos bei der Polizei unbrauchbar? Wie war es mit der Beweiskraft der Beamten?
Ja, es war nur die eine Bissverletzung. Ja, die Fotos sind unbrauchbar.
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Es ist immer für die Eltern hart, wenn man sich trennt. Aber die Kinder können doch nichts dafür!!!!!!!!!
Das ist ja das Komische. Wir waren nicht zusammen und da können es auch keine emotionalen Streitereien sein, wie bei Ex-Paaren. Das Kind ist ein Jahr und ist gern bei Papa, ist doch auch normal.
In ihrem Interesse werde ich meine Angst ablegen müssen. Ich habe ihm schon gesagt, dass er sie ab jetzt abholen kann.
Ich hoffe, ich tue das Richtige und es steht nicht irgendwann ein Artikel in der Zeitung, dass dies und das geschehen ist oder sie ins Ausland entführt wurde.
Guten Morgen, Lucia68!
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Ich habe ihm schon gesagt, dass er sie ab jetzt abholen kann.
Wie hat er denn reagiert?
Ich ziehe den Hut vor deinem Mut
und lass dir sagen diesen Schritt zu wagen
steht dir gut!
Ich wünsche euch alles erdenklich Gute!
Hallo ARTiger,
er meint, das wäre sehr gut und in seinem Interesse und das es ihn freut.
Wir haben am Freitag ein Gespräch mit der Betreuerin deswegen und dann ist es wohl besser, das Ganze schriftlich zu vereinbaren, damit auch ich auf der sicheren Seite bin.
Da ich nie verheiratet war, ist es immer erschreckend in den Weiten des Webs von den ganzen Kämpfen um das Kind zu lesen.
Ich möchte das nicht und wollte das auch nie und deshalb wage ich den Schritt nach vorne und gebe ihm einen Vertrauensvorschuss, auch wenn ich das Vertrauen zu ihm niemals aufbauen konnte.
Ich hoffe sehr, dass so etwas wie dieser Biss nie wieder passiert und ich hoffe, dass wir jetzt Normailität leben können, denn alles andere ist kontraproduktiv. Ich brauche meine Kraft, um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten.
An alle danke für die Antworten und für die Guten Wünsche!!!
lg Lucia
PS: Eines möchte ich noch sagen. Meiner Meinung nach geht es nicht um emotionale Rache, wenn Eltern um das Umgangsrecht streiten. Es geht nur um Macht und Angst, um nichts anderes. Aber das muss doch nicht sein.
Ich bin jetzt mal einen Schritt zurück getreten und habe nur das Kind und den Vater gesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich vergessen hatte, dass es auch sein Kind ist und dass die meisten leiblichen Väter in der Regel ihren Kindern nichts tun, zumindest nicht aus Absicht. Auch Vätern zu Hause bei ihren Frauen kann mal etwas passieren.
Hallo, Lucia68!
Du hattest deine Angst vor dem Kindesentzug angemerkt. Dir diese Angst zu nehmen wäre eine gute Sache. Hattest du dich gegenüber dem KV darüber mal geäußert?
Ich weiss nicht ob das praktikabel und realisierbar ist, aber mir ist gerade eine Idee gekommen, wie man dir die Angst vor dem Kindesentzug nehmen könnte.
Ob es wohl möglich ist dem KV seine Papiere für die Zeit des Umgangs zu entziehen bis er euer Kind wieder bei dir abgeliefert hat?
Frag doch noch vor dem Termin die Betreuerin, damit sie den Vorschlag aufgreifen, überprüfen und ggf. selber am Freitag ins Spiel bringen kann.
Liebe Grüße!
Hallo ARTiger
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Du hattest deine Angst vor dem Kindesentzug angemerkt. Dir diese Angst zu nehmen wäre eine gute Sache. Hattest du dich gegenüber dem KV darüber mal geäußert?
Ja, ich habe ihm gesagt, dass ich Angst habe. Er meint, ich spinne. Hat mir aber schon während der Schwangerschaft damit gedroht. Vielleicht nur aus Wut?
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Frag doch noch vor dem Termin die Betreuerin, damit sie den Vorschlag aufgreifen, überprüfen und ggf. selber am Freitag ins Spiel bringen kann.
Ich hatte mit ihr schon darüber geredet. Sie meint, das wäre unwahrscheinlich, da er in Deutschland bleiben will.
Ich persönlich habe schon zu Ostzeiten sehr schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Wurde mit 19 genötigt, mein erstes Kind zur Adoption freizugeben. Deshalb habe ich absolut kein Vertrauen zu Jugendämtern.
Das ich betreuten Umgang angefordert habe, liegt daran, dass der JA-Mitarbeiter gesagt hat, ich würde mich strafbar machen, wenn ich es nicht täte, weil ich Anzeige gegen den Vater erstattet hatte. Er hat mich auch belogen, meinte, ich müsste Nichts bezahlen, aber das stimmt nicht.
Hätte vielleicht meine Anwältin zu Rate ziehen sollen?
Liebe Grüße
Lucia
Liebe Grüße!
von ARTiger - 22
-- Editiert von Lucia68 am 22.04.2008 18:54:44
Hallo, Lucia68!
Deine Anwältin bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten zu fragen halte ich für angebracht. Zumindest müsste sie dir schnell und wohl schon am Telefon Auskunft hierüber geben können.
Die Aussage des JA-Mitarbeiters zu was für einen Straftatbestand habe ich nicht verstanden.
Worin hat er eine Straftat von deiner Seite zu erkennen geglaubt?
Ich denke, dass es angebracht wäre deinen Ängsten und Befürchtungen etwas Konstruktives entgegen zu stellen - von welcher Seite auch immer.
Lieben Gruß!
Hallo ARTiger,
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Die Aussage des JA-Mitarbeiters zu was für einen Straftatbestand habe ich nicht verstanden.
Worin hat er eine Straftat von deiner Seite zu erkennen geglaubt?
Er meinte das so.
Wenn ich keinen betreuten Umgang machen würde und den Vater nach dem Biss und der Anzeige wieder in meine Wohnung lasse, würde ich mich in dem Sinne strafbar machen, weil ich dann meine Aufsichtspflicht verletze und mein Kind nicht schütze.
Ich werde einen Termin mit der Anwältin vereinbaren, denn ich habe kein gutes Gefühl mehr. Ich denke auch, dass es jetzt Zeit wird, Klarheit zu schaffen und mich nicht noch mehr verunsichern zu lassen. Ich wollte schon nach der Anzeige zu meiner Anwältin, das Jugendamt hat mir das ausgeredet.
Liebe Grüße Lucia
-- Editiert von Lucia68 am 23.04.2008 12:17:28
Hallo, Lucia68!
Ich denke, jetzt habe ich verstanden.
Der Umgang soll im Beisein einer Betreuerin stattfinden, oder fortan gänzlich ohne sie?
Solange die Betreuerin anwesend ist, ist die Aufsichtspflicht gewahrt.
Soll der Umgang fortan ohne Betreuerin stattfinden, ist die Sache problematisch und der JA-Mitarbeiter hätte dich unter Berücksichtigung des anhängigen Strafverfahrens zurecht auf die damit verbundenen Risiken für das Wohl des Kindes und auch zudeinem Wohl hingewiesen.
Das Urteil zum Umgang wurde vor dem Biss und der Anzeige gefällt?
Dann gilt m.E. die Vorgabe des JA, denn auch die müssen das Urteil kennen und das Wohl des Kindes im Auge behalten.
Ein Umgang entsprechend dem Urteil wäre erst wieder durchführbar, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind und das ist wohl erst wieder der Fall, wenn keine Zweifel an der Unschuld des KV mehr bestehen.
Liebe Grüße!
Hallo ARTiger
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Der Umgang soll im Beisein einer Betreuerin stattfinden, oder fortan gänzlich ohne sie?
Der Umgang fand bisher im Beisein der Betreuerin statt und ich dachte, wir könnten das jetzt ändern, weil ich nicht mehr glaube, dass er der Kleinen etwas tut. Weil ich glaube, dass er es damals nur aus Frust darüber tat, weil er das GSR von mir nicht bekam. Da er aber jetzt auch ohne GSR den Aufenthalt bekommt (was ich ahnte und deshalb auch nicht ohne Not auf das alleinige SR verzichten wollte), hat sich doch dieser Konflikt erledigt.
quote:
Solange die Betreuerin anwesend ist, ist die Aufsichtspflicht gewahrt.
Leider eben nicht, laut Betreuungsvertrag für den betreuten Umgang. Während der betreuten Umgangstermine hat der umgangsberechtigte Elternteil die Aufsichtspflicht. Die Betreuungsperson hat nur die Entscheidungsbefugnis.
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Das Urteil zum Umgang wurde vor dem Biss und der Anzeige gefällt?
Ja.
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Dann gilt m.E. die Vorgabe des JA, denn auch die müssen das Urteil kennen und das Wohl des Kindes im Auge behalten.
Ein Umgang entsprechend dem Urteil wäre erst wieder durchführbar, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind und das ist wohl erst wieder der Fall, wenn keine Zweifel an der Unschuld des KV mehr bestehen.
Liebe Grüße!
Ach so, jetzt habe ich dich auch verstanden. Das heißt für mich, dass bei Gefahr im Verzug wohl doch erst einmal das JA das letzte Wort hat und nicht das Gerichtsurteil.
Das heißt dann für mich betreuter Umgang, bis die Betreuerin anderer Meinung ist, sonst setze ich mich in die Nesseln.
Der KV ist nicht unschuldig, aber da die Beweise fehlen, wird es keine Folgen haben.
Liebe Grüße Lucia
-- Editiert von lucia68 am 23.04.2008 18:11:07
Moin ARTiger,
möchte mich nur mal kurz zurück melden und wollte dir nur sagen, dass ich mit meiner Anwältin gesprochen habe. Im Prinzip hätte ich schon alles bisher richtig gemacht, aber ich soll jetzt nicht versuchen, den Fachleuten ins Wort zu fallen und abwarten, wie die Betreuerin es sieht. Wenn sie der Meinung ist, dass es jetzt schon okay ist, wenn er das Kind alleine hat, dann ist es okay. Also genau so, wie du auch gesagt hast.
Danke für deine konstruktiven Beiträge.
Liebe Grüße
Lucia
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