Hallo, vor ca. 3 Jahren verstarb meine Mutter. Mein Vater ist schon immer ein sehr herrschsüchtiger und rechthaberischer Mann gewesen, aber im Gegenteil auch ein "Jammerer"
WIR haben ihm dann ein schönes wirklich luxuriöses Altenheim gesucht (ca. 1500,- Euro/Monat)vorher lebte er in einer "bezahlten" Eigentumswohung(dies nur zur Info, damit keiner meint, es ginge hier nur um das Geld des "Alten)Seitdem werden wir nur mit Vorwürfen bedacht, das Verhältnis ist sehr schwierig geworden,angebl. kümmern wir uns nicht genug usw. aber wir sind selbstständig und haben nicht sehr viel Freizeit, darum ja das Altenheim, wir dachten wohnen mit Gleichgesinnten bringt genug Kontakte. Jetzt hat sich angebl. ein Ehepaar(keine Bewohner des Heims) gefunden, das sich "rührend" um ihn kümmert,und angebl. fast täglich bei ihm ist(keine Ahnung ob das stimmt) zum anderen, will er sich jetzt im Heim zusätzlich "pflegen" lassen, eine Pflegestufe wurde nicht anerkannt. Er hat mir gesagt, dass die Dame von der Pflegestelle des Altenheimes etwas davon gesagt hätte, sie müsste sich mit ihm dann zusammen setzten und irgendwelche Dinge bezügl. seines Vermögnes besprechen.(Genaueres weiß ich nicht)
Bei einem KH Aufenthalt wurde Parkinson festgestellt, diese Krankheit geht wohl auch auf die Psyche, was auch sein Verhalten in den letzten Jahren erklärt. So, zum Punkt, der Herr kann mit seinem Geld machen was er will, und wenn er meint er müsse sich pflegen lassen obwohl dazu körperlich kein Anlass besteht dann kann er das gerne machen, Geld genug ist vorhanden. Jedoch befürchte ich hier "Erbschleicherei" wegen der Aussage der Pflegedame wegen dem Vermögen und zum anderen dieses Ehepaar was auf einmal aus dem nichts aufgetaucht ist, und sich um einen für das Paar fremden Mann (angebl.aufopfernd) kümmert. Mein Vater lässt auch bei jeder Gelegenheit durchblicken, dass er vermögend ist. Ich besitze eine Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht, habe jedoch von der BV nie Gebrauch gemacht, da mich eigentlich nicht intrerssiert was er mit seinem Geld macht, solange alles im "normalen" Rahmen abläuft, jetzt sehe ich aber die Gefahr, dass Fremde das psychische Problem erkannt haben und an sein Geld wollen! Dafür hat mein Mutter nicht ihr Leben lang das Geld zusammengehalten und sich selber nichts gegönnt, damit Geld für das Alter da ist, leider hat sie nun nichts mehr davon. Und selbst wenn das Geld verbraucht wird für die Bedürfnisse meines Vaters ist das in Ordnung, jedoch bitte nicht für fremde Leuten, die Geld riechen. Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht vermeiden, dass sich Fremde an dem Geld meines Vaters "vergreifen" nur weil die ein bischen nett zu ihm sind. Nochmal zum Verständnis, ich weiß, dass er mit seinem Geld machen kann, was er will, wie gesagt habe ich auch nichts dagegen, wenn er das Geld für sich persönlich verbraucht, aber gegen fremde Menschen, die "anscheinend" nur sein "Bestes, nämlich sein Geld" haben wollen habe ich etwas und habe das Gefühl da eingreifen zu müssen.
Betreuung beantragen
Sicherlich, eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Aber, bis dahin können sich die Kinder doch mal ein Bild über das Ausgabeverhalten des Vaters machen. Das wäre für mich der erste Schritt. Das ist nichts anrüchiges. Also, Termin bei der Bank ausmachen, und nachschauen.
Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Pflichteil einfordern wollte ich damals nicht, da mein Vater zu seiner sowieso unmöglichen Art auch noch geizig ist, und meint Alles gehöre ihm alleine und einen Pflichteilanspruch gibt es laut ihm nicht, aber anscheinend werde ich dies jetzt doch machen müssen, damit nicht Alles an Fremde geht, wofür meine Mutter gespart hat.
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So sehe ich es auch. Fordere ihn ein, aber, bitte schaue mal auf die Konten. Ach, mir fällt gerade ein, war denn ein Testament da? Wenn nicht, könnt Ihr sogar den Erbteil einfordern. Könnt das Geld ja für den alten Herrn zurücklegen, für den Notfall.
Da es offensichtlich um viel Geld geht, würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
wirdwerden
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Danke für die Antworten, in der Zwischenzeit war ich beim Anwalt, dieser hat geraten den Pflichtteil (es gibt ein BT) nicht einzufordern, da er meinen Vater so einschätzt,dass der "Olle" dann erst Recht sein Geld verschenkt, um mich zu ärgern! Der RA fragte nach der Vorsorgevollmacht und teilte mir mit, dass dann ein Gutachten gemacht werden müsste. Meiner Meinung nach wird es aber schwer, Geschäftsunfähigkeit nach zu weisen, da mein Vater zwischenzeitlich anscheinend klar im Kopf ist, wenn er seine Beschimpfungstüraden uns (meinem Mann und mir) an den Kopf wirft, kann er sich klar und deutlich ausdrücken, danach fängt das Gejammer aber wieder an. Ich fürchte das reicht nicht aus, um ihn geschäftsuntüchtig erklären zu lassen. Ich habe überlegt, ob ich einmal einem Termin beim seinem Hausarzt machen soll und die Problematik schildere, weil es auch mittlerweile so weit geht, mit dem Psychoterror der uns gegenüber gemacht wird, dass wir bereits an uns selber gesundheitliche Probleme bemerken (Schlafstörungen,starke Magenbeschwerden) weil uns die Undankbarkeit und die Vorwürfe und Lügen über uns sehr aufregen, ausserdem habe ich erfahren, dass diese Ehepaar angebl. zu meinem Vater gesagt hätte "Was haben Sie denn für Kinder, was ist das denn für ein Benehmen ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes einem armen alten Mann gegenüber" Jeder der uns kennt, weiss dass dies nicht stimmt!!! Jedoch habe ich Angst bei dem Gespräch mit dem Arzt, da es ja auch um viel Geld geht, dass wir nachher so hingestellt würden, als wollten wir bzw.ich über das Geld verfügen, es geht hier aber nur darum, das Geld zu schützen vor dem Zugriff von der Pflegedame, die ja ein Gespräch über Vermögen führen möchte, und diesem Ehepaar, und wenn ich nur soweit die Möglichkeit bekäme, bei größeren Summen die überwiesen oder vom Konto geholt werden sollen, prüfen zu können, wofür diese Beträge verwendet werden sollen und falls nötig eingreifen zu können. Wie ich auch jetzt von einer Freundin erfahren habe, war deren Mutter Elternunterhatlspflichtig, und das war eine Frau mit ganz normalen Einkommen, wie auch wir es sind, darum möchte ich auch evtl. "Plünderungen" vom Konto meines Vaters vermeiden, damit wir nicht später auch noch trotz seines unmöglichen Verhaltens uns gegenüber für den Herren zahlen "dürfen", und vorher haben sich Fremde die Taschen vollgemacht!
Liebe Grüße
Schnucki
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quote:Ich wüede die Pflegedame mal direkt drauf ansprechen, welchen Grund es gäbe, dieses Gespräch führen zu wollen.
es geht hier aber nur darum, das Geld zu schützen vor dem Zugriff von der Pflegedame, die ja ein Gespräch über Vermögen führen möchte
quote:Warum seid ihr nicht einfach mal nett zu dem Ehepaar, anstatt es als Feindbild zu haben? Ich weiß, es ist eine Herausforderung, aber es gibt im Englischen ein Sprichwort: If you can't beat him, join him. Sülzt sie voll, seid zur Stelle, wenn sie da sind und gebt ihnen nichts in die Hand, was sie bei deinem Vater gegen euch verwenden können. Viel Glück!
und diesem Ehepaar, und wenn ich nur soweit die Möglichkeit bekäme, bei größeren Summen die überwiesen oder vom Konto geholt werden sollen, prüfen zu können, wofür diese Beträge verwendet werden sollen und falls nötig eingreifen zu können
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"gruß azrael"
mein Vater verweigert Auskunft über das "nette" Ehepaar als ich nachfragte, bekam ich zur Antwort, "das geht dich nichts an!"
Ich kann mich ja auch schlecht vor das Heim stellen und auf dieses Ehepaar warten.
Grüße
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Tröseln wir das doch mal auseinander. Im Augenblick könnt Ihr Euch Einblick in die Kontobewegungen verschaffen. Das würde ich unverzüglich tun. Einfach, damit Ihr wisst, was abgeht.
Danach entscheidet Ihr, ob Ihr jetzt oder später den Pflichtteil abfordert. Also, einen Schritt nach dem anderen. Nur, vielleicht ist ja das Interesse des netten Ehepaares schon erloschen, wenn der Pflichtteil nicht mehr da ist? Könnte doch sein, oder?
Und dann, dann könnt Ihr überlegen, ob eine Betreuung sinnvoll ist.
wirdwerden
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#Hallo, vor ca. 3 Jahren verstarb meine Mutter.#
Hier wäre ggf. Eile geboten, da der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren verjährt.
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" "
Richtig, das müsste dann bis Ende diesen Jahres sein.
wirdwerden
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Hallo, ja ich weiß das mit den 3 Jahren, darum weiß ich auch nicht so recht, wie ich am besten vorgehen soll. Wenn ich den Pflichteil beantrage wird mein Vater ausrasten und vermtl. alle Vollmachten entziehen(wenn´s um SEIN Geld geht, kann er widerlich werden, zumindest was mich betrifft-warum keine Ahnung, habe den noch nie für etwas gefragt)das wäre dann ein Feibrief für die Pflegedame und das Ehepaar. Anderesrseits wenn ich versuche, ihn für teilweise geschäftsunfähig erklären zu lassen,dies wird vermutlich dauern und wenn ich dies nicht durchbekomme, wird die Frist Pflichtteil wohl abgelaufen sein. Gleichzeitig kann ich das ja wohl nicht angehen, da vermutlich Ärzte, Gutacher oder Richter prüfen werden und sollte da die Pflichtteilsforderung bestehen, sieht es ja für die so aus, als wolle ICH an sein Geld.
Liebe Grüße
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Du willst nicht an sein Geld. Du machst einen Betrag geltend, der Deiner Mutter gehörte. Du willst letztlich das Geld ja auch nicht für Dich, sondern auch, um den Vater ab zu sichern.
Wenn es sich um Erbschleicher handelt, dann bist Du ohnehin die Vollmacht bald los. Aber, geh doch erst mal zur Bank und schau nach, was Sache ist. Das wäre der erste Schritt. Wenn keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten da sind, dann sind Deine Befürchtungen vielleicht doch nicht begründet.
Nur, soviel Nächstenliebe macht mich immer stutzig.
Und wenn da jetzt schon nicht erklärbare Kontobewegungen da sind, dann ist angesichts der Erkrankung des Vaters wirklich eine Betreuung angesagt, auch gegen seinen Willen. Was sagt denn das Altersheim zum geistigen Zustand des Vaters?
Was ich rüberbringen möchte: ein paar Vorermittlungen musst Du jetzt zügig machen, und dann berichte doch weiter, ich bin ja gar nicht neugierig!
wirdwerden
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ok, werde mich dann mal auf die Socken machen und berichte dann.
LG
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So, richtig viel Stress gehabt, keine Möglichkeit gehabt, Bankbelege einzusehen. Vater wird immer unleidlicher, Ehepaar hat im November versucht: PKW unter Wert zu beräußern, Geld zu leihen, Vorsorgevollmacht zu erhalten und wollte ein Testament zu ihren Gunsten erstellen(anscheindn in Unketniss des BT) Am 05. 12. Schreiben von RA ausgehändigt, keine Reaktion, am 19.12. Klage eingereicht. Am 15. 02. 12 von meinem Anwalt Schreiben von seinem Anwalt erhalten,die Klage wäre erst am 06.01.2012 zugestellt worden und die Sache wäre VERJÄHRT! Mein Anwalt ist zur Zeit krank und ich finde nicht heraus, ob die Klageeinreichung bei Gericht(vor dem 31.12.11) oder die Zustellung(06.01.12) an den Beklagten massgeblich wegen der Verjährung ist. Wer kann Dies beantworten.
Vielen Dank und LG
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