Hallo,
Problem: Mein Vater Spielsüchtig - keine Einsicht von ihm dies Behandeln zu lassen. Interessante ist, dass er es schon zu gegeben hat, dass er Spielsüchtig ist. Eigentlich der erste Erfolg eines Patienten. Nur er will sich nicht dagegen behandeln lassen.
Sobald es Rente gibt, wird das Geld verzockt. Wichtige Dinge wie:
Wasser, Strom, Grundsteuer, Kredit etc. pp werden nicht bezahlt.
Aussage vom Vater, die können etwas bekommen, wenn ich etwas habe.
Da das Geld alle ist, wird im Ort überall geborgen:
Bäcker, Getränkehandel, Drogerie, sämtliche Nachbarn.
Zurückgezahlt wird nix.
Da ich Freiberufler bin, leidet mein Image darunter.
Welche Möglichkeit gibt es hierbei:
Ich dachte an einer Betreuung (Antrag am Amtsgericht stellen). Dann würde wenigstens einer wieder die ganzen Sachen bezahlen.
Zwangseinweisung: Er selbst macht manchmal Andeutungen wie: "...........nehme ich mir halt das Leben............"
Er wird auch sehr böse gegenüber die Geschäfte, wenn die ihm nix mehr geben. Teilweise hat er schon die Verkäufer beschimpft.
Es müsste dringend eine Lösung her, nur welche.
Bernd
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Betreuung beantragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Leider ist es bei vielen Suchterkrankungen so, dass die Betroffenen erst richtig im Dreck gelandet sein müssen und keine Familie oder Freunde mehr haben, bevor sie sich behandeln lassen. Die Folgen der Sucht sind kaum ein hinreichender Grund, jemanden zu entmündigen.
Ich würde Ihnen raten, sich an eine Suchtberatungsstelle zu wenden, die kann gute Tipps geben, was Sie tun können.
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Also ich würde da durchaus eine Selbstgefährdung konstatieren, die zu einer gesetzlichen Betreuung führen könnte. Nehmen Sie einfach mal Kontakt mit dem psychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes auf - die können Ihnen das genau sagen, außerdem würde der psychiatrische Dienst als Fachdienst ohnehin vom Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Allerdings wird ihn auch eine Betreuung nicht davon abhalten, herumzulaufen und sich Geld zu borgen. Subjektiv hat er ja dann weniger Geld, da der Betreuer erstmal die Festkosten begleichen würde.
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O-Ton des psychatrischen Fachdienstes des Gesundheitsamtes im schönen Neuss: wenns nur ums Pekuniäre geht, dann interessiert uns das überhaupt nicht.
Der Betroffene wurde trotzdem unter Betreuung gestellt, einfach weil er total verwahrlost war, seit 2 Jahren kein Wasser mehr im Haus und bei ihm eine Schizophrenie gepaart mit einer Paranoia festgestellt wurde. Durch den Gutachter des Betreuungsgerichts, welches auch den Fachdienst nicht hinzugezogen hat. Muss es nämlich nicht.
Und Zwangsbehandlung, das gibt es auch nicht. Wenn der Betroffene nicht behandelt werden will, dann wird er, wie in dem Fall in Neuss, aus dem Fachkrankenhaus trotz Einweisung wieder entlassen.
Ihr seht, wie schwierig das ist. Wenn es jemandes Entscheidung ist, unter der Brücke zu leben, dann darf er das. Er darf Alkoholiker sein und eine Peinlichkeit für seine Familie. Ist nun mal so. Vielleicht ist ja der Leidensdruck noch nicht groß genug. Aber ohne eine diagnostizierte Krankheit wie etwa oben, da wird es schwierig.
wirdwerden
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Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Nun ja die Folge der offenen Stände ist recht einfach.
Wasser wird abgedreht, Strom auch. Um das zu verhindern, sollte man einen Betreuungsantrag stellen.
Das Grundproblem kommt von der Krankheit Parkinson. Die Medikamente verursachen die Spielsucht.
Mithilfe einer Betreuung würde man wenigstens die Unkosten wieder decken. Außerdem kann man verhindern, dass Offenstände in den Geschäften herrscht - als Betreuer kann man das ja unterbinden.
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Ich kenne einige, die Parkinson haben. Die sind aber nicht spielsüchtig. So einfach ist das alles nicht!
wirdwerden
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An Ihrer Stelle würde ich ein Schreiben an das Amtsgericht - Betreuungsrecht am Wohnsitz Ihres Vater richten und die Einrichtung einer Betreuung im Bereich Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt anregen. Schildern Sie dem Gericht die Spielsucht Ihres Vaters und legen die Vermögensgefährdung dar. Zusätzlich nenen Sie dem Gericht den Hausarzt des Vaters. Falls möglich und vorhanden, legen Sie ein ärztliches Attest bei.
Das Gericht wird nunmehr die Einrichtung einer Betreuung prüfen. Falls Sie oder ein anderen Familienmitglied die Betreuung übernehmen können und wollen teilen Sie dies auch mit. Das Gericht wird Ihren Vater anhören und ggf. ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, sowie Ihrem Vater einen Verfahrenspfleger stellen, falls dieser nicht mit der Einrichtung einer Betreuung einverstanden ist.
Spielsucht ist als Abhängigkeitserkrankung eine psychische Erkrankung, die Voraussetzung für eine Betreuung ist.
Ich denke nach 11 Jahren dürfte sich das Problem des Fragers wohl gelöst haben ...
Und jetzt?
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