Betreuung beantragen für Mutter, bitte um Hilfe!

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Atlanta8119
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuung beantragen für Mutter, bitte um Hilfe!

Hallo.
Ich bin gerade total überfordert.
Meine Mutter, 64, gerade Rentner geworden, hat uns, trotz mehrfacher Anfragen unsererseits, ständig belogen.

Sie ist seit April in Rente, Montag hab ich über die Rentenkasse erfahren- es wurde kein Antrag auf Rente gestellt. Seit Anfang des Jahres frag ich sie und sie lügt, wo es nur geht!
Seit 3 Monaten keine Krankenversicherung. Gestern hab ich den Antrag auf Rente erstmal telefonisch gestellt, da kommt sie mit der Aussage um die Ecke, sie hat ihre Arbeit gekündigt (?).
Kontenprüfung bei der Rente hat sie nie gemacht, die Briefe jahrelang ignoriert.
Rechnungen sind (sehr wahrscheinlich) nicht gezahlt, sie erzählt auch auf Anfrage nichts. Steht nur da und zuckt mit den Schultern.
In ihre Wohnung darf seit 12 Jahren niemand mehr rein, incl. wir Kinder, Schlüssel haben wir keine.
Briefe lässt sie unbeantwortet.
Fährt aber unversichert in den Urlaub, genießt mit "Freunden" das Leben, die auch keine Ahnung von ihr haben.
Wichtige, vor allem finanzielle Sachen, da steckt sie den Kopf in den Sand, geht aber mit der Freundin gestern zum Bowling.
Und ich versuche gerade ihre Misere zu kitten, damit irgendwie überhaupt Geld rein kommt! Wenn mein Partner davon erfährt, der flippt aus, zurecht!
Ich habe schon die gerichtliche Betreuung für meinen Sohn (gerade18, geistige Einschränkungen), da kenne ich die Rahmenbedingungen.
Für meine Mutter... das traue ich mir (aufgrund ihrer Unehrlichkeit, fehlenden Mitarbeit) überhaupt nicht zu, aktuell kommt hier alles scheibchenweise zum Vorschein.
Mein Bruder wohnt 400km weit weg, bei ihm ginge eine Betreuung noch weniger.

Kann ich eine Betreuung für meine Mutter auch bei jemandem anderen beantragen, ergo dass das jemand anderes übernimmt?
Wie würde das mit den Kosten aussehen?
Bei meiner Mutter sind sehr wahrscheinlich nur Schulden da, das gibt sie mir aber nicht Preis. Zumindest nicht freiwillig.
Wie könnte ich das hier alles klären?
Kann ich mir irgendwo Hilfe zusätzlich holen? Und wo?
Gerade Thema...
Sie hat eine Eigentumswohnung, nie abbezahlt (10000von30000 in 30 Jahren!), abgewohnt, gerade was den Kredit betrifft, bin ich überfordert, ich hatte sowas nie und kenne mich entsprechend nicht aus...
Ich stehe gerade allein da, versuche das zu kitten... und die geht zum Bowling.
Ich verstehe meine eigene Mutter nicht- und brauche wirklich euren Rat.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 210x hilfreich)

Warum fühlst du dich verantwortlich, das Leben Deiner Mutter zu kitten? Sie ist erwachsen und für sich selbst verantwortlich.

Oder hat sie dich um Hilfe gebeten? Dann würde ich ihr Klipp und klar zu verstehen geben, dass das nur geht, wenn sie aktiv mitmacht (alles offenlegen, keine Lügen etc...)
Wenn das nicht klappt, Hilfe einstellen. Muss sie halt selber zurechtkommen.

Hört sich hart an, ja, aber erstmal ist halt jeder für sich selbst verantwortlich und Menschen mit Helfersyndrom machen sich oftmals selber dadurch kaputt, weil sie meinen, alles lastet auf ihren Schultern. Dabei Lasten sie sich das selber auf

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Atlanta8119):
Kann ich eine Betreuung für meine Mutter auch bei jemandem anderen beantragen, ergo dass das jemand anderes übernimmt?

Beim Betreuungsgericht einen Berufsbetreuung beantragen, alles andere hat keinen Wert. Es gibt auch ehrenamtliche, dürften aber mit den ganzen Problemen überfordert sein.
Sie muss zum Arzt, es könnten kognitive Einschränkungen bei dem Verhalten vorhanden sein, deshalb wird eine Betreuung mehr Erfolg haben als sie.
Geben sie ihr auch kein Geld mehr, Rückstände bei der KK allerdings ausgleichen, sonst schaut es mit der medizinischen Betreuung schlecht aus. Bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, dann bekommt sie ALG 1 bis sie Rente erhält, außer sie wäre krank geschrieben, falls sie doch noch arbeiten sollte. Die KK Beiträge würden dann von den jeweiligen Ämtern übernommen.
Hartz 4 wäre auch eine Möglichkeit.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Beim Betreuungsgericht einen Berufsbetreuung beantragen, alles andere hat keinen Wert.
Warum sollte hier überhaupt eine Betreuung angeordnet werden? Die Dame ist doch selbstständig und klar denkend.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Atlanta8119):
Ich verstehe meine eigene Mutter nicht-
Wenn man seit 12 Jahren fast keinen Kontakt/keinen Überblick hat, ist das eben so. Es ist auch jetzt allein Sache deiner Mutter, wie sie ihr Leben lebt. Du bist nicht verantwortlich für sie.
Wer seine Kinder belügt, will von diesen keine Hilfe.

Dein Partner hat noch weniger mit deiner Mutter zu tun als du. Haltet euch raus.
Die geht zum Bowling, weil sie seit 12 oder mehr Jahren auch allein gemacht hat, was sie wollte.
Bis vor kurzem hat sie sogar noch gearbeitet. Vermutlich hat sie auch Geld zum Leben. Was geht dich das an?

Lügen ist kein Tatbestand für eine gerichtlich angeordnete Betreuung.
Schulden zu haben, ist auch keiner.
Die Mutter muss auch nicht zum Arzt.
Für die Mutter muss auch niemand ALG oder Hartz 4 beantragen.

Man sollte 64jährige nicht plötzlich *hilfreich umarmen*.
Vermutlich ist sie nicht krank und immer noch voll geschäftsfähig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Warum sollte hier überhaupt eine Betreuung angeordnet werden? Die Dame ist doch selbstständig und klar denkend. So ist es - ohne eine vorliegende Krankheit oder Behinderung ist gar keine Betreuung möglich.
Montag hab ich über die Rentenkasse erfahren- es wurde kein Antrag auf Rente gestellt. Gestern hab ich den Antrag auf Rente erstmal telefonisch gestellt Und man wurde von der Mutter ordnungsgemäß bevollmächtigt, Auskünfte einzuholen und Anträge zu stellen? Wenn ja, ist doch alles bestens, wenn nein, ist man ausgesprochen illegal unterwegs...
Für die Mutter muss auch niemand ALG oder Hartz 4 beantragen. Das kann ja derzeit auch keiner - es sei denn, die Tochter hat tatsächlich eine entsprechende Vollmacht und verschweigt das hier bloß diskret.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Das beantragen einer Betreuung erfolgt beim zuständigen Betreuungsgericht, dieses prüft dann ob eine Betreuung und in welchem Umfang diese überhaupt notwendig ist.
Dabei sollte man dann auch gleich klar stellen das man selber nicht für diese Aufgabe zur Verfügung steht,



Zitat (von Atlanta8119):
Wenn mein Partner davon erfährt, der flippt aus, zurecht!

Nö, vollkommen zu unrecht.
Denn geht die Lebensgestaltung Deiner Mutter noch weniger an als Dich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Man kann bei Gericht die Einrichtung einer Betreuung anregen. Ob das Gericht dem folgt, ist eine andere Sache. Man weiß doch sehr wenig. Man weiß nicht, ob überhaupt schon ein Rentenfall vorliegt. Normalerweise geht man mit 65 + x in Rente und nicht mit 64. Wer sagt denn, dass sie überhaupt mit der Rentenkasse überhaupt kommunizieren muss? Bei mir war es so, dass ich regelmäßig von der Rentenkasse die Auszüge übersandt bekam, musste aber nie Stellung nehmen. Woher weißt Du denn, dass die Mutter keine Briefe öffnet? Wenn Du doch seit 12 Jahren nicht mehr in der Wohnung warst? Woher weißt Du, dass die Mutter für ihren Urlaub keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat? Woher weißt Du, dass sie das mit ihrer Wohnung nicht geregelt hat? Normalerweise sind die Banken nicht zimperlich, wenn die Raten ausbleiben. Und warum darf eine ältere selbständige Frau, die ihr Leben bisher wohl prima gemanaged hat, sich keinen Urlaub und keinen vergnügten Abend mit Freunden gönnen? Und irgend wovon muss sie ja im Augenblick auch leben. Es scheint ja Geld da zu sein. Warum soll sie das nicht für sich verbrauchen?

Es kann gut sein, dass Du Dich da in etwas rein steigerst. Ganz ehrlich, ich würde sehr allergisch reagieren, wenn meine Kinder mich in der Weise kontrollieren würden, wie Du es zumindest versuchst. Andere Lebensformen wie die eigene mögen mitunter schwer zu verstehen sein, aber einen juristischen Ansatzpunkt, die abzuändern, die gibt es in der Regel nicht. Die Mutter muss Dir nicht erklären, wovon sie lebt und wie sie insgesamt ihr Leben gestaltet. Und sie darf auch Spaß am Leben haben, trotz 64 Jahren und ohne Arbeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Beim Betreuungsgericht einen Berufsbetreuung beantragen, alles andere hat keinen Wert.

Für einen Volljährigen kann man keine Betreuung "beantragen", man kann sie nur anregen. (Beantragen kann man sie nur für sich selbst.)

Das Betreuungsgericht prüft dann zunächst, ob überhaupt eine Betreuung nötig ist, und wenn es das bejaht, bestellt es einen Betreuer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von Loni12):
Beim Betreuungsgericht einen Berufsbetreuung beantragen, alles andere hat keinen Wert.

Warum sollte hier überhaupt eine Betreuung angeordnet werden? Die Dame ist doch selbstständig und klar denkend

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es kann gut sein, dass Du Dich da in etwas rein steigerst. Ganz ehrlich, ich würde sehr allergisch reagieren, wenn meine Kinder mich in der Weise kontrollieren würden, wie Du es zumindest versuchst. Andere Lebensformen wie die eigene mögen mitunter schwer zu verstehen sein, aber einen juristischen Ansatzpunkt, die abzuändern, die gibt es in der Regel nicht. Die Mutter muss Dir nicht erklären, wovon sie lebt und wie sie insgesamt ihr Leben gestaltet. Und sie darf auch Spaß am Leben haben, trotz 64 Jahren und ohne Arbeit.

Zustimmung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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