Hallo zusammen,
kurze Frage:
Die Eltern eines 5-jährigen Kindes haben sich getrennt. Beide haben das Sorgerecht für das Kind und sich für einen wöchentlichen Betreuungswechsel des Kindes entschieden. Wenn nun das Kind erkrankt, darf dann ein Elternteil darüber ohne Zustimmung des anderen Elternteils entscheiden, das an z.B. einem Vormittag Dritte die Betreuung des Kindes übernehmen (auch außerhalb des eigenen Haushalts) ?
Beispiel: Das Kind ist eine Woche beim Vater, erkrankt am Mittwoch und der Vater bringt es für diesen Vormittag zu seiner Freundin zur Betreuung nach Hause, fährt anschließend in die Arbeit und holt das Kind mittags wieder ab.
Kann ein Elternteil diese Betreuung durch Dritte mit z.B. Verweis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verbieten und darauf bestehen, dass ein Elternteil sich für die Betreuung vom Arbeitgeber freistellen lässt ?
Dank und Grüße,
Tasnal
Betreuung des Kindes durch Dritte nach Trennung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Diese Fragen haben schon Millionen von Elternteilen gestellt. Irgendwie ein Standardproblem.
Zitat:
Beispiel: Das Kind ist eine Woche beim Vater, erkrankt am Mittwoch und der Vater bringt es für diesen Vormittag zu seiner Freundin zur Betreuung nach Hause, fährt anschließend in die Arbeit und holt das Kind mittags wieder ab.
Super. Alles perfekt geregelt. Das Kind ist gut betreut.
Zitat:
Kann ein Elternteil diese Betreuung durch Dritte mit z.B. Verweis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verbieten und darauf bestehen, dass ein Elternteil sich für die Betreuung vom Arbeitgeber freistellen lässt ?
Nein und Nein.
Ein lieb gemeinter Tip: Der Mutter würde es helfen sich über die gute Organisiation und Betreuung beim Vater zu freuen. Und sie sollte Realisieren, das sie immer die Mutter bleibt und andere Frauen eben nur Freunde, aber nie Mutter, für das eigene Kind werden. Kinder haben das gut im Griff, besser als mache Erwachsene.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe über die üblichen Suchmaschinen zwar Probleme gefunden, die z.B. die Abholung eines Kindes vom Kindergarten durch Dritte, betrafen, allerdings nicht das von mir geschilderte Problem der alleinigen Betreuung durch Dritte über mehrere Stunden hinweg.
Mir scheinen die Antworten sinnvoll und auch den lieb gemeinten Tipp kann ich voll und ganz unterschreiben.
Gibt es den entsprechenden Passus irgendwo im Familienrecht zum Nachlesen und was entgegnet man einem Elternteil, das behauptet, dass ohne gerichtliche Entscheidung keine Betreuung durch Dritte (mit denen das andere Elternteil nicht einverstanden ist) erfolgen darf ?
-- Editiert von Tasnal am 08.09.2020 20:27
-- Editiert von Tasnal am 08.09.2020 20:27
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Der Elternteil bei dem das Kind sich gerade aufhält hat die Alltagssorge (auch wenn es z.B: "nur" Umgang wäre) und bestimmt in seiner Zeit wo, wie und mit wem sich das Kind aufhält.
Man kanns auch anders rum sehen. Fragt die Mutter jedesmal nach, ob es ok ist, wenn das Kind in ihrer Zeit mit xy bei diesem zuhause spielt und dabei von dessen Mutter beaufsichtigt wird?
Nicht alles muss der Gesetzgeber bis ins Kleinste regeln. Manchmal hilft auch der sog. gesunde Verstand
ZitatNicht alles muss der Gesetzgeber bis ins Kleinste regeln. Manchmal hilft auch der sog. gesunde Verstand :
Manchmal siegen Misstrauen, Unsicherheit, Verletztheit und was nicht noch alles und der gesunde Menschenverstand verliert an Wert und Verlässlichkeit. Gerade in solchen Fällen - wie hier beim Familienrecht - muss dieser gesunde Menschenverstand bei allen Parteien gewährleistet sein. Bzw. gilt: gerade wenn eine Partei sich dessen nicht bedient, gibt es ja kaum eine andere Möglichkeit, als sich an den Gesetzgeber zu wenden.
Davon abgesehen: es soll im Strafrecht schon das eine oder andere Urteil gefällt worden sein, dass sich an Hand des gesunden Menschenverstandes nicht unbedingt hat nachvollziehen lassen. Gesunder Menschenverstand ist leider keine generelle Maßeinheit.
Nun ja. Vorher evtl. an den Elternteil, um eine einvernehmliche Einigung für derartige Fälle zu finden.Zitatgibt es ja kaum eine andere Möglichkeit, als sich an den Gesetzgeber zu wenden. :
Oder das Jugendamt um Unterstützung angehen.
Oder juristische Schritte einleiten.
Ein Gericht entscheiden lassen.
Was hat der Gesetzgeber damit zu tun?
Jede unterschiedliche persönliche Meinung in Sachen Umgang/Sorge/Aufenthalt HAT der Gesetzgeber nicht zu berücksichtigen.
Stimmt. Das Fehlen werfen sich sich nicht selten die getrennten Partner gegenseitig vor.ZitatGesunder Menschenverstand ist leider keine generelle Maßeinheit. :
Trotzdem ist der Gesetzgeber außen vor, wenn das Kind von A statt von B abgeholt oder zum Sportverein von C mitgenommen wird...
Weder der Gesetzgeber noch ein Gericht noch das Jugendamt werden sich einmischen, wenn es um Eifersüchteleien zwischen getrennten Partnern geht. Genau DIESE werden hier geschildert.
Man antwortet: Du irrst, meine Liebe. Wenn du magst, geh zum Gericht.Zitatwas entgegnet man einem Elternteil, :
Rechtsgrundlage ist § 1687 BGB, der nach überwiegender Meinung auch im paritätischen Wechselmodell anzuwenden ist. Damit hat jeder Elternteil in seinem Verantwortungsbereich die alleinige Befugnis Dinge des täglichen Lebens zu entscheiden. Die Tagesbetreuung gehört mMn zu diesen Dingen.ZitatGibt es den entsprechenden Passus irgendwo im Familienrecht zum Nachlesen und was entgegnet man einem Elternteil, das behauptet, dass ohne gerichtliche Entscheidung keine Betreuung durch Dritte (mit denen das andere Elternteil nicht einverstanden ist) erfolgen darf ? :
ZitatMan antwortet: Du irrst, meine Liebe. Wenn du magst, geh zum Gericht. :
Es gibt Konstellationen, in denen diese Vorgehensweise (trotz Einsatzes allen Menschenverstandes und dem Recht auf der eigenen Seite) dazu führt, dass die Kooperationsbereitschaft des Gegenübers gen null tendiert. Das möglicherweise auch noch in Kombination mit einer Verschärfung der Situation bis hin zu einer negativen Auswirkung auf das Kind. Denn es soll nicht unterschätzt werden, was es mit der Psyche eines möglicherweise sowieso nicht sonderlich gefestigten Menschen macht, wenn dieser sich übergangen fühlt.
Zitatdass die Kooperationsbereitschaft des Gegenübers gen null tendiert. Das möglicherweise auch noch in Kombination mit einer Verschärfung der Situation bis hin zu einer negativen Auswirkung auf das Kind. :
Daher auch der Tip, das Jugendamt zur Vermittlung ins Boot zu holen. Die Bestätigung durch Dritte wirkt oft Wunder....
@Tasna
Um wessen Seelen- und sonstiges Heil geht es denn jetzt? Wohl nicht um das des Kindes.
Wenn die Mutter nicht mit der neuen Situation klarkommt, dann sollte sie sich dringend therapeutische Hilfe suchen. Erfahrungsgemäß kommen Kinder mit neuen Situationen super klar, solange sie merken, dass es auch für die Eltern OK ist.
Ja. Aber vermutlich werden wir hier auf dieser Ebene und in diesem anonymen Forum nicht dahin kommen, für ausgerechnet deine/eure Fallkonstellation DAS hilfreiche Instrument zu finden.ZitatEs gibt Konstellationen, ... :
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