Betreuung durch Kindsvater

3. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tralli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuung durch Kindsvater

Hallo ich bin bei hier und hoffe, dass ich etwas Klarheit in mein Gedankenwust bekomme. Ich bin aktuell schwanger und es zeichnet sich ab, dass der Vater sich weder um die Betreuung noch um die finanziellen Aspekte, die ein Kind mit sich bringt kümmern möchte. Wir sind aktuell noch ein Paar und führen eine Fernbeziehung (60km) er ist bei mir gemeldet und immer das Wochenende, die Ferien ( wir sind beide verbeamtete Lehrer) und einen Tag unter der Woche ( da kommt er nachmittags und fährt am nächsten morgen wieder) auch bei mir. Wir sind nicht verheiratet. Jetzt meine Fragen:
1. kann er gezwungen werden die Hälfte der Elternzeit zu nehmen? Es würde terminlich so passen, dass dann jeder von uns ein Halbjahr Elternzeit nehmen müsste.
2. wenn nein und ich im ersten Jahr komplett die Betreuung übernehmen müsste, wie viel müsste er mir und dem Kind ca. an Unterhalt zahlen? Aktuell verdiene ich 3700€ netto und er 3500€ netto.
Mir ist bewusst, dass die Situation vielleicht etwas komisch wirkt, aber wenn ich versuche mit ihm über die Situation zu reden blockt er komplett ab und sagt immer nur „das Babys wird dann betreut und er arbeitet voll weiter" nur zu dem „wie" sagt er nichts.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

1. Nein

2. Dem Kind ca. 360 bei einem Verdienst von 3500.Ob und wieviel Betreuungsunterhalt er dir zahlen müsste, müsste man dann genau berechnen

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

zu 1. Nein.
zu 2. Kommt drauf an, ob man eine Summe frei vereinbart oder gerichtlich durchsetzen müsste.
Im schlimmsten Fall zahlt er nur Unterhalt für das Kind.

Zitat (von Tralli):
nur zu dem „wie" sagt er nichts.
Warum auch? Es gibt viele Möglichkeiten, ein Kleinstkind zu betreuen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich kann den Betrag für Kindesunterhalt, der weiter oben genannt wird, nicht nachvollziehen. M.E. ist es mehr, aber das kann jetzt doch mal dahingestellt bleiben. Und, wenn es sein einziges Kind ist, müsste man auch schauen, inwieweit eine Höherstufung um eine Gehaltsstufe in Betracht kommt. Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, lies Dir die Anmerkungen durch, dann siehst Du in etwa, was er für das Kind zahlen muss. Vergiss bitte die Bereinigung seines Einkommens nicht, also Krankenkassenkosten, Wegekosten zur Arbeit. Und vergiss bitte nicht, das 13. Gehalt in die Berechnung mit einzubeziehen. Wenn Du da noch Fragen hast, wir helfen gerne.

Das, was da mein Vorschreiber von sich gibt, das geht natürlich gar nicht, was Deine Absicherung angeht. Kommt Zeit, kommt Rat, das mag in vielen Dingen funktionieren. Gehe ich heute nicht einkaufen, dann gehe ich morgen. Das ist in Ordnung. Aber so ein kleines Kind kann man nun mal nicht vorübergehend, wenn niemand Zeit hat, zum Frischhalten in die Speisekammer hängen. Das muss geplant werden, auch der Arbeitgeber muss planen.

Insoweit nur ein paar Anmerkungen zum Einstieg. Grundsätzlich ist der Kindsvater verpflichtet, seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechend, Dir Unterhalt zu zahlen, theoretisch bis an Dein altes Gehalt ran. Da Deine Arbeit in den ersten drei Jahren überobligatorisch ist, kann es sogar sein, dass Dein Verdienst in dieser Zeit gar nicht angerechnet wird, Du also letztlich mehr hast als vor dem Kind. Ist zwar idiotisch, aber es gibt so Konstellationen. Wenn er in Elternzeit geht, wäre natürlich zu überprüfen, ob Du in der Zeit dann ihm und dem Kind Unterhalt zahlen musst.

Du siehst, es ist alles nicht so einfach. Meine Empfehlung: nimm Du das Jahr. Dann hast Du Planungssicherheit. Die brauchst Du. Und wenn sich dann herausstellt, dass der Vater sich doch noch zu einem Super-Dad entwickelt, dann kann man immer noch umdisponieren. Und, notwendige Betreuungskosten für das Kind, das ist Mehrbedarf, den kannst Du auch noch anteilig beim Vater geltend machen. Also, etwa für eine Kinderfrau, wenn Du zeitig wieder arbeiten gehst.

So, ich hoffe, das hilft ein wenig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tralli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich würde eigentlich ganz gerne nach dem Mutterschutz direkt wieder mit mindestens der geringsten Stundenzahl die man währen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten muss einsteigen. Das würde aber durch meinen Beruf bedeuten dass ich ca 15 Std in der Woche eine Betreuung für das Baby bräuchte. Diese Stunden würden sich auf drei Tage aufteilen. Das ist denke ich durch Babysitter machbar. Müsste sich hier dann der Kindsvater zusätzlich zum Unterhalt an den Kosten für die Betreuung beteiligen?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tralli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich würde eigentlich ganz gerne nach dem Mutterschutz direkt wieder mit mindestens der geringsten Stundenzahl die man währen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten muss einsteigen. Das würde aber durch meinen Beruf bedeuten dass ich ca 15 Std in der Woche eine Betreuung für das Baby bräuchte. Diese Stunden würden sich auf drei Tage aufteilen. Das ist denke ich durch Babysitter machbar. Müsste sich hier dann der Kindsvater zusätzlich zum Unterhalt an den Kosten für die Betreuung beteiligen?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das, was da mein Vorschreiber von sich gibt,
Ich bin dein Vorschreiber, was gebe ich von mir? Kannst du (noch immer) nicht zitieren?
Selbstverständlich gibt es viele Möglichkeiten der Betreuung.
Zitat (von wirdwerden):
Aber so ein kleines Kind kann man nun mal nicht vorübergehend, wenn niemand Zeit hat, zum Frischhalten in die Speisekammer hängen.
Wer plant sowas? Die TE ist nicht verheiratet, ist aktuell schwanger, mehr ist noch nicht passiert. Weil ihr Partner ihr jetzt noch nicht sagt, wie das alles gehen soll---fragt sie die Netzwelt. :smile:
Zitat (von wirdwerden):
Grundsätzlich ist der Kindsvater verpflichtet,
Ja, und jeder Grundsatz findet seine Ausnahmen.
Zitat (von wirdwerden):
Wenn er in Elternzeit geht,
Man liest, dass er nicht gehen will. Er ist der Ansicht, er arbeitet voll weiter und das mit der Betreuung wird schon geregelt werden. Die TE überlegt schon genau so. Ein Babysitter für 15 Std/Woche.

Ist doch die Freiheit von beiden = Möglichst viel Kohle--- trotz Kind.
--------------------------------------
Zitat (von Tralli):
Müsste sich hier dann der Kindsvater zusätzlich zum Unterhalt an den Kosten für die Betreuung beteiligen?
Auch hier: Wenn ihr das nicht untereinander vereinbaren könnt, dürfte es über den gerichtlichen Weg relativ schwer werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Tralli, ich mag Mütter, die so vorausschauend planen. Der Kindsvater müsste sich an den Betreuungskosten hälftig beteiligen. Hälftig deshalb, weil Ihr ja in etwa dasselbe verdient. Ich habe selbst bei meinen Kindern 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten. Eben mit der von Dir angepeilten Organisation des Ganzen. Hat prima geklappt. Und, lass Dich nicht als Rabenmutter beschimpfen. Du bist es nicht.

Grob gesagt, Du würdest Kindesunterhalt bekommen + hälftiges Kindergeld + hälftigen Mehrbedarf. Offen ist dann, wie viel der Kindsvater noch für Dich zahlen muss. Ich tendiere da zu einer Vereinbarung, die die Fronten nicht allzu sehr verhärtet. Aber wenigstens dafür sollte er doch schon eine Peilung haben?

Anami, ich weiß, wie man mit der Zitierfunktion umgeht. Ich mag sie nur einfach nicht, weil ich zusammenhängende Texte liebe. Meine Kritik erfolgte, weil Du geschrieben hast, es gäbe viele Möglichkeiten, ein Kleinstkind zu betreuen. Aber, da man es betreuen muss, muss man halt auch planen. Und zwar konkret. Ich denke mal, Tralli ist auch von allein drauf gekommen, dass es viele Möglichkeiten der Betreuung gibt. Sonst hätte sie ja nicht gefragt.

Also Tralli, nur Mut, frage weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tralli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ihm ist schon bewusst, dass Kosten auf hinzu kommen, abweichen glaube aktuell schiebt er das gedanklich weit weg, weil die Schwangerschaft noch ganz am Anfang ist und theoretisch noch viel passieren kann. Und ich bin halt jemand, der sich lieber frühzeitig informiert und plant und sich absichern will…. Ich möchte halt, falls es dann zu Diskussionen kommt Bescheid wissen.
Ich denke eigentlich auch, dass wir das ohne Gericht klären könnten dann, aber Albin ich jetzt nicht mehr ganz ahnungslos danke jetzt ist dann nur noch der große Aspekt, wie organisiert man das dann alles richtig

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Realistisch dürften 128% Mindestunterhalt für das Kind sein = 397,50 €.

Der gesetzliche Anspruch auf Betreuungsunterhalt beginnt schon während der Mutterschutzzeit, beträgt nur 0 €, solange die Bezüge weitergezahlt werden. Ausgehend vom Höchstbetrag Elterngeld, dürfte der anschließende Anspruch auf Betreuungsunterhalt bei grob 180 € liegen.

Ich würde das auf jeden Fall schon vorher mit ihm klären.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Tralli):
schiebt er das gedanklich weit weg, weil die Schwangerschaft noch ganz am Anfang ist und theoretisch noch viel passieren kann.
Das ist verständlich. Gib ihm Zeit, diese neue Mitteilung selbst für sich einzuordnen.
mE kannst du nicht erwarten, dass ein Forum dir schreibt, dass dein Partner sich jetzt so&so entscheiden muss oder er auf jeden Fall dit&dat bezahlen muss.
Es bleibt dabei, dass er auf jeden Fall für das Kind unterhaltspflichtig wird. Das regelt das Gesetz.
Zitat (von Tralli):
dann nur noch der große Aspekt, wie organisiert man das dann alles richtig
Stimmt. Dafür gibt es dann die erwähnten verschiedenen Möglichkeiten. Das hat aber noch Zeit.

Erst mal alles Gute für eine erfreuliche Schwangerschaft! Soviel Zeit darf sein. :smile:
-----------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Und, lass Dich nicht als Rabenmutter beschimpfen. Du bist es nicht.
Niemand tut das. Niemand hat etwas gegen gute und frühzeitige Planung. Oft genug gelingt die sogar bei Gleichungen mit mehreren Unbekannten. Ob und was der Vater in einigen Monaten über die Angelegenheit denkt, weiß man nicht.

Und wann/warum dahmaahls Mütter nach der Geburt ihrer Kinder wieder zur Arbeit gingen, dürfte hier völlig irrelevant sein.
Zitat (von wirdwerden):
hälftigen Mehrbedarf.
Anspruch per Gesetz? Ist das neu?
Zitat (von wirdwerden):
es gäbe viele Möglichkeiten, ein Kleinstkind zu betreuen
Ja. Das ist doch so. Du hast es daaaamaaals doch auch gemacht, vllt. wolltest du auch schnell wieder zum Job.
Zitat (von wirdwerden):
Sonst hätte sie ja nicht gefragt.
Nun ja, lies doch selbst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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