Betreuung und Wille des Betreuten

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuung und Wille des Betreuten

Hallo , liebe 123recht.net - Community

...ich hätte hier ein paar wichtige Fragen bezüglich der derzeitigen Betreuungssituation meiner Mutter , ihrem Heimaufenthalt gegen ihren Willen im Pflegeheim und Weiteres. Sie hat der Pflegestufe I . So weit ist sie fit ! Ein bisschen vergesslich , aber nicht zu schlimm , wichtige Dinge kann Sie sich noch merken. Das einzige gravierende was sie derzeit hat : Sie kann noch nicht richtig gehen ! 10 Meter geht , dann muss sie sich wieder hinsetzen.


Mein Bruder hat leider derzeitig die Betreuung inne und ist seit neuestem mit allen Vollmachten via Betreuungsbeschluss ausgestattet. So z.B. auch "Wiederruf von Vollmachten" . Diese Klausel machte es mir nun unmöglich meiner Mutter zu helfen.

Meine Mutter hat nur einen Wunsch , wieder nach Hause in die eigenen vier Wände zu kommmen , wobei ich die häusliche Pflege übernehmen möchte und auch kann. Das weiß sie auch. Mein Bruder ignoriert diesen Wunsch und möchte Sie im Pflegeheim belassen ! Sie hat nur eine kleine Rente und noch Restersparnisse , die maximal noch für 6-7 Monate Heimaufenthalt reichen . Danach müsste ihr kleines eigenes Haus finanziell "vernichtet" werden , das meine Mutter ebenfalls nicht möchte ! Rechtliche Schritte sind derzeit via Rechtsanwalt nur schwer möglich , da Muttern das nicht bezahlen kann und ich z.Z. Harz IV - Empfänger bin

Ich habe letztens eine Vollmacht mit mehreren Punkten zusammengestellt und mir diese von der Mutter unterschreiben lassen ! Zweck der Aktion: Ein Instrument an der Hand zu haben um Muttern rechtlich aus dem Heim und in die eigenen vier Wände holen zu können. Ziel war , dies über evtl Rechtberatungshilfe (Beratungsschein) erwirken zu können.

Diese Vollmacht ist nun auf Grund des (neuen) Beschlusses hinfällig ! Gibt es im Hinblick auf diese derzeitige Lage eine Chance meiner Mutter zu helfen ?? Wenn ja welche ?? Gibt oder gäbe es andere Möglichkeiten als über eine Vollmacht zu arbeiten ?

Postgeheimnis und Pflegeheim:

Um den folgenden Vorfall zu verstehen ist es notwendig zu wissen , dass das Pflegeheim weiß , dass ich mich dafür einsetzte , dass Mutter wieder nach Hause kann, während mein Bruder (derzeitiger Betreuer) dem Pflegeheim in die Hände spielt. ! Das wissen sie !

Vor kurzem erzählte mir meine Mutter , dass sie mir ein Brief geschickte hatte , in dem sie mir unter Anderem ein paar Euros dazu steckte ! Dieser Brief ist nie bei mir angekommen ! Gut , dachte ich , kann ja mal passieren ! Meine Mutter weiß und versteht mittlerweile - sie wollte das Anfangs nicht glauben -- , dass mein Bruder (und meine Schwägerin) sie im Pflegeheim belassen möchten . Anzumerken sei , dass das Pflegeheim in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnung meines Bruders/Schwägerin ist. Für mich ist es eine 2Stunden Reise meine Mutter zu besuchen. Auf Grund dieser Tatsache erwägte sie vor kurzem das Testament zu ändern ! Ich schrieb ihr hierzu einen Brief wie sie das machen muss und erklärte ihr in diesem Brief auch , dass sie sich hierbei - beim Schreiben - möglichst nicht von Bruder /Schwägerin erwischen lassen sollte . Dieser Brief war persönlich gehalten : Adressat so wie meinen Absender mit meinem Namen HANDGESCHRIEBEN , so wie weisser , neutraler Umschlag ! Das Pflegeheim kennt mich und meinen Namen !! Gestern besuchte ich meine Mutter und sie erzählte mir , sie habe keinen Brief herhalten !

Ich stellte die Heimleitung zu Rede und dort sagte man mir nur , dass sämtliche Post an den Betreuer weiter geleitet wird. Bis auf private Post wie Postkarten. Ich bin überzeugt davon , dass dies vorsätzlich gemacht wurde , denn der Charakter des Briefes von mir (handgeschriebener Absender+ Adresssat) war EINDEUTG PRIVATER Natur ! Das müsste jeder Blinde mit Krückstock erkennen können ! Damit haben sie sich auf alle Fälle strafbar gemacht , den laut diesen Angaben: http://www.rechtssicher-pflegen.com/newsletterarticle.asp?his=5100.5440.3799.7097&id=12992&year=2010 , hätten die das niemals tun dürfen ! Leider habe ich keine Beweise ! Ich hätte diesen Brief wohl per Einschreiben schicken sollen ! Aber wer schickt schon einen privaten Brief via Einschreiben ? Ist es möglich Trotzdem Strafanzeige gegen das Heim zu erstatten , obwohl keine Beweiße vor liegen ??

Mit der Weiterleitung dieses hochbrisanten Briefes droht nun wahrscheinlich ein Supergau !

Weitere Frage: In wie weit habe ich eine Chance für mich als Angehöriger , der nicht als Betreuer bestellt ist Einblick in den/einen Heimpflegevertrag , so wie weiteren Unterlagen bekommen zu können ?

Wie sieht es mit dem § 1906 des BGB aus ? Wäre es evtl. möglich die Mutter damit aus dem Heim zu holen ? Gäbe es hier weitere Möglichkeiten , auf Grund Verletzung von Menschenrechten eine Klage oder eine Anzeige an zu streben ?

Gibt es eine Möglichkeit für mich (z.Z. Harz IV) den Betreuungsbeschluß an zu greifen und evtl. , die Betreuung (später) selbst zu übernehmen ?



Wer weiß Rat !

Danke für Eure Hilfe und Ratschläge


PS. Mein Fehler war , dass ich meinem Bruder vertraute und davon aus ging , dass er die Betreuung im Sinne des Willens meiner Mutter macht . Leider war das ein Trugschluß ! Ansonsten , hätte evtl ich heute die Betreuung !



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36 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich weiss nicht so recht .....Du schreibst selbst, dass die Mutter vergesslich ist. Das Kurzzeitgedächtnis funktioniert also nicht mehr. Und da stellt sich dann die nächste Frage: isst und trinkt sie genug bei dieser Vergesslichkeit? Normalerweise ist es genau das, was die alten Menschen vergessen bzw. glauben, es schon getan zu haben. Sie ist gehbehindert. Was ist, wenn sie zu Hause stürzt? Wie soll sie ihren Alltag bewältigen? Das geht nur, wirklich nur, wenn Du sie entweder zu Dir aufnimmst oder aber zu ihr ziehst. Denn so jemand kann allenfalls 2-3 Stunden unbeaufsichtigt sein. Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme müssen regelmäßig überwacht werden. Ihr muss bei den täglichen Verrichtungen geholfen werden. Soviel mal dazu.

So eine Betreuung fällt ja nicht vom Himmel. Da hat jemand einen Antrag gestellt. Jemand hat die Mutter begutachtet, der Richter hat sich persönlich ein Bild von der Mutter gemacht und sie auch gefragt, wie sie das alles gerne hätte.

Und nur, weil ein Brief handschriftlich verfaßt ist, ist er ja nicht unbedingt ein persönlicher. Anders geht es bei der alten Dame ja wohl nicht, oder hat sie einen PC?

Ihr könnt zum Betreuungsgericht gehen, und Eure Bedenken darlegen. Ihr solltet aber gleich wissen, dass bei "ein wenig Vergesslichkeit" und einer Gehbehinderung gleichzeitig ein Konzept der Rund-um-die-Uhr Betreuung angeboten werden sollte, inkl. Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme, eines behindertengerechten Bades u.s.w.

Und vergeßt eines nicht: es dürfte ein Gutachten vorliegen.

wirdwerden

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#2
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "wirdwerden"

Das geht in so weit schon , da ich 24 Stunden rund um die Uhr zu (im) Hause bin ! Des Weiteren wurde mir ja im Falle einer Pflegeübernahme zu Hause von der Pflegekasse ein Pflegekursus angeboten !

Es geht schon , wenn man möchte , "wirdwerden" !! ALLES GEHT , wenn man möchte !! Zudem hat sie Pflegestufe I ! Wenn mir von der Pflegekasse dazu grünes Licht gegeben würde , dann kann man davon ausgehen , dass das OHNE Probleme zu bewältigen ist ! Bedenke auch , "wirdwerden" ! : Früher als , man noch keine Pflegeheim hatte , WURDE DAS AUCH bewältigt ! So viel dazu !

Damit hast Du mir gut weiter geholfen "wirdwerden" ! Keine einzige Frage konntest Du mir beantworten !!

Grüße

Wolfgang

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Pflegestufe hat damit gar nichts zu tun. Das wirst du merken, wenn du sie pflegst. Glaub es mir mal. Es geht nicht alles, wenn man nicht 24 Stunden für die zu Pflegende Zeit hat.

Wenn Du das hast, dir das zutraust, dann gehst Du halt zu Gericht und beantragst das.

Die Pflegekasse hat damit gar nichts zu tun. Die sind nur für die Finanzierung zuständig.

wirdwerden

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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Nach meinem Kenntnisstand hat der Betreute und alle beteiligten Personen jederzeit die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht die Aufhebung der Betreuung zu bewirken. Ihre Mutter hat die Pflegestufe 1, dann kann ihr Zustand nicht so gravierend sein, dass sie unbedingt im Heim bleiben muss. Ich würde , wenn es nicht anders geht, mit Hilfe eines Anwaltes die Betreuung durch Ihren Bruder aufheben lassen und die Mutter aus dem Heim holen. Ein bischen Vergesslichkeit und der Umstand, dass sie gehbehindert ist, muss nicht zwingend die Unterbringung im Heim erfordern, wenn Sie das übernehmen könnten.
§ 1906 könnte hier schon zur Anwendung kommen, da die Mutter ja ausdrücklich erklärt , nicht im Heim bleiben zu wollen.

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-- Editiert Annaminna am 29.09.2011 17:21

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#6
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Pflegekasse hat damit gar nichts zu tun. Die sind nur für die Finanzierung zuständig. => ja das ist schon klar , das verstehe ich auch ! Aber nicht desto trotz , soll man auch dort entsprechend "Ratschläge" und natürlich Informationen einholen !

Wenn Du das hast, dir das zutraust, dann gehst Du halt zu Gericht und beantragst das. => Das ist ja schon ein kleiner Anhaltspunkt ! Danke ! =>

....allerdings , hätte ich Dir jetzt ein bisschen mehr zugetraut ! ;-)


... aber , das Internet ist hat ja noch mehr zu bieten !!

Grüße



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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Irgendwie fällt mir immer wieder das kleine Häuschen ein, das der Mutter, welches dann für die Pflege drauf gehen könnte.

wirdwerden

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#9
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja noch was !

,bevor Du Dich hier über HARZ IV aus lässt , denke bitte erst mal nach ! Es giebt viele Situationen , die dazu führen UNFREIWILLIG in eine Harz IV -Situation zu geraten ! Du kennst Die Umstände nicht ! Aus Deinem Post geht so ein bisschen hervor: Der Typ will sich von Muttern aushalten lassen ! Also noch anmaßender geht es nicht ! Jedem , der so "drauf" ist wie Du hier diese Harz IV- Sache in den Vordergund zerrst ,DEM wünsche ich einmal diese beschissene HARZ-IV - Situation für WENIGSTENS 1 Jahr SELBST durchleben zu müssen !

Ich war 19 Jahre selbstständig ! Dabei habe ich eines gelernt: RECHNEN ! ... was leider viele nicht können !!


Grüße

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

ist Dir eigentlich klar, dass Du bei Vollzeitpflege der Mutter kein ALG II mehr bekommst, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst?

wirdwerden

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#12
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

GENAU DAZU HABE ICH WAS ANDERES IM NETZT AUS GEGRABEN , das GENAU dieser Aussage wiederspricht !! Ich bin gerade am suchen , ich hab's irgend wo abgespeichert !

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#14
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


Du bist an Freundlichkeit nicht zu überbieten gelle ?

schlecht geschlafen ?

Das habe ich gefunden:

""Arbeitslose, die einen Angehörigen pflegen oder ein Kind unter drei Jahren erziehen, dürfen nicht zu einer Tätigkeit herangezogen werden. Lange Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ebenfalls ein Ablehnungsgrund. Faustregel der Arbeitsagentur:"

aus: http://www.hartz-4-ratgeber.de

.. und ich krieg schon Hilfe ! Und ich werde das auch durchziehen !!

Grüße







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#15
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja und das noch:


Du hast bereits selber geschrieben, dass du beabsichtigst, dir erhebliche Teile des Vermögens (Haus, Erbe) von Mutti sichern zu wollen. => das ist ja nicht Anrüchiges !



Auch hast du versucht, dir von einer vergesslichen Frau am Rande der Bedürftigkeit Geldgeschenke zukommen zu lassen. => dazu hatte ich Sie nicht beauftragt ! Ich habe ihr gesagt , sie soll das bleiben lassen ! Dafür , dass sie an mir noch hängt , kann ich nichts ! Das ist halt mal so !!





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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Wolle: die Kiste ist doch ganz einfach. Du gehst zu Bedtreuungsgericht. Setzt dort durch, dass die Mutter zu Dir kommen darf, was bei rund um die Uhr Pflege unproblematisch sein könnte. Du meldest Dein ALG II ab. Pflegst die Mutter, und gut ist.

Wo ist jetzt konkret das Problem?

wirdwerden

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#18
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich wäre dieses Testament aber ohnehin wertlos gewesen.
Der einzige korrekte Weg hätte so ausgesehen, dass du ihr einen Notar vorbeischickst.=> das halte ich für ein Gerücht ! Entmündigt ist sie nämlich nicht !

Hast du das Geld denn wieder zurückgeschickt? => Der Brief ist nie an gekommen ! Das habe ich ja geschrieben , dass dieser WOHL ebenfalls bei meinem Bruder gelandet ist ! Ja ,und wenn Du schon so freundlich den Betreuer verteidigst , dann sei doch hier auch gleich erwähnt , dass dieser "ehrenwerte" Betreuer sich im Februar , April und Juni diesen, Jahres an Mutterns Konto vergriffen hatte ! In Höhe von insgesamt 1500 Euro (über Geldautomat) ! Das Betreuungsrecht , sieht vor , dass jegliche Transaktionen zu dokumentieren sind , so weit sie im Zusammenhang mit Mutterns Pflege Anfallen. Auch ich habe/hatte eine Kontovollmacht und ICH hatte mir solche SCHNITZER NOCH NICHT ERLAUBT !

Und dann gleich weiter im Text: ENTGEGEN DEN VORGABEN DES (alten) BETREUUNGSBESCHLUSSES versuchte die ehrenwerte Verwandtschaft im Juni diesen Jahres das Haus aus zu räumen um es für eine Fremdvermeietung fertig zu machen ! Auch entgegen dem Willen der Mutter. Zumal ich hier in diesem Haus in einer Anbauwohnung lebe , mit Mietvertrag mit der Mutter ! Zudem liegt hier keine Teilungserklärung vor ! Rechtlich gut informiert ist mein Bruder nicht und er gehört sich auch nicht zu den hellsten Köpfen ! Aber Recht ist was Recht ist und man sollte sich auch in diesem Falle an Spielregeln halten ! Ich habe das bis Dato praktiziert und bin damit eigentlich immer recht gut gefahren !


Grüße

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum gehst Du denn nicht den Weg, den ich Dir aufgezeigt habe? Ab zum GEricht, und alles anzeigen, was da falsch läuft. Ja, und dann darüber nachdenken, wie man ohne ALG II auskommt. Denn das gibt es trotz Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nur vorübergehend. Eben etwa für die junge Mutter für drei Jahren, und auch das nur eingeschränkt. Wenn das Kind anders betreut werden kann, muss die Mutter arbeiten. Das gilt dann auch für Dich.

Macht es wirklich Sinn, die Mutter zu holen, wenn man trotzdem jederzeit zur Arbeit herangezogen werden kann?

Und, warum sollte ein Haus nicht vermietet werden, wenn die Eigentümerin nicht mehr drinnen wohnt?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 29.09.2011 18:55

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#20
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


Warum gehst Du denn nicht den Weg, den ich Dir aufgezeigt habe? Ab zum GEricht, und alles anzeigen, was da falsch läuft. => Danke für diesen Tipp ! Zum Teil: "alles anzeigen, was da falsch läuft" , das habe ich auch gemacht ! Ich habe die Richterin mit Schreiben und Briefen "bombardiert" , des Weiteren mit Telefonaten. Ich habe auch dieser Frau vertraut , aber scheinbar scheint sie das nicht zu interessieren ! Vielleicht habe ich ein Glaubwürdigkeitsproblem bei dieser Frau ! Einen Eindruck , den ich am Telefon nicht hatte ! Vielleicht liegt es aber auch daran , dass sie eine eher konservativ orientierte Person ist denn , ich bin nicht verheiratet und sie hat mitbekommen , dass ich einen Mann als Lebenspartner habe und nicht eine Frau ! Das könnte hier mein "Pech" sein ! Eine andere Erklärung habe ich derzeit für das Verhalten dieser Frau nicht auf Lager

Nur, warum sollte ein Haus nicht vermietet werden, wenn die Eigentümerin nicht mehr drinnen wohnt? => Zum Einen hat diese Wohnung Verbindung zum Haupthaus ! Eine Teilungserklärung liegt nicht vor ! Um das Haus "vermietungsfit" zu machen bräuchte es derzeit WENIGSTEN 30000 Euro , die derzeit von Seitens meiner Mutter nicht vorhanden sind ! Eine Grundbuchbelastung mit Schuldeneingtrag ist das dümmste was man in diesen Tagen machen kann ! Zumal nicht mal Zinsdienst geleistet werden könnte. Darum versuche ich (VERSUCHTE ich) eigentlich das Ganze anfangs SO zu gestalten , dass möglichst ALLE den besten Vorteil aus diesem "Plan" haben. Muttern , Bruder und ich ! Leider hat mein Bruder ein Problem mit mir !

Darum dieser traurig gewordene "Krieg"


Grüße

wirdwerden

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#22
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast also die Geschäftsstelle beim Amtsgericht und die zuständige Richterin belästigt.=> Nein , Nein ! Ich hatte die Telefonnummer von der Richterin !


Einfach mal mit mit Behauptungen usw. zugemüllt, ja? =>

Das ist Blödsinn ! Behauptungen waren das keine ! Tatsachen !! Ich hab für alles Beweise ! Schliesslich bin ich ein ziemlich pingeliger Mensch ! Das ist so ! Wie kommst Du dazu mir "Behauptungen" zu unterstellen ?


Übrigens steht es jedem zu, ein einen Antrag auf Ablehnung der Richterin zu stellen. Aber dafür müsste man zumindest im Verfahren sein.=> Danke für diese zunächst interessante Information ! Das werde ich mir abspeichern !

Und wieso sollte das haus nicht "vermietungsfit" sein? => das habe ich bereits erklärt ! Du kannst kein unrenoviertes Haus zur Vermietung ausschreiben ! Und was ist mit der Teilungserklärung ?


- Ein Verfahren anstrengen, zu gewinnen, dann alles nach deinen Wünschen machen.
- Ein Verfahren anstrengen, zu verlieren, dann Ruhe geben.
- Direkt Ruhe geben. => dann werde ich diesen Weg wohl mal für's Erste einschlagen müssen

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#24
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Toll.
Beweise braucht man in einem Berfahren.
Nicht in einem Telefonat mit einer Richterin, um sich über die Ungerechtigkeit aufzuregen. = > Joh , die habe ich auch ! ;-)

So ein Blödsinn.
Es ist absolut egal, ob das Haus renoviert ist oder nicht.
Und eine Teilungserklärung wird überhaupt nicht gebraucht. => Das ist neu und halte ich ebenfalls für ein Gerücht ! Ich bestehe auf Teilungserklärung und mach mal einen künftigen Mieter klar , dass ein anderer Mieter ihn evtl nächtlings im Hause besuchen könnte , da der "andere" Mieter mal so einfach in*s Haupthaus spazieren könnte ! Kopfschüttel !

Möchtest Du das ? ,... dann gehörst Du sicher zu einer kleinen Minderheit ! Aber jedem das Seine !



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#25
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach Ja , möchte ich noch Einfügen.

Letztens einen Rechtsanwalt zu dieser Sache konsultiert ! Da ich gerne und viel schreibe , habe ich Ihn ja auch umfassend informiert über diese Sachlage . Zu meiner Idee meinte er auch Folgendes: Er hatte sich die Zeit genommen , wohl fand er das Ganze interesssant lieber Nick :

""Am sinnvollsten dürfte es unter den gegebenen Umständen sein, wenn Sie sich innerhalb der Familie über die weitere Art und Weise der Betreuung Ihrer Frau Mutter verständigen könnten, auch ausgehend davon, dass Ihr Anliegen eigentlich demjenigen Ihres Bruders entsprechen müsste.

Somit ist er (wohl) der selben Meinung wie ich auch !

a guats Nächtle wünsche ich damit


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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Rechtsanwalt hat doch völlig professionell reagiert. Er hat erklärt: einigt Euch. Er ist also grundsätzlich für alles Gute und gegen alles Böse. Mehr hat er doch nicht gesagt!

Und befaß Dich mal mit dem Begriff "Teilungserklärung." Du scheinst ja nicht mal im Ansatz eine Ahnung zu haben, was das bedeutet. Und vergesse bitte nicht, dass Du auf gar nichts einen Anspruch hast. Deine Mutter lebt!

Aus allem, was Du hier schreibst, vermag ich nicht mal im Ansatz ein Fehlverhalten des Bruders zu sehen. Er hat die Mutter in seine Nähe geholt, damit er sich kümmern kann (obwohl ein Betreuer das nicht muss!). Er bemüht sich, die Kosten für das Heim so gering wie möglich zu halten. Es macht wirtschaftlich absolut keinen Sinn, ein Haus leer stehen zu lassen. Und spätestens, wenn die Ersprnisse aufgebraucht sind, da wird das Sozialamt die Vermietung sogar fordern!

Hast Du vielleicht mal daran gedacht, dass die Richterin ein Gutachten über den Zustand der Mutter eingeholt hat, dass sie sich ein Bild von der Mutter gemacht hat? Weisst Du, dass das Ergebnis mit der Mutter besprochen worden ist? Dass das Pflegeheim und der Hausarzt angehört worden sind? Betreuungen fallen nicht vom Himmel. Es dauert normalerweise Monate, bis die Entscheidung gefällt worden ist. Und offensichtlich kannst Du außer allgemeinen Unmutsäußerungen nichts substantiiertes sagen, hier zumindest nicht.

Wenn denn die Vermögenssorge auch dem Bruder übertragen ist, das Geld so knapp ist, dass vermietet werden muss, dann kann es sich die Mutter in der Tat nicht leisten, noch Geldgeschenke zu machen. Um sowas zu verhindern, dazu ist ja gerade die Betreuung da. Außerdem hätte es Dir ja nichts genutzt, denn Du hättest das natürlich dem Job-Center melden müssen!

Ach ja, nochwas: Du solltest Dich nicht nur mit dem Begriff "Teilungserklärung" befassen, sondern auch mit dem begriff "Entmündigung." Die Entmündigung an sich ist seit der letzten (oder war es die vorletzte?) großen Familienrechtsreform nämlich abgeschafft. Die gibt es seit langem nicht mehr.

Ich vergaß: es kann sogar sein, dass die Vermietung eine Anordnung des GErichtes ist. Denn der Betreuer muß pfleglich mit dem Vermögen des Betreuten umgehen. Leerstand eines Hauses, das wäre nicht sachgerecht. Und wer will sich schon einen möglichen Schadensersatz an die Backe schmieren.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 30.09.2011 09:15

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#28
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

, du scheinst einen geradezu zwanghaften Drang dazu zu haben Dich mir gegenüber ständig rechtfertigen zu müssen !

Und befaß Dich mal mit dem Begriff "Teilungserklärung." Du scheinst ja nicht mal im Ansatz eine Ahnung zu haben, was das bedeutet. => Das Internet gibt viel genung Informationen dazu her ! Wenn man des Lesens mächtig ist , sollte das keine Schwierigkeit bereiten sich hierüber gut selbst zu informieren. Aber ich bin augfgeschlossen und höre mir Deinen Ausgührungen zur Teilungserklärung gerne an.

Du tuts gerade so , als hätte nur mein Bruder "ANRECHT" auf meine Mutter und mich gäbs gar nicht ! Es ist schon bemerkenswert mit welcher Heftigkeit Du hier meinen Bruder verteidigst !

Dann wollen wir doch noch mal auspacken und auf die Testamentsänderung- die ich anstrebte - zu sprechen kommen ! Wie gesagt , wenn Du die Hintergründe nicht weißt und kennst , dann solltest Du dich hier zurück halten !

2001 starb mein Vater . Vor dieser Zeit war testamentarisch klar geregelt : Mein Bruder und ich , BEIDE kriegen mal die Hälfte des Anwesens ! 2003 , nach dem Tod meines Vaters , verpasste ich leider einen Notartermin - ich war beruflich damals verhindert - : Mein Bruder schafte es Muttern zu "beschwafeln" und sie stimmte beim Notar folgender Aufteilung zu: 2/3 für Ihn und 1/3 für mich ! Ich habe das lange geschluckt ! .... und mit dieser Testamentsänderung habe ich GENAU DAS wieder in's rechte Lot korrigiert: 1/2 = Bruder , 1/2 = Ich !

So viel dazu !

Und um die derzeitige betreuungsrechtliche Situation hier in BRD besser kennen lernen zu können empehle ich Dir diesen Hammerartikel: Aber Achtung ! , es empfiehlt sich zuvor eine Tavor/Valium Tablette zu schlucken bevor man das liest und man kann dazu nur sagen: PROST !!


http://www.politik.de/forum/staat/180446-br.html



Und damit werde ich hier Schluß machen mich in dieser Sache mit Dir hier weiter zu streiten ! Ich habe wichtigeres zu tun !

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht sollte man sich nicht mit irgendwelchen "Hammerartikeln" befassen, sondern mit dem Gesetz. Und ein paar juristischen Kommentaren. Ich meine da diese kleinen rechteckigen Teile, die sich Bücher nennen. Dort schreiben nämlich Fachleute.

Komisch, dass Du auf das Testament kommst, das ich mit keinem Wort erwähnt habe. Nur, wenn Deine Mutter ach so klar ist, noch jetzt, dann war sie das doch 2003 erst recht. Wieso ignorierst Du den ausdrücklichen Willen Deiner Mutter?

Glaub mir mal, niemand, wirklich niemand erkennt leichten Herzens freudig an, dass er Hilfe benötigt. Gerade die alten Menschen nicht. Altersbedingter Starrsinn, klar. Das ist auch ihr gutes Recht. Dafür sind wir jüngeren dann da, um das zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Und noch etwas, was mir bei vielen alten Menschen unter kam: kommt Kind A, so stimmen sie dem zu, kommt Kind B, so stimmen sie diesem zu. U.s.w. Einmal, weil sie eben vergessen, und, weil sie doch sehr harmoniebedürftig sind. Auch das sollte man wissen. Unter dem Motto: wenn ich nicht sage, was mein Sohn will, dann hat er mich nicht mehr lieb und kommt nie wieder.

Ich finde es einfach schofelig, wenn da so eine Drucksituation geschaffen wird, damit die alte Dame ein neues Testament schreibt. Sie hatte ja Jahre Zeit, es zu tun, hat es nicht getan. Und jetzt machst Du Druck? Zumal es doch bei Dir ziemlich einerlei ist, was Du erbst. Du wirst ja den Großteil ohnehin mit ALG II verrechnet bekommen.

Tja, und die Anspruchsgrundlage von Dir für eine Teilungserklärung, die wüßte ich schon mal gerne. Auch die Definition. Nicht die von Laien, sondern die gesetzliche. Und die Voraussetzungen dafür.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wolle2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Du wirst ja den Großteil ohnehin mit ALG II verrechnet bekommen. =>

Erben als ALG-Emmpfänger : Die Sachlage :

http://hartz.info/index.php?topic=8

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Und jetzt?

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