Betreuungsunterhalt 2008

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)
Betreuungsunterhalt 2008

Hi,

können jetzt eig.alle ehelichen Väter ab 2008 die Zahlungen für Betr.Unterhalt einstellen , wenn sie bereits 3 Jahre lang gezalht haben..?
D.h. das viele Mamas demnächst weniger im Pott haben ?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Das habe ich aber anders verstanden:

Denn es ist doch so, das generell nur noch 3 Jahre BUH zu zahlen ist....früher war es so, das
bis zum 8. Lebensalter BUH zu zahlen ist bis ca. zum 12. Lebensalter !

Jetzt heißt es generell ....3 Jahre für alle !!

Sicherlich hast Du recht mit den sog. " Altfällen" , da wird es zu einer Abänderungsklage kommen müssen...
aber bei den " NEUFÄLLEN " ist es so , wie ich bechrieben !


Oder kommen jetzt alle nichtehelichen Mütter an
, die ein 6 jähriges Kind haben, und bisher nur 3 Jahre BUH erhlaten haben, das die auch Anspruch auf BUH bis zum 8.Lebensjahr haben?

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi jimmi34!
Es kommt wohl eher auf den Einzelfall und die Betreuungsmöglichkeiten an. Wenn die Ex 3 Jahre BU kassiert hat, könnte sie auch wieder arbeiten gehen (Eigenverantwortung soll gestärkt werden). Hat sie keine Betreuungsmöglichkeiten, wird´s wohl interessant. Dann könnte sie wohl zuhause bleiben oder - und diese Möglichkeit gefällt mir besonders - wenn dann der Mann die Betreuungsmöglichkeit bieten und nachweisen kann, bekommt er gleich das Kind mit an die Hand. :devil:

Ach! Alles Spinnerei.

Ich denke mal, dass dieses frisch aufgemachte Fass wohl erstmal sein Bouquet entfalten muss, bevor wir hier wirklich schlauer sind.

LG

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Das Beste habt Ihr vergessen,

die neue Frau wird wenn sei nicht mehr arbeitet nicht mehr mit reingerechnet. sondern erst zählen die Kinder dann darf der Rest für die neue ausgegeben werden.

Aber dafür gibt es ja Erziehungsgeld ;-)

Und so mancher jetzige Mangelfall wird auf einmal wieder aufgegeben ;-) :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Das glaueb ich aber nicht ...

Denn sie hat auch eindeutig festgelegt , das BUH nur noch bis zum 3 Lebensalter zu zahlen ist..

Und zwar für ehelich und nichtehelich gleiochermaßen !!...was bisher ja nicht gegolten hat..( sprich verh. durften bis zum 8. Lebensjahr)
Es sei denn , es ist grob unbillig....( Behinderung des Kindes etc.)
dann kann man den BUH verlängern !

So sehe ich das !!

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

---Es sei denn , es ist grob unbillig---


Diesen Fall kann man sich ganz einfach durch das Studium von Fachbüchern über Depressionen selbst schaffen. 1..2....3 schreibt ein Arzt den Patienen für Arbeitsunfähig und schon ist es aus mit dem Traum von nur 3 Jahren Betreuungsunterhalt. :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Wir lassen im Moment Unterhalt neu berechnen, da der Sohn (17) meines Mannes eine Ausbildung begonnen hat.

Das JA hat zu uns auch gesagt, dass ich nur rausfalle, weil mein Mann mit seinem Verdienst nicht alle seine Kinder bedienen kann. Also, eine Mangelfallberechnung vorliegt.

Aber, wenn ich das immer so lese, was manche Väter so verdienen, ist ja Wahnsinn.

Wir sind schon stolz auf ca. 1600,- netto.

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