Hi,
können jetzt eig.alle ehelichen Väter ab 2008 die Zahlungen für Betr.Unterhalt einstellen , wenn sie bereits 3 Jahre lang gezalht haben..?
D.h. das viele Mamas demnächst weniger im Pott haben ?
Betreuungsunterhalt 2008
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Das habe ich aber anders verstanden:
Denn es ist doch so, das generell nur noch 3 Jahre BUH zu zahlen ist....früher war es so, das
bis zum 8. Lebensalter BUH zu zahlen ist bis ca. zum 12. Lebensalter !
Jetzt heißt es generell ....3 Jahre für alle !!
Sicherlich hast Du recht mit den sog. " Altfällen" , da wird es zu einer Abänderungsklage kommen müssen...
aber bei den " NEUFÄLLEN " ist es so , wie ich bechrieben !
Oder kommen jetzt alle nichtehelichen Mütter an
, die ein 6 jähriges Kind haben, und bisher nur 3 Jahre BUH erhlaten haben, das die auch Anspruch auf BUH bis zum 8.Lebensjahr haben?
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Hi jimmi34!
Es kommt wohl eher auf den Einzelfall und die Betreuungsmöglichkeiten an. Wenn die Ex 3 Jahre BU kassiert hat, könnte sie auch wieder arbeiten gehen (Eigenverantwortung soll gestärkt werden). Hat sie keine Betreuungsmöglichkeiten, wird´s wohl interessant. Dann könnte sie wohl zuhause bleiben oder - und diese Möglichkeit gefällt mir besonders - wenn dann der Mann die Betreuungsmöglichkeit bieten und nachweisen kann, bekommt er gleich das Kind mit an die Hand.
Ach! Alles Spinnerei.
Ich denke mal, dass dieses frisch aufgemachte Fass wohl erstmal sein Bouquet entfalten muss, bevor wir hier wirklich schlauer sind.
LG
Das Beste habt Ihr vergessen,
die neue Frau wird wenn sei nicht mehr arbeitet nicht mehr mit reingerechnet. sondern erst zählen die Kinder dann darf der Rest für die neue ausgegeben werden.
Aber dafür gibt es ja Erziehungsgeld ;-)
Und so mancher jetzige Mangelfall wird auf einmal wieder aufgegeben ;-)
--- editiert vom Admin
Das glaueb ich aber nicht ...
Denn sie hat auch eindeutig festgelegt , das BUH nur noch bis zum 3 Lebensalter zu zahlen ist..
Und zwar für ehelich und nichtehelich gleiochermaßen !!...was bisher ja nicht gegolten hat..( sprich verh. durften bis zum 8. Lebensjahr)
Es sei denn , es ist grob unbillig....( Behinderung des Kindes etc.)
dann kann man den BUH verlängern !
So sehe ich das !!
---Es sei denn , es ist grob unbillig---
Diesen Fall kann man sich ganz einfach durch das Studium von Fachbüchern über Depressionen selbst schaffen. 1..2....3 schreibt ein Arzt den Patienen für Arbeitsunfähig und schon ist es aus mit dem Traum von nur 3 Jahren Betreuungsunterhalt.
Hallo!
Wir lassen im Moment Unterhalt neu berechnen, da der Sohn (17) meines Mannes eine Ausbildung begonnen hat.
Das JA hat zu uns auch gesagt, dass ich nur rausfalle, weil mein Mann mit seinem Verdienst nicht alle seine Kinder bedienen kann. Also, eine Mangelfallberechnung vorliegt.
Aber, wenn ich das immer so lese, was manche Väter so verdienen, ist ja Wahnsinn.
Wir sind schon stolz auf ca. 1600,- netto.
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