Betreuungsunterhalt - Bafög Ausbildung

4. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
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Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - Bafög Ausbildung

Hallöchen, ich hab da mal ne Frage und ich hoffe mir kann die einer beantworten.Ich habe eine Tochter 4 Jahre und am 1.2.07 habe ich noch eine kleine Tochter bekommen. Vorher habe ich eine Ausbildung gemacht und Bafög u. Kindergeld für mich bekommen. 8 Wochen nach der Geburt habe ich mit der Ausbildung weiter gemacht und die ganze Zeit erhielt ich reichlich Bafög und halt Kindergeld für mich. Arbeitslosegeld 2 bekam ich immer nur für meine Älteste weil da der Vater kein Unterhalt zahlt, für mich selber und für meine Jüngste bekam ich aber nix, weil unser Bedarf ist voll gedeckt. Jetzt aber meinte die von der Arge ich hätte Unterhaltsanspruch und der Vater müsste insgesamt nicht mehr nur 199 euro zahlen sondern insgesamt fast 350 euro pro Monat. Um den Unterhaltsanspruch handelt es sich hier sicher um Betreuungsunterhalt. Aber ich bin doch gar nicht zu Hause und ich bekomme doch Bafög, so das mein Bedarf doch voll gedeckt ist. Also mir erscheint das nicht schlüssig, warum habe ich trotzdem noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

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#1
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guest123-975
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#2
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
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Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Amt für Ausbildungsförderung? Aber sicher nicht die ARGE! Das sind zwei ganz unterschiedliche Einrichtungen ;)

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#3
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Im übrigen bekomme ich nicht weniger Bafög nur weil ich dann Betreuungsunterhalt bekomme.

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#4
 Von 
guest123-975
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Praktikant
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#5
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bekomm das Bafög vom Amt für Ausbildungförderung. Die interessiert es null, was ich von der ARGE bekomme und die ARGE interessiert sich auch null was ich an BAFÖG bekomme. Die sehen nur AHA die Frau bekommt Bafög also hat se keinen Anspruch auf ALG 2 und dann schaun die was die Kinder so bekommen. Deswegen bin ich ja auch so verwirrt da ich nur ALG 2 für meine Große bekomme. Im übrigen muss ich das BAFÖG gar nicht zurück zahlen ;) weils kein studentischens Bafög ist. Ich mach ne Ausbildung zur Erzieherin. Also hat das eine nix mit dem anderen zu tun. Das lustige, die haben in ihrer Berechnung auch nirgends mein Bafög oder mein Kindergeld angegeben. Da steht: Bedarf nach UH-Recht Kindesmutter 710. Minus Einkommen der Kindesmutter 0, ergibt Restbedarf Kindesmutter 710 Euro. So ich habe aber Einkommen nämlich 516 Euro Bafög und 154 Euro Kindergeld. So das fällt sogar nem Blinden auf das da was faul is. Schließlich kann ich zu meinem Einkommen von 670 Euro nicht noch 710 euro dazu bekommen oder? Ich seh da nur einen Differenz betrag von 40 Euro aber der Vater soll weit aus mehr zahlen!

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#6
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Im übrigen erziehe ich mein Kind auch nicht selber, ich mach nämlich meine Ausbildung weiter. Das Kind ist ganztags bei der Tagesmutti. ERGO sehe ich auch nicht ein, das mir Betreuungsunterhalt zustehen soll. Wofür denn ich bin doch nicht im Erziehungsurlaub.

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#7
 Von 
guest123-975
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Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

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