Betreuungsunterhalt - Frau hat es darauf angelegt, schwanger zu werden

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - Frau hat es darauf angelegt, schwanger zu werden

Schönen guten Tag,

ich habe auch mal eine Frage.
Gibt es bei der Frage nach Betreuungsunterhalt auch Einzelfallregelungen ?
Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der Mann „gelinkt" wurde und die Frau es darauf angelegt hat schwanger zu werden, trotz Wissen, dass der Mann es auf keinen Fall möchte ( und er dummerweise darauf vertraut, dass sie die Pille nimmt ) ?
Dann muss er nicht nur Unterhalt für das Kind bezahlen, sondern wird auch noch damit bestraft, dass er zusätzlich Betreungsunterhalt zahlen muss ?

Und noch eine Frage....
Kann das Amt plötzlich, nach zwei Jahren, ankommen und rückwirkend diesen Betreuungsunterhalt einfordern ?

Vielen Dank im Voraus !

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der Mann „gelinkt" wurde und die Frau es darauf angelegt hat schwanger zu werden, trotz Wissen, dass der Mann es auf keinen Fall möchte ( und er dummerweise darauf vertraut, dass sie die Pille nimmt ) ?


Das verhält sich so, dass dies eben nicht die Bohne interessiert.

Die Umstände der Zeugung sind für die Unterhaltsfrage vollkommen irrelevant. Insofern schuldet der Kindesvater dem Kind gegenüber Kindesunterhalt und der Mutter gegenüber Betreuungsunterhalt. Wie lautet das schöne Sprichwort: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. :grins:

quote:
Kann das Amt plötzlich, nach zwei Jahren, ankommen und rückwirkend diesen Betreuungsunterhalt einfordern ?


Nö, der Kindesvater muss m.W. wirksam in Verzug gesetzt worden sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann rückwirkend wohl nix verlangt werden. Aber versuchen kann man das ja ... vielleicht zahlt er ja. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der Mann „gelinkt" wurde und die Frau es darauf angelegt hat schwanger zu werden, trotz Wissen, dass der Mann es auf keinen Fall möchte ( und er dummerweise darauf vertrau


Ist wohl dumm gelaufen. Wenn der Mann partout keinen Nachwuchs will, ich wüsste da eine relativ sichere Methode.:)

quote:
Kann das Amt plötzlich, nach zwei Jahren, ankommen und rückwirkend diesen Betreuungsunterhalt einfordern ?


Wurde der Mann denn aufgefordert, BU zu zahlen?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ....und danke für eure antworten.
dass es dumm gelaufen ist, steht außer frage. trotzdem, gerecht ist das wohl alles nicht.
ja, es kam jetzt vom jobcenter ein brief mit den berechnungen des unterhalts für 2008,2009 und 2010. Zusätzlich war ein vordruck bei, dass man diesen berechnungen, im zeitraum 01.07.2008 bis laufend, zustimmt. Diesen Schrieb wollen sie innerhalb der nächsten zwei wochen zurück. :-(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
dass es dumm gelaufen ist, steht außer frage. trotzdem, gerecht ist das wohl alles nicht.


Wer hat denn gesagt, dass das Leben gerecht sei? :grins:

quote:
Zusätzlich war ein vordruck bei, dass man diesen berechnungen, im zeitraum 01.07.2008 bis laufend, zustimmt. Diesen Schrieb wollen sie innerhalb der nächsten zwei wochen zurück.


Da würde ich mich aber hüten, eine derartige Forderung ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

ich wollte nicht wissen, ob jetzt gefordert wird, sondern, ob früher schon gefordert wurde? Seitens der KM oder der ARGE?

quote:
es kam jetzt vom jobcenter ein brief mit den berechnungen des unterhalts für 2008,2009 und 2010.


Da würd ich mal ins Forum Sozialrecht gucken, die *Kollegen* dort kennen sich mit Sozialleistungen besser aus.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)


hallo,

es kam wohl 2008 mal ein schreiben mit informationen über den übergang der unterhaltsansprüche, sowie ein auskunftsersuchen. dort stand wohl auch, dass die kindsmutter unterhalt fordern "könnte" .....aber sonst kam nichts weiter. erst in dem jetzigen schreiben steht etwas davon, dass wenn er sich nicht meldet in den nächsten vierzehn tagen, er mit einer zahlungsaufforderung in verzug gesetzt wird und anschließend versucht wird, einen titel vor dem familiengericht zu erstreiten.

danke für den tipp mit dem sozialrecht :-) werde ich doch gleich mal machen.

liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo scarlett,

wie oben Marcus schon schreibt, kann ohne Kindesunterhaltstitel nicht rückwirkend gefordert werden.

Des Weiteren kann alle zwei Jahre vom KV verlangt werden, seine Einkünfte zur Unterhaltsberechnung offen zu legen.

Betreuungsunterhalt wird meines Wissens auf drei Jahre ab Geburt des Kindes gezahlt bzw. muss auf Aufforderung gezahlt werden .

Schau mal bzgl Betreuungsunterhalt:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltsrecht_Allgemein/betreungsunterhalt--bei-nicht-eheliche-eltern_1027.php

Gruß Stern

-- Editiert am 25.11.2010 08:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen grundsätzlich auseinander zu halten: der Kindesunterhalt und der Betreuungsunterhalt.

Zum Kindesunterhalt: dieser wird heute, soweit ich das überblicke, grundsätzlich dynamisch austituliert. Dies bedeutet, dass der Verpflichtete bei Erhöhung der Beträge nach der "Düsseldorfer Tabelle" oder aber bei einer neuen Altersstufe automatisch mehr zahlen muss, ohne dass ein neuer Titel erstellt (erstritten) werden muss.

Der Betreuungsunterhalt betrifft die Mutter. Hierzu ist der Betroffene zusätzlich zumindest bis zum 3. Geburtstag des Kindes verpflichtet. Wenn nun die Mutter für sich ALG II beantragt hat, dann muss die ARGE prüfen, ob nicht jemand anderes vorrangig zum Unterhalt der Mutter verpflichtet ist. Das tut sie hier also, und das völlig zu Recht.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Scarlett,

quote:
es kam wohl 2008 mal ein schreiben mit informationen über den übergang der unterhaltsansprüche, sowie ein auskunftsersuchen. dort stand wohl auch, dass die kindsmutter unterhalt fordern "könnte"


Solche *Kleinigkeiten* werden schnell mal ignoriert, oder?
Wenn die Unterhaltsansprüche *übergegangen* sind, dann hat die KM Leistungen bezogen. Diese werden wohl jetzt zurückgefordert.

Ein Anwalt wäre jetzt nicht ganz verkehrt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

ich weiß, dass BU und KU unterschiedliche dinge sind. aber es kam nun beides zur selben zeit und hat uns überrumpelt.
woher soll der "normalbürger" ahnung davon haben, dass er irgendwann mehr bezahlen soll, wenn er sich auf den titel verläßt ? ich wusste nicht mal, dass es einen dynamischen und einen statistischen gibt.

und bis vor zwei tagen wusste ich nicht mal, dass es BU gibt. ich habe mehrere freunde bei ämtern sitzen - und selbst die haben mich angesehen wie ein auto, als ich ihnen erzählte, dass mein freund für die mutter seines kindes ( die ihn eh nur am verarschen, ausnutzen und demütigen ist) nun auch noch BU zahlen soll. ich kenne niemanden, der davon gehört hat.....wie auch, wenn die eigenen kinder schon größer sind und man damit nichts zu tun hatte ?

ob nun gerechtfertigt oder nicht .... ich finde einfach, dass man über solche dinge informiert werden müsste - und das rechtzeitig. man kann doch nicht nach zwei jahren ankommen und plötzlich rückwirkend über 20.000 euro fordern und einem sagen, dass man ab dem nächsten monat statt 230 euro KU nun 1027 euro ( 257 euro KU + 770 euro BU) zahlen muss. da fliegt einem mal eben das eigene leben um die ohren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Scarlett,

quote:
ich finde einfach, dass man über solche dinge informiert werden müsste - und das rechtzeitig. man kann doch nicht nach zwei jahren ankommen und plötzlich rückwirkend über 20.000 euro fordern u


Dein Freund wurde informiert:

quote:
es kam wohl 2008 mal ein schreiben mit informationen über den übergang der unterhaltsansprüche, sowie ein auskunftsersuchen. dort stand wohl auch, dass die kindsmutter unterhalt fordern "könnte"


Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo loddar,

da magst du recht haben, dass man solche "kleinigkeiten" leicht überliest. aber wenn dort steht, dass die mutter unterhalt einfordern "könnte" , dann bedeutet das für mich nicht, dass man aufgefordert wird zu zahlen. es kam ja keine direkte zahlungsaufforderung oä. .

ja, der anwalt wird heute noch angerufen :-(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mal ganz klar. Jeder, wirklich jeder kann sich unterrichten. Z.B. durch Foren im Allgemeinen. Durch Beratungsstellen. Bei Erstellung eines Titels beim JA wird der Vater sowieso unterrichtet. Und dasselbe gilt für Betreuungsunterhalt. Ich weiss nicht, wieviel Tausende von Links es da gibt. Dazu gibt es Bücher, Merkblätter bei Beratungsstellen, und, und, und! Wenn jemand das nicht tut, dann ist das seine Angelegenheit. Es handelt sich um einen vollmündigen Bürger.

Ach ja, niemand hat mich unterrichtet, dass es strafbar ist, Schwiegermütter umzubringen. Niemand in meinem Bekanntenkreis wusste, dass das strafbar ist, jetzt hab ich es getan. Und fliegt mir mein Leben um die Ohren weil ich in den Knast muss.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

DAS: Scarlett,

quote:
es kam wohl 2008 mal ein schreiben mit informationen über den übergang der unterhaltsansprüche


stand aber auch drin...

Viel Erfolg!

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Also.....

man kann auch gebildet sein und bestimmte dinge nicht wissen. wenn man damit nie zu tun hatte, dann kann man sowas auch nicht wissen. sicher gibt es foren darüber, das sehe ich jetzt auch. aber warum sollte ich mir vorher die mühe machen, betreuungsunterhalt zu googlen, wenn ich doch nicht mal wusste, dass es sowas überhaupt gibt ????
ich habe selber kinder und musste sowas nie in anspruch nehmen. und alle die ich kenne, haben nach einer trennung keinen BU bekommen - weil es das noch nicht gab.
also : wie informieren, wenn man nicht mal wusste, dass es sowas gibt ????

und dass er informiert wurde ...... er ist eben nen mann, der nur am ackern ist und morgens um 4 uhr das haus verläßt und oft nicht vor 22-23 uhr zu hause ist. er ist immer arbeiten gegangen um mit ämtern nichts zu tun haben zu müssen ( was er auch bis vor zwei jahren nie hatte ). dass er da vielleicht nicht ganz hinter steigt, was die mit ihrer amtssprache von ihm wollen, kann man ihm, finde ich , nicht zum vorwurf machen. denke es gibt viele menschen, die nicht schlau aus solchen briefen werden. und wenn da lediglich steht : "könnte" eingefordert werden...... dann ist das für mich noch keine aussage darüber, dass er hätte wissen müssen, dass er nun 20.000 euro nachzahlen muss etc. .

und die sache mit der schwiegermutter ....das ist wohl ein schlechter vergleich. das eine sagt einem der normale menschenverstand - und das andere sind gesetze, die geändert oder erst neu erfunden werden.
aber schön zu wissen, dass es anscheint menschen gibt, die ALLES wissen. gratulation !

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Der "normale Menschenverstand" sagt einem auch, dass man sich um seine Angelegenheiten kümmern muss. Dass man für ein Kind angemessen Unterhalt zahlen muss (da ist er ja sogar informiert worden), trotzdem hat er es nicht getan. Du musst Dich da um gar nichts kümmern. Er hätte es tun müssen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
und das für ne frau, die ihn nur gelinkt hat -


Möglicherweise hat er die Kindesmutter 'gelinkt', indem er ihr ein Kind angedreht hat.
Jedes Ding hat mindestens 2 Seiten.



-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

vielleicht wollte er aber auch absolut kein kind und die beziehung, die sie seit der jugend hatten, ist nach 13 jahren unter anderem deswegen zerbrochen - und weil sie sich dann lieber mit seinem langjährigen arbeitskollegen vergnügt hat. vielleicht war er dadurch auch "leicht" am ende, weil es natürlich super für das arbeitsklima ist.
und vielleicht hat sie auch seine situation ausgenutzt als er am boden war und hat noch mal mit ihm geschlafen um ihm vier wochen später davon in kenntnis zu setzen, dass sie nun schwanger sei und er zahlen darf ....

auch wenn ich selber eine frau bin.....es sind nicht immer nur die armen frauen, denen es so schlecht durch die männer geht. es gibt auch genug männer, die von frauen fertig gemacht werden. sollte man vielleicht nicht vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn jemand, egal ob Männlein oder Weiblein, kein Kind will, dann sorgt er selbst vor. So einfach ist das.

Und Dein Lover war halt unglaublich leichtfertig. Darauf hoffen, trotz Kenntnis, dass da nichts passiert, finanziell, keine Rücklagen bilden für den Fall der Fälle, sorry, das ist sein Problem, und nur seines. Das kann man nicht auf andere verlagern. Auch nicht auf Dich!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

er verlagert seine probleme auch nicht auf andere. er ist nur zur zeit mal wieder vier wochen auf montage und kann sich darum nicht kümmern. sicher, er könnt sich auch frei nehmen.... aber nicht, wenn er seinen job gerne behalten will.

er ist ein mensch, der nie vom staat abhängig sein wollte - nie arbeitslos, nie krank war. er kommt seinen verpflichtungen nach und hat auch ohne murren sofort unterhalt für die kleine bezahlt. jede zahlungsaufforderung nimmt er ernst....wenn da jedoch etwas kommt wo steht "könnte" unterhalt verlangt werden, dann heißt das nicht, dass er nun ne bestimmte summe zahlen soll. hätte das da gestanden, dann hätte er es auch getan.

sicher hätte er selbst für verhütung sorgen müssen. aber mal ganz ehrlich....wenn du 13 jahre in einer beziehung warst, traust du dem anderen partner so eine gemeinheit wirklich zu ? er hat ihr vertraut, auch wenn es falsch war.....aber ich denke auch, dass es viele so getan hätten wie er.

und was rücklagen angeht ..... da er immer schon der meinung war für andere sorgen zu müssen, hat er natürlich auch alle schulden auf seine kappe genommen, die er und seine ex in der gemeinsamen zeit gemacht haben. da er wusste, dass sie weniger geld hat als er, hat er ihr alle schulden abgenommen und zahlt noch heute einen kredit ab, von dem die hälfte ihre schulden sind.

einer mag es dumm und naiv nennen..... ich nenne es menschlichkeit. und nicht jeder traut einem anderen menschen so viel asoziales verhalten zu, wie es seine ex an den tag gelegt hat. wenn wir immer vom schlechtesten im menschen ausgehen würden, dann bräuchte niemand eine beziehung einzugehen und nem anderen menschen vertrauen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es ist nichts, aber gar nichts asoziales daran, die Rechte, die gesetzlich und hier noch durch Titel für das Kind festgelegt sind, einzufordern. Es ist asozial, zu versuchen, die Verpflichtungen auf Dritte zu schieben, insbesondere auf den Staat, also auf uns alle.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Scarlett,

schreib mal deine Fragen auf. Sonst wird es nur ein Schlagabtausch wie in den ersten Beiträgen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, das ist doch eigentlich ziemlich klar. Aufgrund eines dynamischen Titels wird eine Nachzahlung für Kindesunterhalt verlangt.

Da die Kindsmutter inzwischen ALG II bekommt, wird von dort überprüft, ob der Kindsvater in der Lage ist, Betreuungsunterhalt zu zahlen. Dafür muss er seine Unterlagen bei der ARGE einreichen. Weil der Anspruch auf die Geltendmachung von Betreuungsunterhalt auf die ARGE übergeht, wenn sie denn die Mutter unterhält.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@wirdwerden

asozial habe ich auf ihr ganzes verhalten bezógen - dass sie ihm ein kind angedreht hat, obwohl ´sie wusste, dass er keins will. asozial empfinde ich es, wenn man nur nimmt und nichts gibt...... er zahlt ihre schulden, er zahlt unterhalt für das kind, obwohl er die kleine nur ab und an mal sonntags sehen darf, so wie ihr es gerade in den kram passt..... er tut alles und hat nichts davon. und nun soll er noch BU zahlen, für seine ex, die sich die zeit mit seinem arbeitskollegen vergnügt, der die kleine tägl. sehen darf, mit ihr verreist....und dafür soll mein freund nun die hälfte seines gehalts abgeben. das ist, in meinen augen, nicht fair.

und hätte er vor zwei jahren ein schreiben bekommen, dass er BU zahlen muss....in höhe von xxx. .... dann wäre das auch "0.K." gewesen und auch sicher rechtens..... aber nach zwei jahren zu kommen und zu sagen, dass er zwei jahre BU nachzahlen soll, dass finde ich schon daneben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@philosoph

die frage ist :
kann das amt verlangen, dass er für das letzte jahr monatl. 27 euro nachzahlen muss an KU ? er hat einen titel ..... ob dynamisch oder nicht, weiß ich nicht. da steht nur, dass er in den ersten drei jahren monat. 230 euro zahlen soll.
das hat er auch immer getan und es kam nie ein schreiben, dass sich da was erhöht oder geändert hat. erst jetzt kam das schreiben, dass er 27 euro zu wenig gezahlt hat und er das komplette letzte jahr nachzahlen soll.

zusätzlich das schreiben zum BU. es kam vor 2 jahren nur ein brief, wo drinne stand, dass BU eingefordert werden "könnte". aber sonst kam in den zwei jahren NICHTS.... keine zahlungsaufforderung, kein betrag den er zu leisten hätte....
können sie zwei jahre später kommen und verlangen, dass er zwei jahre rückwirkend BU zahlt ?

das waren meine fragen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

zu 1: Sieh dir einmal den Titel an. Ist er dynamisch, dann ja. Ist er es nicht, dann nein.

zu 2: Hat dein Freund das Schreiben noch? Vielleicht postest du einmal den genauen Wortlaut. Ansonsten können wir hier alle nur vermuten und fischen im Trüben.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
können sie zwei jahre später kommen und verlangen, dass er zwei jahre rückwirkend BU zahlt ?


So einfach geht das nicht. Aber es gibt dazu ja einen komplexen Vorgang ... und den muss man genau analysieren. Und weil keiner hier im Forum nun GENAU weiß, was da geschrieben wurde und auf welcher Grundlage wer, was in welcher Höhe fordert, wirst du hier keine verlässliche Antwort bekommen. Das einzig Richtige hast du schon selbst angeregt:

quote:
ja, der anwalt wird heute noch angerufen


Bei den hohen Beträgen, um die es hier geht, wäre alles andere leichtfertig. Und damit sollte diese emotional geführte Diskussion eigentlich erledigt sein. :grins:

Aber es gibt noch einen zweiten Gesichtspunkt, der mir wichtig erscheint:

quote:
... und weil sie sich dann lieber mit seinem langjährigen arbeitskollegen vergnügt hat. vielleicht war er dadurch auch "leicht" am ende, weil es natürlich super für das arbeitsklima ist.
und vielleicht hat sie auch seine situation ausgenutzt als er am boden war und hat noch mal mit ihm geschlafen um ihm vier wochen später davon in kenntnis zu setzen, dass sie nun schwanger sei und er zahlen darf ....


Also solche Geschichten lassen mich äußerst hellhörig werden. Ist dein Freund denn wirklich sicher, dass er überhaupt der Vater des Kindes ist? Ich hoffe, er hat einen Vaterschaftstest machen lassen. Denn wenn die Dame nach den Vergnügungen mit dem Arbeitskollegen, dann urplötzlich wieder Sex mit ihrem bisherigen Partner wünscht ... um dann prompt schwanger zu werden, ... da würden bei mir aber ALLE Alarmglocken schrillen. Dein Freund wäre nicht der erste, dem ein Kuckuckskind untergeschoben worden wäre.



-- Editiert am 25.11.2010 12:37

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe die schreiben leider nicht da. habe aber eben seine mutter angerufen, dass sie mal schauen soll. sie hat es mir auch vorgelesen aber da stand weder was von dynamisch oder statistisch :-( werde das erst am wochenende selber in den händen halten und dazu mehr sagen können.

das einzige was ich jetzt da habe, ist der letzte brief vom jobcenter wo es um den BU geht . da steht folgendes :

sehr geehrter xxx,
ich hatte ihnen bereits mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner informationen über den übergang der unterhaltsansprüche vom 04.07.2008 sowie dem auskunftsersuchen vom 04.07.2008 unterhalt nach den bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuches (bgb) für unten bezeichnete Berechtigte von ihnen ab 01.07.2008 fordern könnte, sofern sich nach überprüfung ihrer einkommens- und vermögensverhältnisse eine leistungsfähigkeit errechnet.

als berechnungszeitraum gemäß § 1613 des bürgerlichen gesetzbuches (bgb) war die zeit von der inverzugsetzung, also dem 01.07.2008 bis laufend zu bestimmen.

die überprüfung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen verhältnisse habe ich nunmehr abgeschlossen. unter berücksichtigung der vorgaben aus dem bürgerlichen gesetzbuch, ihren angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen verhältnissen, sowie unter hinweis auf die leitlinien der zuständigen familiengerichte sehe ich sie in der lage für o.g. einen unterhaltsbetrag von maximal mtl. 770,00 euro zu leisten. die schutzbestimmungen des § 33 abs. 2 sgb II habe ich beachtet (vgl. berechnung ).

dieser betrag schlüsselt sich auf folgende unterhaltsberechtigte auf :

xxxxx monatlich 770,00 Euro

sofern der gesamtbetrag ihrer möglichen zahlung die gewährten leistungen übersteigt, werden von mir natürlich lediglich nur zahlungen bis zur höhe der aufwendungen gefordert. der verbleibende mögliche anspruch, welcher die genannte forderung überschreitet, verbleibt in diesem fall aber beim berechtigten.

bevor ich ihnen den genannten unterhaltsbetrag zur zahlung aufgebe, möchte ich ihnen die gelegenheit geben, sich zur höhe des errechneten betrages zu äußern. ich weise vorsorglich daraufhin, dass belastungen nur in dem umfang von mir akzeptiert werden können, wie sie auch das familiengericht bzw. die leistungsträger nach dem sgb II berücksichtigen würden. ich bitte sie in diesem zusammenhang um verständnis, wenn sie vielleicht nicht alle von ihnen geltend gemachten belastungen unter den absetzungsbeträgen wiederfinden. sofern sie trotzdem einwendungen haben oder sie noch weitere, bislang nicht vorgelegte absetzungen belegen wollen, können sie dies nach erhalt dieses schreibens vornehmen.

falls sie den genannten betrag akzeptieren, senden sie mir bitte beiliegende einverständniserklärung zurück.

ich habe sie in diesem zusammenhang darüber zu informieren, dass dieses schreiben ein angebot zur außergerichtlichen einigung darstellt. melden sie sich bei mir nicht, werde ich sie mit einer zahlungsaufforderung in verzug setzen und anschließend versuchen, einen titel vor dem familiengericht zu erstreiten.

sofern sie meinen, nur unterhalt in geringerer höhe leisten zu können, wäre dies genau zu begründen. wor könnten dann über einen vergleich verhandeln, sofern ihr angebot angemessen und ihre begründung schlüssig ist.

bitte antworten sie bis spätestens 07.12.2010


die beigefügte einverständniserklärung :

meine unterhaltsverpflichtung erkenne ich für nachstehend genannte person im errechneten umfang an
zeitraum 01.07.2008 bis laufend

770,00 Euro monatl.


und dann waren noch 3 berechnungsbögen bei ....für 2008,2009 und 2010

das war es !

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
scarlett76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@marcus2009

deine frage ist wohl berechtigt. JEDER war an ihm dranne und hat gesagt, dass er einen test machen soll.....aber er hat es nicht getan. hört sich sicher an, als wenn er der völlige idiot ist ( und in der beziehung ist er es auch ) aber egal was seine ex auch abgezogen hat, er will gar nicht so schlecht von ihr denken. und er hat total angst, dass es nicht seine tochter ist, weil er sie so in sein herz geschlossen hat, obwohl er sie so gut wie nie sehen darf.... und wenn dann nur bei der mutter des kindes zu hause.
kurzzeitig hatten wir ihn dann soweit, dass er einen test machen "wollte" aber am ende hat er gesagt, dass er es nicht wissen möchte und die 230 euro unterhalt ok für ihn sind, kommt ja dem kind zugute.
keiner hat es verstanden aber da ist er dann auch stur.

nun nach der sache mit dem BU sieht es anders aus. ich habe gestern mit ihm telefoniert und ihn gefragt, ob er nicht der meinung ist, wenigstens jetzt, wo es wirklich an seine existenz geht, die vaterschaftsklärung in die hand zu nehmen. er hat kleinlaut zugestimmt und ich hoffe auch sehr, dass er es dieses mal wirklich macht. wenn es wirklich sein kind ist, dann weiß er wenigstens für wen er jeden tag so schuften geht. und wenn nicht..... dann wird ihm das das herz brechen aber er muss dann nicht mehr sein hart verdientes geld seiner ex in den rachen werfen. die hat echt nen doofen in ihm gefunden weil er einfach zu gutmütig ist :-(

der termin beim anwalt ist am montag um 15 uhr !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Jetzt lass das mit den Schreiben mal gut sein und klär das mit eurem Anwalt. Da gehört eine so komplexe Sache nämlich hin.

Ansonsten bleibt noch anzumerken, dass das mit der Vaterschaft keine Sache ist, die man wie sein Hemd einfach an und ausziehen kann. Eine Anfechtung ist nur unter strengen Rahmenbedingungen und innerhalb von zwei Jahren möglich. Wenn dann keine NEUEN Erkenntnisse vorliegen, dann ist das erst mal nix mit der Anfechtung ... dann wird schlicht und ergreifend gezahlt! Dieses Thema solltet ihr dann wohl auch mal besser beim Anwalt ansprechen.

Nimm es mir nicht übel ... aber so ganz von dieser Welt ist dein Freund wohl offensichtlich nicht! Wie kann man denn nur so dumm sein und in dieser Situation eine Vaterschaft BLIND anerkennen??? Der BU ist eine Sache, die bald ausgestanden ist. Der Unterhalt hingegen wird ihn die nächsten zwei Jahrzehnte belasten. Und zwar in steigendem Masse! Die Mami kann Sonderunterhalt geltend machen ... das Kind kann bis zum 30. Lebensjahr studieren ... und dann zahlt er bis an die Armutsgrenze! Außerdem sind da erbrechtliche Ansprüche zu beachten ...

Na ja ... vielleicht wacht dein Traumprinz ja irgendwann aus seinem Dornröschenschlaf mal auf ... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12