Betreuungsunterhalt - Kann der Mann Betreuungsunterhalt der neuen Lebenspartnerin berücksichtigen?

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Biker77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - Kann der Mann Betreuungsunterhalt der neuen Lebenspartnerin berücksichtigen?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

geschiedener Mann bezahlt an Ex-Frau Unterhalt und hat von der neuen Lebenspartnerin ein Kind bekommen.

Die neue Lebenspartnerin, Kind und Mann leben zusammen. Kann der Mann Betreuungsunterhalt der neuen Lebenspartnerin bei der Berechnung des Unterhalts der Ex-Frau berücksichtigen. (ihr Unterhalt wird dann natürlich weniger).


Ex-Frau behauptet, das ginge wenn sie nicht zusammen leben würden!!? Stimmt das?

Danke im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hat der Mann mit der Ex zusammen ein Kind? Wenn ja, wie alt?

Wie alt ist das Kind von Mann und Lebenspartnerin?

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#2
 Von 
Biker77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

der Mann hat nur ein Kind mit der neuen Lebenspartnerin, das Kind ist gerade 8 Monate geworden ;-) (Kein Kind mit Ex).


Die Frage ist, ob die Betreuungsunterhalt von Gehalt des Mannes abgezogen werden darf, auch wenn die neue und mann (Baby auch natürlich) in einer Ehe ähnliches Gemeinschaft leben?

Gruß

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#3
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Natürlich. Du bist schließlich in erster Linie der Mutter Deines Kindes zu Unterhalt verpflichtet.

Wie sollst Du denn sonst einkaufen gehen, wenn das Geld bei Deiner Ex ist?

Der Bedarf der neuen LP liegt (glaube ich) bei 580,- €.
Vom Erziehungsgeld, was sie erhält, werden 300,- € nicht angerechnet, was darüber ist schon.

In der Rangfolge kommt die Ex NACH Kind und NACH neuer LP. Wenn dann noch etwas über 1000,- € übrig bleibt, bekommt sie auch noch was.

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wieso bekommt die Ex überhaupt Unterhalt? Wieso kann sie sich nicht selbst versorgen?

Grüße

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#5
 Von 
Biker77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

weil der Mann dumm war und das unterschrieben hat, dass sie für 4 Jahre Unterhalt bekommt. Inzwischen verdient Ex selbe ganz gut hat aber die urkunde (das titel) noch in der Hand, so dass der Mann bezahlen muss ;-(

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Puh, das war aber echt dumm... Aber es ist auch dumm angesichts dieser bekannten Sachlage jetzt schon ein Kind in die Welt zu setzen. Und das soll nun die Ex ausbaden, find ich auch nicht so ganz o.k. Zumal der Zeitraum des Eu ja eh befristet ist.
Tja, entweder außergerichtliche Einigung mit der Ex oder Abänderungsklage. Die Argumentation der Ex ist jedenfalls mal Blödsinn...

Grüße

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#7
 Von 
Biker77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Tija mikian,

wie auch immer, das Bekommen eines Kindes bezeichne ich auf keinen Fall als Dummheit sondern eher als ein Geschenk. Man muss tatsächlich dumm sein um den Unterschied nicht zu verstehen.

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Biker,

du hast mich nicht verstanden!

Natürlich ist ein Kind ein Geschenk. Trotzdem kann doch der Zeitpunkt unpassend sein, wenn jemand vorher freiwillig anderweitige Verpflichtungen eingegangen ist. Ich finde es weiterhin nicht in Ordnung, wenn die neue Verpflichtung zu Lasten der Ersten gehen soll.

Nochmal, ich finde der Mann sollte das Gespräch mit der Ex suchen. Vielleicht ist sie ja bereit, zu verzichten, wenn es ihr selbst gut geht. Wann wären denn die vier Jahre rum??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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