Betreuungsunterhalt - Rangfolge

15. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - Rangfolge

Guten Abend,

..ich versuche es kurz zusammen zu fassen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Fragen stellen, oder wenn mir jemand mit eigenen Erfahrungen helfen könnte.

Mit einem Berechtigungsschein für Beratungshilfe habe ich vor Wochen einen RA beauftragt mich in Sache Betreuungsunterhalt zu vertreten.
Zunächst hiess es es besteht reale Erfolgsaussicht auf meine komplette Unterhaltsforderung. Die ganze Berechnung sieht auch so aus, dass der Kindesvater tatsächlich über den geforderten Betrag nach dem Abzug seiner Verbindlichkeiten verfügt-es steht schwarz auf weiss in der Anlage die mir der Anwalt zugeschickt hat.
Aber in seinem Schreiben steht, dass ich keinerlei Anspruch auf Betreuungsunterhalt habe, sehr chaotisch begründet damit, dass meine Rangfolge nicht ausreicht um diesen Unterhalt zu bekommen.
Aber ich bin ziemlich sicher, dass wenn genug Geld da ist, dann spielt Rangfolge keine Rolle mehr, oder? Es müssen Alle versorgt werden bis auf Selbstbehalt des KV von 1100 € und das ist hier der Fall.
Kann es sein, dass sich ein Anwalt *kaufen* lässt? Oder warum informiert er mich absichtlich falsch?
Zweitens: bekomme ich beim Amtsgerich für den gleichen Fall noch einen Beratungsschein wenn ich nachweisen kann, dass er mich wirklich arglistig getäuscht hat?

Wo kann ich mich wenden, wenn dieses *Ergebnis* des Anwalts * überprüfen lassen möchte??

Ich hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann. Danke schön.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

hey,
zunächst noch Fragen vorab :
wie alt ist Dein Kind und seit Ihr verheiratet gewesen ?
wenn ja, wie lange ?

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#2
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

hi, das Kind ist 6 Monate alt, wir waren nicht verheiratet

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Evelyn,

wenn du die Rangfolge ansprichst:

Wieviele Unterhaltsberechtigte gibts denn?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

dann kann ich es nicht verstehen....

denn Dir steht auf jeden Fall 3 Jahre BUH zu !!

Es sei , der Vater ist nicht in der Lage zu zahlen ....( sprich wenn er weniger als ca. 1200 Euro verdient ) !!
Generell hat er einen Selbstbehalt von 1000 Euro !
Was ist mit Kosten für Säuglingserstausstattung ??
Steht Dir auch zu,...!
ICh weiß dat alles aus eigener Erfahrung!:-)
ICh durfte auch zahlen .... :-)

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#5
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,
es gibt einige, die aber versorgt sind und nach Abzug all seiner Unterhaltsverpflichtungen, bleibt ihm noch genug übrig um mir den Ausgleich zwischen meinem ehem. Gehalt und dem Elterngeld zu bezahlen.

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#6
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Jimmi! das ist es! Ich weiß es, aber warum informiert mich der Anwalt FALSCH?
Der KV ist in einem Beschäftigungsverhältnis wo er viel Geld verdient, ist aber nicht selbsständig, dass er auch nichts vertuschen kann! Durch die Ermittlung in den Gehaltsabrechnungen (durch meinen Anwalt)ist es einfach so. Alles sauber-genug geld übrig!!!
Erstlingsausstattung war kein Thema, ich habe alles alleine gekauftt und nichts gefordert-wusste nicht, dass es sowas gibts.

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Evelyn,

natürlich hast du Anspruch auf BU, wenn beim Kindvater noch Zahl-Raum für diesen besteht.
Mindestens bis zum 3.Geburtstag des Kindes.

quote:
Oder warum informiert er mich absichtlich falsch?


Ich hab z.B. die Erfahrung gemacht, dass Anwälte oft wenig Plan haben,...:(

Erkundige dich beim Amtsgericht, ob du noch einen Beratungsschein bekommen kannst. Ich weiß das nicht.

Und dann gehst du zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Schwesterchen, morgen werde ich zum Amtsgericht gehen und die Lage schildern. Ich hoffe, dass mir dort jemand zuhört :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Du kannst auch zur Erstberatung zum Fachanwalt gehen.....mußt du erst fragen, ob Erstberatung umsonst ist...!

Denke, nach Schilderung Deines Falles....wittert er ohnehin das große Geld :-)

Hat Dein Ex denn noch mehr Kinder??

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#10
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Jimmy,
Denke, nach Schilderung Deines Falles....wittert er ohnehin das große Geld :-)

wie meinst Du das?

Ich hab ihm praktisch schon die Mandandschaft gekündigt (mündlich)! Er hat es angenommen! Also kein Geld würde er dann bekommen!

Schriftlich kündigen werde ich aber erst, wenn ich mit jemanden vom Amtsgericht gesprochen habe.

Ich kappiere es überhaupt nicht!!!! Was läuft da ab? Könnte er sich kaufen lassen???? Mein ex wäre dazu fähif, aber ich kanns nicht glauben!

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Evelyn,

nö, der hat sich nicht kaufen lassen, der weiß es einfach nicht besser.:(
Da ist er nicht der Erste und auch nicht der Letzte.

Wenn ich hier manchmal bei *Frag einen Anwalt* gucke... das kanns einem auch manchmal gruseln...

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#12
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

...haste Recht Schwesterchen ein Horrorkabinet isses :grins:

aber vor zwei Wochen sagte er mir das richtige verstehst Du? Vor 14 Tage wusste er alles und heute nicht mehr?
Oder isses Paranoia meinerseits? Das wäre gut, dann würde er mit sich noch reden lassen, aber will nichts mehr von mir hören.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

anstatt einfach den KU zu verlangen und gut, nee muss auch noch der alte geschröpft werde bis auf die knochen, dass du dir ein schönes leben machen kannst. manchmal graut es einem vor den geltenden gesetzen...

als kerl hat man echt nix zu lachen. noch nichtmal eine nicht-existente hochzeit schützt mittlerweile einen mann. irgendwann gibt es wahrscheinlich auch noch den "nur-weil-ich-ein-mann-bin" unterhalt den JEDE frau bekommt, nur weil sie mit einem mann zusammengelebt hat. so praktisch einen pauschalunterhalt nach dem motto, ich hatte einen kerl, nun nicht mehr, dafür soll er zahlen!

als kerl ist man sich doch seines geldes nicht mehr sicher. keinen millimeter. KU würd ich ja noch verstehen, sicher. für kinder hat der KV zu zahlen. nun gabs aber noch nichtmal eine ehe und trotzdem kann die alte den armen schröpfen und ausnehmen nach belieben...es gibt da 2 wörter mit jeweils 6 buchstaben. "Krippe und Arbeit". dann brauchste auch nicht auf kosten des alten leben. er ackert nämlich für sein eigenes geld und um seinem kind was bieten was bieten zu können (KU) nicht für andere.

glaub langsam echt, Mann = A-Karte.

ich komm zwar nicht aus der ehem. ddr. aber in dieser hinsicht waren die perfekt organisiert.

los nun steinigt mich, wäre aber nett, wenn die männer auch mal verstanden werden.

paddy :fight:

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Paddy

Wie wärs mit Thailand?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

ach, lieber Paddy, lt. Diner Unterstellung heisst das, dass ich als Frau vonn ca. der Hälfte meines ursprünglichen Gehalts leben soll, mein Baby ernähren und betreuen soll, während der Herr Papa ein sorgenfreies Leben geniesst? KU reicht nicht mal um die Kosten für die Windeln zu decken und Du willst einem was von schmarotzen erzählen?????
Krippenplatz bekommst hier erst ab dem 1 Lebensjahr des Kindes und weisst Du mein Lieber was sowas kostet? Dafür reicht auch der doppelte KU nicht. Wenn Du den Platz in der Krippe überhaupt bekommst. Ich stehe jedenfalls auf der Warteliste. Willst Du mir sonst noch was über das Leben erzählen?
Lasse Deine Frust an der Stelle raus, die für Deine Misere verantwortlich ist, oki? Hier biste falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Krippenplätze erst ab einem Jahr ??
Lebst du wirklich in Deutschland ?
Du KÖNNTEST dein Kind schon nach der Geburt abgeben (was nicht toll ist ,aber machbar und vorausgesetzt das man einen Platz hat).
Aber wer hat dir gesagt ab 1 Jahr? Der hatte ja gar keine Ahnung !
Kann ja auch sein das du auf eine Krippe fixiert bist ,die so eine Regelung hat ,aber das ist nicht gewöhnlich und daran bist du dann selbst Schuld ,musst deine Fühler mal ein wenig weiter ausstrecken ,nicht nur bis zum Gartentor !

Bis jetzt hast du immer nur gesagt ,das Geld des Vaters würde reichen ,aber wenn die Info genauso aktuell ist ,wie die mit der Krippe ,würde ich mal sagen du verschätzt dich ein wenig !

Also ,wie wäre es mal mit ein paar Fakten ?
Hast du ein paar Zahlen auf Lager ,die deine Theorie bestätigen ?

Will dir ja nix ,aber hört sich alles etwas unwissend an ,sorry !

LG

-- Editiert von dori23 am 18.11.2007 22:12:09

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#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Evelyn36!

quote:
ich als Frau vonn ca. der Hälfte meines ursprünglichen Gehalts leben soll, mein Baby ernähren und betreuen soll, während der Herr Papa ein sorgenfreies Leben geniesst? KU reicht nicht mal um die Kosten für die Windeln zu decken


Der Bedarf des Kindes ist doch gewährleistet?
Das sind 154KG+196KU=350Euronen.
Damit kriegst du das Kind durch (okay: nicht gerade luxoriös, aber immerhin).
Wie sieht es bei dir aus?
Ich habe da bisher noch keine Beträge drüber gelesen, aber du scheinst ja irgendeinen Betrag irgendwoher zu erhalten, weil du von *ca. der Hälfte...* schreibst?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey ARTiger,

quote:
aber du scheinst ja irgendeinen Betrag irgendwoher zu erhalten,


Wird sich wohl um Elterngeld handeln...:)

Eigentlich wurscht, ob jetzt der Bedarf des Kindes gedeckt oder Krippenplätze vorhanden sind oder nicht, es geht um BU.
Und wenn der Kindsvater nach Abzug seines SB`s und seiner sonstigen Verbindlichkeiten noch Luft für diesen hat, warum soll der nicht bezahlen?
Anspruch besteht bis zum 3.Geburtstag des Kindes.
Eine Rechtfertigung der TE, ob und wann sie Krippenplätze nutzt, besteht in den ersten drei Lebensjahren nun wirklich nicht.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich finde es mittlerweile beschämend, dass eine unverheiratete Mutter sich jedesmal rechtfertigen muss, wenn sie BU vom Vater ihres Kindes für die ersten drei Lebensjahre haben möchte. Jedesmal die gleiche Leier *dein Kind ist auf der Welt, kannst du nicht so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen?* Und vor allem der Satz *Hab ICH auch getan...* Braaaaavo!!!!! Sonderapplaus!!!!!
Der Gesetzgeber hat sich was bei dieser Regelung gedacht. Und keiner schreit auf, wenn eine verheiratete Mutter mit ihrem Kind zuhause bleibt. Da ist es ganz selbstverständlich, dass der Mann mit seinem Einkommen für sie sorgt. Kommt mal endlich von dieser Abzockernummer runter, es hängt einem ja langsam zum Hals raus...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@azrael:

Ich glaube die Frage hier ist eigentlich nur die: Was geht?
Klar, hat sie Anspruch auf BU, wenn er denn geleistet werden kann.
Kann er nicht leisten, muss man danach fragen wie sie daran kommt oder welche Möglichkeiten ihr bleiben.

Immerhin ist wohl für das Kind gesorgt und das ist schon mal gut so.

Rechtfertigen muss sich hier ohnehin fast Jeder. Das verwundert aber nicht, wenn man bedenkt, mit welchen persönlichen Erfahrungen die hier schreibenden Mitglieder behaftet sind. Jeder der antworten will, will wissen, zu welcher Fraktion sein Gegenüber gehört und ob er dann noch gewillt ist, Rat zu geben. Ich denke: Das kann man Niemandem übel nehmen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

dori & co...

ich habe keine lust mich hier vor dir zu rechtfertigen, warum ich noch nicht arbeiten gehe. du scheinst wohl noch nie gearbeitet zu haben, denn du müsstest wissen, dass man in der firma seinen mutterschaftsurlaub verbindlich beantragen muss. soweit okay?
ich habe ihn beantragt auf bestimmte zeit in der phase, da war ich mit dem kindesvater zusammen (er hat sich erst kurz danach in eine neue beziehung verabschiedet)und nach gemeinsamer absprache mit ihm.
jetzt muss dir klar sein, dass ich vor ablauf dieser zeit nicht mein beruf aufnehmen kann (es sind auch keine 3 Jahre). es ist unmöglich.

ausserdem bin in 3 umliegenden K-krippen angemeldet und in allen 3 nehmen die kinder erst ab 1. Jahr auf. vielleicht stimmen deine infos nicht, oder lebst du noch in der DDR.

und ich werde dir auch keine fakten und zahlen liefern, das geht nur mienen anwalt und mich was an. wenn ich sage, dass da bei dem KV noch genug übrig bleibt, dann muss du es mir glauben, oder verzichte auf kommentare, ok? auf solche unterstellungen kann ich gerne verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Beantrage doch ergänzend Hartz4, die werden sich schon darum kümmern wenn beim KV was zu holen ist.
Vielleicht kann er ja wirklich nicht mehr für deinen Unterhalt aufkommen weil er noch Verpflichtungen hat von denen du nichts weißt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Evelyn,

nein, du musst dich hier nicht rechtfertigen.
Es ist dein Ding, ob, wieviel und wann du wieder arbeiten gehen willst.
Lass dir hier kein schlechtes Gewissen einreden.
Sofern der KV leistungsfähig ist, steht dir nunmal BU bis zum 3.Geburtstag eures Kindes zu und fertig.

NIE hätte ich eines meiner Kinder im Baby-Alter in eine Krippe abgeschoben!

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 19.11.2007 14:33:22

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nö ,NRW ist nicht wirklich die ehem.DDR ,aber in unserer kleinen Stadt gibt es allein 9 Krippen ab 0 !
Du wohnst wohl aufn Dorf in der Pampa ,könnte ich jetzt schreiben ,aber ich lass es . :grins:
Schon gut ,hab ja nur gesagt das dies MÖGLICH ist ,wenn man MUSS !!
Schön ist das bestimmt für keine Mutter ,aber wenn man KEINEN BU kriegt und es eng wird ..... was soll man machen ? 3 Jahre Stütze ? Nicht jedermanns Sache ,aber wer damit leben kann ,gut .

Das war auch nicht der Punkt .
Sondern der KV ist angeblich Leistungsfähig ,Zahlen hat aber noch keiner gesehen .Das hat nichts mit Rechtfertigung zu tun ,sondern das du hier um Hilfe gebeten hast :
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Aber in seinem Schreiben steht, dass ich keinerlei Anspruch auf Betreuungsunterhalt habe..........Aber ich bin ziemlich sicher, dass wenn genug Geld da ist, dann spielt Rangfolge keine Rolle mehr, oder?
von Evelyn36 - 15.11.2007 19:45:00
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Tja ,bei genügend Geld ,spielt es keine Rolle .Wir können aber leider nicht beurteilen ob dein Anwalt Recht hat oder er nur keine Ahnung hat ,da WIR keine Fakten gesehen haben ,nur deine Behauptungen ,das es reichen würde .
Dein Anwalt hatte alles Vorliegen ,und der sagt reicht nicht !
Also ,was willst du eigentlich hören ? - Alle blöd außer Mutti ?

Wenns dir hilft ,bitte ,bist trotzdem kein Stück weiter . :augenroll:



-- Editiert von dori23 am 19.11.2007 19:41:47

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke henriette, schwesterchen :)

henriete, ich weiß es deshalb, weil die Zahlen wurden durch meinen ehem. Anwalt aufgrund seiner Gehaltsabrechnungen bereits ermittelt. Und auch alle seine Verpflichtungen sind hier aufgelistet (die hat er natürlich sehr bereitwillig geliefert). Da braucht man nicht mal einen Taschenrechner um zu sehen, dass er leistunsfähig ist.

In diesem Sinne wünsche ich Euch einen guten Abend :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin Evelyn,
wenn dein Ex wirklich zahlungsfähig ist musst du dir einen Anwalt nehmen und den BU einklagen. Einen anderen Weg sehe ich da nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

....Dori23, lass es lieber, ok? danke

tach henriette, ja, ich habe dem ersten RA das Mandat gekündigt und seit gestern arbeitet ein neuer RA für uns :)

0x Hilfreiche Antwort

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