Guten Abend,
..ich versuche es kurz zusammen zu fassen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Fragen stellen, oder wenn mir jemand mit eigenen Erfahrungen helfen könnte.
Mit einem Berechtigungsschein für Beratungshilfe habe ich vor Wochen einen RA beauftragt mich in Sache Betreuungsunterhalt zu vertreten.
Zunächst hiess es es besteht reale Erfolgsaussicht auf meine komplette Unterhaltsforderung. Die ganze Berechnung sieht auch so aus, dass der Kindesvater tatsächlich über den geforderten Betrag nach dem Abzug seiner Verbindlichkeiten verfügt-es steht schwarz auf weiss in der Anlage die mir der Anwalt zugeschickt hat.
Aber in seinem Schreiben steht, dass ich keinerlei Anspruch auf Betreuungsunterhalt habe, sehr chaotisch begründet damit, dass meine Rangfolge nicht ausreicht um diesen Unterhalt zu bekommen.
Aber ich bin ziemlich sicher, dass wenn genug Geld da ist, dann spielt Rangfolge keine Rolle mehr, oder? Es müssen Alle versorgt werden bis auf Selbstbehalt des KV von 1100 € und das ist hier der Fall.
Kann es sein, dass sich ein Anwalt *kaufen* lässt? Oder warum informiert er mich absichtlich falsch?
Zweitens: bekomme ich beim Amtsgerich für den gleichen Fall noch einen Beratungsschein wenn ich nachweisen kann, dass er mich wirklich arglistig getäuscht hat?
Wo kann ich mich wenden, wenn dieses *Ergebnis* des Anwalts * überprüfen lassen möchte??
Ich hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann. Danke schön.