Betreuungsunterhalt / Vollzeitjob

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt / Vollzeitjob

Guten Morgen!

Mein Mann hat mir vor zwei Wochen eröffnet eine Geliebte zu haben und sucht sich gerade eine neue Wohnung in ihrer Stadt. Wir waren 10 Jahre verheiratet und haben 3 Kinder: 7 Jahre und Zwillinge 2 Jahre. Ich war bisher zu Hause und habe mich um die Kinder gekümmert.

Helfende Hände gibt es hier nahezu nicht. Mein Mann ist Vertriebler und in ganz Deutschland unterwegs, selten zu Hause. Wann muss ich wieder Vollzeit arbeiten gehen oder gibt es die Möglichkeit, den Betreuungsunterhalt irgendwie noch zu verlängern?

LG Tina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ein Jahr lang hast Du mit Sicherheit Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Nur, ich frage mich, wie viel denn nach Kindesunterhalt noch übrig bleibt. Du solltest jetzt mal von den letzten 12 Monaten Verdienstbescheinigungen u.s.w. fotokopieren, dass man mal sauber rechnen kann.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zunächst hast Du ja erst einmal dem Grunde nach Anspruch auf Trennungsunterhalt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Mein Mann hat mir vor zwei Wochen eröffnet eine Geliebte zu haben und sucht sich gerade eine neue Wohnung in ihrer Stadt.
Will er sich auch von dir trennen? Hat er dir das auch *eröffnet*?
Es soll Menschen geben, die sich Geliebte, Zweitwohnungen UND Familie leisten.
Zitat (von Tina_M):
Wann muss ich wieder Vollzeit arbeiten gehen
Vielleicht nie. Es kommt drauf an, welches Einkommen oder Vermögen du hast. Ob du dir das *Nur-Mutter-und- Hausfrau-Dasein* leisten kannst.

Ergo: Was ihr im Falle der Trennung vereinbart. Bis zur Scheidung in ca 1 Jahr sollte das untereinander geregelt sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde mich auf jeden Fall bewerben und hoffentlich bald wieder in meinem gelernten Beruf arbeiten gehen.

Durch die Kinderbetreuung werde ich aber wahrscheinlich so schnell nicht wirklich Vollzeit schaffen. Deshalb frage ich...

VG Tina

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Dafür sind wir ja auch da, das ist ja völlig in Ordnung. Das Problem ist halt, dass jetzt zunächst einmal gerechnet werden muss. Damit Du mit den Kindern nicht in die Armut abrutschst. Erst wenn man gerechnet hat, kann man doch mit ernsthaften Zukunftsplanungen anfangen. Erster Schritt muss also der Überblick über die finanzielle Lage sein, zweiter Schritt dann rechnen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Deshalb frage ich...
Ja, das ist auch voll verständlich.
Aber deine Fragestellung erlaubt einfach nicht, dir eine Antwort zu geben, mit der du was anfangen kannst.

Eine Trennung sollte zwischen beiden Ehepartnern mit einer Vereinbarung beginnen. Damit nicht alles der Anwalt für viel Geld machen muss.
In die Vereinbarung gehört, wer was wann bekommt, wer was wem und wann zahlt. Was mit und für die Kinder vereinbart wird (Umgangsrecht). Was mit der Wohnung wird. Wer zahlt die Miete oder die Kosten fürs Wohnen?
Zum Anfang-----
Und verheiratet seid ihr bis zur Scheidung.

Das mit dem Arbeiten----- kommt später.
Vorher muss die Zwillingsbetreuung sichergestellt sein.

-- Editiert von Anami am 28.05.2019 17:52

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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