Betreuungsunterhalt?

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsunterhalt?

--- editiert vom Admin

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



133 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sandra,

erzählst du uns, worum`s geht?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Sandra-online,

die Frage von @Loddar ist berechtigt, denn zu beiden Dingen (SB und BU) wird im Einzelfall entschieden.

Der SB kann angemessen angehoben werden, wenn der Umgang zu einem Kind nicht oder nur eingeschränkt möglich wäre, weil die Geldmittel fehlen würden oder wenn die Mietkosten des Pflichtigen nicht günstiger zu realisieren sind.

Weitere Bedarfsgemeinschaften können SB auch mindern.

BU wird momentan zwar unregelmäßig zugesprochen, Tendenzen gehen aber (Pi x Daumen) in Richtung 0/3/8-10/15-18(Kindesalter).
Erwerbsobliegenheiten des betreuenden Elternteils (Leitlinien OLGs Punkt 17.1):
0 - 3 Jahre: keine Obliegenheit,
3 - 8-10 Jahre: geringfügige Beschäftigung,
8-10 - 15-18 Jahre: Teilzeit, seltener bereits davor,
Ab 15-18 Jahre: Ende mit BU.
Alles selbstverständlich Einzelfallentscheidungen, nix Altersphasenmodell! ;)
Ende BU bedeutet aber nicht unbedingt Ende der Unterhaltsflüsse.
Da können sich Weitere anschließen.
Lies mal bitte, was nach dem BGB §1570 noch für angenehme Freuden auf den betreuenden Elternteil (ca. 85% Mütter) warten.

Lieben Gruß




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sandra,

quote:
Loddar ich weiß nicht, ob es so gut wäre, wenn ich meine Motivation preisgebe, da ich nicht einschätzen kann, ob der "Schuss nach hinten losgeht".


Ah, du meinst, du wirst hier *zerpflückt*, weil du BU verlangst?

quote:
Was ich brauche sind klare Argumente, die den SB höher ansetzen kann!




Stehen in den Leitlinien des für dich zuständigen OLG`s.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Wenn Du glaubst, daß man Dich hier zerpflückt, ist das Kind wohl schon älter?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Jetzt eier mal nicht rum, sondern teil mit, wie alt das Kind ist, damit sich dann die Frage erübrigt, warum du nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kannst.
So vage Angaben kommen immer richtig gut, wenn an Hilfe haben will...

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Aber er zahlt doch Kindesunterhalt, oder?
Wieso kannst Du denn nur 3 Stunden arbeiten?

Es ist nun mal so, daß der Vater oft KU zahlt und die Mutter leistet ihren Anteil eben an Betreuung.
Nur die ersten 3 Jahre hat man definitiv ein Recht auf Betreuungsunterhalt, fall KV zahlen kann.

-- Editiert am 10.03.2009 12:04

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es geht nicht um Kindesunterhalt sondern um Unterhalt für Sandra. ;)

gruß azrael

-- Editiert am 10.03.2009 12:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Weiß ich ja, aber sie meinte, er täte nichts im Gegensatz zu ihr. Deshalb fragte ich, ob er Kindesunterhalt zahlen würde, weil es sein Part in der Sache ist.

Dass sie wohl noch mehr Geld will, hab ich mitbekommen :)


-- Editiert am 10.03.2009 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Das Unterhaltsrecht wurde zum Glück etwas verschärft. Da muß man sich schon was einfallen lassen, wenn man nicht arbeiten will. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die 3 Stunden machen schon Sinn, wenn man Leistungen von der Arge bezieht.
Aber vielleicht meldet sich die TE selbst noch einmal zu Wort.


gruß azrael


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Naja, lieber mehr arbeiten als vom Staat abhängig zu sein....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Komisch jetzt meldet sich die TE nicht mehr, dabei würde es mich wirklich sehr interessieren wie alt das Kind ist und warum nur 3 Stunden arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Meins ist 4 Jahre und ich gehe 8 Stunden arbeiten und meine Partner(nicht KV) genauso! Alles eine Frage der Organistation!
Aber @Fragende2008 was könnten wir für ein herrliches leben führen? 3 Stunden arbeiten auf 400 Euro, 700 Euro Betreuungsunterhalt und rund 300 Euro Unterhalt, 154 Kindergeld. Ja davon könnte ich auch echt stressfrei leben!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Eben, so gibt es weniger Falten :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sandra,

quote:
Eben daraum möchte ich, dass der Vater sich an dem gemeinsamen Projekt Kind beteiligt


In Form von BU für dich?
Oder stellst du dir vor, dass ihr euch die Betreuung teilen solltet.

quote:
Das Kind ist 8 Jahre und besucht die Grundschule.


Mit geringfügig wirst du da wohl nicht mehr durchkommen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich seh das so: Er beteiligt sich ja an dem gemeinsamen Projekt Kind, aber halt nicht an dir!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Soweit ich das verstanden habe sieht es doch gesetzlich so aus:

1. Ein recht auf den vollen BU hat man 8 Wochen vor und 3 Monate nach der Entbindung. Danach kann jedem Menschen zugemutet werden wieder ein wenig zu arbeiten.

2. Weiter in Anspruch genommen werden kann der BU die ersten 3 Jahre sofern man nicht genug für seinen eigen Unterhalt verdient.

Sehe ich das falsch? Es kann doch einer Alleinerziehenden auch in den ersten 3 jahren zugemutet werden einen gewissen Teil der Zeit arbeiten zu gehen.

Mich würde das auch mal interessieren, ob eine Alleinerziehende, die noch nie gearbeitet hat wirklich 3 volle Jahre Anrecht auf BU (Mindesthöhe 770€) hat, oder ob diese dazu verpflichtet ist zu arbeiten.

Wer weiss das genau?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Die Gesetzgebung wurde ja auch nicht pro Kind und oder pro Mutter gemacht, sondern von und für Männer.
der war gut....

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

:grins: :grins: :grins: DAS ist mit Abstand das lächerlichste was ich je gehört habe.

Dir und deinem Kind kann zugemutet werden, dass das Kind mal eine Stunde alleine ist oder in eine Kernzeit geht! Das Gesetz ist, gott sei dank, nicht so gemacht worden, dass einige wenige Dumme arbeiten und andere mit guten Ausreden sich finanzieren lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Warum, Sandra, bürdest du dir diese *Last* auf?

Einfache Lösung: Gib das Kind zum Vater. Zahle KU und BU und du hast deiner *Ablass-Pflicht* Genüge getan.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

sandra,
alleinerziehnde väter zweier kinder, die 50-60 stunden arbeiten gehen, alle schulden aus der ehe am buckel haben und aufgrund des hohen bruttos verdammt viel unterhalt für die getrennt lebende "kranke" ex und deren neuen lg zahlen müssen, leben in der tat im paradies...

uwe

p.s.

trotzdem sehen die kids die mutter, die sich aber wenig kümmert und ihren unterhalt an die kids nicht zahlt noch einigermaßen regelmäßig und wissen dass es die mutter ist. irgendwie ist heut nicht mein tag, mich mit solchen anfragen konstruktiv aus einander zu setzen. vielleicht sollte ich mir für die kids doch eine neue mama suchen, mit der ich dann sowas aushecken kann.

also nix für ungut

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Sehr guter Vorschlag @ Loddar

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-2186
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein 3 Stunden gibts wahrscheinlich nicht aber 4 Stunden gibts es viele!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Es muss nicht so lange Unterhalt gewährt werden, so lange bis man sich selbst unterhalten kann?


DAS gilt für minderjährige Kinder. DIE nämlich können sich im Gegensatz zu dir nicht selbst unterhalten.

WO wohnst du, dass so gar keine Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind?
Mittlerweile gibts die selbst im tiefsten Bayern...

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.265 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123·5