Betreuungsunterhalt

6. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsunterhalt

Hallo zusammen,
ich bin Vater eines nichtehehelichen Kindes , und zahle noch bis zum 3.
Lebensjahr Betreuungsunterhalt an die Mutter .
FRage: In 2 Monaten wird mein Sohn 3 Jahre....
was kann denn noch an Zahlungen auf mich zukommen ??
Kindesunterhalt ist selbstverständlich
Das Kind ist in einer Kinderkrippe untergebracht(250 Euro im Monat !!)
Sonderbedarf u.s.w. ???
Wer hat Ahnung ??
lieben Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

an Zahlungen in bezug der KM kann nichts mehr auf dich zukommen, wenn das Kind gesund ist. Auch dann wenn die KM weiterhin arbeitslos ist.
Stelle auf alle Fälle die Zahlungen nach den 2 Monaten ein. Nach 3 Jahre BU muss du keine Zahlungen mehr vornehmen.
Schön dass du weißt, wie hoch die Kosten für die Kindergrippe ist. In Bezug des Unterhalts kann dir das aber egal sein :-) Kindergartengrippenkosten sind im KU enthalten.
Gruss

-- Editiert von stern0190 am 06.06.2004 20:01:00

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen