Betreuungsunterhalt ?

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
DBPAPA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt ?

Hallo zusammen ,


ich trennen mich gerade von meiner Freundin.Die Trennung ging von mir aus. Sie möchte unseren Sohn(9 Monate ) alleine großziehen , wir haben geleitetest Sorgerecht ab der Geburt an.Ab März geht sie 50% arbeiten wieder und unser Sohn ab 1.8.2018 in die Kita ( 40 std die Woche ) .Um Alte Rechnungen ab zu zahlen habe ich neben meine Vollzeit Job einen 450 Job angefangen .

Ich bin zu 100% bereit Unterhalt zu bezahlen für meinen Sohn , das ist für mich selbst verständlich!!

Was muss ich an sie zahlen ? Betreuungsunterhalt ?

Ich habe keine AHNUNG !!

:-(

Hilfeeeeeee...

Sorry für die Rechtschreibung ! Bin völlig fertig mit den Nerven leider...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was muss ich an sie zahlen ? Betreuungsunterhalt ? Genau den, und zwar für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Diesen dürfen Sie aber steuerlich absetzen (im Gegensatz zum Kindesunterhalt, den Sie nicht absetzen können).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Jana79123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Du bist nicht in der Grenze, um Unterhalt zahlen zu können.

Gerne kannst Du Dir das auch schriftlich vom Jugendamt Deiner Stadt holen.
Das ist die Abteilung für Unterhaltsberechnung.

Es wäre jedoch besser, wenn Du irgendwie unterstützen kannst,
das auch zu tun.
Du möchtest eine gute Beziehung zum Kind haben und man kann auch unter-
stützen, wenn man viele kostenlose Sachen besorgt, die gerade geraucht werden...
;) ;) ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Du bist nicht in der Grenze, um Unterhalt zahlen zu können. Und woher kennen Sie das Einkommen des TE?
Du möchtest eine gute Beziehung zum Kind haben und man kann auch unter-stützen, wenn man viele kostenlose Sachen besorgt, die gerade geraucht werden... Das Kind sollte mit 9 Monaten besser noch nicht rauchen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist der Selbstbehalt höher.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Die 3/7-Methode ist eine Falschinformation von Dr. Kaiser.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Lt. Düsseldorfer Tabelle heißt es unter den Anmerkungen:

II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB ): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 880 EUR.

Der Bedarf der ledigen KM ist hier also mindestens 880 Euro unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes des Unterhaltsverpflichteten.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Kommt mal wieder runter.

Die Frage war, ob auch die Mutter einen U-Anspruch hat.

Diese Frage wurde mit ja richtig beantwortet.

Wie hoch dieser Anspruch in diesem Einzelfall ist, kann ohne verlässliche Einkommensdaten vom TS und von der Mutter (von ihr vorher und nachher) nicht errechnet werden.

Das Einkommen aus dem 450 € Job würde ich in diesem Fall ebenfalls als überobligatorisch ansehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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