Betreuungsunterhalt bei angefangener Ausbildung

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Acesulfam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt bei angefangener Ausbildung

Guten Tag,

Habe eine Weile im Internet nach einem konkreten Fallbeispiel gesucht und nichts gefunden, deswegen versuche ich es mal auf diesem Weg. Ich bedanke mich auch schonmal im voraus für jede Hilfe.

Ich bin Unterhaltspflichtig für meine 2 Jährige Tochter, sowie deren Mutter, mit der ich nie zusammen oder verheiratet war. Besagte Mutter des Kindes hat vor kurzem eine Ausbildung in Teilzeit begonnen, wird dort in etwa 300€ verdienen und 3 Jahre in Ausbildung sein. Unsere Tochter ist in einer Krippe untergebracht. Bisher zahle ich ungefähr 1200€ für beide an Unterhalt. Ab dem dritten Lebensjahr endet ja normalerweise der Anspruch für den Betreuungsunterhalt, da die Mutter aber schlecht mit 300 Euro ihr Leben finanzieren kann frage ich mich, was dann passiert. Wie hoch stehen die Chancen, dass der Anspruch verlängert wird? Wäre für jede Antwort dankbar.

-- Editiert von Acesulfam am 26.09.2019 07:36

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4 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Die Chancen stehen wohl 50/50. Die Verlängerung ist die absolute Ausnahme und die Mutter wäre darlegungs- und beweispflichtig für den fortbestehenden Bedarf. Es geht meistens darum, dass das Kind - z.B. aufgrund einer Behinderung - keine geeignete Fremdbetreuung findet und die Mutter deshalb zuhause bleiben muss. Das ist ja jetzt schon nicht mehr der Fall. Es gibt aber auch Gründe, die in der Person der Mutter liegen. Der BGH hat mit Beschluss vom 10.6.2015 – XII ZB 251/14 - beispielsweise deutlich gemacht, dass selbst das Unterbrechen eines Studiums (kann man hier analog zur Ausbildung sehen) kein elternbezogener Grund für eine Verlängerung wäre. Dagegen hält beispielsweise der Münchner Kommentar zum BGB eine Finanzierung der Ausbildung des betreuenden Elternteils für einen Grund. Schließlich kann man ja auch sagen, dass dir diese Kosten auch entstanden wären, wenn ihr zusammenleben würdet. Der BGH Beschluss sagt allerdings auch, dass für Ausbildungsunterhalt die Eltern der Mutter zuständig wären - also genau das Gegenteil.

Wie du siehst, eine rechtlich unklare Position. Du hast den Vorteil, dass du ab dem 3. Geburtstag erst mal nichts darlegen musst, sondern die Mutter. Ich würde deshalb ab diesem Zeitpunkt nichts mehr zahlen (sofern nicht unbefristet tituliert) und mich bei einer darüber hinausgehenden Forderung rechtlich vertreten lassen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nirgendwo kommt es so sehr auf den Einzelfall an, wie bei Unterhalt für alleinerziehende Elternteile. Gerade da sind auch Leitlinien höherer Gerichte mit Vorsicht zu genießen, es sei denn, man hat die Möglichkeit, nicht nur die Leitlinien zu lesen, sondern den ganzen Fall.

Die Eltern der Kindesmutter dürften hier aus der Verantwortung raus sein, weil die Tochter ja nur teilzeitig in der Ausbildung ist und die Teilzeitigkeit ja auf das Enkelkind zurückzuführen ist, nicht auf andere Gründe, wie etwa Behinderung oder aber die Unmöglichkeit, eine Ausbildung vollzeitig durchzuziehen.

Jedenfalls sollte sich bei Aufnahme der Ausbildung der Unterhalt für die Mutter verringern. Wer hat die Beträge denn ausgerechnet? Ist in die Berechnung das Kindergeld für zwei Personen eingeflossen (ich gehe davon aus, dass die Mutter unter 25 ist), wusste man da schon, dass sie die Ausbildung anfängt?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Acesulfam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch beiden für die Antworten. Das Kindergeld ist in die Berechnung eingeflossen, das mit der Ausbildung war zu dem Zeitpunkt nicht bekannt. Sie hatte lange vor der Schwangerschaft schon mal eine Ausbildung abgebrochen, falls das relevant ist. Die Ausbildungsvergütung sollte sich kaum bemerkbar machen bei der Verrechnung, da sie mit 300€ sehr gering ausfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nu ja, die junge Mutter steht nicht schlecht da: 1200 + 400 + 300 €. Ob jetzt von den 300 € noch 90 € berufsbedingte Aufwändungen abzuziehen sind, das wird etwas unterschiedlich gehandhabt. Aber selbst wenn, würde sich der Anteil den Du für die Mutter zahlst, ja um ca. 100 € reduzieren. Obwohl, ob sich da Zirkus für ein Jahr lohnt, das müsstest Du abschätzen. Da Du ja wohl nicht so ganz schlecht gestellt bist, kannst Du Dir insoweit auch den Stress sparen.

Eine ergänzende Frage: existiert ein Titel? Das wäre auch wichtig zu wissen. Der müsste dann nämlich in einem Jahr abgewandelt werden.

Ich wage mal eine ganz mutige Prognose: Ab dritten Geburtstag des Kindes musst Du Kindesunterhalt + hälftige Hortkosten zahlen, dazu käme eventuell (das müsste ein Fachmann prüfen) noch anteilig Unterhalt für die Kindsmutter.

wirdwerden

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