Betreuungsunterhalt bei unehelichem 3-jähr. Kind

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bienchen77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt bei unehelichem 3-jähr. Kind

Hallo Ihr,

ich hoffe, dass mir jemand bei meinem Problem helfen kann!
Bin heute durch Zufall auf einen Bericht gestoßen, in dem nicht nur die Unterhaltsreform von 2008, sondern zusätzlich über die Änderung bzw. Abschwächung des Gesetzes durch den BGH im Juli 2008 berichtet wurde. Von dieser Änderung hatte ich bisher nichts mitbekommen und bin entsprechend ahnungslos...

Meine Situation sieht folgendermaßen aus: ich bin alleinerziehende (unverheiratete) Mutter eines knapp 3-jährigen Kindes. In zwei Monaten ist mein Erziehungsurlaub vorbei und danach werde ich halbtags arbeiten (20 h / Woche). Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die daraus entstehenden finanziellen Einbußen eben "allein mein Problem" sind. Im oben genannten Artikel habe ich jetzt aber gelesen, dass eine Vollzeittätigkeit von der Mutter eines 3-jährigen Kindes nicht verlangt werden kann, egal ob sie mit dem Vater des Kindes verheiratet war oder nicht.
Heißt das, dass der Vater meines Kindes eigentlich die Differenz (mein Einkommen vor der Geburt unseres Kindes / mein zukünftiges Einkommen) zahlen müßte? Und wenn ja, wie lange?
Die Gründe, weshalb ich nur halbtags arbeite, sind folgende: erstmal möchte ich mich selber auch um mein Kind kümmern können (dies ist ebenso im Interesse des Vaters, dem das auch sehr wichtig ist!), zweitens hat der Kindergarten nur bis 13 Uhr auf, eine Nachmittagsbetreuung besteht nicht.

Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo bienchen,

die Chancen stehen....gut.

Bis zum letzten Jahr hatte eine unverheiratete Mutter einen Unterhaltsanspruch für die Dauer von 3 Jahren. Sie waren also deutlich einer vormals verheirateten Mutter benachteiligt.
Dies wurde zum letzten Jahr geändert und angepasst.

Für dich sähe das so aus, dass, wenn euer Kind keinen Vollzeit-Betreuungsplatz erhält, du weiterhin BU-berechtigt wärst.

quote:
Die Gründe, weshalb ich nur halbtags arbeite, sind folgende: erstmal möchte ich mich selber auch um mein Kind kümmern können (dies ist ebenso im Interesse des Vaters, dem das auch sehr wichtig ist!),


Sollte eine gütliche Einigung zwischen Elternteilen, die das Wohl ihres Kindes in den Vordergrund stellen, möglich sein?

Grüßle






-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 24.01.2009 20:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bienchen77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

vielen Dank für Deine Antwort!
Ja...man sollte wohl meinen, dass eine gütliche Einigung möglich sein müßte... Leider ist es aber so, dass der Vater meines Kindes zwar keine ganztägige Fremdbetreuung möchte, genauso wenig aber etwas zahlen möchte, da "ich ja genug Geld habe"... Naaaja.

Grüße und nochmal vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach bienchen,

regelt das vernünftig.
Du kommst ihm entgegen und er dir. Euer Kind profitiert davon.

Alles Gute!

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.