Betreuungsunterhalt für Seitensprung die vor dem Kind arbeitslos war

7. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
janovitx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für Seitensprung die vor dem Kind arbeitslos war

Liebe Forumsmitglieder,
ich bin in einer schrecklichen Situation gelandet. Bin verheiratet, habe zwei Kinder. Meine Familie bedeutet mir Alles und auch die Ehe läuft/lief gut und glücklich. Lediglich der Sex fand so gut wie nicht mehr statt. Aus Frustration über diesen Zustand hatte ich einen bedeutungslosen Seitensprung, aus dem durch einen Verhütungsunfall ein Kind entstanden ist. Ich habe von dem Kind erst 6 Wochen nach der Geburt erfahren, wusste also die ganze Schwangerschaft über nicht Bescheid. Und nun das Ergebnis: Ich bin tatsächlich der Vater. Meine Frau weiß mittlerweile Bescheid, kommt mit dem Seitensprung klar, aber die anstehenden Unterhaltszahlungen sind eine weitere Probe für unsere Ehe, da nun auch meine Frau und die Kinder eventuell den Gürtel enger schnallen müssen. Ich bin bereit mich extrem einzuschränken, will aber dass der Rest der Familie möglichst wenige Einschränkungen hat.
Die Frau aus dem Seitensprung war vor der Geburt des Kindes arbeitslos und bezog Sozialleistungen. Wie ich die Situation nun verstehe, werde nun ich diese Leistungen in Form von Betreuungsunterhalt zahlen müssen und zwar für drei Jahre. Bevor ich mir einen teuren Anwalt nehme, hoffe ich auf Information in diesem Forum. Ich habe ein Einkommen für unsere Familie inkl aller Gelder für die Kinder von ca 5000 Euro netto monatlich.
Muss ich in diesem Fall die vollen drei Jahre Betreuungsunterhalt zahlen? Oder bekommt die Kindsmutter weiterhin irgendeine Form von Sozialleistungen? Die Belastungen auf meiner Seite könnten ca 1500 Euro monatlich betragen (Unterhalt für das Kind plus BU). Dies würde für meine Familie fast nicht machbar sein. Wir mussten an allen Ecken und Enden sparen und ich habe Angst davor, dass meine Frau dazu nicht bereit sein könnte, auch wenn die Bereitschaft den Seitensprung zu verzeihen gegeben ist. Es ist eine solch verzwickte Situation, da ich natürlich einsehe, dass das Kind einen gesicherten Start ins Leben verdient, ich und meine Frau aber ein Problem damit haben die Kindsmutter zu bezahlen, die schon seit Jahren dem Staat auf der Tasche liegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Rat geben?
Ich wäre sehr dankbar dafür!

-- Editiert von Moderator topic am 07.08.2022 13:55

-- Thema wurde verschoben am 07.08.2022 13:55

-- Editiert von Moderator topic am 07.08.2022 16:40

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von janovitx):
Muss ich in diesem Fall die vollen drei Jahre Betreuungsunterhalt zahlen? Oder bekommt die Kindsmutter weiterhin irgendeine Form von Sozialleistungen? Die Belastungen auf meiner Seite könnten ca 1500 Euro monatlich betragen (Unterhalt für das Kind plus BU). Dies würde für meine Familie fast nicht machbar sein.

Und für den Steuerzahler ist es nicht machbar, für ihren Seitensprung aufzukommen.
Die Kindsmutter gab sie als Vater an und sollte mittlerweile von ihrem bisherigen Kostenträger etwas über die zukünftigen Zahlungen erhalten haben.
Zitat (von janovitx):
Ich habe ein Einkommen für unsere Familie inkl aller Gelder für die Kinder von ca 5000 Euro netto monatlich.

Das Kindergeld für ihre Kinder wird sicher nicht für den Betreuungsunterhalt mit eingerechnet. Meine es wird nur ihr Gehalt berücksichtigt.
Sie sollten weniger sich selber und ihre Familie bemitleiden, sondern an das Kind denken, es gibt eine Fürsorgepflicht und die besteht nicht nur monetärer Art.

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#2
 Von 
janovitx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh je, ich weiß, weshalb ich in meinem Leben noch an keinem Forum teilgenommen habe:-) Moralische Vorwürfe und Aspekte will ich eigentlich nicht diskutieren aber es ist aus meiner Perspektive nicht in Ordnung, dass ich an der Schwangerschaft nur physisch beteiligt war und nun im Nachhinein vor vollendete Tatsachen gestellt wurde mit all den Konsequenzen für meine Familie, die natürlich über das Materielle hinausgehen. Die Kindsmutter will keinen Kontakt. Es geht ihr nur um das Finanzielle. Und die Nicht-Beteiligung in jeglicher Hinsicht macht mich ziemlich hoffnungslos und hilflos....

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Ich kann nicht erkennen, dass ich die moralische Keile geschwungen hätte, antwortete sehr sachlich.

Zitat (von janovitx):
meiner Perspektive nicht in Ordnung, dass ich an der Schwangerschaft nur physisch beteiligt war und nun im Nachhinein vor vollendete Tatsachen gestellt wurde mit all den Konsequenzen

Haben sie bereits Nachricht erhalten, wie viel sie bezahlen müssen?
Haben sie eine Aufstellung mit ihren Ausgaben erstellt?
Eigentlich wird das immer verlangt, bei ihren 5000 € handelt es sich um das Haushaltseinkommen.
Ob sie oder ihre Familie den Gürtel enger schnallen müssen, interessiert kein Amt, da es keine Rolle spielt. Es geht darum, wie viel sie für dieses Kind nebst Mutter bezahlen müssen.
Zitat (von janovitx):
Und die Nicht-Beteiligung in jeglicher Hinsicht macht mich ziemlich hoffnungslos und hilflos....

Da könnten sie sich beim Jugendamt erkundigen, welche Rechte ihnen zustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
ich weiß, weshalb ich in meinem Leben noch an keinem Forum teilgenommen habe:-)
Dann fragen Sie doch stattdessen einen Rechtsanwalt.

Zitat:
Ich habe ein Einkommen für unsere Familie inkl aller Gelder für die Kinder von ca 5000 Euro netto monatlich.
Entscheidend ist Ihr Nettoeinkommen, insbesondere das aus Arbeit und eventuell auch aus Zinsen oder Vermietung. Das Kindergeld ist nicht zu berücksichtigen. Einen Unterschied kann es aber machen, welche Lohensteuerklassen Sie und Ihre Ehefrau gewählt haben. Von diesem Nettoeinkommen können noch ein paar Beträge abgezogen werden. Googlen Sie nach der Düsseldorfer Tabelle und den zugehörigen Leitlinien. Oder nach den Leitlinien des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk Sie und die Mutter leben. Dort sind weitere Informationen zu finden.

Was macht Ihre Ehefrau beruflich? Welches Einkommen hat sie? Wie alt sind die gemeinsamen Kinder? Wie lange sind Sie schon verheiratet?

Für die Mutter wird ein Betreuungsunterhalt von "in der Regel" mindestens 960 Euro zu zahlen sein. Angesichts der Höhe Ihres Einkommens sollten Sie das auch stemmen können (für jedes Kind veranschlage ich so 350 bis 420 Euro), sodass man nicht über Mangelfallrechnungen nachdenken muss. Einen konkreten Betrag wird Ihnen das Jobcenter nennen, von dem die Mutter Leistungen bezieht. Natürlich könnte die Mutter aber auch selbst entsprechende Forderungen an Sie richten oder damit einen Anwalt beauftragen. Und wegen steigender Lebenshaltungskosten wird dieser Betrag vermutlich zum 1. Januar hin erhöht werden.

Zitat:
Die Belastungen auf meiner Seite könnten ca 1500 Euro monatlich betragen (Unterhalt für das Kind plus BU).
Wie ist das zu verstehen? Zur Zahlung von 1500 Euro wären Sie bereit? Mehr wird man von Ihnen vermutlich auch nicht verlangen. Dann zahlen Sie doch diesen Betrag und ersparen Sie allen einen langen Streit um die Höhe der Unterhaltszahlungen.

Zitat:
Muss ich in diesem Fall die vollen drei Jahre Betreuungsunterhalt zahlen?
Warum nicht? Sie zahlen (innerhalb der ersten 3 Jahre) zumindes solange, bis die Mutter ggf. (freiwillig) in Vollzeit berufstätig sein wird (wozu sie aber nicht verpflichtet ist). Die 3 Jahre sind dabei übrigens eine Mindestdauer, keine Höchstgrenze. Wenn die Mutter auch danach noch darlegen kann (woran dann aber erhöhte Anforderungen zu stellen wären), dass sie wegen der Betreuung des Kindes nicht (oder nur eingeschränkt) berufstätig sein kann, dann zahlen Sie auch nach den 3 Jahren noch weiter. Und offenbar hat die Mutter sich in der Vergangenheit ja mit der Jobsuche schwer getan. Als alleinerziehende Mutter wird die es nicht leichter haben auf dem Arbeitsmarkt.

Zitat:
Es ist eine solch verzwickte Situation, da ich natürlich einsehe, dass das Kind einen gesicherten Start ins Leben verdient, ich und meine Frau aber ein Problem damit haben die Kindsmutter zu bezahlen
Das Geld geht doch in dieselbe Tasche. Für den Start ins Leben braucht das Kind auch eine Mutter (nachdem der Vater schon abwesend ist), die es betreut.

Zitat:
die schon seit Jahren dem Staat auf der Tasche liegt.
In Zukunft liegt sie ja nicht mehr dem Staat auf der Tasche, sondern erzieht ein Kind. Das ist eine fordernde und wichtige Aufgabe. Sie können ja mal Ihre Ehefrau fragen, ob stattdessen sie das uneheliche Kinder betreuen möchte...

Zitat:
es ist aus meiner Perspektive nicht in Ordnung, dass ich an der Schwangerschaft nur physisch beteiligt war
Möglicherweise wusste die Mutter bis zur Geburt auch nicht, wer der Vater des Kindes ist? Inwiefern wären Sie denn gerne an der Schwangerschaft beteiligt gewesen? Zusammen mit der Mutter zum Ultraschalltermin oder Geburtsvorbereitungskurs gehen? Was wohl Ihre Ehefrau davon gehalten hätte?

Ich hingegen war an der Schwangerschaft nun wirklich gar nicht beteiligt, auch nicht physisch. Also würde es doch noch weniger Sinn ergeben, wenn ich nun den Sozialstaat und dieser dann Ihr uneheliches Kind finanzieren müsste.

Zitat:
im Nachhinein vor vollendete Tatsachen gestellt wurde
Die Tatsachen waren vollendet seit dem Verhütungsunfall. Von da an hätten Sie sowieso nichts mehr ändern können. Nur ein Name war für das neugeborene Kind zu wählen. Diesen alleine zu wählen, das ist aber das Recht der alleinsorgeberechtigten Mutter eines unehelichen Kindes. Zumindest läuft die Gesetzeslage darauf im Ergebnis immer hinaus.

Zitat:
Die Kindsmutter will keinen Kontakt. Es geht ihr nur um das Finanzielle.
Naja. Auch Sie haben hier im Forum nach dem Finanziellen gefragt. Aber nicht nach Erfahrungen bezüglich sinnvoller Regelungen des Umgangs. Diesbezüglich schließe ich mit dem anderen User an. Sie sollten möglichst frühzeitig eine Rolle in dem Leben des Kindes spielen. Das Gesetz sieht auch einen Umgangsrecht zwischen unehelichem Kind und Vater vor, selbst ohne Sorgerecht. In der Praxis ist es manchmal etwas schwieriger, dieses auch durchzusetzen, wenn die Mutter den Umgang unbedingt vermeiden will. Aber es ist noch viel zu früh, um das annehmen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von janovitx):
Ich habe ein Einkommen für unsere Familie inkl aller Gelder für die Kinder von ca 5000 Euro netto monatlich.

Zitat (von janovitx):
Dies würde für meine Familie fast nicht machbar sein. Wir mussten an allen Ecken und Enden sparen

Es gibt Leute die leben mit 4 Personen von 1500 EUR im Monat. Insofern sollte man sich darauf einstellen, das dies entsprechend als "jammern auf hohem Niveau" gilt.



Zitat (von janovitx):
ich habe Angst davor, dass meine Frau dazu nicht bereit sein könnte

Es wird ihr nichts anderes übrig bleiben, denn der Staat interessiert sich so gar nicht für den angewöhnten Luxus der Familie.
Und wenn sie sich trennen würde, würde sich der Luxus für sie eh drastisch reduzieren ...

Entscheidend ist hier der Selbstbehalt. Wie hoch dieser ist, beantwortet die regelmäßig aktualisierte „Düsseldorfer Tabelle".

Ich würde hier empfehlen das man einen Anwalt die Berechnungen durchführen lässt, denn die Ämter rechnen gern mal zu Ungunsten des Verpflichteten.



Zitat (von janovitx):
Es geht ihr nur um das Finanzielle.

Nun, irgendwie muss sie sich und das Kind ja nun finanzieren.
Dem Kind dürften um 600 EUR / Monat zustehen, der Mutter der volle Verdienstausfall, also mindestens das, was sie an ALG I / ALG II bezogen hat.



Zitat (von Loni12):
Da könnten sie sich beim Jugendamt erkundigen, welche Rechte ihnen zustehen.

Nun, angesichts dessen
Zitat (von janovitx):
Die Kindsmutter will keinen Kontakt.

verbleibt aktuell eigentlich erst mal nur das Recht zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ist natürlich ärgerlich, wenn so etwas passiert. Es obliegt uns nicht, darüber zu urteilen, moralisch. Tun wir auch nicht. Nur, was gewaltig stört, das ist, sich selbst als Opfer darzustellen. Jede, wirklich jede Lebenssituation kann zu einer Veränderung der finanziellen Verhältnisse führen. Der Autounfall, die Krankheit, die Arbeitslosigkeit oder was sonst noch. Und immer, wirklich immer hat das Einfluss auf die Familie, die Lebensumstände. Es leiden also immer alle drunter.

Was bleibt, ist die saubere Berechnung. Die würde ich von einem Fachmann vornehmen lassen. Die Sachbearbeiter beim JC sind nicht unbedingt Fachleute in Unterhaltsberechnungen. So, und diese saubere Berechnung würde ich dann der Mutter vorlegen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31973 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von janovitx):
Muss ich in diesem Fall die vollen drei Jahre Betreuungsunterhalt zahlen?
Mal zur Sache:
-Wer verlangt, dass du 3 Jahre B-Unterhalt zahlst?
-Wer verlangt, dass du 1.500,- mtl. zahlst?-
- Von wem liegt dir Schriftverkehr vor? Vom JC, von der Mutter, vom Jugendamt?

Zitat (von janovitx):
Es geht ihr nur um das Finanzielle.
Ja, schon klar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
janovitx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bisher ist noch nichts passiert. Ich weiß es seit letztem Montag, da kam der positive Vaterschaftstest und nun bin ich eben am Recherchieren, was mich und meine Familie erwartet.
Die Kindsmutter wird wohl zum Jugendamt gehen und dort einen Beistand holen und die werden mich in nächster Zeit kontaktieren. Ich werde das dann natürlich auch mal von einem Anwalt durchrechnen lassen. Allerdings hab ich mit meiner Frau entschieden nun doch erstmal den geplanten Familienurlaub zu machen und die Sache an sich in vielen Gesprächen aufarbeiten.
Meine Zahlen beziehen sich auf meine bisherigen Recherchen:
- 965 Euro Mindestunterhalt für die Kindsmutter (wobei mir nicht ganz klar ist ob das Elterngeld von dem Betrag abgezogen wird). Im Netz heißt es, dass das in der Regel über drei Jahre läuft und nur im Ausnahmefall über die drei Jahre hinaus geht.
- ca 412 Euro Unterhalt für das Kind.
Ich werde berichten, wenn sich die Sache etwas klarer zeigt
Meine Sorge ist nun, dass die Frau, die schon jahrelang vom Staat unterhalten wird obwohl sie schlau und gesund ist, nun mir über die drei Jahre hinaus das Geld aus der Tasche zieht. Meine Befürchtung ist halt, dass das eine gezielte Sache ihrerseits war.
Liebe Grüße
-

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Rein vorbeugend:

Juritisch gesehen ist es ganz weitestgehend egal, wie es zu dem Kind gekommen ist. Selbst wenn die Mutter Ihnen irgendwie eine "Falle" gestellt haben sollte (was man sowieso wohl kaum jemals beweisen könnte), dann macht das so gut wie keinen Unterschied. Die Situation wird genau so behandelt wie es erfolgen würde, wenn Sie jahrelang mit der Mutter in fester Partnerschaft gewesen wären und sich beide ganz bewusst für Kinder entschieden hätten.

Ihre "Sorge" kann man Ihnen daher nicht nehmen. Das von Ihnen befürchtete Seznario ist realistisch. Eine Änderung könnte sich dadurch ergeben, dass (nach Angaben der Bundesregierung) zum 1. Januar hin das Sozialrecht wesentlich reformiert werden soll. Vielleicht ist es der Mutter dann weiterhin möglich, dem Sozialstaat auf der Tasche zu liegen, ohne dass es für die Mutter einen Unterschied machen würde. Angeblich ist die Ermöglichung genau solcher Szenarien ("faul auf der Tasche liegen") eines der (erklärten) Ziele der anstehenden Reform.

Es wird interessant sein zu sehen, wie der Gesetzgeber das genau lösen wird. Nach aktuellem Recht haben Unterhaltspflichten den Vorrang gegenüber Sozialleistungen. Es müssen also zuerst Sie zahlen und dann der Sozialstaat. Das ist für die Mutter auch "komfortabler" (sowieso finanziell besser), weil die Mutter sich Ihnen gegenüber nicht für das Nichtstun rechtfertigen muss. Ihr Job ist da ja die Betreuung des Kindes. Dem Jbcenter gegenüber müsste sie (wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen will) regelmäßige Bewerbungen nachweisen.

Zukünftig soll die Bewerbungspflicht abgeschafft werden. Dann könnte vielleicht doch eine Zuständigkeit des Sozialstaats bestehen, solange die Mutter nur (völlig folgenlos) erklärt, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und gerne vermittelt werden würde. Dann wäre aber sowieso noch das "Problem", dass die Mutter im Zweifelsfall von Ihnen mehr Unterhalt fordern kann als der Sozialstaat zahlen müsste. Nach aktueller Rechtslage spielen da die Kosten für die Wohnung der Mutter noch eine entscheidende Rolle.

Manche Politiker fordern ja nun auch, dass der Sozialstaat allgemein großzügiger sein sollte, also auch bezüglich der Höhe der gezahlten Leistungen. Hier gilt es aber noch abzuwarten und skeptisch zu bleiben. Selbst wenn die Sozialleistungen für Alleinerziehende stark nch oben gehen: Dann könnten im selben Atemzug auch die Unterhaltsansprüche nach oben gehen.

Ich will nur sagen:

Da aktuell nicht klar ist, wie das Sozialrecht im nächsten Jahr aussehen wird, ist auch noch unklar, wie dann das Verhältnis zwischen sozialrechtlichen Ansprüchen und familienrechtlichen Ansprüchen aussehen wird. Vielleicht haben Sie "Glück". Das würde dann aber wirklich sehr teuer für den Sozialstaat werden, den Sie ja auch mitfinanzieren müssen.

-- Editiert von User am 07.08.2022 22:11

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31973 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von janovitx):
Also bisher ist noch nichts passiert.
Dann mal Ruhe bewahren. Gerade eben hast du erfahren, dass du der biologische Vater bist.
Was die KM alles tun wird oder tun könnte oder dann noch wer auch immer tut--- ist jetzt Sache der KM.
Auch das ist erst einmal abzuwarten.
Sparen kannst du trotzdem schon, denn auch diese Kinder sind teuer.

Gegen Familienurlaub spricht überhaupt nichts.
Mein Vorschlag: Das Thema ausklammern aus dem Urlaub, den Urlaub mit Frau und Kindern genießen.
Später mit dem Thema rational und sachlich umgehen.

Zitat (von janovitx):
Meine Sorge ist nun, dass die Frau,... Meine Befürchtung ist halt...
Das kannst du alles vergessen. Das Kind ist da und es ist dein Kind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von janovitx):
Die Kindsmutter wird wohl zum Jugendamt gehen und dort einen Beistand holen und die werden mich in nächster Zeit kontaktieren.
Nur der Vollständigkeit halber, ein Beistand dürfte keinen Betreuungsunterhalt einfordern, sondern nur den Kindesunterhalt.

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