Betreuungsunterhalt für ledige Mütter - Fällt eine Kapital-Lebensversicherung unter Einkommen?

12. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für ledige Mütter - Fällt eine Kapital-Lebensversicherung unter Einkommen?

Hi,

ich zahle derzeit der Mutter meines Sohnes auf freiwilliger Basis Betreuungsunterhalt. Die Frage ist, ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin.

So sieht es das Gesetz vor:

3.1 Betreuungsunterhalt für Nicht-Verheiratete
Nicht-verheiratete Mütter oder Väter haben durch die Betreuung des Kindes dem anderen Elternteil des Kindes gegenüber einen Unterhaltsanspruch (§ 1615 I BGB ). Wenn der betreuende Elternteil durch die Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält er vom anderen Elternteil Unterhalt. Dieser sogenannte Betreuungsunterhalt beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt. Eine Verlängerung dieses Anspruchs ist möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, diesen Unterhaltsanspruch nach der Frist von drei Jahren zu versagen; dies tritt dann ein, wenn beispielsweise das zu betreuende Kind behindert ist.

3.2 Voraussetzungen
Eine Voraussetzung für diesen Anspruch ist die Bedürftigkeit der Mutter oder des Vaters. Ist Vermögen oder sind Einkünfte aus Kapital oder Vermietung vorhanden, muss dieses zunächst für die Unterhaltssicherung eingesetzt werden. Das Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Eine weitere Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Zahlung von Kindesunterhalt geht dem Betreuungsunterhalt vor.

Fällt eine Kapital-Lebensversicherung nicht auch unter Kapital??

Wenn Otto Normalverbraucher Sozialhilfe beantragt, dann muß er seine Lebensversicherung auflösen und darf nur 200 Euro pro Lebensjahr behalten. Den Rest muß er verfrühstücken, vorher gibt es nichts.

Muß ich trotzdem Betreuungsunterhalt zahlen?

atlantis

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Du hast dir bzgl des § 1615 I BGB selbst die Antwort gegeben.

Die BU-Zahlung dauert ab Geburt des Kindes drei Jahre lang.

Ich denke mal, dass die LV nicht zum Kapital gehört, diese läuft im allg. länger als die drei Jahre BU

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, das ist ja gerade die Frage. Dem Sozialamt ist es egal, wie lange Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe gewährt wird. Die Lebensversicherung zählt für das Amt zum Kapital (bis auf den Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr) und muß aufgelöst werden.

Eigentlich müßte das gleiche dann doch auch für mich gelten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Wie alt ist dein Kind?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ein halbes Jahr

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Dann hast du lt. Gesetz noch 2,5 Jahre BU-Zahlung an KM vor dir.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

hmh,sagt mal....wenn die Mutter wieder
in den 3 Jahren zu 100% Ihre alte Berufstätigkeit nachgeht..!..muß
der Papa denn trotzdem noch für Madame BU
zahlen ??
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SaSStre
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin in der gleichen Situation wie der Themenstarter, nur erst ab April.
Meine Frage ist, was wird den bei dem mind. Selbstbehalt, von ich glaube 1000 €, angerechnet ?

Also werden meine Miete und meine Schulden (Auto) ebenfalls angerechnet ?

Gibt es irgendwo eine Seite im Web die mich da Aufklären könnte ?

Gruß

SaSStre

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

ja,www.mein-recht.de ist nicht schlecht!!
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
breitbach antonius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es ein urteil dass väter nichtehelicher behinderter kinder lebenslänglich unterhalt an die mutter zahlen müssen auch wenn keine eheähnliche gemeinschaft bestand in höhe des zuletzt erzeilten einkommens der mutter ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

auch wenn ich Stern0190 immer ungern widersprech, aber da wir schon wieder bei dem Thema Betreuungsunterhalt sind, bin ich mal wieder anderer Meinung.

Würde die rechtlichen Vorschriften und Urteile so deuten, daß es bestimmt nicht auf die Fälligkeit des Kapitals ankommt, sondern das Vorhandensein, von Kapital und der Zumutbarkeit der Liquidation.

Kenne dazu z.B. ein Urteil, indem eine Frau dazu gezwungen wurde ein Grundstück zu verkaufen, da ihr daraus vermeintlich keine erkennbaren nachhaltigen Nachteile entstanden.

Und Lebensversicherungen sind m.E. sehr gut liquidierbar - sonst konnt der Bedürftige ja auch einfach sein ganzes Vermögen in Versicherungen auszahlen.

Das mit den 200 Euro pro Lebensjahr, ist derzeit glaub noch Zukunftsmusik, allerdings geht man m.W. von etwa 3000 - 4000 Euro "Schonvermögen" aus.

Ausserdem bin ich auch grundsätzlich der Meinung, daß man alle Aufwendungen, die man selbst hat und über das "normale" hinausgehen bei sich zum Abzug bringen kann, wenn's um die Leistungsfähigkeit geht. Kann schließlich nicht sein, daß die Frau dann gut leben kann und der Mann seine bestehenden Schulden net bezahlen (Miete ist allerdings ein "normaler" Aufwand)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen