Betreuungsunterhalt für ledige Mütter - Wie lange müssen wir zahlen?

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für ledige Mütter - Wie lange müssen wir zahlen?

Ja, wie schaut es denn nun damit aus? Wie lange müssen wir zahlen? 3 Jahre? 8 Jahre? 15 Jahre? Lebenslänglich?

Leider konnte ich nichts Neues ergooglen.

LG

atlantis :)

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25 Antworten
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#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Moin moin,atlantis

3 Jahre.

§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

atlantis hallo,
dass soll eventuell erhöht werden auf die von dir angegebenen Zeiträume.


-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#3
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr :)

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja das wußte ich schon. In dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist eine grundsätzliche Verlängerung nicht so eindeutig vorgesehen.

Aber es gibt eine Klage einer ledigen Mutter, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht wurde. Ich dachte, da gäbe es schon ein Ergebnis.

LG

atlantis

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi,

nee, da gibbet noch nix....
Aber ist es nicht so, wenn das Verfassungsgericht entscheidet...das der Zeitraum verlängern werden soll...
das dann erst die Gesetze geändert werden müssen ??
Sprich, die Regierung bekommt ne Frist gesetzt (1 Jahr oder so) und muß dann die Gesetzlage ändern !!???
Bin ja um jedes Jahr dankbar :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hallo!

atlantis hat Recht! Eine grundsätzliche Verlängerung der Unterhaltsberechtigung
für ledige Mütter ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen!
Gleichberechtigung der Mütter / Kinder kann auch dadurch entstehen, dass der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für getrennte / geschiedene Mütter verkürzt wird!
Das ist auch nur sinnvoll, denn sonst stünde gleich die nächste Klage wegen Ungleichbehandlung ins Haus!
Nämlich die der Zweit-Mütter.
Wenn nämlich die Erst-Mutter einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes oder länger hat, dann muss durch die hohe Unterhaltsbelastung des Vaters seine zweite Frau, die Mutter geworden ist, schon gleich nach der Geburt des Babys wieder arbeiten gehen, um überhaupt genügend Geld für das Familieneinkommen zu haben! Das wäre dann wieder eine Benachteiligung einiger Kinder! Und diese Gruppe Kinder wird immer größer.
Das steht auch in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf: die Zahl der Zweitehen nimmt zu!
Folglich kann nur eine Verkürzung der Betreuungsunterhaltszeiten sinnvoll und gerecht sein.
Vielleicht haben hier ja klagende, ledige Mütter tatsächlich mal unterhaltszahlenden Vätern einen Dienst erwiesen! :)


Einen schönen Tag!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

was ist mit meiner Frage ??
Iss dat so ??(siehe oben )

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Tass Kaff,
das wär zu schön, um wahr zu sein. Wenn sich für *ledige* Mütter nichts ändert, so glaube ich dennoch nicht, dass man getrennten/geschiedenen Müttern was wegnimmt. Da wird es dann eher so bleiben. Und eine Klage der *ledigen* Mutter hat m.E. keine wirkliche Aussicht auf Erfolg: sie hätte ja auch heiraten können.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ hjoedicke

eine Klage lediger Mütter hat m.E durchaus Aussicht auf Erfolg, denn die Argumentation wird über die Kinder laufen: Kinder lediger Mütter sollten nicht benachteiligt sein. So weit auch nachvollziehbar.
ABER: Was ist mit Kindern aus Zweitfamilien, in der der Zweitvater Unterhaltszahler für Erstkinder und Erst-Mutter ist? Dürfen diese Kinder denn benachteiligt werden, indem ihrer Mutter durchaus Arbeit ab dem 2. Lebensmonat des Kindes zumutbar ist, damit die Erstmutter sich in aller Ruhe der Betreuung ihrer 8- oder 10jährigen Kinder widmen kann?
Hier liegt eine viel größere Benachteiligung.
Und die Lösung dazu führt nun mal über kürzere Anspruchzeiten für Betreuungsunterhalt. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie sich Politiker und / oder Bundesrichter das Recht sonst zurecht legen wollen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich glaube ihr seid da zu optimistisch.

Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt ist bisher stetig verlängert worden.

Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht den Selbstbehalt von ledigen Vätern an den von Verheirateten angeglichen, also gesenkt.

Ich halte es für ziemlich wahrscheinlich, daß das BVG auch hier schematisch reagieren und die " Gleichberechtigung " herstellen wird.

Politisch kann es auch nur gewollt sein, denn der Staat spart auf diese Weise eine Menge Sozialhilfe ein. So wie es momentan auf dem Arbeitsmarkt aussieht ist es doch für eine alleinerziehende Mutter fast ausgeschlossen, einen Job zu finden, bei welchem die Arbeitszeiten (für den Arbeitnehmer) so flexibel sind, daß sich die Kindererziehung und Beruf unter einen Hut bekommen lassen.

Auch wenn noch Kinder aus anderen Beziehungen versorgt werden müssen... Nach dem neuen Gesetz haben erst die Kinder Vorrang und dann wird der Rest bis zum Selbstbehalt unter den Frauen verteilt.

Wozu das führen muß ist natürlich auch klar. Jeder Mann der noch halbwegs bei Verstand ist, wird sich in Zukunft sehr gründlich überlegen, wie hoch das Risiko für ihn ist, mit der Zeugung eines Kindes sein ganzes Leben zu ruinieren.

Wer sind die Verlierer bei dieser Regelung? Alle. Nur die meisten wissen es noch nicht.

LG

atlantis

*edit* denkt euch das Wort Gleichberechtigung in Anführungsstrichen, die Forensoftware stellt sie leider nicht dar.

-- Editiert von atlantis am 19.07.2005 13:42:37

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#10
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ atlantis

Das glaube ich so nicht.

Erst mal: Wenn ledige Mütter klagen können, dann können es Zweitmütter auch!
Also wird die Klage über kurz oder lang kommen!

Konsequenz der Politik:
Kinder sind unterhaltsbevorrechtigt!
Der neue Gesetzentwurf sieht ja bereits jetzt schon weniger Steuervergünstigungen für Unterhaltszahler vor!
Nur durch die Verkürzung des Unterhaltsanspruch der Mütter wird es gelingen die fiktive Zahl der Kinder, die unter Sozialhilfe-Niveau leben, zu senken. International gerät Deutschland in die Kritik aufgrund der hohen Zahl an Kindern unter Sozialhilfe-Niveau. Ich denke tatsächlich, dass diese Zahl deshalb so hoch ist, weil die Kinder sich den Unterhalt mit den Müttern teilen müssen.
Also: durch die Minderung der Ansprüche der Mutter erhalten die Kinder mehr KU (ohne dass effektiv mehr Geld in den Mutter-Kind-Haushalt fließt! eher sogar weniger!) und Deutschland braucht sich nicht mehr zu schämen, weil angeblich so viele Kinder unter der Armutsgrenze leben.
Das ist Politik, Leute!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Naja, Tass Kaff,

ich seh das jetzt schon so: mein LG und ich können heiraten oder es lassen, sollten wir ein Kind bekommen (o.k. ich kriegs, aber er ist dran beteiligt) MUSS ich wieder arbeiten gehen, weil er Unterhalt zahlt und wir von dem Rest als Familie nicht leben könnten. O.k., der sein Einkommen und der jetzige Unterhalt werden dann ein bischen hin- und herverschoben, da mir und unserem gemeinsamen Kind ja auch was zustehen würde, aber reichen würde es für 3 Personen zum Leben + Miete + Nebenkosten +... eben doch nicht. Da könnte ich im Prinzip klagen, hätte aber nicht wirklich was davon.

Ich verdiene mehr als er. Er darf nicht zu Hause bleiben und die Kinderbetreuung übernehmen, da ich dann seinen Unterhalt weiter zahlen müsste. Soooo viel mehr hab ich dann auch nicht, dass es dann trotzdem reichen würde (und der Exe würd ich eher was anderes auf den Hals hetzen, als ihr auch nur einen einzigen Cent zu zahlen!!!).

Und ganz ehrlich, was soll die Zweit-Familien-Mutter denn machen? Der Unterhalt für die Erst-Familie muss vom Zweit-Vater gezahlt werden. Wenn nunmal nicht mehr Geld da ist, nützt es gar nix, dass die Zweit-Mutter vielleicht nen Anspruch hätte, selbst, wenn man den Anspruch der Erst-Familie zeitlich verkürzen würde. Das würde dann für die Zweit-Familie immer noch bedeuten: entweder warten, bis die Zeit der Zahlung für Erst-Familie rum ist und dann erst die Zweit-Familie gründen oder eben arbeiten gehen für Zweit-Mama. Wo nix ist, kann man auch nicht mehr verteilen.
Was anderes wird es, wenn das angedachte (was für ein Wort, entweder ich denke oder ich lass es!) *Elterngeld* eingeführt werden sollte. Das ist dann ja abhängig vom Einkommen der Mutter(?). Das wäre eine viel bessere Lösung in meinen Augen. Dann könnte nämlich Zweit-Mama auch bis zum Kindergartenalter des Knirpses zu Hause bleiben. Und alle wären froh und glücklich und zufrieden.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Wie ist das nun zu meiner Frage ?

Aber ist es nicht so, wenn das Verfassungsgericht entscheidet...das der Zeitraum verlängern werden soll...
das dann erst die Gesetze geändert werden müssen ??
Sprich, die Regierung bekommt ne Frist gesetzt (1 Jahr oder so) und muß dann die Gesetzlage ändern !!???
Bin ja um jedes Jahr dankbar :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Jimmi

nach meinem Verständnis unseres Rechtssystem kann das Verfassungsgericht nicht verfügen, dass der Zeitraum verlängert werden soll!
Das BVG kann allenfalls verlangen, dass durch Änderung der Gesetze Gleichberechtigung geschaffen wird.

Auf 1 Jahr Umsetzungszeit würde ich mich aber nicht verlassen. Die alte Bundesregierung weiß bereits um die Problematik und hat einen Gesetzentwurf in der Schublade. Vermutlich wird auch eine neue Bundesregierung mit einem neuen Gesetz nich lange auf sich warten lassen, da in so einer Sache zumindest bei den Parteien wohl noch recht leicht ein Konsens zu erreichen ist.

Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Worauf sollten Zweitmütter künftig klagen?
Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass zuerst der Bedarf aller minderjährigen Kinder gedeckt werden soll und erst wenn dann noch etwas übrig bleibt, beide Frauen sich dies teilen müssen.

Die Zweitfrau unterliegt übrigens m.E. zu keiner Zeit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Selbst, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind.
Ergo ist sie ja nicht benachteiligt - im Gegenteil!!!

Durch diese Regelung wird es zwar weniger sozialgeldberechtigte Kinder geben - dafür aber um so mehr ALG II Beziehr unter den Frauen. Gut - wenn dadurch das Bild der Bundesrepublik nach aussen hin besser erscheint......

PS: Ich glaube übrigens auch nicht, dass die Betreuungszeit der Exfrauen gekürzt wird.
Aber das ist nur mein persönliches Gefühl...
Man wird weiterhin darauf verweisen, dass ledige nicht besserstehen dürfen als verheiratete - sehr wohl aber schlechter!

WENN überhaupt in dieser Richtung etwas geändert wird, denke ich eher, dass die Betreuungszeit der ledigen Mütter angehoben wird.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ teufelin

'Worauf sollten Zweitmütter künftig klagen?
Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass zuerst der Bedarf aller minderjährigen Kinder gedeckt werden soll und erst wenn dann noch etwas übrig bleibt, beide Frauen sich dies teilen müssen'


teufelin, dann bring doch die Überlegung mal zuende.
Es ist ja wohl davon auszugehen, dass die Zweitmutter die jüngeren Kinder betreut und die Erst-Mutter die ältern Kinder (desselben Vaters). Wenn nun also, sofern nach Zahlung von KU noch etwas übrig, beide Mütter sich den Rest als Betreuungsunterhalt teilen müssen, liegt genau darin die Ungerechtigkeit: die Zweitmutter ist schon bei einem viel geringeren Kindsalter gezwungen, arbeiten zu gehen, damit das Geld überhaupt reicht, weil Erst-Mutter mit älteren Kindern immer noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat.
In der Realität sieht das nämlich so, dass Zweitmutter schon im Säuglingsalter des Kindes wieder zur Arbeit muss, damit Erst-Mutter mit schulpflichtigen Kindern noch Betreuungsunterhalt beziehen kann!

Ich denke mal, dass da eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg hätte!


Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Tass Kaff,
Erstens glaube ich kaum, dass eine Kage aus diesem Grund Aussicht auf Erfolg hätte.

Zweitens: Denk doch noch ein Stückchen weiter: Wenn die Zweitfrau schon mit diesem Betrag nicht hinkommt und deshalb arbeiten gehen muss, wird die Exfrau mit Sicherheit auch nicht auf der faulen Haut liegen können und wird sich auch um Arbeit bemühen (müssen). ( Zumindest wäre sie durch ALG II gesteigert erwerbspflichtig )

Im Prinzip kann man alles hin - und herschieben.
Die Betreuungszeiten der Exfrau sind eindeutig zu lang - darüber sind sich wahrscheinlich alle einig.
Auch liegt es auf der Hand, dass ledige Mütter den ehemals verheirateten angeglichen werden sollten.

Vielleicht findet man da einen Mittelweg - aber selbst dieser wird den Staat bestimmt nicht groß entlasten. Die Exfrau ist dann zwar irgendwann ALG II Bezieherin aber wir alle wissen, dass es heute schon schwierig genug ist, als Single einen Job zu bekommen. Eine alleinerziehende Mutter mit halbwüchsigen Kindern hat doch Chancen, die gen Null laufen.

Ausserdem: Was würde das alles bringen? Auch heute schon kann der Unterhaltspflichtige u.U. ein Leben lang verpflichtet sein, sofern die Exfrau ihre 'Notlage' gut verkauft.
Das wird sich bestimmt auch künftig nicht ändern.

Ausserdem wird man auch künftig darauf verweisen, dass die Zweitfrau ja wusste, worauf sie sich einlässt.

Wenn die Exfrau nur noch 3 Jahre die Kinder voll betreuen darf und die Zweitfrau ein Leben lang unterhaltsberechtigt ist, ist es eine Benachteiligung der Exfrau.

M.E. ist der Grundsatz der Gleichberechtigung mit dem neuen Gesetesentwurf gewürdigt.

Es gibt im Leben immer wieder Situationen, wo nun einmal irgendwer 'Glück' hat, weil er der Erste war.
In diesem Falle weiß die Zweitfrau es vorher und muss eben damit leben, mit etwas weniger Geld auszukommen oder frühzeitig wieder arbeiten zu gehen.
Ich bin die Letzte, die den Zweitfamilien kein Leben gönnt ( bin selbst Zweitfrau )aber die Exfrau existiert nun einmal und das muss ich so hinnehmen. Fertig!

Statt dieser ganzen Debatten um die Länge der Betreuungszeit wäre es vielleicht sinnvoller, einkommensschwachen Familien mit Kleinkindern gewisse Vergünstigungen einzuräumen.
Wenn dann zusätzlich die Betreuungszeit auf höchstens 6 Jahre ( bzw. Einschulung ) für ALLE festgelegt werden könnte, wäre ich damit einverstanden.

Aber selbst dann hätte ich gegen meinen eigenen Gesetzesentwurf gleich schon wieder eine Handvoll Gegenargumente parat....

Du wirst es nie dem Staat, der Erstfamilie und der Zweitfamilie zu gleichen Teilen Recht machen können.
Und wenn man dem Grundsatz folgt, dass

a) jeder für sein Leben selbst verantwortlich ist und
b) in einer Ehe jeder für den anderen verantwortlich ist und
c) man für seine Kinder ( und teils für die damit verbundene Betreuung ) mindestens bis zum 18. Lebensjahr verantwortlich ist und
d) man auch anrechnen sollte, dass eine Frau für die Kinder ihre 'Karriere' ( meist mit Einverständnis- oder sogar auf WUNSCH des Mannes ) auf Eis gelegt hat und
e) der Staat momentan für nichts mehr aufkommen kann, was nicht irgendwie auf andere abzuschieben wäre,

dann dürfte es mehr als schwierig werden, eine allgemeingültige Regelung zu treffen, die allen gerecht wird.

Ich kann doch nicht für alles den Staat verantwortlich machen.
Es sind doch die Beteiligten, die meist querschlagen.
Damit meine ich Exfrauen, die sich n faulen Lenz machen, obwohl die Kinder schon in der 7. Klasse sind und (Zweit)familien, die auf Deibel komm raus unbedingt noch ein Kind wollen, obwohl es nicht zu finanzieren ist. ( Steinigt mich!! )

Wenn ALLE ein bischen fairer wären und Kompromisse schliessen würden, bräuchten wir für so einen Mist gar keine (neuen) Gesetze.

Gut - wir unterhalten uns hier über das Familienrecht.
Dass aber eine bezahlbare Lösung dieses Problems, welche allen gerecht wird, nicht über das Familienrecht gefunden werden kann, dürfte allen klar sein.

Da muss an ganz anderen Stellen in der Politik angesetzt werden - dann hätte sich das Ganze wahrscheinlich eh schon erledigt und bedürfe keiner weiteren großartigen Änderungen.

Gruß

-- Editiert von teufelin am 20.07.2005 14:18:31

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

hui, langer Beitrag von dir, teufelin.

Also mal der Reihe nach...

'Wenn die Zweitfrau schon mit diesem Betrag nicht hinkommt und deshalb arbeiten gehen muss, wird die Exfrau mit Sicherheit auch nicht auf der faulen Haut liegen können und wird sich auch um Arbeit bemühen (müssen). '

Es gibt genug Konstellationen, in der die Erst-Mutter eben trotz geringen Unterhalts nicht arbeiten muss, z.B. wenn sie sich von einem neuen Partner aushalten lässt. Also: Erst-Mutter mit schulpflichtigen Kindern bleibt zuhause, Zweitmutter mit Kleinkindern geht arbeiten!

'Ausserdem wird man auch künftig darauf verweisen, dass die Zweitfrau ja wusste, worauf sie sich einlässt.'

Genau das meine ich! Hat eine Zweitmutter von vornherein weniger Rechte, weil sie es wusste? Nach dem Motto 'entweder Du gehst gleich wieder malochen oder verzichtest auf ein Gör'? Das klingt mir aber verdächtig nach Menschen 2. Klasse und nicht nach Chancen-Gleichheit.

Hallo? Mit der gleichen Begründung kann ich auch ledigen Müttern den Betreuungsunterhalt über länger als 3 Jahre verwehren, denn schließlich wusste sie auch, dass sie mit dem Mann, mit dem sie ins Bett stieg, nicht verheiratet war. Somit wusste auch sie, worauf sie sich einließ! Das ist dann komplett die gleich Begründung!

'Statt dieser ganzen Debatten um die Länge der Betreuungszeit wäre es vielleicht sinnvoller, einkommensschwachen Familien mit Kleinkindern gewisse Vergünstigungen einzuräumen.'
Das wird nicht passieren, da in Deutschland nur das Kapital geschützt und gefördert wird.
Im übrigen sagst Du es selbst:
'Ich kann doch nicht für alles den Staat verantwortlich machen.'


'Wenn dann zusätzlich die Betreuungszeit auf höchstens 6 Jahre ( bzw. Einschulung ) für ALLE festgelegt werden könnte, wäre ich damit einverstanden.'

Da stimme ich dir mal zu!

'Aber selbst dann hätte ich gegen meinen eigenen Gesetzesentwurf gleich schon wieder eine Handvoll Gegenargumente parat....'

Gegenargumente wird es immer geben, selbst gegen einen noch so sinnvollen Vorschlag...

'Dass aber eine bezahlbare Lösung dieses Problems, welche allen gerecht wird, nicht über das Familienrecht gefunden werden kann, dürfte allen klar sein.'

Doch, gerade über das Familienrecht muss eine Lösung gefunden werden! Die 'Hand-aufhalten'-Mentalität muss endlich abgeschafft werden, und wenn diese auch durch Mithilfe der Gerichte entstanden ist, dann muss der Gesetzgeber durch konkretere Gesetze Korrekturen setzen!

Teufelin, ich stimme mit vielen Deiner Ansichten über ein, aber dieses 'Sie wusste vorher, was sie tat' ist ein so billiges, abgedroschenes Argument, das ich so nicht stehen lassen kann, denn das gilt für ledige Mütter genauso!

Ach ja: eines vergaß ich noch:
bei Verheirateten gehen die Mütter mittlerweile nach dem 3. Lebensjahr der Kinder wieder arbeiten, wenn auch nur Teilzeit.
Für verheiratete Mütter ist das eine Selbstverständlichkeit! Und zwar auch und gerade in gut-verdienenden Familien!
Nur geschiedene Mütter (nicht alle!) denken, sie seien etwas besseres!

Grüße





-- Editiert von Tass Kaff am 20.07.2005 15:49:49

-- Editiert von Tass Kaff am 20.07.2005 15:52:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

pahh ... sonen mist ledigen gehört gar nix wie früher auch ... wenn sie das kind will muss sie schauen wie sies gebogen bekommt ... versteh nicht warum man nachnem ons drei jahre (oder mehr) für die ische zahlen soll??
wenn gewünscht bring ich mein beispiel mit dem neuwagen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Tass Kaff, Du warst schneller als ich. Genau das Argument von Teufelin (mit deren Meinung ich im Übrigen auch immer viel anfangen konnte und von deren Kompetenz ich ne ganze Menge halte), dass Zweitfrau ja wusste, worauf sie sich einlässt ist schon eine Benachteiligung der Zweiten. Genau das Argument sagt MEINER Meinung nach im Umkehrschluss, dass der Unterhaltszahler kein Recht auf ein neues Leben MIT einer neuen FAMILIE hat (weil er sichs nicht leisten kann). Er hat ja sein Lebtag die 'alte' am Haxen kleben, weil der Ersten eben nix zugemutet werden darf, dem armen verlorenen Hascherl.

Mit Deinem letzten Absatz, Tass Kaff, hast Du den Nagel aber auch so was von voll auf den Kopf getroffen: geschiedene Mütter kriegen ihr Leben vom Ex-Mann finanziert. Verheiratete Mütter gehen arbeiten. Unabhängig davon, ob sie Erst-, Zweit- oder Dritt- oder... -frauen sind.

P.S. Mit den 6 Jahren als Grenze könnt ich auch leben, wäre eine vernünftige Alternative, die beiden entgegen kommt.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mandozer hallo,
würde mir den Vergleich mit dem Neuwagen gerne antun.


-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.11.2010 16:12:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

...wie bizarr das alles ist!

Der ganzen Sache liegt eine tiefe Ironie zugrunde. Wenn sich alle um mein Einkommen streiten, dann bin ich wohl der Lachende Dritte....

LG

atlantis mit-einem-bittersüßen-lächeln-still-die-tagessuppe-isst

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo zusammen,
Klar habt ihr Recht: Ledige Mütter wissen das genauso!! ( Die bekommen ja aber auch nur 3 Jahre BU )
Genauso, wie Männer, die einen One Night Stand wagen....

ALLE sollten vielleicht ab und an mal n Stückchen weiter denken.

Ich schrieb doch deutlich: Natürlich gönne ich Zweitfamilien ebenso ein Kind, wie Erstfamilien. Aber irgendwie muss das Ganze doch auch finanzierbar sein. ( Auch bei Erstfamilien!! - Wieviele Familien gibt es, die sich auf Staatskosten 5 Kinder anschaffen !!?? )
Ich kann doch nach einer Trennung nicht einfach sagen: 'Jetzt ist mir die Erstfamilie egal - ich lebe nur noch für meine jetzige Familie!'

Das die olle Ex 15 Jahre BU erhält, find ich auch skuril!! Aber rund 6 Jahre wären im Einzelfall OK.
Die gleiche Zeit sollte m.E. auch einer ledigen Mutter zustehen.
Mehr habe ich nicht ausgesagt!

Nur denke ich, dass diese Regelung ganz einfach momentan vom Staat nicht zu finanzieren ist !!!
Jedenfalls nicht, ohne die gesamte politische Situation zu überdenken.

Solang der Arbeitsmarkt und die Hort - Situation so aussieht, wie momentan, KANN der Staat doch die Mütter, die aus der Unterhaltsberechtigung nach 6 Jahren rausfallen, gar nicht tragen! Deshalb muss ganz woanders angesetzt werden!!
(Was aber doch nicht heißt, dass ich es berechtigt finde, alles auf den Vater abzuschieben !! )

@atlantis,
deinen letzten Beitrag hab ich nicht verstanden - mag an der Uhrzeit liegen!!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat Teufelin:

'Ich kann doch nach einer Trennung nicht einfach sagen: 'Jetzt ist mir die Erst-Familie egal - ich lebe nur noch für meine jetzige Familie!'

Da bin ich nicht so ganz Deiner Meinung. Das kommt m.M. nach immer auf den Trennungsgrund an. Ich bin sowas von DAFÜR, das Schuldprinzip wieder einzuführen! Das war wenigstens in meinen Augen gerecht.

Ein Mann, der von seiner Fau hintergangen, betrogen, belogen... und verlassen wurde, der nie im Leben damit gerechnet hätte, sich zu trennen und sich vielleicht auch gar nicht trennen wollte, muss genauso lebenslang blechen wie ein Mann, der seine Frau hintergangen, belogen, betrogen... und verlassen hat.

Jeden Mann, der von seiner Frau wie auch immer hintergangen wurde, verstehe ich, wenn der versucht, sich um die Zahlungen zu drücken, wo er nur kann. Wobei ich hier nur vom Ehegattenunterhalt rede, nicht vom Kindesunterhalt!

Und wenn es nach der -jetzigen- Arbeitsmarksituation geht, dann dürften Unterhaltspflichtige ja nie aus ihrer Zahlungspflicht entlassen werden. Es ist für Mama-Ex doch sooooo einfach, zu sagen, dass sie keinen Teilzeit- oder Ganztagsjob findet. Sie kann hunderte Bewerbungen nachweisen, hunderte Einladungen zu Vorstellungsgesprächen: wie sie sich da anstellt, oder das Gespräch zufällig auf ihre immerzu kranken Kinder.... bringt, kann niemand überprüfen. Und die hunderten Absagen sind vorprogrammiert. Oder die Psyche, oh mein Gott, was kann Frau da leiden, hach seufz .....Und wenn sie 'unverschuldet' keinen Job findet, zahlt Papa eben weiter. Und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Um bei der angesprochenen Grenze zu bleiben: mit 6 Jahren ist Schluss, dann muss Mama sich nen Job suchen, egal, was für einen und für IHREN Unterhalt selbst aufkommen. Für das Kind wird ganz klar weitergezahlt.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo zusammen:)
Zweitmütter? Also, nicht mehr die Zweiten???
Dürfte ich als nicht Zweitmutter auch was dazu schreiben???;)
Ich sehe die Sache so wie hjoedicke.

Ich fände es besser, wenn ledige Mütter sich neu binden und nicht alleine vor sich hindämmern Jahre lang.

Das müsste natürlich kein Gesetz werden würde ebenso daneben gehen, wie das Eherecht-bis das der Tod uns scheidet usw. Na toll.
50/ 50 Regelung würde auch helfen um die Lasten anders bzw. besser zu verteilen.

Gleiches Leid für alle!!!!!



-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@hjoedicke,
ich stimme dir völlig zu!
Die Schuldfrage ( bis zu einem bestimmten Punkt!! ) sollte wieder eingeführt werden!
Mir würden auch Pusteln wachsen, wenn ich auch nur 1 EUR an einen Mann zahlen müsste, welcher mich jahrelang betrogen und belogen hat.
Die Schuldfrage ist abgeschaftt worden, da dadurch zuviel schmutzige Wäsche gewaschen wurde. Wirds zwar heute auch noch aber ich befürchte, dass es wieder richtig hoch hergeht, wenn diese wieder eingeführt werden würde.
Dagegen sind die Schlammschlachten von heute wahrscheinlich noch unter 'Prosa' abzulegen.....

Und eben genau DAS ist der Punkt: Egal, wie du ein Gesetz gestaltest: Wir haben es auf allen Seiten mit Menschen zu tun, die ihre vermeintlichen Rechte - ohne Rücksicht auf Verluste - durchsetzen wollen!!

Aber schön, dass wir uns auf 6 Jahre geeinigt haben! :-))
Ich befürchte nur, dass heutzutage so ein Gesetz ohne Unterhaltsrückgriffsberechtigung von Seiten des Staates nicht durchzusetzen ist.
Und zwar aus den Gründen, die du in deinem Beitrag so schön ausformuliert hast: Mutter wird immer nachweisen können, dass sie nicht arbeiten gehen KANN.

Und genau an diesemm Punkt kollidieren Familien- und Sozialrecht.
Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das jemals ändern wird. Leider!!

0x Hilfreiche Antwort

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