Betreuungsunterhalt für meine Ex Freundin

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
go576467-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für meine Ex Freundin



Hallo ich bin Steve und möchte mich gerne informieren über die abzugsfähigen Kosten bei der Betreuungsunterhalt die ich bei der Mutter meines Kindes (2jahre 5 Monaten) bezahlen muss.

Ich habe bei einer Bank hier in Deutschland eine Verbraucherkredit für meine Hochzeit genommen ( im Dez) . Deswegen möchte ich gerne wissen ob sie abzugsfähig ist.

Außerdem ist die Mutter meines Kindes noch schwanger von anderen (schon 5 Monate).
Ich möchte auch wissen ob das eine Incidenz in der Berechnung haben kann da meiner Ex sagte dass sie nicht arbeiten kann weil sie um mein Kind kümmert.

Vielen Dank
Steve

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Steve,

so pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten.

Wie waren die Einkünfte vor der Geburt, d.h. wie hoch ist ihr Verdienstausfall?

Grob gesagt, wenn die Mutter vorher ein Einkommen von 2.000 EUR netto hatte und nun aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten kann, dann liegt ihr Bedarf bei besagten 2.000 EUR.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn das Einkommen der Mutter vorher höher war als das Einkommen des Vaters. Hier wird der Unterhalt durch den sog. Halbteilungsgrundsatz beschränkt (eigentlich nur im Scheidungsrecht - Urteil vom 15.12.2004 – Az. XII ZR 121/03).

Das bedeutet, wenn die Mutter vorher ein Einkommen von 2.500 EUR netto hatte und der Vater verdiente lediglich 1.500 EUR netto, dann beträgt das Gesamteinkommen bei 4.000 EUR. Der Mutter würde daher nicht mehr als 2.000 EUR Betreuungsunterhalt zustehen.

Zuerst muss immer von Deinem Verdienst der Kindesunterhalt abgezogen werden. Auch andere Verbindlichkeiten können eine Rolle spielen, z.B. private Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen, ggf. auch Schulden. Hierzu solltest Du Dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, um zu bestimmen, was anrechenbar ist.

Danach muss Dir noch ein gewisser Selbstbehalt, je nach deiner Lebenssituation, übrig bleiben. Wenn Du berufstätig bist, wären das 1.100€.

Und wenn Baby Nummer 2 da ist, dann muss neu berechnet werden. Evtl. tritt der neue Vater allein dann Deine "Nachfolge" an, da Dein Kind dann 3 Jahre alt ist.

Sirko



-- Editiert von Sirko1975 am 24.03.2021 20:35

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