Guten Tag!
Ich bin in der glücklichen Situation, mit meiner Lebensgefährtin in Friede und Freude zusammen zu leben.
Dennoch habe ich eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Gemäß Recherchen im Internet hat meine Lebensgefährtin für die ersten drei Lebensjahre unserer Kinder Anspruch auf Betreuungsunterhalt. In den Beiträgen wird allerdings nur von Ex-Partnern gesprochen!
Meine Lebensgefährtin hat nach der Geburt unserer zweiten Tochter das Basiselterngeld (12 Monate) erhalten. Darüber hinaus blieb sie weitere 12 Monate ohne finanzielle Bezüge bzw. Eigenmittel im gemeinsamen Haushalt zur Erziehung und Betreuung der Kinder zu Hause.
Eine Unterstützung erfolgte verständlicherweise zu mich. Dennoch möchte ich Sie fragen, hat meine Lebenspartnerin auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt wenn sie ohne finanzielle Mittel in der gemeinsamen Wohnung (also ohne Partnertrennung) die Kinder erzieht bzw. betreut? Woher kann ich diesen Unterhaltsanspruch herleiten?
Vielen Dank und freundliche Grüße
novus123
Betreuungsunterhalt für nichtehelichen Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein und nirgendwo her.
Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht nur bei getrennt lebenden Eltern und zahlen muss den Betreuungsunterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil.
Vielen Dank und Gruß
novus123
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Gerne und viele Grüße zurück!
ZitatNein :
Warum nicht?
Der gesetzliche Anspruch auf Betreuungsunterhalt wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Eltern zusammenleben.
Man könnte in dieser Konstellation lediglich in rechnerische Schwierigkeiten kommen, da der Vater durch das Zusammenleben mit dem Kind dieses ebenfalls betreut und somit Bar- und Betreuungsunterhalt leistet. Im Regelfall wirtschaftet aber ein gemeinsamer Haushalt zusammen und macht ein solches Konstrukt entbehrlich.
Hallo smogman,
danke für deinen Beitrag.
Meine Frau bzw. Lebenspartnerin hatte keine eignen finanziellen Mittel, so dass alle finanziellen Aufwendungen durch mich getätigt wurden. Wir haben also nicht gemeinsam gewirtschaftet.
Mein Ziel ist es, die finanziellen Aufwendungen (Betreuungsunterhalt !!!???) bei der Steuer geltend zu machen.
Vielen Dank und Gruß
novus123
Selbstverständlich besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt auch dann, wenn die Eltern zusammen leben.
Ansonsten siehe
https://www.123recht.net/forum/steuerrecht/außergewoehnliche-Belastung-und-Elterngeld-__f546399.html
Verzeihung, das wusste ich tatsächlich nicht. Danke für die Aufklärung!
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