Betreuungsunterhalt ich alleinerziehend 1 kind, er alleinerziehend 2 kinder

24. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsunterhalt ich alleinerziehend 1 kind, er alleinerziehend 2 kinder

Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen. Ich bin vom Vater meines Kindes getrennt u unser Sohn ist 2 Jahre alt. Nun habe ich erfahren, dass es Betreuungsunterhslt auch für nicht-verheiratete gibt.
Ich weiss allerdings nicht ob mir da was zusteht. Er hat 2 kinder aus seiner 1. Ehe (wir waren nicht verheiratet) bei sich im haushalt wohnen und ist auch alleinerziehend. Die kinder sind 15 u 13 jahre alt.
Weiss jemand wie hoch dadurch sein selbstbehalt ist? Vor der geburt unseres sohnes hab ich netto 2000 eur verdient. Er verdient aktuell ca. 2100 eur netto monatlich. Zzgl. 13. monatsgehalt, urlaubsgeld und zinsrn im jahr 1000 Eur. Von seiner ex-frau bezieht er keinen unterhalt darsuf hat er freiwillig verzichtet.
Ich verdiene aktuell ca. 1100 eur u gehe 20 std arbeiten. Unser sohn ist in dieser zeit in der kita.

Kann mir jemand weiterhelfen? Lohnt es sich überhaupt diesbezüglich schritte einzuleiten? Kann mir das jugendamt hierzu genaueres sagen? Oder muss ich geld für einen rechtsanwalt in die hand nehmen.?

Danke im vorraus.

Vg conny

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39431 Beiträge, 14156x hilfreich)

Das Jugendamt ist für Kinder da, nicht für Erwachsene. Allerdings weiss ich nicht, ob sich da ein Anwalt lohnt. Ohne groß zu rechnen, wenn ich den Unterhalt für drei Kinder ansetze, dann bin ich unter dem Selbstbehalt, so dass für Dich nichts mehr übrig bleibt.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17253 Beiträge, 9510x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Im Unterhaltsrecht haben minderjährige Kinder absoluten Vorrang vor (Ex-)Partnern.

Vom Einkommen des Vaters werden erstmal mindestens 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, dann nochmal bis zu 4% für Altersvorsorge. Dann gehen 2x 378€ für das 13- und das 15-jährige Kind runter und 254€ für das 2-jährige Kind. Wenn dann noch mehr als 1200€ übrig sind, wäre der Betrag, der über 1200€ liegt, an die Mutter des 2-jährigen Kindes als Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Bei aktuell ca. 2100 eur netto monatlich. Zzgl. 13. monatsgehalt, urlaubsgeld und zinsrn im jahr 1000 Eur wir da irgendwas zwischen wenig und nichts bei herumkommen.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hi,

ihr unterstellt, dass die beiden Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Warum?

Berry

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39431 Beiträge, 14156x hilfreich)

Weil es so oben angegeben ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Aber kann der Vater der Kinder dann einfach auf den Unterhalt der beiden "alten" Kinder verzichten? Kann da ein Gericht nicht hingehen und sagen "du könntest ja bekommen, also hast du mehr"?

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Aber kann der Vater der Kinder dann einfach auf den Unterhalt der beiden "alten" Kinder verzichten?


Auf Kindesunterhalt kann nicht rechtswirksam verzichtet werden. Wenn die Kindesmutter der beiden großen Kinder leistungsfähig sein sollte, dann würde der Barunterhalt für die beiden großen Kinder bei der Festsetzung des Nettoeinkommens des Kindesvaters nicht in Abzug gebracht werden. In diesem Fall hätte der Kindesvater ein Netto Einkommen von 2.100 Euro + Zinseinnahmen ... dieses Einkommen müsste man noch bereinigen ... und davon wäre dann zunächst der Kindesunterhalt für das kleine Kind zu bezahlen.

Wenn es sich so verhalten sollte, dann bleibt dem Kindesvater bei dieser Gemengelage aber vermutlich noch genügend Geld, um wenigstens einen Teil der Einkommenseinbuße der Fragestellerin (vorher 2.000, jetzt 1.100) auszugleichen.

Wenn die Mutter der beiden großen Kinder also leistungsfähig sein sollte, dann könnte es sich für die Fragestellerin schon lohnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Das sollte sie dann umgehend tun, denn rückwirkend kann nichts gefordert werden.

LG
Marcus



-- Editiert von Marcus2009 am 25.07.2016 07:46

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#7
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,
Vielen Dank für Eure antworten.
Mein ex freund hat auf den unterhalt verzichtet, dasfür dass die kinder bei ihm bleiben. Er bekommt kindergeld, ganz klar. Dafür das er auf den unterhalt verzichtet hat er ihr bei der trennung nur 5000 Eur gegeben. Obwohl allein an barvermögen bei der trennung/scheidung mind 40.000 Eur vorhanden war. Zzgl. Wohnwagen im wert von ca. 8000 Eur. Haus und schulden gab es nicht. Er wohnt nach wie vor zur miete.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17253 Beiträge, 9510x hilfreich)

Klingt etwas wirr.
Hat Ihr Ex-Freund auf Unterhalt für sich selbst oder auf Unterhalt für die Kinder verzichtet?
Zahlt die Frau derzeit Unterhalt für die Kinder an Ihren Ex-Freund?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat auf unterhalt für die kinder verzichtet. Ja ist auch wirr die geschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

BGB §1614 (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Weder durch einmalige Abschlagszahlung von 5.000 Euro noch durch sonst irgendeinen Vertrag kann dein Ex Freund auf den Kindesunterhalt verzichten. Jede Abmachung dieser Art ist von Anfang an nichtig. So als wäre sie nie geschlossen worden.

Natürlich muss er den Unterhalt nicht einfordern. Nur sobald er geltend macht, dass er keinen Unterhalt erhält, um etwa Unterhaltszahlungen an dich abzuwehren, kann man ihm das vorhalten. Die Frage ist, ob seine Ex leistungsfähig ist und somit der Anspruch auf Kindesunterhalt für die beiden großen Kinder durchsetzbar wäre. Und wenn das der Fall sein sollte dann dürfte deine Forderung auf Betreuungsunterhalt gute Aussichten auf Erfolg haben.


-- Editiert von Marcus2009 am 25.07.2016 10:13

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Seine ex frau verdiente ca. 1500 Eur mit lohnsteuerklasse 1. hat jetzt geheiratet wie es jetzt mit netto aussieht weiss ich nicht. Sie selber hat ein 17jähriges kind. Ihre tochter ist in der ausbildung. Unterhalt hierfür bekommt sie. Ihr jetziger mann ist zahntechniker. Ob u wieviel er da von ihr bekommen könnte weiss och nicht. Miete bezahlt sie keine. Die haben ein haus das abbezahlz ist.
Kann man ungefähr schätzen wenn mir an unterhalt was zusteht wieviel das wäre ob sich der weg zum rechtsanwalt lohnt?

Wegen 50 oder 100 eur im monat würde ich des friedens willen eher davon absehen

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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, mangels hellseherischer Fähigkeiten kann man da natürlich nicht sagen, ob die Ex den Mindestunterhalt für zwei Kinder aufbringen kann. Aber da sie verheiratet ist, wird man notfalls ihren Selbstbehalt herabsetzen, weil sie ja voll versorgt ist.

Wie das im einzelnen aussieht kann dir aber egal sein. Denn nicht du, sondern dein Ex Freund muss nachweisen, dass er keinen Unterhalt erhalten kann!

Klar ist das ein Argument, dass man um des lieben Friedens willen keinen Rechtsstreit lostreten möchte. Wieviel letzten Endes bei der Sache herauskommt, auch das können nur Hellseher sicher vorhersagen. Es könnten einige hundert Euronen sein ... und die sind mindestens bis zum Ende des dritten Lebensjahres zu zahlen. Möglicherweise auch länger, wenn besonderer Pflegebedarf nachgewiesen werden kann ...

Was du nun letztendlich damit anfängst, das musst du wissen ... diese Entscheidung kann dir hier niemand abnehmen.

LG
Marcus

-- Editiert von Marcus2009 am 25.07.2016 10:29

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#13
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo markus.
Danke für deine einschätzung. Ich denke ich werd mich mal anwaltlich beraten lassen. Und dann entscheiden. Danke auf jeden fall für deine einschätzung
Lg conny

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo markus.
Danke für deine einschätzung. Ich denke ich werd mich mal anwaltlich beraten lassen. Und dann entscheiden. Danke auf jeden fall für deine einschätzung
Lg conny

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Da du ja auch nicht die Unsumme an Geld verdienst kann es ja auch möglich sein das du noch irgendwas an staatlichen Leistungen haben möchtest. Und spätestens dann musst du offenlegen ob du nicht noch von irgendwo anders her Geld bekommen kannst. Dann heißt es nämlich alles auf den Tisch legen, auch die Begründung warum du kein Betreuungunterhalt bekommst.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39431 Beiträge, 14156x hilfreich)

Der Vater kann zwar nicht auf Kindesunterhalt verzichten, aber er muss ihn nicht geltend machen. Das ist ein feiner Unterschied. So eine Vereinbarung haben wir hier. Die ist zulässig und auch üblich. Was er an Vermögen hat oder sonstwas, das interessiert hier nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Vereinbarung nicht mit der Absicht geschah, die Fragestellerin hier um einen Anspruch zu bringen. Die Vereinbarung war wirtschaftlich vernünftig, ohne Hin-und Her. Da wird es schwer sein, einen eigenen Unterhalt herauszuschlagen. Und selbst wenn, lohnt sich der Kraftaufwand für ein Jahr? Für vielleicht 50,- oder 100,- € im Monat mit vollem Prozessrisiko?

wirdwerden

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#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Och, wirdwerden, hast du eigentlich meine Beiträge gelesen oder stellt du jetzt einfach ein bissl Unsinn ein.

Zitat (von wirdwerden):
So eine Vereinbarung haben wir hier.


Wir haben GAR KEINE Vereinbarung. Weil man keine rechtswirksame Vereinbarung treffen kann die gegen die Vorschriften des BGB verstößt.

Zitat (von wirdwerden):
Ich gehe mal davon aus, dass diese Vereinbarung nicht mit der Absicht geschah, die Fragestellerin hier um einen Anspruch zu bringen.


Interessiert nicht die Bohne!

Zitat (von wirdwerden):
Die Vereinbarung war wirtschaftlich vernünftig, ohne Hin-und Her.


Was soll denn daran wirtschaftlich vernünftig sein ? Sobald Unterhalt erfolgreich geltend gemacht wird, ist der zu zahlen. Ganz egal was "vereinbart" wurde.

Zitat (von wirdwerden):
Da wird es schwer sein, einen eigenen Unterhalt herauszuschlagen.


Blödsinn!

Es wird das bereinigte Einkommen des Kindesvaters ermittelt, davon wird Kindesunterhalt gezahlt. Und vom Rest wird maximal bis zum Selbstbehalt Betreuungsunterhalt geleistet. Punkt!

Die Fragestellerin hat vor eine Erstberatung bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Und das ist m.E. genau die richtige Vorgehensweise. Oder willst du die Fragestellerin mit diesem Geschwätz davon abbringen?



-- Editiert von Marcus2009 am 25.07.2016 19:05

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17253 Beiträge, 9510x hilfreich)


Die Frage, ob die Fragestellerin den Vater dazu zwingen kann, Unterhalt für die 13+15jährigen Kinder einzutreiben, nur damit der Vater an die Fragestellerin Betreuungsunterhalt zahlen kann, ist aber eine durchaus interessante, die ich keinesweg so eindeutig sehe, wie Marcus2009 das zu tun scheint.
Für Betreuungsunterhalt gibt es keine gesteigerten Obliegenheitspflichten.
Wenn die Mutter der 13+15jährigen Kinder schon keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, als das jetzt 3-jährige Kind noch nicht geboren war, wäre ich skeptisch, was die Erfolgsaussichten angeht. Denn dann müsste die Mutter der 13+15jährigen Kinder indirekt für die Mutter des jetzt 3-jährigen Kindes zahlen (Mutter der 13+15 jährigen Kinder zahlt an Vater, der Vater zahlt an Mutter des 3-jährigen Kindes).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Ich bin nicht immer mit Markus einig,

hier aber schon.

Da man, wie er völlig richtig ausführte, auf Kindesunterhalt nicht rechtswirrksam verzichten kann, wird der EX bei einer Unterhaltsberechnung für Conni nicht mit dem Einwand keinen Unterhalt für die Kinder zu erhalten, durchdringen.

Dass das im Innenverhältnis zu der Mutter seiner Kinder bis auf Widerruf wirksam ist, wirkt auf keinen Dritten wirdwerden.

Übrigens, im ersten Post steht, dass er keinen Unterhalt kriegt, Ich fragte aber sehr bewusst woraus ihr schließt, dass die Kinder keinen Unterhalt kriegen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie zahlt weder an ihn noch an die kinder was. Das haben die 2 so ausgemacht, dafür hat sie ihm die kinder gelassen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage, ob die Fragestellerin den Vater dazu zwingen kann, Unterhalt für die 13+15jährigen Kinder einzutreiben, nur damit der Vater an die Fragestellerin Betreuungsunterhalt zahlen kann, ist aber eine durchaus interessante, die ich keinesweg so eindeutig sehe, wie Marcus2009 das zu tun scheint.


Genau diese Frage stellt sich NICHT ! Die Fragestellerin kann den Kindesvater in dieser Hinsicht zu gar nichts zwingen! Das hab ich doch geschrieben. Es geht darum, ob der Kindesvater einkommensmindernd geltend machen kann, dass er keinen Unterhalt erhält. Und wenn er nur deswegen keinen Unterhalt erhält, weil er darauf VERZICHTET hat, dann ist dies eben nicht der Fall!

Hört mal, die Fragestellerin hat ein geringes Einkommen ... sie ist alleinerziehend und erhält keinen Betreuungsunterhalt ... und damit lebt sie nicht gerade auf der Sonnenseite dieses Planeten. Und außerdem ist sie friedfertig und sehr freundlich. Ich möchte, dass sie hier einen GUTEN Rat erhält. Sie sollte einen Fachanwalt für Familienrecht im Rahmen einer Erstberatung konsultieren, damit der die Chancen und Risiken in diesem Fall prüft! Das kostet nicht viel. Und dann sollte sie auf dieser Basis entscheiden, was zu tun ist.

Das ist mein Rat, den ich hier nach bestem Wissen und Gewissen geben kann. Und wir sollten das vielleicht Im Interesse der Fragestellerin nicht hier im Forum zerreden!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Conny1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Einen RA werde ich bzgl einer Erstberatung auf jeden Fall kontaktieren. Mir geht es definitiv nixht darum ihn in irgendeiner weise auszunehmen. Ich bin nur langsam an einem punkt wo ich nicht mehr bereit bin alles schweigend hinzunehmen und er fährt 2mal im jAhr in urlaub u kann sich ein auto für 25.000 eur leasen. Mit unserem geld zzgl unterhalt für unseren sohn kommen wir grad so um die runden. Wir leben definitiv nicht im luxus und gönnen uns nichts. Mein arbeitgeber übernimmt gott sei dank die kita-kosten.

Wie bereits gesagt falls sich eausstellen sollte, das es um 50 oder 100 eur geht ist es mir den streit nicht wert.
Aber falls sich herausstellt, dass er mir z. B. 400 eur zahlen müsste, werde ich mit ihm das gesoräch suchen. Vielleicht wäre er ja bereit mir die hälfte davon ohne weitere schritte zu bezahlen. Ich habe nicht vor ihn ins existenzminimum zu treiben. Wir werden sehen. Danke auf jeden Fall für eure ratschläge

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