Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie ihr folgende Situation einschätzt: ich bekam Post von der Anwältin meiner Ex bezüglich Betreuungsunterhalt, da wir letztes Jahr einen Sohn bekamen.
Wir waren nie verheiratet und hatten auch nie zusammen gewohnt.
Der Verdienst meiner Ex betrug vor der Geburt 0 Euro.
Hier die Berechnung laut Ihrer Anwältin:
monatliches durchschnittliches Einkommen: 2.114,88 €
abzgl. Verm. Wirks. Leistungen: 40,00 €
abzgl. Direkt-Versicherung: 5,27 €
verbleiben: 2.069,61 €
abzgl. 5% berufsbed. Aufwendungen: 103,48 €
abzgl. Kindesunterhalt: 324,00 €
verbleiben: 1.642,13 €
abzgl. Berufsanreiz 10%: 164,21 €
verbleiben: 1.477,92 €
Bedarf: 739,00 €
Mein Anwalt hat folgende Rechnung aufgelistet:
Monatsnettoeinkommen (letzte 12 Monate): 1.989,35 €
abzüglich vermögenswirksame Leistungen: 40,00 €
abzüglich Direktversicherung: 5,27 €
verbleiben: 1.944,08 €
abzüglich 5% berufsbedingte Aufwendungen: 97,20 €
abzüglich Kindesunterhalt: 324,00 €
abzüglich Pkw-Darlehen aufgrund Familienplanung: 310,94 €
verbleiben: 1.211,94 €
abzüglich Berufsanreiz 10%: 121,19 €
verbleiben: 1.090,74 €
abzüglich 1000€ Selbstbehalt
nach Ziff. 21.3.2 SüdL: 90,74 €
.. da diese beiden Beträge doch sehr unterschiedlich sind, wollte ich mal fragen, welche nun korrekt ist bzw. welche die besseren Chancen vor Gericht hätte?
Betreuungsunterhalt richtig berechnet?
Hallo NoWo,
wieso geghen die RA´s von un terschiedlichen Netto-EK aus? Hat Dein RA evtl. das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld vergessen?
Warum werden die Kosten für den PKW-Kredit in Abzug gebracht? Wann wurde der Kredit aufgenommen? In der Regel sind diese Kosten mit den berufsbedingten Aufwendungen abgegolten.
LG Nero
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Hallo NoWo,
meine Gedanken gehen in Neros Richtung. Das Nettoeinkommen muss doch definitiv feststellbar sein. Gibt es zu den von Nero genannten Positionen ggf. noch Zinseinkünfte oder Steuerrückzahlungen, die dein Anwalt ebenfalls "vergessen" hat. Damit wirst du nicht durchkommen, das ist ja belegbar.
Ob der PKW-Kredit vor einem Gericht wirklich anerkannt wird, halte ich ebenfalls für fraglich.
Dafür hat die gegnerische Anwältin offenbar noch nie etwas vom Selbstbehalt gehört...
Klär erst einmal das tatsächliche Netto. Dann würde ich mir einen Betrag zwischen 90 und 400 € "überlegen", den du bereit bist zu zahlen und das als Vergleich anbieten. Ein Prozess kostet nur unnötig Geld!
Grüße
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Hallo Nero,
die unterschiedlichen Netto-EK kommen dadurch zustande, dass der gegnerische Anwalt lediglich die Gehaltsabrechnungen hat, die auch zur Berechnung des KU herangezogen wurden und ein paar Monate älter sind.
Somit sollte der Netto-KE meines Anwaltes der richtige sein.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. wurde berücksichtigt.
Die Kosten für KfZ-Darlehen (nun Bar-Darlehen) wurde in der Zeit, als wir noch zusammenwaren, aufgenommen, um ein Auto zu finanzieren. Evtl. kann man dieses aufgrund Zustimmung meiner damaligen Verlobten aufgrund der gemeinsamen Zukunft in Bezug auf Familie & Co. berücksichtigen. Laut meinem Anwalt ist dieses absetzbar.
Doch ob dies evtl. wirklich so gehandhabt wird???
Evtl. gibt es Zinseinkünfte in Bezug auf Lohnsteuerjahresausgleich, welchen ich aufgrund der ungewissen Zukunft noch nicht gemacht hatte.
Soviel ich weiß, beträgt mein Selbstbehalt bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen 1500 Euro?
Also knapp 2000 Euro (real: 1.944,08) - 242 Euro Kindsunterhalt (Kindergeld bereits abgezogen) - 1500 SB = 258 Euro
Deshalb Betreuungsunterhalt 258 Euro ???
Evtl. kann man die knapp 2000 Euro noch bereinigen mit den genannten Positionen, sodass dies auf 0 Euro hinausläuft???
Das Problem ist eben, dass selbst wenn ich 400 Euro anbieten würde, diese eben deutlich unter den 739 Euro wären, sodass Sie damit wohl nicht einverstanden sein dürfte...
739 ist Quatsch, weil dein Selbstbehalt von 1000 € ihr gegenüber nicht berücksichtigt ist!
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--- editiert vom Admin
Heißt also beim BU: knapp 2000 Euro (real: 1.944,08) - 242 Euro Kindsunterhalt (Kindergeld bereits abgezogen) - 1000 SB = 758 Euro ?
Falls ja: dann kann ich die knapp 2000 Euro noch um Verm. Wirks. Leistungen, Direkt-Versicherung, 5% berufsbed. Aufwend. bereinigen?
Liebe Zeit, Nowo, du hast doch zwei fast identische Berechnungen vorliegen. Ermittle dein korrektes Netto, bereinige, wie es die Anwälte auch getan haben, ohne den Kredit, ermittle den KU lt. DT. Ziehe von Restbetrag 1000 € Selbstbehalt ab und du hast den BU. So schwer ist das doch nun wirklich nicht...
Dann überlegst du, ob du das anbieten willst, oder im schlimmsten Falle auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zuläufst, wenn du den PKW-Kredit doch mit berücksichtigst.
So long!
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