Betreuungsunterhalt titulieren (Dringend)

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wolfram93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt titulieren (Dringend)

Guten Morgen Zusammen,
habe folgende Problemlage:

Morgen steht der Termin beim Notar, zur Titulierung des Betreuungsunterhaltes in höhe von 600 Euro.
Der Betreuungsunterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt berechnet und wird seit Anfang 2022 neben dem kindesunterhalt kontinuierlich bezahlt.
Trennungsjahr endet nun im November und das gemeinsame Kind ist 1 1/2 Jahre alt.

Ex bezieht insgesamt 2 Jahre Elterngeld (also noch ein weiteres halbes Jahr) Ca 500 Euro im Monat (Sie hat stets in Vollzeit gearbeitet)
Sie und Ihre Mutter haben sich seit der Trennung eine neue Wohnung gesucht und sind dort gemeinsam Mieter und sind nach der Trennung gemeinsam in die neue Wohnung gezogen (also geteilte Wohnkosten - günstige WBS Wohnung)

Sie hat sich vor kurzem von dem tollen Geld das sie ja erhält: Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt+ Elterngeld einen 25.000 Euro Luxuswagen gekauft.

Ist es "schlau" dass ich mit Ihr nun das Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes notariell titulieren lasse? Sie möchte nach der Titulierung die einvernehmliche Scheidung beim Gericht einreichen.

Oder laufe ich morgen beim Notar ins Messer und sollte lieber selbst die Scheidung einreichen ohne morgen zum Notar zu gehen.

Vielen Dank vorab !

VG
Wolfram

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Wolfram93):
Der Betreuungsunterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt berechnet und wird seit Anfang 2022 neben dem kindesunterhalt kontinuierlich bezahlt.
Und warum? Betreuungsunterhalt kann erst nach der Scheidung verlangt werden. Oder wurde hier Familienunterhalt inklusive dem Bedarf des Kindes berechnet?

Zitat (von Wolfram93):
Oder laufe ich morgen beim Notar ins Messer
Was meinst du damit? Der Notar macht das, was du von ihm willst. Bei einer Unterhaltsurkunde klärt er dich über die Rechtsfolgen auf und das wars. Wenn du einen Titel bis zum dritten Geburtstag befristen willst, dann musst du das dort angeben und der Notar hat es aufzunehmen. Ich persönlich würde überhaupt keinen Betreuungsunterhalt titulieren, zumindest keinen nach 1570 BGB.

Zitat (von Wolfram93):
Sie hat sich vor kurzem von dem tollen Geld das sie ja erhält: Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt+ Elterngeld einen 25.000 Euro Luxuswagen gekauft.
Dann kann die Mutter scheinbar ziemlich gut mit Geld umgehen. Das ist doch schön.

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#2
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Also ich komme auch nicht mit. Was für ein Betreuungsunterhalt, wenn ihr noch nicht geschieden seid? Meinst du Trennungsunterhalt?

Ob der Anwalt richtig gerechnet hat, weiß hier niemand. Fakt ist jedoch, dass du zu Unterhalt verpflichtet bist und vor Gericht wird es wegen des Anwaltszwangs teuer, so du nicht freiwillig zahlst und sie dich deshalb verklagen muss.

Erst nach Rechtskraft der Scheidung würde dann daraus ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Der Notar macht das, was du von ihm willst.

Nicht, wenn die Gegenseite ihn beauftragt hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht, wenn die Gegenseite ihn beauftragt hat ...
Wie kann das bei einer einseitigen Verpflichtungserklärung zum Unterhalt möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Notar wird das in die Urkunde aufnehmen, auf das man sich einigt.

wirdwerden

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