Betreuungsunterhalt vor Kindesunterhalt ?

30. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)
Betreuungsunterhalt vor Kindesunterhalt ?

Hallo hab mal ne Frage !

Ich habe folgende Unterhaltspersonen wo von mir Geld wollen .

Ich habe eine 18 Jährige ( seit 2 Wochen ) Tochter die Ihren eigenen Haushalt hat und eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin macht . ( uneheliches Kind )

Weiter habe ich 2 eheliche Kinder die zur Zeit 2+3 Jahre sind .

Dazu habe ich noch eine Ehefrau , die Zuhause ist ( Elternzeit ) und die Kinder groß zieht . ( ohne Einkünfte )

Ich habe ca ein Bereinigtes Netto Gehalt von 2000 Euro .

Wer bekommt wieviel Unterhalt ? Und bekommt die 18 Jährige Tochter noch ein Geld ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Leon1975,

die betreuende Mutter steht in Rang 2

die 18.Jährige Tochter mit eigener Wohnung in Rang 4

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

in Ergänzung zu edy...

Zunächst mal wird der Bedarf der minderjährigen Kinder gedeckt. Da gehe ich mal, nach Stufung in EK-Stufe 1, von je 225€ aus.

Dann kommt die bereuende KM. Da kann ein Bedarf von 860€ angesetzt werden, wenn diese kein eigenes Einkommen erzielt.

SB ggü. dem Kind in Ausbildung beträgt zur Zeit noch 1.200€. Nach Abzug der vorrangigen Unterhaltspflichten, verbleibt für das volljährige Kind nichts mehr.

LG nero

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#3
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Wie würde es sich den Verhalten , wenn die Tochter nun noch bei Ihrer Mutter wohnen würde ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wie würde es sich den Verhalten , wenn die Tochter nun noch bei Ihrer Mutter wohnen würde ?
<hr size=1 noshade>

Wenn die Tochter nicht mehr in die allgemeinbildende Schule geht, sondern eine Ausbildung macht: gar nicht.

Wenn die Tochter bei der Mutter wohnen würde, unter 21 ist, unverheiratet ist UND noch zur allgemeinen Schule geht (z.B. Gymnasium) - dann wäre sie den kleinen Kindern gleichgestellt und würde Vorrang vor der Mutter der kleinen Kinder haben.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Sie macht ein einjähriges zur Altenpflegehelferin !!!!!!!!!!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Leon,

in dem Fall ist die 18.jährige nicht mehr privilegiert und damit im 4. Rang.

Du musst der 18.jährigen keinen Unterhalt mehr leisten.

LG nero

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