Betreuungsunterhalt weg weil neues Kind ?

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt weg weil neues Kind ?

Hallo,bin momentan ziemlich frustriert und kann es nicht glauben...! Habe heute ein Schreiben bekommen,das der Kindsvater meiner Tochter(14 Monate),nicht leistungsfähig ist,was den Betreuungsunterhalt betrifft,er hat einen Nettoverdienst von 2030 Euro monatlich !Habe mich von ihm getrennt,nachdem er mich selbst in der Schwangerschaft tätlich angegriffen hat und ich herausgefunden habe,das er mich mit einer anderen Frau betrügt.Ich muß dazu sagen unsere Tochter ist auf gemeinsamen Wunsch entstanden durch eine IVF Behandlung.Jetzt hat er mit dieser anderen Frau einen 6Monate alten Sohn und ist mit ihr letzte Woche in eine gemeinsame Wohnung gezogen.D.h. er hat auch nicht so hohe Mietbelastungen mehr.Mir wurde geschrieben er ist beiden Kindern zu gleichen Teilen zu Unterhalt verpflichtet,je 256 Euro,außerdem hat er einen Kredit über 220,-Euro laufen seit 2007(Auto),eine Lebensversicherung zu 75,-Euro,so das mir nichts zustände.
Ich kanns nicht glauben,wie toll einige Herren sich ihren Verpflichtungen entledigen.Und wie einfach.Er hat ein großes Auto,ein Motorrad,hat aber nur 500m bis zur Arbeit,die neue Frau hat ebenfalls ein Auto,ist aber Hausfrau,hat schon 2 ältereKinder,geht schwarz putzen,kassiert vom Amt ab.Er erzählt groß im gemeinsamen Bekanntenkreis,das er eigentlich garkeine großen finanziellen Einbußen hat usw.,etc. pp.
Und ich bin am rödeln,würde wieder gern Vollzeit arbeiten gehen,weil muß,weil Teilzeit sich nicht rechnet,ich trotzdem Allg2 beantragen mußte,aber es geht nicht,weil in dieser Ecke,wo ich wohne die Kinderbetreuung nich abgesichert ist.Krippenplatz ist erst ab 9/2010 in Sicht und dann Betreuung ab 8 Uhr,toll,spätestens 6.30Uhr muß ich aber auf meiner Station stehen..
Hammermäßig findich auch,das er jeden Monat die 77 Euro von der Familienkasse abkassiert und sich überhaupt nicht um seine Tochter kümmert.Nicht mal zu ihrem 1.Geburtstag hat er sich sehen lassen...Sorry.Väter die sich kümmern,da finde ich das geteilte KG okay,aber nicht so...
Tschuldigung,wenn ich bissl gefrustet rüberkomme.
LG

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@ndege1

Wenn er 256,00 EUR KU zahlt, zahlt er schon mehr, als er nach Düsseldorfer Tabelle müsste.

Bei dem Gehalt wären das nach meiner Berechnung 228,00 EUR

Von wem hast du denn das Schreiben bekommen, dass er nicht leistungsfähig ist?

Seine jetzige LG wird sicher nichts mehr vom Amt kassieren, wenn sie offiziell mit ihm zusammenlebt.

quote:
Hammermäßig findich auch,das er jeden Monat die 77 Euro von der Familienkasse abkassiert und sich überhaupt nicht um seine Tochter kümmert.


Es sind genau genommen 82,00 EUR, die er nicht kassiert, sondern vom Unterhalt vollkommen berechtigt abzieht. Dafür bekommst du doch 164,00 EUR Kindergeld.

Bei allem Verständnis.....aber seh zu, dass du dich auf deine eigenen Beine stellst.

Ich bin alleinerziehend, seit meine Tochter (heute 20 Monate) 6 Wochen alt ist und habe niemals Betreuungsunterhalt erhalten. Trotz Leistungsfähigkeit. Ich gehe wieder arbeiten.

Von was lebst du denn?

Sofern die Belastungen alle abzugsfähig sind, müssten die jetzige LG und du sich den Betrag teilen, der dann noch überbleibt. Leben kann man davon sicher nicht.






-----------------
"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

hallo e!-k-k

vollumfängliche Zustimmung.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Desweiteren sollte nicht vergessen werden zu erwähnen, dass die KM des neuen Kindes des KV auch unterhaltsberechtigt ist.

Gesetzt der Fall, Du hättest einen neuen LG. Dann würdest Du auch keinen Betreuungsunterhalt mehr bekommen.
Es gibt genügend Fälle, in denen der Schuh genau andersrum steht.
Da haben die Mütter neue LGs, mehr Einkommen, fahren tolle Autos wohnen in Häusern zur Miete und kassieren vom KV Kindesunterhalt und der KV hat nicht mehr als die 900 € SB.

Wie sagte mein Mann immer im Bezug auf den KU für sein uneheliches Kind? : Jeder soll bekommen was ihm zusteht. :)

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo zusammen !

Jaja ,das Leben kann hart sein .........

Erst wird die zu verteilende Masse errechent ,indem berufsbedingte Kosten ,Kredite und sonstige Abzugsfähigen Kosten abgezogen werden .......

Dann bekommen erst die Kinder ihren vollen Anteil ........

Das restliche ,das noch über seinem SB von 1000€ ist ,bekommen dann die Muttis aufgeteilt ........sofern was da ist .

In diesem Fall dann wohl nicht .......

Es gibt auch genug Mütter die sofort wieder arbeiten müssen ,obwohl sie einen Mann haben und trotzdem nichts übrig bleibt für sie ,da z.B. Unterhalt für Kinder in anderen Haushalten gezahlt werden muss ........du siehst du bist nicht alleine in dieser Situation auf dieser Welt ;)


Wünsch dir alles gute bei der Jobsuche ........ :wipp:

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo ndege1,

warst oder bist du mit dem Vater des Kindes verheiratet?

Lieben Gruß




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !
Erstmal danke für die Antworten. Im Prinzip die selben Aussagen,was der Herr mir von der ARGE mitgeteilt hat.Momentan bekomme ich komplett Allg2,da ich momentan durch die Kleine nicht mehr in meinem Beruf als Krankenschwester Vollzeit arbeiten kann.Teilzeit wäre Blödsinn,da ich dann genauso Allg2 beantragen müßte,das heißt die Aufstockung,was ich ja bis jetzt hatte,d.h.ich hatte 1Jahr Elterngeld plus Allg.2 Aufstockung.Jetzt,wo das Elterngeld ausgelaufen ist,bekomme ich komplett Allg.2.Seit über 1 Jahr versuche ich hier im Inntal,wo wir wohnen,eine Wohnung mit den Kriterien zu finden,welche die ARGE vorschreibt.Es ist so gut wie aussichtslos,ich habe Inserate geschaltet,an Pinwänden ausgehängt,Zeitungen,Internet,Mundpropaganda...Für 340Euro KM ein Zimmer oder ne "Bruchbude",schimmlige,feuchte Wände(übrigens über nen Makler...),Ofenheizung,von Elektroheizungen habe ich auch Abstand genommen.Die jetzige Wohnung,welche ich vor ca.1 Jahr bezogen habe,ist laut ARGE 110 Euro zu teuer.Und diese 110 Euro muß ich natürlich selber drauflegen und nehme sie momentan vom Regelsatz.Nächstes Problem,die Kinderbetreuung hier.Krippenplätze belegt,außerdem Betreuung erst ab 8 Uhr.Somit könnte ich erst frühestens 8.45Uhr mit Dienst anfangen.Damit ist die Station nicht einverstanden.Außerdem würde ich damit garnicht meine Stunden zusammen bekommen,müßte wieder ALLG2 Aufstockung beantragen.Kann keine Spät- und Nachtdienste und Wochenenden arbeiten.
Geplant war alles ganz anders...naja,so ist das Leben !
Übrigens kenne ich es,wie "toll" es ist,ein Kind um 4.30Uhr aus dem Bett zu reißen,damit es 5.45Uhr bei der Betreuung ist,damit man pünktlich um 6 Uhr mit dem Dienst anfangen kann,denn mein "Großer" (21 J.),hat das seit seinem 1.Lj.auch mitmachen dürfen und als Mutter fühlt man sich nicht gerade super damit. Das sollte meiner Tochter eigentlich erspart bleiben ! Wie gesagt mit Arbeiten in meinem Beruf ist hier in Bayern nicht,dank der tollen Kleinkinderbetreuung. ich habe mich bereits entschlossen Richtung Berlin zu ziehen,da ich dort Freunde habe,mittlerweile der Bedarf an Krankenschwestern auf dem Arbeitsmarkt gegeben ist,erschwingliche Wohnungen zu bekommen sind und das Wichtigste,die Kinderbetreuung abgesichert ist.Problematisch wird es nur den Umzug zu finanzieren,da die ARGE sich nicht daran beteiligen will,da ich ja laut ARGE ruhig noch 2 Jahre mit demKind die Elternzeit geniesen(????) soll und ja nicht unbedingt arbeiten gehen muß !!! Der Herr hat mir nur nicht gesagt,wie das gehen soll mit 300 Euro im Monat !
Naja was solls,mir war nur wichtig zu erfahren,ob der nette"EX",wirklich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann ,denn er hat sich genauso wie ich bewußt für unser Kind entschieden und er hat genau gewußt,das ich mich mit dieser Entscheidung in eine finanzielle Abhängigkeit begebe,was ich auch gewußt habe und wo ich ihm leider vetraut habe. Der stellt sich nämlich lächelnd vor uns auf und sagt "geht doch zum Sozialamt,machen andere doch auch! "Ich war übrigens zum Glück NICHT mit ihm verheiratet und die neue LG tut mir jetzt schon leid.
Also,es ist nicht,das ich nicht arbeiten will,hier in Bayern ist es jedoch nicht möglich mit Kleinkind. Also auf zu neuen Ufern....
LG und vielen Dank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@ndege1

Arbeiten kann man immer, wenn auch anfangs vielleicht nicht im Beruf.

Erkundige dich doch mal nach Tagesmüttern, die gibt es überall und sie werden vom Jugendamt gefördert, sofern sie eine Pflegeerlaubnis haben.

Wenn du von Alg2 lebst, ist es sowieso unsinnig, über BU nachzudenken, weil dieser dir zu 100% angerechnet werden würde. Die Arge prüft sicher von sich aus, ob da etwas zu holen ist oder nicht.

Und selbst wenn du nicht Vollzeit arbeitest und nicht den kompletten Lebensunterhalt erstreiten kannst derzeit, so hast du doch mit deiner Arbeit trotzdem mehr Geld zur Verfügung als jetzt.

Es bringt dich dann auch einen Schritt weiter richtung Unabhängigkeit.

Wenn dein Kind dann in den Kiga geht, hast du weitere Möglichkeiten.

Kopf in den Sand stecken hilft da nicht weiter.

Ich würde ein Gespräch mit der Krankenhausleitung führen und versuchen, hier eine Einigung zu finden.

-----------------
"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo ndege1,

quote:
Ich war übrigens zum Glück NICHT mit ihm verheiratet ...

kannst du mir bitte hierzu noch eine Frage beantworten?
quote:
Ich muß dazu sagen unsere Tochter ist auf gemeinsamen Wunsch entstanden durch eine IVF Behandlung.

Wie war das möglich?

Lieben Gruß


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 17.10.2009 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo zusammen !

quote:
Wie war das möglich?


Die Frage hatte sich bei mir schon gestellt ,als ich las ,das ihr Sohn 21 Jahre ist ........ gesetzliche Krankenkassen übernehmen das in der Regel nur bis zum 35.LJ oder nach ausdrücklicher Prognose vom Arzt........aber "Kinderlos" war sie ja auch nicht mehr ,wie es Vorrausetzung sein muss .........

Es sei denn sie ist Privatversichert gewesen ,dann wird es auch ohne Ehe erstattet .......

Hört sich trotzdem recht Fragwürdig an :???:

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@Tigerchen

Eine IVF kann man auch vornehmen lassen, wenn man nicht verheiratet ist. Nur die KK zahlt dann eben nichts dazu, wie bei Ehepaaren.

Ich denke mal darauf bezog sich Deine Frage. Oder habe ich es falsch verstanden?

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi beijing,

Volltreffer!
Es hätten ja auch andere rechtliche Gründe hierfür vorliegen können?!
Danke, für die Info.

Hallo ndege1,

ich fasse mal so zusammen, wie es mir noch in Erinnerung geblieben ist und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Der Vater ist insgesamt vier Menschen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.
vorrangig beiden Kindern und nachrangig beiden Müttern.

Wenn er sein Auto nicht berufsbedingt braucht, wei sein Arbeitsweg lediglich 500m beträgt sind die Kosten hierfür - zumindest für mich nicht ersichtlich - nicht abzugsfähig, seine LV hingegen ja.

Bei vier Berechtigten kann man davon ausgehen, dass der KU um eine Stufe abgesenkt wird, somit verblieben je Kind 214€, als Zahlbetrag.
Im verbleiben nach Abzug des KU somit rund 1630€.

Je nach OLG-Berzirk wird dem Verpflichteten zum BU ein Erwerbstätigenbouns zugesprochen ( 1/7 oder 1/10)
Um den entsprechenden Betrag ist das EK nochmals zu bereinigen.

Da das verbliebene Einkommen nicht ausreicht den Bedarf beider Mütter zu decken erfolgt jetzt eine Mangelfallberechnung, wenn es nach einer mittlerweile aus dem Internet entfernten Ausführung von Gretel Diehl aus dem Jahr 2008 geht.

Gilt die neue Beziehung als gefestigt - und davon kann man ausgehen, wenn ein gemeinsames Kind dort lebt - ergeben sich auch Ersparnisse durch die gemeinsame Haushaltsführung, die als bedarfsmindernd angesehen werden.
Hier werden regelmäßig 5% pro Erwachsenen angesetzt, die als Summe ( 10% ) zur Deckung des Bedarfs der alleinerziehenden Berechtigten übertragen werden.

Da dieser Mangelfall nachrangig eintritt, stellt sich mir die Frage nach der Zulässigkeit der Umlage von Haushaltskostenersparnissen?
Hab´ da leider noch nichts neueres drüber gefunden.

Unterm Strich verbleibt dem Verpflichteten nicht mehr als seine 1000€.

Wenn dein Bedarf nicht vollständig über die Unterhaltstransfers gedeckt ist, steht dir noch Geld nach SGB zu.
Der Mann von der ARGE hat recht, wenn er dich auf die dir verbleibende Zeit hinweist.

Das Thema Fortzug mit dem Kind ist ein anderes und hier schmeckt mir deine Grundhaltung nicht.
D. besteht nicht nur aus Berlin und zu einen derartig weiten Fortzug wirst du im Zweifel einem Gericht deine Begründungen mit Sicherheit substatiierter darlegen müssen als uns.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo beiing,
ja genau so verhält es sich.Seit 2007 besteht ein Gesetz,das auch in bestehenden Lebenspartnerschaften,in D, IVF Behandlungen offiziell durchgeführt werden dürfen,allerdings wird diese Form der KIWU Behandlung dann nicht von den KK übernommen,man zahlt alle Behandlungen selber.Erwähnt habe ich diese Geschichte nur,um klar zu stellen,das dem" Guten Mann",kein Kind angehängt worden ist,denn es gibt ja Frauen,wo der KIWU besteht,doch der Partner nicht will u.diese Frauen sich ihr Wunschkind erzwingen u. den Partner dann zu Unterhaltszahlungen verdonnern.
Zum Anderen,Berlin ist in meine Wahl gekommen,da ich dort eine langjährige Freundin habe,welche seit über 10 Jahren Tagesmutter ist und mir die Kleine nachts kostenfrei betreuen wird,wenn ich Nachtdienst hätte. Wenn ich diese Möglichkeit nicht nutzen würde...?
Aber das gehört jetzt nicht in dieses Forum ! Ich bedanke mich für Eure Antworten ! LG ndege1


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@einzige-kleine-königin,

mehr Lebensunterhalt mit Teilzeitarbeit plus Allg2 Aufstockung habe ich da auch nicht,als komplett Allg2,meine Meinung dazu und das muß nicht Eure Meinung sein,warum sollte ich Teilzeit arbeiten gehen,mein Kind in fremde Hände zur Betreuung geben,evtl. noch Betreuungskosten haben,wenn der Lebensunterhalt gleich bleibt oder vielleicht noch weniger wird wegen der Betreuungskosten ?Da ist mir aber mein Kind wichtiger ! Wenn ich mein Kind schon in seinen ersten 3 Lbj.,wegschaffen muß um es betreuen zu lassen,dann aber mit einer handfesten Begründung,nämlich das sich unsere Lebenssituation wirklich verbessert.Und das sehe ich nur indem ich wieder Vollzeit arbeiten gehe,was jedoch hier nicht möglich ist.Wie gesagt das ist meine Meinung und niemand muß derselben sein...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich höre hier immer nur geld vom vater! arbeiten geht man auch für sich selber, und wenn du aufstockung bekommst, dann ersparst du uns steuerzahlern eine menge an geld!

wenn dein kind dann 3 ist, fällt dir wieder was ein, was dich daran hindert arbeiten zu gehen....

und ich habe hier mit keinem wort gehört, dass der vater sein kind regelmässig sehen kann....

ich kann frauen wie dich nicht verstehen... vorrangig gehts darum, wie hoch man den kindsvater abkassieren kann und wie lange.... man kann doch seinem kind nicht vorlegen, NICHT arbeiten zu gehen und wenns geht das ganze auch noch finanziert vom geld dritter leute... *kopfschüttel*

ich denke der neid und missgunsts-faktor ist bei dir auch extrem hoch, schliesslich lebt dein ex in einer neuen glücklichen beziehung....ein kind mit jemanden zu bekommen sollte man sich vielleicht mal ausführlich überlegen, aber für frauen ist das natürlich einfach: kind bekommen, trennen, geld für jahre gesichert..und die väter dürfen zahlen und wenn sie glück haben, die kinder überhaupt mal sehen...
ach so: wandere doch aus: skandinavien: krankenschwestern bekommen dort fast das doppelte als hier, kostenfreie betreuung ganztags oder sind arbeitende mütter rabenmütter? ein kind braucht feste bezugspersonen, aber nicht rund um die uhr die eigene mutter, für die entwicklung ist es sehr wichtig, dass kinder die möglichkeit haben, zu verschiedenen festen! bezugspersonen eine beziehung aufzubauen.. aber sowas willste wahrscheinlich gar nicht wissen..

ich drücke deinem kind alle daumen, dass es irgendwann eine gute beziehung zu seinem vater aufbauen kann

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo RedHair,
tut mir leid,wenn Du vielleicht solche Erfahrungen gemacht hast,Du solltest jedoch nicht pauschalisieren,denn Du kennst unsere Geschichte nicht.
Unsere Tochter kann jederzeit ihren Papa sehen,nur der Papa lässt sich verleugnen,wenn ich mit seiner Kleinen vor seiner Tür stehe und das nicht nur einmal ! Ich bin eine von den "Ausnahme-Müttern",welche das Kind dem Vater hinterherträgt,damit das Kind eine Beziehung zum Vater aufbauen kann,welche bettelt,damit das Kind eine vernünftige Elternschaft erleben kann.Ich denke,es gibt nicht viele Mütter wie mich,welche beim Jugendamt vorsprechen,damit der KV seiner Umgangspflicht nachkommt zum Wohle des Kindes !
Von meiner Seite aus gibt es keinerlei Neid der neuen LG gegenüber,diese ist ein bedauernswertes Wesen,denn auch sie ist von ihm während ihrer Schwangerschaft regelmäßig betrogen worden.Und hätte ich gewußt,das da eine schwangere Freundin ist,wäre es nie passiert...soviel zu der glücklichen neuen Beziehung meines EX perten ! Ich bin froh,dass er weiter ist und verzichte dankend auf ihn als Partner,nur ist es für mich unverständlich das er sein "Wunschkind"seit 5 Monaten garnicht mehr sehen mag ??? Und nochmal zum Thema,vom Unterhalt des KV leben und vielleicht fällt mir dann,wenn die Kleine 3 ist,ein anderer Grund ein nicht arbeiten zu gehe.
RedHair,Du hast kein Recht solche Unterstellungen zu tätigen,zumindest nicht was mich betrfft,denn Du kennst mich nicht ,ich habe immer mein eigenes Geld verdient und das in wahrlich ausreichender Menge.Knackpunkt an meiner Geschichte ist es,das ich der Kleinen in den ersten 3 prägenden Entwicklungsjahren ihres Lebens das Beste geben wollte,nämlich die Anwesenheit der Mutter,wenn schon der Vater andere Wege gehen mag.Und ich von meiner Seite aus kann das ganz gut beurteilen,nachdem ich schon einen tollen großen Sohn habe,welcher fest auf eigenen Füßen steht und dessen Meinung heute ist "Mama,du warst immer so oft weg arbeiten"! Denn auch ihn habe ich alleine großgezogen ohne irgendwelche Unterhaltsleistungen,auch kein UVG.Mir ging es lediglich ums Prinzipielle,denn ob ich Allg2 oder BUbekomme ist völlig egal,der Betrag bleibt derselbe.Nur hätte ich es als ungerecht empfunden,wenn sich mein Ex perte aus der Verantwortung geschlichen hätte.Letztendlich trage ich somit die Verantwortung für unser Kind alleine und werde das Beste daraus machen,auch wenn ich es ebenfalls nicht gut finde,das der Kleinen der Vater versagt bleibt,aus mangelndem Interesse von ihm....! Und die Kleine hat auch nicht nur mich als feste Bezugsperson,das kannst Du glauben,ich hab auch keine Lust auf "Übermutter",eine "normale"Mutter reicht der Kleinen,denke ich ;-) .Außerdem sind Mütter die arbeiten gehen müssen keine Rabenmütter,dann wäre ich bei meinem Sohn auch eine gewesen!!! ...und ich will ja wieder arbeiten gehen,glaub nicht,das mir meine Arbeit nicht fehlt,alleine die sozialen Bindungen,welche damit verloren gegangen sind.Nur "Muttertier" sein ist auch nicht DIE Erfüllung,aber fürs Kind doch wichtig in seinen ersten Jahren! Und keine Angst RedHair,ich geh wieder arbeiten,weil muß...
Sorry,bin mit diesem Beitrag im völlig falschen Forum ;-) ! RedHair hat es geschafft... :-)

-----------------
""

-- Editiert am 17.10.2009 22:55

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@ndege1

Wenn man in ein Diskussionsforum geht, muss man auch mal damit rechnen, eine Meinung zu lesen, die einem nicht passt.

Natürlich braucht ein Kind Vater und Mutter, man sollte aber den Vater nicht dazu zwingen, wenn er nicht will. Glaubst du, meiner kümmert sich um unsere Tochter? Er fragt nicht mal, wie es ihr geht. Hinterhertragen würde ich da garnichts.

Du musst ja auch nicht von morgends bis spätabends arbeiten gehen. Meine Tochter ist bei einer Tagesmutter wenn ich arbeite und hat dort andere Kinder um sich. Sie zeigt mir immer wieder, dass sie sich da wohl fühlt. Nach der Arbeit habe ich auch noch viel Zeit mit meiner Tochter.

Nur, einerseits jammern, weil zu wenig Geld da ist und andererseits nicht arbeiten wollen, weil dann auch nicht mehr Geld vorhanden ist, verstehe ich nicht. Natürlich hast du mehr zur Verfügung, wenn du arbeiten gehst.

Und was Wohnungen angeht......wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Hier mit Vorurteilen zu kommen, die wären ja mit Schimmel, nur ein Zimmer etc. pp., kann ich so nicht nachvollziehen.

Ich kann nicht sagen, dass mein Kind sich komisch verhält, nur weil es halbe Tage (und einen Tag in der Woche sogar den ganzen Tag) bei der Tagesmutter ist. Im Gegenteil, sie versteht sich unheimlich gut mit anderen Kindern ihres Alters und diese hat sie so um sich.

Aber jeder muss selber wissen, was er aus seinem Leben macht. Verantwortung sollten natürlich beide tragen, aber nicht auf Kosten des anderen.

-----------------
"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo ndege,

ich lästere ja auch gerne mal über meine ewig sich beklagende, weil ach so alleinerziehende, arme und ausgenutzte Ex, aber wenn man die Überschrift zu deinem Thema nochmal so überfliegt und deine wilden Aussagen nur hierzu liest, wirkt es auf mich, als wäre die Überschrift nur gewählt um bewusst inhaltlich auf ein anderes Gleis zu wechseln.

Du fragtest nach BU, ich antwortete dir ausgiebig zum BU.
Du übergehst die wesentlichen Fakten hierzu und tust obendrein so als hättest du noch immer keinen Anspruch auf BU und ratterst ganz nebenbei mit hoher Geschwindigkeit auf deinem Parallelgleis weiter.

Schreib´ doch einfach, dass alle Männer schei.ße sein müssen, weil du zweimal mit dergeschlechtlichen Wesen auf die Fre.sse gefallen bist, dies hätte deine empirische Studie zu 100% ergeben.

Und wenn du das dann losgeworden bist, komme ich gerne vorbei und antworte dir im entsprechenden Thread, wenn du das möchtest.

Nochmal: Du hast einen Anspruch auf BU, auch - wenn dann auch weniger - über Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus, wenn du dies entsprechend begründen kannst und auch aus der zweiten Reihe heraus und auch wenn der Vatr eures Kindes ein weiteres Kind gezeugt hat.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ndege1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ARTiger,sorry,wenn Du es überlesen haben solltest,hatte mich eigentlich "artig" bedankt für die ausführlichen Auskünfte ... :augenroll:
...und nochmal entschuldigung,wenn das Thema der Überschrift in ein paar andere Themen abgeglitten ist,dadurch das hier von anderen Forumsteilnehmern diese angesprochen worden sind und ich versucht habe darauf einzugehen,allerdings aus meiner Sichtweise,welche nicht die der anderen Forumsteilnehmer sein muß und
ich ändere auch gerne meine Sichtweise,wenn mir eine andere plausibel erscheint und mir kein komisches Gefühl macht..
Außerdem bin ich der Meinung,wer die Aussage trifft alle Männer sind schei..e,muß wirklich stark frustriert sein um so eine oberflächliche Aussage zu treffen. Mit Sicherheit ist das nicht meine Meinung,denn es gibt viele "nette"Exemplare ;) .
Mit deiner Spekulation,ich wäre zweimal auf die "Fre..e"gefallen liegst Du falsch und Du solltest ein wenig nachdenken,wenn Du solche Vermutungen anstellst.
Der Vater meines großen Jungen kam 1988 durch einen Elektrounfall in seiner Firma ums Leben.Leider hat er seinen Vater nie kennenlernen können und ich habe bewußt mit meinem Sohn alleine gelebt,da in dieser Zeit kein anderer Mann für mich in Frage gekommen wäre.Soviel zumThema,welches Du angeschnitten hattest.
Nun nochmal zum Thema BU:"Ich habe es schon bei Deiner ersten ausführlichen Erörterung verstanden,Anspruch auf BU habe ich,jedoch reicht das Einkommen nicht vom KV,um leistungsfähig zu sein !":)
Bist schon ein recht ungeduldiger Mensch ;) ,ich bin nun mal Frau und schweif ab und an mal ein wenig ab vom "Pfad",aber dafür gibts ja euch Männer,um uns darauf aufmerksam zu machen,manchmal kriegen wir's ja auch selber mit :forum:
Falls noch Fragen sind gerne über PN,sonst ist hier wirklich die "Überschrift" verfehlt.....LG



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nemesis2k3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

bin selbst Vater einer unehelichen Tochter und muss eine Lanze für uns Männer brechen.
Meiner Meinung fördert der Staat durch den unkontrollierten Betreuungsunterhalt die Faulheit von bestimmten Müttern die sich alle 3 Jahre schwängern lassen um dem Amt zu entgehen.
In meinem Falle war es so dass die Kindsmutter mich bewusst belogen hatte über Ihre Verhütung und ich als gutmütiger Mensch darauf hereingefallen bin. Sie hat bewusst unsere Verabredungen auf Ihre fruchtbaren Tage gelegt.

Natürlich habe ich mitgemacht aber aus welcher Grundlage ist dieses Kind entstanden?, durch eine bewusste Lüge. Für mich ist das Betrug.
Ich bezahle derzeit Kindesunterhalt in Höhe von 270€ und zzgl. noch den Betreuungsunterhalt in Höhe von 593€.
Dann bin ich auch schon bei meinem Selbstbehalt angekommen. Große Sprünge wie Hausbau, Kredite etc... sind nicht mehr drin. Im Nachhinein interessiert es keinen Anwalt oder Richter dieser Welt wie es dazu gekommen ist.
Der Staat unterstützt solche Frauen noch sich von Schwangerschaft zu Schwangerschaft zu schwingen. Unglaublich.

Ich hatte Gerichtskosten, Anwaltskosten und durfte den gesamten Batzen Unterhaltsvorschuss nachträglich bezahlen. Alles in allem fast 10.000€. Hätte ich nix auf der Hohen Kante gehabt und würde günstig wohnen. hätte ich ein Problem gehabt. Kinder sollen selbstverständlich Ihren Unterhalt bekommen aber der Betreuungsunterhalt sollte anders geregelt werden meiner Meinung nach. Es müsste unterschieden werden in welcher Beziehung man zur Frau stand, verheiratet oder nicht , Beziehung oder nicht etc...

Inzwischen habe ich eine neue Liebe gefunden und wir erwarten am 03.03.2020 unser erstes gemeinsames Kind. Ich hoffe dass sich der Betreuungsunterhalt reduziert bzw. ganz auflöst um die Faulheit dieser Frau nicht weiter unterstützen zu müssen. Was man hier so gelesen hat macht mir wirklich Hoffnung als Mann und Zahlesel. Sicher gibt es auch andere Frauen die wirklich in einer Notsituation und wieder arbeiten gehen müssen und wollen um unabhängig zu sein aber ich habe eher den Eindruck die Abzockerinnen die so reisen sind wesentlich mehr.

LG
Tobi

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Vielleicht eröffnet man, wenn man denn unbedingt seine Lebensgeschichte zum besten geben möchte, einen eigenen Beitrag, dies dann verbunden mit einer Rechtsfrage und hängt sich nicht an einen zehn Jahren alten Beitrag dran.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 25.10.2019 12:35

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.