Betreuungsunterhalt - welche Kosten können einkommensmindernd berücksichtigt werden?

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2011 16:24:45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - welche Kosten können einkommensmindernd berücksichtigt werden?

Berechnung von Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Mutter..
welche Kosten können einkommensmindernd berücksichtigt werden?

z.B. Rückzahlung Bafög ?? --> Fälligkeit war vor der Geburt des Kindes, dann Unterbrechung wegen Arbeitslosigkeit, weitere Tilgung erst nach der Geburt des Kindes

z.B. Zinsen aus Kreditvertrag?? --> Fälligkeit war nach!!! der Geburt des Kindes

z.B. Allgemeine Kosten wie Anwaltskosten wegen Auseinandersetzung mit der Mutter des Kindes --> Fälligkeit war nach!!! der Geburt des Kindes

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

kannst du hier mal gucken:

Unterhaltsrechtliche Leitlinien

Bafög würde ich bejahen.
Kreditaufnahme nach Geburt des Kindes, nein.
Anwaltskosten kannst du u.U. steuerlich geltend machen.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen