Ich habe vom Amtsgericht ein Schreiben erhalten:
Meine Mutter hat ein Betreuungsverfahren, und nun möchte das Vormundschatfsgericht Unterhalt von mir haben.
Es gibt da leider kein Rückschreiben, was ich einfach ausfüllen kann, sondern dort steht
Geben Sie daher die notwenidge wahrheitsgemäße Erklärung ab, ob
-Sie in der Lage sind Unterhalt für Ihre Mutter zu leisten und in welcher Höhe bzw.
-Sie die Zahlung von Unterhalt verweigern, soweit Aufwendungsersatz und Vergütung in der Betreuerangelegenheit zu leisten sind.
Ich weiß nun da ich im November ein Kind erwarte nicht welches Einkommen ich ab nächsten Jahr habe, da ich immer auf Provision gearbeitet habe.
Bzw. was kann ich für Ausgaben mit angeben, Elterngeld beträgt ja nur noch 67% des Nettogehaltes, und ich bin froh wenn meine Grundkosten (Miete, Schulden, Auto, Versicherungen) überhaupt gedeckt sind.
Ich habe auch von Härtefallregelungen gehört, da ich ehrlich gesagt mit meiner Mutter jahrelang überhaupt keinen Kontakt hatte, und weil Sie schwer krank war, habe ich Sie mal besucht, oder tel. ab und zu mit Ihr ...
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
DANKE
hoffdan
Betreuungsverfahren für Mutter
15. Oktober 2007
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Frage vom 15. Oktober 2007 | 17:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsverfahren für Mutter
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 18:07
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 390x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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