Betrug Scheidung Verhalten Richter

23. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
c.harper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrug Scheidung Verhalten Richter

Hallo,

muss ein Familienrichter Straftaten, von denen er im Zuge eines Verfahrens Kenntnis erhält, anzeigen?
Gibt es einen Unterschied zwischen Straftaten, die seinen Beschluss beeinflussen sollen, und Verfahrens-fremden Straftaten?

Beispiel:
Im Zuge des Zugewinnausgleichsverfahren legt der Ehemann einen Kaufvertrag für ein KFZ vor. Die Kopie ist sehr undeutlich. Er stellt die Behauptung auf, er habe den Vertrag unterschrieben.
Die Gegenseite legt eine andere Kopie vor, aus der deutlich eine andere Unterschrift ersichtlich ist.
Einer von beiden lügt also.
Muss der Richter das überprüfen oder kann er einfach einem der beiden "glauben"?

Danke für die Antworten,

Charlie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Hallo!

Nur eine kleine Bemerkung:
IMHO ist Ihre Frage unter der Rubrik "Verfahrensrecht " besser aufgehoben.
Sie haben dann m.E. noch bessere Chancen auf fundierte Hilfe.

Schönen Sonntag noch!


-----------------
"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Richter sitzt nicht auf der Planstelle eines Sherlock Holmes. Er muss im Zivilverfahren nicht nachforschen. Er wird sein Verfahren zum Abschluss bringen. Wenn er meint, dass es sinnvoll ist, die Sache von der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen, dann wird er die Akte nach Abschluß seines Verfahrens der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen.

wirdwerden

-----------------
""

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