Ich habe eine Frage bezüglich dem Erzwingen eines Vaterschaftstest.
Ich hatte vor ein paar Wochen Kontakt zu einer Person die ich im Internet kennengelernt habe. Haben uns bei ihr in der Wohnung getroffen, haben aber nur geredet. Es ist nichts passiert.
Nun ist sie angeblich schwanger und sagt ich sei der Vater.
Wir waren an dem Abend natürlich alleine und es gab keine Zeugen aber es war für mich die ganze Zeit nur freundschaftlich. Habe selber eine Freundin und 2 Kinder und würde nie fremdgehen.
Was kann ich tun wenn Sie trotzdem auf Ihrer Meinung beharrt und einen Vaterschaftstest erzwingen will. Ich bin damit nicht einverstanden und will auch nicht meine Familie in Unruhe bringen.
Was für Beweise benötigt man denn damit ein Gericht den Vaterschaftstest anordnet?
Als Mann ist man da ja ziemlich der Situation ausgeliefert selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden lassen kommen.
Beweise für Vaterschaftstest
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn nichts "passiert" ist, wäre es doch sinnvoll einem Vaterschaftstest zuzustimmen, bevor das gerichtlich angeordnet wird. Man hat doch nichts zu befürchten oder?
Das sehe ich auch so. Insbesondere bevor das erste Anwalts-/Gerichtsschreiben in dieser Sache ankommt. So kann man das doch ganz schnell und schmerzlos erledigen, insbesondere wenn die Frau die Kosten trägt (privater Vaterschaftstest).Zitat:Wenn nichts "passiert" ist, wäre es doch sinnvoll einem Vaterschaftstest zuzustimmen, bevor das gerichtlich angeordnet wird. Man hat doch nichts zu befürchten oder?
Theoretisch muss Sie dafür glaubhaft machen, dass Sie ihr "beigewohnt" haben. Praktisch dürfte das Gericht mit ihrer plausiblen Behauptung begnügen. Lieber kurz und schmerzlos den (dann gerichtlichen) Test anordnen als sich lange damit befassen, ob Sie jetzt überhaupt ein Vaterschaftskandidat sind.Zitat:Was für Beweise benötigt man denn damit ein Gericht den Vaterschaftstest anordnet?
Wobei man aber wohl zwei Dinge bedenke sollte. Zum einen ist sie womöglich gar nicht schwanger. Warten Sie doch einfach mal ab. Zum anderen sollte die Frau doch nicht so doof sein, und einen gerichtlichen Test verlangen, wenn wirklich "nichts passiert" ist. Was sollte sie davon haben?
Schlimmstenfalls ist sie zwar wirklich schwanger, hat es aber gerade nicht auf einen Test abgesehen und sich gefragt, ob Sie wohl so doof sein könnten und die Vaterschaft einfach so anerkennen.
Um ehrlich zu sein: Es ist wenig realistisch, dass irgendeine Frau so vorgeht, wenn wirklich "nichts passiert" ist. Das ist allenfalls dann denkbar, wenn sie ganz unabhängig von der Vaterschaftsfrage die Behauptung verbreiten möchte, dass es doch "etwas passiert" ist, etwa auch Rachemotiven oder ähnlichem. Sie erwähnen aber nichts, was darauf hinweisen würde.
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Okay mal sehen ob dann überhaupt noch was von ihr kommt. Wollte halt dem Stress mit der Familie entgehen wenn das Gerede losgeht wer denn diese Frau sei und warum sie das behauptet.
Es wäre möglich dass sie sich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis davon erhofft oder finanzielle Unterstützung.
Im Streit sind wir jedenfalls nicht auseinander gegangen.
Danke aufjedenfall schonmal für die Hilfe.
PS. Kann wirklich einfach eine Frau in Deutschland behaupten sie hätte mit XY geschlafen und das Gericht ordnet sofort einen Test an obwohl es keinerlei Beweise gibt? Dann könnte man das ja theoretisch mit jedem machen den man nicht leiden kann?!
ZitatPS. Kann wirklich einfach eine Frau in Deutschland behaupten sie hätte mit XY geschlafen und das Gericht ordnet sofort einen Test an obwohl es keinerlei Beweise gibt? :
Prinzipiell ja. Mit dem Test soll ja der Beweis erbracht werden.
ZitatDann könnte man das ja theoretisch mit jedem machen den man nicht leiden kann?! :
Was sollte das bringen? Der Test schadet dem Mann ja kaum, und die Frau hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der Test negativ ausfällt.
Hallo,
Nach der "Geburt" wird sie dich als Vater angeben, dem widersprichst du.
Dann wird wohl ein Test angeordnet.
edy
Beweise für Vaterschaftstest--- Wie bitte?
Unsinn.ZitatAls Mann ist man da ja ziemlich der Situation ausgeliefert selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden lassen kommen. :
Nö. Weder in Deutschland noch sonstwo in der Welt.ZitatPS. Kann wirklich einfach eine Frau in Deutschland behaupten...und das Gericht ordnet sofort einen Test an obwohl es keinerlei Beweise gibt? :
Also mit mir nicht, das steht mal fest.ZitatDann könnte man das ja theoretisch mit jedem machen den man nicht leiden kann?! :
Ahhh. Da kommt man ihrer Idee schon näher. Aber auch Ausländerinnen wissen iaR, wie man schwanger wird.ZitatEs wäre möglich dass sie sich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis davon erhofft oder finanzielle Unterstützung. :
Kursieren solche Storys grad mal wieder in den achsotollen sNW?
Grad hat einer ähnlich gefragt...
-- Editiert von Anami am 17.02.2021 12:31
Da liegst du falsch Anami. Die richtige Antwort hatte hiphappy in #4 schon gegeben. Dem Gericht bleibt gar nichts anderes übrig als einen Test anzuordnen und über den Antrag der Mutter so den Beweis zu erheben.Zitat:Nö. Weder in Deutschland noch sonstwo in der Welt.ZitatPS. Kann wirklich einfach eine Frau in Deutschland behaupten...und das Gericht ordnet sofort einen Test an obwohl es keinerlei Beweise gibt? :
Ich hatte die Frage anders verstanden. Als könne die Frau nun sofort ab Kenntnis der Schwangerschaft--- ein Gericht anrufen und einen V-Test verlangen...oder gar erzwingen.ZitatDa liegst du falsch Anami. :
Vor der Geburt nicht, nach der Geburt kann sie aber tatsächlich einen solchen gerichtlichen Antrag stellen.
Der Vaterschaftstest ist der Beweis. Wenn man andere Beweise hat, dann braucht es den Test nicht mehr. Die Behauptung, Mann x sei der Vater und habe im Empfängniszeitraum mit der Mutter sexuell verkehrt, reicht in der Regel aus, um dann in die zweite Stufe zu kommen, zum eigentlichen Beweis.
Man kann natürlich im Vorfeld auch gegenbeweislich tätig werden. Wenn man während der Empfängniszeit nachweislich z.B. im Ausland war. Auch muss der Sachvortrag der glücklichen Mutter so einigermaßen konkret sein. "Jimmy oder Billy aus Texas" langt nicht aus. Hier haben wir aber konkret ein Datum, den Besuch in der Wohnung, das dürfte ausreichen.
wirdwerden
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