Beziehe ich durch alte Elternzeit falsche Leistung ? Kompliziert

17. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
dolijo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beziehe ich durch alte Elternzeit falsche Leistung ? Kompliziert

Hallo meine ursprüngliche beantragte Elternzeit ging bis 5 Dezember 2018-4 Dezember 2019 , mein Arbeitsverhältnis habe ich vorzeitig aus gesundheitlichen gründen zum 30 Juni 2019 gekündigt und beziehe jetzt aktuell ALG 1

1.Meine Elternzeit habe ich doch automatisch mit der Kündigung beendet oder ?

2.Müsste ich beim ALG 1 angeben ,das ich in Elternzeit war oder ist das irrelevant?

3.Man hat 3 Jahre in Anspruch , habe ich 2,3 Monate übrig oder nur noch 2 Jahre ?

Allgemein noch eine Frage , wie ist es wenn ich 1 Jahr Elternzeit bei irgendeinem Arbeitgeber beantragt , danach Kündige , verlängert sich dan die Elternzeit automatisch oder muss man ,wenn man weiter in Elternzeit bleiben will , einen Anspruch neu beantragen ?

mfg

-- Editiert von dolijo am 17.04.2020 21:30

-- Editiert von dolijo am 17.04.2020 22:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von dolijo):
und beziehe jetzt aktuell ALG 1
Das wäre dann frühestens seit 07/2019.
Ob du falsche Leistung beziehst, weiß man nicht. Was erhältst du denn jetzt?

zu 1. Ja. Bei diesem AG.
zu 2. Ja, das hättest du angeben müssen.
zu 3. Du hast 7 Monate Elternzeit *verbraucht*. Es bleiben 29 Monate.

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#2
 Von 
dolijo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zurzeit ALG 1 mit aufstockenden Leistungen , bei Antragsstellung habe ich die Dame informiert , aber sie scheint es nicht interessiert zu haben , sie wollten eigentlich nur einen Stellungnahme vom Arzt und Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ,ja beziehe seit 7.2019 ALG 1.

Ist aber die Elternzeit dadurch beendet worden mit meiner Kündigung ? Hat es Auswirkungen wenn ich die Elternzeit angegeben hätte, nicht das nach meiner Kündigung die Elternzeit sich aufs ALG 1 übertragen hat.

-- Editiert von dolijo am 18.04.2020 13:14

-- Editiert von dolijo am 18.04.2020 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dein AG hat in der Arbeitsbescheinigung deine Elternzeit angegeben.
Das Arbeitslosengeld wird nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes fällt dadurch wesentlich geringer aus als ohne die Elternzeit.
Hier bitte nachlesen:
https://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

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#4
 Von 
dolijo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe ich das Richtig verstanden

1 . Elternzeit hat sich automatisch durch die Kündigung beendet und ist nicht ans ALG 1 übertragen worden.

2 . ich habe vor den 7-8 Monaten Elternzeit Jahre bei dem Betrieb mehrere Jahre gearbeitet mit 76 Wochen Krankengeldbezug Krankengeldnachweiß haben die auch .

3 . das Arbeitsamt wusste durch die Arbeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber bescheid.

4 . Krankengeld zählt zu Sozialversicherungspflichtig Einkommen also zählt das beim ALG auch , da ich das mehrere Monate bekommen habe .also zB in den letzten 24 Monate war ich bsp 15 Monate In Krankengeld bezug die anderen 7 Monate im Beschäftigungsverhältnis ,dan habe ich auch die Anwartschaftsrecht erfüllt oder ?Krankengeld ist doch versicherungspflichtige oder?

MFG und danke für ihre Antworten

-- Editiert von dolijo am 18.04.2020 15:55

-- Editiert von dolijo am 18.04.2020 16:49

-- Editiert von dolijo am 18.04.2020 17:00

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