Beziehung zu Vater komplett beenden - Möglichkeit?

6. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.08.2009 13:57:16
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beziehung zu Vater komplett beenden - Möglichkeit?

Guten Tag,

möchte die Beziehung zu meinem Vater vollständig beenden, so dass ich danach als elternlos gelte (auch rechtlich, z. B. bei der Behörde oder vor einem Gericht). (Mutter ist vor 20 Jahre geschieden, kein Kontakt zwischen uns) welche Möglichkeiten gibt es da?

Für eure Antworten bedanke ich mich voraus.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

elternlos?
Du willst deine Mutter gleich mit *entsorgen*?
Was versprichst du dir davon?

Das wird nicht funktionieren.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Mottenlicht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Es soll wohl auch bald eine Abwrackprämie für Eltern geben, wenn diese sich
für ein Kind im Leben abgerackert haben und deshalb verbraucht sind.

Quelle: Berliner Mottenpost vom 1.4.09 :respekt:

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#3
 Von 
guest123-2196
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Loddar

quote:
Auf gut deutsch @Lisa,

du hast keine Ahnung.


Aber von der der Formatierung der Schrift schon ;) , das ist doch immerhin etwas :devil:


-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach Kuschel,

quote:
ber von der der Formatierung der Schrift schon , das ist doch immerhin etwas


Ich gestehe: Ich war der Bösewicht, der ihr das beibrachte. In einem ihrer früheren Leben....:)

Grüßle und guts Nächtle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12302.08.2009 13:57:16
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bin schon volljährig und weiß was ich tue. Die Beziehung zu beenden hat mich mein Vater zuerst bedroht. Da er noch nie an meinem Leben teilgenommen hat, soll mir sein Vorschlag auch recht sein. Ich habe von einem Dokument gehört welches von beiden Seiten unterschrieben, notariell beurkundet werden muss. Danach sind alle Rechte und Verpflichtungen ich zu meinem Vater sowie er zu mir erloschen - stimmt das? Wenn ja wie heißt dieses Dokument und wo kann man es beantragen

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

von einem derartigen Dokument wäre mir nix bekannt.
Vielleicht weiß jemand anders mehr darüber...

quote:
Danach sind alle Rechte und Verpflichtungen ich zu meinem Vater sowie er zu mir erloschen - stimmt das?


Du kannst natürlich auf dein Erbe oder bei Enterbung auf deinen Pflichtteil verzichten.
Andersrum, wenn dein Vater bedürftig würde, wärst du natürlich in der Pflicht.
Meintest du das?
Verwirkung könnte dann ziehen, wenn dein Vater nie Unterhalt gezahlt hätte.
Ist das der Fall?

Und deiner Mutter gegenüber hast du das Selbe vor?

quote:
(Mutter ist vor 20 Jahre geschieden, kein Kontakt zwischen uns)


Wer hat für die gesorgt, wenn deine Eltern das nicht getan haben?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@37

quote:
Ich habe von einem Dokument gehört welches von beiden Seiten unterschrieben, notariell beurkundet werden muss. Danach sind alle Rechte und Verpflichtungen ich zu meinem Vater sowie er zu mir erloschen - stimmt das? Wenn ja wie heißt dieses Dokument und wo kann man es beantragen


das gibt es, nennt sich adoptionsurkunde.

musst dir also jemanden suchen, der dich adoptiert und sei bitte so fair und teile der person/ den personen mit, dass sie auch entsorgt würden, wenn sie nicht nach deiner pfeife tanzen

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Das Einzige, was mir hierfür einfallen würde, wäre eine Erwachsenenadoption, d.h. du lässt dich von neuen Eltern adoptieren.
Aber: im Gegensatz zur Adoption im Kindesalter bleiben die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der alten Familie bestehen. Du hättest dann in dieser Beziehung praktisch 2 Elternpaare. Also scheidet das wohl für dich aus.

Sich rechtlich komplett von ihnen lossagen, das funktioniert so nicht.
Da gibt es meines Wissens auch keine Formulare etc.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#11
 Von 
guest-12302.08.2009 13:57:16
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es geht mir vordergründig darum, alle Rechte und Pflichten die zwischen Vater und Sohn bestehen zu eliminieren und das auch juristisch anerkannt wird.

quote:
und deiner Mutter gegenüber hast du das Selbe vor?


Meine Mutter ist Japanerin und das letzte was ich über sie gehört habe ist, dass sie vor 14 Jahre dort wieder geheiratet hat sowie ich eine Halbschwester habe die ich nicht kenne... aber das geht jetzt zusehr in die Details - denke das mit der Mutter erübrigt sich.

quote:
Wer hat für die gesorgt, wenn deine Eltern das nicht getan haben?


Großeltern, Eltern der Partnerin usw. führe seit ich 15 bin eigener Haushalt auch wenn es offiziell nicht erlaubt ist

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Hallo, es geht mir vordergründig darum, alle Rechte und Pflichten die zwischen Vater und Sohn bestehen zu eliminieren und das auch juristisch anerkannt wird.


Pflichtteilsverzicht für dich.
Bei evtl. späterer Bedürftigkeit deines Vaters Verwirkung wenn:


quote:
Großeltern, Eltern der Partnerin usw. führe seit ich 15 bin eigener Haushalt auch wenn es offiziell nicht erlaubt ist


Und bis du 15 warst?

Dein Vater halt also NIE Unterhalt für dich bezahlt oder sich NIE um dich gekümmert?
Kennst du ihn eigentlich?

Grüßle



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#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Hallo, es geht mir vordergründig darum, alle Rechte und Pflichten die zwischen Vater und Sohn bestehen zu eliminieren und das auch juristisch anerkannt wird.


Genau das ist nicht möglich.

Erbrechtlich kannst du wie Loddar schon schrieb, nur auf dein Erbe im Falle eines Falles verzichten, Unterhaltspflicht gegenüber deinen Eltern besteht, solange du nicht nachweisen kannst, dass sie dir gegenüber z.B. ihre Pflichten gröblichst verletzt (selbst für dich nie Unterhalt gezahlt bzw. gesorgt haben) haben. Dann kannn der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt sein.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#14
 Von 
guest123-2196
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12324.09.2009 09:21:41
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 23x hilfreich)

@all
Ich habe das jetzt mal durchgelesen. Es geht schon.

@Kuschel schreibt Unterhaltspflicht besteht weiter.
Nicht aber wenn notariell beglaubigt wird ,dass beide Seiten damit einverstanden sind und darauf verzichten. Aber beide Seiten müssen damit einverstanden sein.

@37
Erste Anlaufstelle Notar. Da kannst Du den Erbverzicht und Unterhaltsverzicht beglaubigen lassen, den aber die Gegenseite unterzeichnen muß. Dein Vater muß damit einverstanden sein. Wenn du jemanden hast der Dich adoptieren könnte, setzt ebenfalls der Notar das Schriftstück auf und leitet es weiter zum Vormundschaftasgericht. Kostenpunkt für Beratung und Schriftkram ca. 100-150€.
Adoption nach minderjährigen Recht gibt es eine Anhörung Deiner Eltern.
Nach erwachsenem Recht geht das ohne, aber die Pflichten bleiben alle erhalten, was beim minderjährigen Adoptionsverfahren nicht der Fall ist.

lg Schnuffi

PS: Sind meine Erfahrungswerte


-----------------
"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt und nicht korrigiert, begeht den zweiten! "

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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Schnuffi,

quote:
Da kannst Du den Erbverzicht und Unterhaltsverzicht beglaubigen lassen, den aber die Gegenseite unterzeichnen muß.


Natürlich kann man das machen....
Erbverzicht geht klar, Unterhaltsverzicht kann im Bedarfsfall als sittenwidrig angesehen werden.

Auch eine Adoption entbindet nicht vor derartigen evtl. Verpflichtungen.

Grüßle

Ach Lisa,

Zitat:
Auf gut deutsch @Lisa,

du hast keine Ahnung.


Gut, dass du das noch kopiert hast...
Hat dich das soooo sehr gestört, dass du gleich petzen gehen musstest??? :grins: :grins: :grins:





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 08.04.2009 09:39

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