Bin ich verpflichtet, Jugendamtsurkunde zu beschaffen?

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
pedro53
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)
Bin ich verpflichtet, Jugendamtsurkunde zu beschaffen?

Hallo

Die RA von meiner Exe will jetzt eine Jundenamtsurkunde von mir.
Habe immer pünktlich das abgestimmte KU bezahlt.
Welche Taktik wendet sie an ?
Welche Auswirkungen hat es ?
Bin ich verpflichtet, diese Urkunde zu beschaffen?

Danke für eure Bemühungen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
adbluesilk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo pedro,
haben Sie mittlerweile Ihre Fragen vom 11.05.05 klären können? wenn ja, bitte um info, danke!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

JA-Urkunden sind meistens unbefristet, das könnte die Taktik sein!
Bestehen Sie auf eine befristete Urkunde (max. bis zur Volljährigkeit), dann wird der Unterhalt entsrechend der DDT erhöht. Sie gilt aber auch bei evt. Arbeitslosigkeit etc. Eine Abänderung ist schwierig. Da sie bisher pünktlich zahlen, gibt es keinen Grund für den Titel und Sie sollten sich vorerst weigern bzw. befristen (auf max. 2 Jahre)
LG
Gaestin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsuchender
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung besteht absolut keine Notwendigkeit zur Unterzeichnung einer Jugendamtsurkunde, wenn Sie immer pünktlich zahlen.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Der Unterhaltsberechtigte hat - auch bei bisher immer pünktlicher Zahlung - einen Rechtsanspruch auf eine Titulierung.
Verweigert der Unterhaltspflichtige diese Titulierung, so kann diese per Gerichtsverhandlung erwirkt werden, was im Gegensatz zur Titulierung bei Jugendamt mit zum Teil erheblichen Kosten für den Unterhaltspflichtigen verbunden ist.

Besser wäre es wirklich, einer Titulierung zuzustimmen, allerdings unter dem Aspekt, dass mindestens eine Befristung bis zum vollendeten 18. LJ erfolgt, auch die Erstellung eines statischen Titels ist denkbar.

Eine Abänderung des Titels bei veränderten Verhältnissen auf dem Jugendamt ist (wiederum kostenlos) möglich mit Zustimmung der KM, ein gerichtlicher Titel (Urteil, Vergleich) kann nur durch Abänderungsklage (kostenpflichtig) geändert werden.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 28.01.2006 23:22:48

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Und ob nun statischer, oder dynamischer Titel...........das Einkommen des Pflichtigen kann eh alle 2 Jahre überprüft werden.
Um dann da Kosten zu vermeiden, wäre der dynamische besser...........da er sich den Unterhaltstabellen automatisch anpasst(die alle 2 Jahre neu errechnet werden)....der statische wird auf summe x zu dem und dem zeitpunkt festgelegt.......aber jederzeit wieder neu aufrollbar.....also.............der dynamische bedeutet einfach anpassung an die normale gesetzeslage.....ohne große kosten und aufwand etc.

Drum herum kommst nicht


Unterschreib ihm beim JA, und was Du an Gerichtskosten sparst, leg lieber für Dein Kind an ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
adbluesilk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

und wie kann ich prüfen, ob und ab wann sich die Einnahmen meines Kindes ändern, wenn mir der Kontakt zu ihr komplett verweigert wird, ich keine Ahnung habe, was in ihrem Leben abgeht, ja ich ja nicht einmal mit ihr telefonieren darf?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen