Hallo
Die RA von meiner Exe will jetzt eine Jundenamtsurkunde von mir.
Habe immer pünktlich das abgestimmte KU bezahlt.
Welche Taktik wendet sie an ?
Welche Auswirkungen hat es ?
Bin ich verpflichtet, diese Urkunde zu beschaffen?
Danke für eure Bemühungen.
Bin ich verpflichtet, Jugendamtsurkunde zu beschaffen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
hallo pedro,
haben Sie mittlerweile Ihre Fragen vom 11.05.05 klären können? wenn ja, bitte um info, danke!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
JA-Urkunden sind meistens unbefristet, das könnte die Taktik sein!
Bestehen Sie auf eine befristete Urkunde (max. bis zur Volljährigkeit), dann wird der Unterhalt entsrechend der DDT erhöht. Sie gilt aber auch bei evt. Arbeitslosigkeit etc. Eine Abänderung ist schwierig. Da sie bisher pünktlich zahlen, gibt es keinen Grund für den Titel und Sie sollten sich vorerst weigern bzw. befristen (auf max. 2 Jahre)
LG
Gaestin
Nach meiner Einschätzung besteht absolut keine Notwendigkeit zur Unterzeichnung einer Jugendamtsurkunde, wenn Sie immer pünktlich zahlen.
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Der Unterhaltsberechtigte hat - auch bei bisher immer pünktlicher Zahlung - einen Rechtsanspruch auf eine Titulierung.
Verweigert der Unterhaltspflichtige diese Titulierung, so kann diese per Gerichtsverhandlung erwirkt werden, was im Gegensatz zur Titulierung bei Jugendamt mit zum Teil erheblichen Kosten für den Unterhaltspflichtigen verbunden ist.
Besser wäre es wirklich, einer Titulierung zuzustimmen, allerdings unter dem Aspekt, dass mindestens eine Befristung bis zum vollendeten 18. LJ erfolgt, auch die Erstellung eines statischen Titels ist denkbar.
Eine Abänderung des Titels bei veränderten Verhältnissen auf dem Jugendamt ist (wiederum kostenlos) möglich mit Zustimmung der KM, ein gerichtlicher Titel (Urteil, Vergleich) kann nur durch Abänderungsklage (kostenpflichtig) geändert werden.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 28.01.2006 23:22:48
Und ob nun statischer, oder dynamischer Titel...........das Einkommen des Pflichtigen kann eh alle 2 Jahre überprüft werden.
Um dann da Kosten zu vermeiden, wäre der dynamische besser...........da er sich den Unterhaltstabellen automatisch anpasst(die alle 2 Jahre neu errechnet werden)....der statische wird auf summe x zu dem und dem zeitpunkt festgelegt.......aber jederzeit wieder neu aufrollbar.....also.............der dynamische bedeutet einfach anpassung an die normale gesetzeslage.....ohne große kosten und aufwand etc.
Drum herum kommst nicht
Unterschreib ihm beim JA, und was Du an Gerichtskosten sparst, leg lieber für Dein Kind an ;-)
und wie kann ich prüfen, ob und ab wann sich die Einnahmen meines Kindes ändern, wenn mir der Kontakt zu ihr komplett verweigert wird, ich keine Ahnung habe, was in ihrem Leben abgeht, ja ich ja nicht einmal mit ihr telefonieren darf?
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