Bis jetzt kein Unterhalt eingeklagt

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Bis jetzt kein Unterhalt eingeklagt

Meine Partnerin hat bis jetzt bei Ihrem Ex kein Unterhalt für den 15jährigen Sohn eingeklagt. Bei dem Vater des Sohnes ist eh nix zu holen, er bekommt Rente und hat sich bisher auch erfolgreich gegen eine Arebitsstelle gewehrt. Seis drum. Wenn sie jetzt Unterhalt einklagt wird sie ja so gut wie nichts bekommen. Was aber passiert wenn der Sohn nach Beendigung der Schule zu seinem Vater zieht. Er muß ja weiter zur Schule bis er 18 ist, bzw sich eine Lehrstelle oder dergleichen suchen. Wenn er das nicht macht braucht auchmeine Partnerin keinen Unterhalt bezahlen?
Bzw. was passiert wenn er 18 ist. Ist der Vater auch dann Unterhaltspflichtig wenn es noch nie eingeklagt wurde. Wieviel müßte denn meine Partnerin dann für den Sohn bezahlen?

Mfg


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Ihr Neuer,

wieso hat die Mutter bisher nie den Unterhalt für das minderjährige Kind eingefordert? Nur weil der Vater Rentner ist? Auch für einen Rentner besteht ggü. minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher muss er Vater alles möglich versuchen um den Mindestunterhalt zu leisten. Ich empfehle die Beistenadschaft mein Jugendamt für das Kind einzurichten. Das Jugendamt kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüch und führt ggf. auch die Klage gegen den Vater.

Wenn der Sohn mit 18 mit der Schule fertig ist, hat es nur einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen wenn es sich in Ausbildung befindet.

Der Unterhalt ergibt sich dann aus dem addierten Einkommen der Eltern, abzüglich Kindergeld und der Ausbildungsvergütung unter Anrechnuung von 90€ für berufsbedingte Aufwendungen. Der Rest wäre je nach Leistungsfähigkeit auf die Elternzu verteilen. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht dann nicht mehr.

LG Nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
er bekommt Rente und hat sich bisher auch erfolgreich gegen eine Arebitsstelle gewehrt


EM-Rente bekommt man nicht umsonst.
DER SB liegt bei 770€, ist die Rente höher, kann der Vater auch belangt werden.

quote:
Bzw. was passiert wenn er 18 ist.


Dann hat Sohnemann sich selbst um seine Ansprüche zu kümmern.

quote:
Wieviel müßte denn meine Partnerin dann für den Sohn bezahlen?


Einkommensabhängig nach DDT.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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