Bitte helfen

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2009 04:44:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hallo und einen schönen guten Morgen,.....
noch wer on der mir evtl. eine Frage zum Familienrecht beantworten kann?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.03.2009 04:44:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab welchem Alter können Kinder sich selber ihren Aufenthalt aussuchen? 12?
Inwieweit kann diese Entscheidung bei negativer Zukunft.... bei dauerhaftem Wechsel zu anderem Elternteil beeinflusst bzw. angefochten werden?



-- Editiert am 08.03.2009 04:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Datura,

schade, dass du dich so schnell wieder abgemeldet hast.

Ein produktiver Dialog ist damit ausgeschlossen, aber vielleicht liest du meine Antwort noch :)

Ein Kind kann erst mit Eintritt der Volljährigkeit selbst entscheiden, wo es leben will, denn erst dann endet die elterliche Sorge.

Bei strittigen Entscheidungen wird jedoch dem Wunsch des Kindes mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen bei Gericht, so dass es durchaus sein kann, dass eine Entscheidung sich schlussendlich am Kindeswillen orientiert, wenn dem Kindswohl damit am ehesten dienlich zu sein scheint.

Ein zwölfjähriges Kind ist zwar noch keinesfalls in der Lage, die Tragweite seines Wunsches voll abzuschätzen oder sich frei von Manipulationsversuchen eines oder beider Elternteile zu machen, dennoch sollte sein Wunsch ERSNTHAFT in Erwägung gezogen und auf Realisierbarkeit überprüft werden, bei gleichzeitiger Abwägung der möglichen Wirkungen auf sein Leben, seine Entwicklung.

Im Idealfall schaffen das die Elternteile im Sinne des Kindes ohne dazu die Entscheidung eines Gerichtes bemühen zu müssen, dann, wenn es gelingt, eigene Vorbehalte oder Ängste welcher Art auch immer loszulassen und die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Keine solche Entscheidung ist unumkehrbar.

Sollte sich in der Entwicklung zeigen, dass die veränderte Situation dem Kindswohl sehr abträglich ist, kann eine neue Orientierung notwendig werden.

Manchmal genügt es schon, wenn einfach mal die *Probe auf´s Exempel* gemacht wird.

Ein *Probeumzug* zum anderen Elternteil und im Alltag testen, ob es wirklich so viel anders/besser ist beim anderen Elternteil oder es mehr eine Idealisierung des Kindes war, die die Wirklichkeit nicht halten kann.

Für einen solchen Versuch braucht es keine Gerichtsentscheidung.

Allerdings würde ich dennoch die Planung im Vorfeld zur beiderseitigen Absicherung schriftlich fixieren (vielleicht in Begleitung des Jugendamtes).

Schwieriger wird solch ein Probewohnen, wenn zwischen den Elternteilen eine große räumliche Distanz liegt, dann bleiben praktisch nur Ferienzeiten, um einen solchen *Langzeittest* durchzuführen.

Manchmal genügt allein schon die Aussicht auf einen solchen ernstgemeinten Versuch, um die Situation allerseits zu entspannen.

Vielleicht kannst du mit meiner Antwort ja etwas anfangen. :)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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