Bitte nochmal - ganz dringend! Unterhaltsberechnung

4. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Katthy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte nochmal - ganz dringend! Unterhaltsberechnung

Hallo!

Ich benötige ganz dringend Infos zwecks der Berechnung von Unterhalt. Der KV hat seine Gehaltsnachweise (fast)vollständig eingereicht und benennt einige Posten, die neben den berufsbedingten Aufwendungen und den normalen Abzügen noch vom Einkommen abgezogen werden sollen. Ich gehe damit nicht konform, bin mir aber natürlich nicht sicher, ob diese Sachen nicht evtl. doch u.U. abziehbar sind.

Im einzelnen geht es um:

1. Dienstliche Verpflegungskosten von ca. 100 € monatlich (im Gastgewerbe)
2. Zusatzkrankenversicherung von ca. 236 € monatlich für ihn
3. Zusatzkrankenversicherung von ca. 354 € monatlich für sein 2. Kind bzw. seine neue Ehefrau

Außerdem will er geltend machen, dass er gegenüber seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, obwohl diese ein eigenes Einkommen von ca. 1.400 € monatlich hat. Da sie jedoch Kinderbetreuungskosten von ca. 800 € monatlich aufbringen müsse, verbleibe ihr nicht genug Geld und sie sei auf seine finanzielle Unterstützung angewiesen. (die beiden leben zusammen)
Außerdem will er, dass die Steuern, die von seiner Ehefrau zu tragen sind, ebenfalls abgerechnet werden.

Er hat ein Einkommen von ca. 4000 € und die von ihm geltend gemachten Positionen würden zu einer Minderung von fast 1000 € führen, was sich natürlich erheblich in der Unterhaltshöhe für meine Tocher bemerkbar machen würde.

Vielen Dank für evtl. Antworten
LG Katthy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Katthy,

es kommt auch immer auf den Einzelfall an, wann bestimmte Posten mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden können, also vom ursprünglichen Betrag abgezogen werden können. Ein Kriterium ist z.B. die Notwendigkeit des jeweiligen Postens.

Dieses erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit Ihrem Einzelfall. Dieses ist hier schwierig.

Da dieses in Ihrem Fall, laut Ihrer Aussage, Beträge von bis zu 1000 Euro ausmacht, würde ich Ihnen empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren und sich von ihm beraten zu lassen. Dann können Sie den Unterhaltsbetrag genau bestimmen lassen, ohne sich hier zu sehr auf theoretische Urteile einzulassen.

Mit freundlichen Grüßen,

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