Bitte um Ausrechnung des Kindesunterhaltes.

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Bitte um Ausrechnung des Kindesunterhaltes.

Guten Tag,

hier der Sachverhalt:

In den letzten 12 Monaten hat mein Mann im Schnitt 1318 Euro netto erhalten.

Seit Juni 2009 hat er wegen Arbeitgeberwechsel einen Schnitt von 1390 Euro netto.

Die neue Arbeitsstelle ist saisonbedingt besser bezahlt. Von Dezember bis Juli ist der Duchschnittslohn niedriger.

Die Beistandsschaft vom JA nimmt aber nun die letzten 6 Monate zur Berechnung, sprich, genau die Monate, wo durch Überstunden ein Mehr an Netto zur Verfügung steht.

Muss nicht generell das gesamte letzte Jahr zur Berechnung herangezogen werden? Wird der zu erwartende Lohn der Zunkunft berechnet?

Nächste Frage:

Die 900 Euro Selbsbehalt, werden diese vor oder nach Abzug des hälftigen Kindergeldes gerechnet?

Kann bitte Jemand, der sich auskennt, das bitte durchrechnen, was zu bezahlen ist? Ich trau der Dame vom Amt nicht ganz.

Kind ist alleiniger Unterhaltsempfänger, und 14 Jahre alt.

Vielen Dank für ein wenig mehr Durchblick.

Bine

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sabine,

quote:
Muss nicht generell das gesamte letzte Jahr zur Berechnung herangezogen werden?


Seh ich genauso.

quote:
Die 900 Euro Selbsbehalt, werden diese vor oder nach Abzug des hälftigen Kindergeldes gerechnet?


Das hälftige Kindergeld wird vom Tabellen-Unterhalt KU abgezogen und hat mit dem SB nix zu tun.

Sind mehrere Kinder vorhanden?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

hey Loddar,

quote:
Sind mehrere Kinder vorhanden?


Dazu das hier...

quote:
Kind ist alleiniger Unterhaltsempfänger, und 14 Jahre alt.
;)

Ich würde sagen, EK-Stufe 2 der DT 2010, wegen nur einem Unterhaltsberechtigtem.

448€ abzüglich hälftigem Kindergeld von 92€, ergibt einen Zahlbetrag von 356€.

Es müssen sebstverständlich die letzten 12 Monate berücksichtigt werden, da stimme ich Loddar zu. Hat es eine Steuererstattung gegeben?

LG Nero



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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Auweia, @Nero,

mit Brille wär das nicht passiert...:(

@Sabine,

Weihnachts-, Urlaubsgeld?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Moin,

also, ein Kind (seines).

Ich bin nicht unterhaltsberechtigt, keine gem. Kinder.

Sonderzahlungen sind alle mitgerechnet.

Bine

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

@Camper

ich würde bei der Hochstufung bleiben.

Ein unterhaltsberechtigtes Kind, weiter nichts. Daher nach neuer DT 2010 eine Stufe hoch.

Unterhalt wie oben von mir geschrieben.

LG Nero

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