Bitte um Hilfe. UnterhaltsNEUberechnung möglich durch weiteres Kind? +Arbeitslos +drohende Insolvenz

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
vindze
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Bitte um Hilfe. UnterhaltsNEUberechnung möglich durch weiteres Kind? +Arbeitslos +drohende Insolvenz

Hallo zusammen,

ich hoffe ich kann einige Fragen beantwortet bekommen, meine Situation ist mit vielen Variablen bestückt und bevor ich eine teure Beratung und späten Termin beim RA zu dem Thema erhalte, möchte ich gerne hier um Rat fragen.

Folgende Situation:

Ich habe ein gemeinsames Kind mit meiner Ex-Partnerin, ein gerichtlicher Unterhaltstitel gegen mich liegt vor wo festgelegt ist, dass ich 100% des dynamischen Unterhalts zahle, also keine feste Summe, sondern laut D. Tabelle nehme ich an.

Ich lebe nicht in diesem Haushalt, die Mutter ist also alleinerziehend und ich unterhaltspflichtig. Ich muss aktuell 392 € Unterhalt zahlen. Leider bin ich arbeitslos seit einigen Monaten, was die Sache erschwert. Nun habe ich mit meiner neuen Partnerin ein eigenes Kind im gemeinsamen Hausalt, wurde gerade im Februar geboren. Dazu kommt, dass ich um andere Schulden tilgen zu können eine Privatinsolvenz anstreben.

Nun habe ich Kontakt und nette Beratungen mit der Diakonie gehabt und Gespräche mit dem Jugendamt meines ersten Kindes, die ja auch die Beistandsschaft übernehmen.

Mein Ziel war es, so auch die Beratung durch die Diakonie:
- nach der Geburt meines zweiten Kindes eine Neuberechnung des Unterhalts des 1. Kindes beantragen
- den (hoffentlich) etwas verringerten Unterhalt zahlen in voller Höhe, sodass keine laufenden Schulden auftreten
- dann das Insolvenverfahren vorbereiten bzw. starten

Nun meinte die Dame vom Jugendamt und Beistand, da ich arbeitslos sei gibt es keine Neuberechnung. Die Diakonie meint, eine Neuberechnung ist immer möglich, da ich ja nun auch eine weitere Unterhaltspflicht habe. Was genau sind dort jetzt meine Rechte?

Ist eine Neuberechnung möglich? Muss ich das gerichtlich durchsetzen? Verringert sich die Unterhaltsplicht des 1. und älteren Kindes?

Ich danke sehr herzlich für eure Unterstützung und gebe gerne Hinweise aus meinem Unterhaltstitel ect, wenn benötigt.

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zahlst du wirklich 392€? Eigentlich müsste da ja noch das halbe Kindergeld abgehen ....

Generell: die 100% sind die Untergrenze. Niedriger wird die Zahlverpflichtung nur im "Mangelfall", wenn es dir also trotz aller Bemühungen einfach nicht möglich ist, diesen Betrag aufzubringen. Hintergrund ist, dass die 100% als absolut notwendiger Bedarf deines Kindes angesehen werden: das Kind kann nun mal nicht mit weniger auskommen, also muss das Geld kommen.

Arbeitslosigkeit ist, solange noch ALG I fließt, erst mal kein Grund für einen Mangelfall: erst wenn du absolut nichts finden kannst und ins ALG II rutschst, wäre der gegeben. So lange ist der Maßstab noch dein vor der Arbeitslosigkeit erzieltes Gehalt, da man davon ausgeht, dass du das wieder erzielen wirst, sobald du wieder in Lohn und Brot stehst.

Dein zweites Kind und ggf. auch deine neue Partnerin würden eine Rolle spielen, wenn du bisher über den 100% gelegen hättest: dann ist eine Neuberechnung sicherlich sinnvoll. So aber: selbst wenn du nicht zwei mal den Mindestsatz (da zwei Kinder) aufbringen könntest, würde man von dir erst mal erwarten, dass du dich nach mehr Einkommensmöglichkeiten wie z.B. einem Nebenjob umsiehst, bevor der Anspruch des Kindes auf Minimalunterhalt gekürzt würde.

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#2
 Von 
vindze
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zahlst du wirklich 392€? Eigentlich müsste da ja noch das halbe Kindergeld abgehen ....

Generell: die 100% sind die Untergrenze. Niedriger wird die Zahlverpflichtung nur im "Mangelfall", wenn es dir also trotz aller Bemühungen einfach nicht möglich ist, diesen Betrag aufzubringen. Hintergrund ist, dass die 100% als absolut notwendiger Bedarf deines Kindes angesehen werden: das Kind kann nun mal nicht mit weniger auskommen, also muss das Geld kommen.

Arbeitslosigkeit ist, solange noch ALG I fließt, erst mal kein Grund für einen Mangelfall: erst wenn du absolut nichts finden kannst und ins ALG II rutschst, wäre der gegeben. So lange ist der Maßstab noch dein vor der Arbeitslosigkeit erzieltes Gehalt, da man davon ausgeht, dass du das wieder erzielen wirst, sobald du wieder in Lohn und Brot stehst.

Dein zweites Kind und ggf. auch deine neue Partnerin würden eine Rolle spielen, wenn du bisher über den 100% gelegen hättest: dann ist eine Neuberechnung sicherlich sinnvoll. So aber: selbst wenn du nicht zwei mal den Mindestsatz (da zwei Kinder) aufbringen könntest, würde man von dir erst mal erwarten, dass du dich nach mehr Einkommensmöglichkeiten wie z.B. einem Nebenjob umsiehst, bevor der Anspruch des Kindes auf Minimalunterhalt gekürzt würde.


Vielen Dank für deine Mühe und deine Antwort. Wie verhält sich das beim Mindestbehalt bei jetzt einem weiteren Kind im eigenen Haushalt? Steigt der dann?

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